BAMF's use of mobile phone data in asylum applications / Use of mobile phone data by the BAMF for asylum applications

English version (German translation below)

Dear Sir/Madam,

I am writing to you on behalf of the Algorithmic Fairness for Asylum Seekers and Refugees (AFAR) research project.

“In a recent study “Invading Refugees’ Phones: Digital Forms of Migration Control”, a German NGO included some information on BAMF’s use of mobile data screening technology to identify asylum applicants’ identity.

1. Could you please explain since when (which year,) BAMF has used mobile phone data screening in assessing asylum applications?

2. How many asylum applications did BAMF reject based on mobile data screening (due to the fact that the applicant was considered to come from a country other than where s/he stated s/he came from)? Please list the percentage of these rejected applications out of the total rejected applications, by year.

3. Which company/entity provides the software for this technology? Could you please share a copy of the data protection impact assessment related to the use of this software?

4. Do applicants know whether their mobile phones will be screened during the assessment process? Do they know which data will be extracted from their mobile phones? If available, please share the consent forms they need to sign.

5. What happens if the applicant does not agree with giving their mobile phone to BAMF for screening purposes?

6. Are applicants reported on the results of mobile phone data screening? Do they have a chance to explain any possible differences between their narrative and the result of mobile phone data screening?

Thank you very much for your responses.

Sincerely,

German version

Sehr geehrter Herr / Frau,

Ich schreibe Ihnen im Namen des Forschungsprojekts Algorithmic Fairness for Asylum Seekers and Refugees (AFAR).

„In einer kürzlich erschienenen Studie „Invading Refugees‘ Phones: Digital Forms of Migration Control“ hat eine deutsche NGO einige Informationen über den Einsatz mobiler Datenscreening-Technologien des BAMF zur Identifizierung der Identität von Asylbewerbern aufgenommen.

1. Können Sie bitte erläutern, seit wann (welchem Jahr) das BAMF bei der Prüfung von Asylanträgen Handy-Datenscreening einsetzt?

2. Wie viele Asylanträge hat das BAMF aufgrund des mobilen Datenscreenings (weil der Antragsteller als aus einem anderen als dem angegebenen Herkunftsland stammend angesehen wurde) abgelehnt? Bitte geben Sie den Prozentsatz dieser abgelehnten Anträge an der Gesamtzahl der abgelehnten Anträge nach Jahr an.

3. Welche Firma/Einheit stellt die Software für diese Technologie bereit? Könnten Sie uns bitte eine Kopie der Datenschutz-Folgenabschätzung in Bezug auf die Verwendung dieser Software zur Verfügung stellen?

4. Wissen Bewerber, ob ihre Mobiltelefone während des Auswahlverfahrens überprüft werden? Wissen sie, welche Daten von ihren Mobiltelefonen extrahiert werden? Falls verfügbar, teilen Sie bitte die Einverständniserklärungen mit, die sie unterschreiben müssen.

5. Was passiert, wenn der Antragsteller nicht damit einverstanden ist, sein Handy dem BAMF zu Überprüfungszwecken zu überlassen?

