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Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten

Eine jaehrliche Aufstellung ueber die Jahre 2005 - 2015 der gesamten jaehrlichen Einkuenfte, die durch den Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oder LiDAR daten) und deren Derivaten (z.B. DOM oder DGM raster) eingenommen werden, welche vom Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation (Thüringen) gekauft, erzeugt, und/oder verwaltet werden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. November 2015
  • Frist
    18. Dezember 2015
  • Kosten dieser Information:
    87,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Martin Isenburg
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine jae…
An Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Details
Von
Martin Isenburg
Betreff
Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten [#11938]
Datum
14. November 2015 02:43
An
Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine jaehrliche Aufstellung ueber die Jahre 2005 - 2015 der gesamten jaehrlichen Einkuenfte, die durch den Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oder LiDAR daten) und deren Derivaten (z.B. DOM oder DGM raster) eingenommen werden, welche vom Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation (Thüringen) gekauft, erzeugt, und/oder verwaltet werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Martin Isenburg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Isenburg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Isenburg
Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Sehr geehrter Herr Isenburg, ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Aktenauskunft nach § 4 Abs…
Von
Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Betreff
AW: Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten [#11938]
Datum
16. November 2015 17:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Isenburg, ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) u.a. und werde Sie über den Fortgang der Antragsbearbeitung auf dem Laufenden halten. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Sehr geehrter Herr Isenburg, vielen Dank für Ihre Anfrage unter Bezug auf das ThürIFG. Ich sende Ihnen mein Antw…
Von
Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Betreff
AW: Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten [#11938]
Datum
26. November 2015 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Isenburg, vielen Dank für Ihre Anfrage unter Bezug auf das ThürIFG. Ich sende Ihnen mein Antwortschreiben per E-Mail und vorab zur Kenntnis. Das Original befindet sich auf dem Postweg. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen