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Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten

Eine jaehrliche Aufstellung ueber die Jahre 2005 - 2015 der gesamten jaehrlichen Einkuenfte, die durch den Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oder LiDAR daten) und deren Derivaten (z.B. DOM oder DGM raster) eingenommen werden, welche vom Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein (Schleswig-Holstein) gekauft, erzeugt, und/oder verwaltet werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2015
  • Frist
    14. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
Martin Isenburg
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine jaehr…
An Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein Details
Von
Martin Isenburg
Betreff
Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten [#11937]
Datum
14. November 2015 02:42
An
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine jaehrliche Aufstellung ueber die Jahre 2005 - 2015 der gesamten jaehrlichen Einkuenfte, die durch den Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oder LiDAR daten) und deren Derivaten (z.B. DOM oder DGM raster) eingenommen werden, welche vom Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein (Schleswig-Holstein) gekauft, erzeugt, und/oder verwaltet werden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Isenburg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Isenburg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Isenburg
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Empfangsbestätigung Sehr geehrter Herr Isenburg, der Eingang Ihrer Anfrage über eine "jährliche Aufstell…
Von
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
18. November 2015 07:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Isenburg, der Eingang Ihrer Anfrage über eine "jährliche Aufstellung über die Jahre 2005 - 2015 der gesamten jährlichen Einkünfte, die durch den Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oder LiDAR daten) und deren Derivaten (z.B. DOM oder DGM raster) eingenommen werden, welche vom Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein (Schleswig-Holstein) gekauft, erzeugt, und/oder verwaltet werden" wird hiermit wunschgemäß bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Einnahmen aus dem Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oderLiDAR daten) Sehr geehrter Herr Isenb…
Von
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Betreff
Einnahmen aus dem Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oderLiDAR daten)
Datum
23. November 2015 08:38
Status
Sehr geehrter Herr Isenburg, am 14. November 2015 haben Sie über das Portal "Fragdenstaat.de" dem LVermGeo SH die Frage nach den jährlichen Einnahmen aus dem Verkauf von "Airborne Laserscanning" Daten und daraus gewonnenen Derivaten gestellt. Die Antwort des LVermGeo SH entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Martin Isenburg
AW: Einnahmen aus dem Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oderLiDAR daten) [#11937] Sehr geehr…
An Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein Details
Von
Martin Isenburg
Betreff
AW: Einnahmen aus dem Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oderLiDAR daten) [#11937]
Datum
28. November 2015 08:26
An
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank fuer die schnelle und genaue Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Martin Isenburg Anfragenr: 11937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Isenburg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>