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Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten

Eine jaehrliche Aufstellung ueber die Jahre 2005 - 2015 der gesamten jaehrlichen Einkuenfte, die durch den Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oder LiDAR daten) und deren Derivaten (z.B. DOM oder DGM raster) eingenommen werden, welche vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) gekauft, erzeugt, und/oder verwaltet werden.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    28. November 2015
  • Frist
    28. Dezember 2015
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Martin Isenburg
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine jaehrliche Auf…
An Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Details
Von
Martin Isenburg
Betreff
Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten [#12084]
Datum
28. November 2015 08:39
An
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine jaehrliche Aufstellung ueber die Jahre 2005 - 2015 der gesamten jaehrlichen Einkuenfte, die durch den Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oder LiDAR daten) und deren Derivaten (z.B. DOM oder DGM raster) eingenommen werden, welche vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) gekauft, erzeugt, und/oder verwaltet werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Martin Isenburg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Isenburg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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