6. Werden Bewerber über die Ergebnisse des Handy-Datenscreenings informiert? Haben sie die Möglichkeit, mögliche Unterschiede zwischen ihrer Erzählung und dem Ergebnis der Überprüfung von Handydaten zu erklären?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Aufrichtig,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. April 2022
  • Frist
    31. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
Derya Ozkul
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: English version (…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Derya Ozkul
Betreff
BAMF's use of mobile phone data in asylum applications / Use of mobile phone data by the BAMF for asylum applications [#247378]
Datum
27. April 2022 14:50
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
English version (German translation below) Dear Sir/Madam, I am writing to you on behalf of the Algorithmic Fairness for Asylum Seekers and Refugees (AFAR) research project. “In a recent study “Invading Refugees’ Phones: Digital Forms of Migration Control”, a German NGO included some information on BAMF’s use of mobile data screening technology to identify asylum applicants’ identity. 1. Could you please explain since when (which year,) BAMF has used mobile phone data screening in assessing asylum applications? 2. How many asylum applications did BAMF reject based on mobile data screening (due to the fact that the applicant was considered to come from a country other than where s/he stated s/he came from)? Please list the percentage of these rejected applications out of the total rejected applications, by year. 3. Which company/entity provides the software for this technology? Could you please share a copy of the data protection impact assessment related to the use of this software? 4. Do applicants know whether their mobile phones will be screened during the assessment process? Do they know which data will be extracted from their mobile phones? If available, please share the consent forms they need to sign. 5. What happens if the applicant does not agree with giving their mobile phone to BAMF for screening purposes? 6. Are applicants reported on the results of mobile phone data screening? Do they have a chance to explain any possible differences between their narrative and the result of mobile phone data screening? Thank you very much for your responses. Sincerely, German version Sehr geehrter Herr / Frau, Ich schreibe Ihnen im Namen des Forschungsprojekts Algorithmic Fairness for Asylum Seekers and Refugees (AFAR). „In einer kürzlich erschienenen Studie „Invading Refugees‘ Phones: Digital Forms of Migration Control“ hat eine deutsche NGO einige Informationen über den Einsatz mobiler Datenscreening-Technologien des BAMF zur Identifizierung der Identität von Asylbewerbern aufgenommen. 1. Können Sie bitte erläutern, seit wann (welchem Jahr) das BAMF bei der Prüfung von Asylanträgen Handy-Datenscreening einsetzt? 2. Wie viele Asylanträge hat das BAMF aufgrund des mobilen Datenscreenings (weil der Antragsteller als aus einem anderen als dem angegebenen Herkunftsland stammend angesehen wurde) abgelehnt? Bitte geben Sie den Prozentsatz dieser abgelehnten Anträge an der Gesamtzahl der abgelehnten Anträge nach Jahr an. 3. Welche Firma/Einheit stellt die Software für diese Technologie bereit? Könnten Sie uns bitte eine Kopie der Datenschutz-Folgenabschätzung in Bezug auf die Verwendung dieser Software zur Verfügung stellen? 4. Wissen Bewerber, ob ihre Mobiltelefone während des Auswahlverfahrens überprüft werden? Wissen sie, welche Daten von ihren Mobiltelefonen extrahiert werden? Falls verfügbar, teilen Sie bitte die Einverständniserklärungen mit, die sie unterschreiben müssen. 5. Was passiert, wenn der Antragsteller nicht damit einverstanden ist, sein Handy dem BAMF zu Überprüfungszwecken zu überlassen? 6. Werden Bewerber über die Ergebnisse des Handy-Datenscreenings informiert? Haben sie die Möglichkeit, mögliche Unterschiede zwischen ihrer Erzählung und dem Ergebnis der Überprüfung von Handydaten zu erklären? Vielen Dank für Ihre Antworten. Aufrichtig,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Derya Ozkul Anfragenr: 247378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247378/
Mit freundlichen Grüßen Derya Ozkul
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Ozkul, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]BAMF's use of mobile phone data in asylum applications / Use of mobile phone data by the BAMF for asylum applications [#247378]
Datum
28. April 2022 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Ozkul, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.04.2020, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1027 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantragung läuft grundsätzlich bis zum 27.05.2022. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Leider wurde in dem IFG-Antrag von Ihnen keine zustellungsfähige Postanschrift angegeben. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich. Ich bitte Sie daher freundlichst, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre zustellungsfähige Postanschrift mitzuteilen. Das IFG sieht eine anonyme Antragstellung oder eine Antragstellung unter Pseudonym nicht vor. Die Durchführung eines individuellen Antragsverfahrens lässt ein Rechtsverhältnis zwischen der den Antrag stellenden Person und der Behörde entstehen, das eine hinreichende Sicherheit über die Identität der den Antrag stellenden Person voraussetzt. Bei IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Ein IFG-Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG derjenigen Person bekanntzugeben ist, für den sie bestimmt ist. Dabei indiziert die Angabe einer postalischen Adresse, dass es die den Antrag stellende Person gibt. Daher werden die Angaben einer konkreten Person als Empfänger benötigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datens... Mit freundlichen Grüßen
Derya Ozkul
Dear Mr. Jacob Nübel, I am writing with regards to my application, which is conducted under file number IFG-1027 …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Derya Ozkul
Betreff
AW: [EXTERNAL]BAMF's use of mobile phone data in asylum applications / Use of mobile phone data by the BAMF for asylum applications [#247378]
Datum
28. April 2022 11:35
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Dear Mr. Jacob Nübel, I am writing with regards to my application, which is conducted under file number IFG-1027 in Unit 13B responsible for IFG proceedings, Judiciary. As requested, please find my postal address below. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> University of Oxford3 Mansfield Road << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Sincerely, Derya Ozkul E: <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 247378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247378/ Postanschrift Derya Ozkul << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Derya Ozkul
Dear Mr. Jacob Nübel, I am writing with regards to my application, which is conducted under file number IFG-1027 …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Derya Ozkul
Betreff
AW: [EXTERNAL]BAMF's use of mobile phone data in asylum applications / Use of mobile phone data by the BAMF for asylum applications [#247378]
Datum
9. Mai 2022 11:41
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Dear Mr. Jacob Nübel, I am writing with regards to my application, which is conducted under file number IFG-1027 in Unit 13B responsible for IFG proceedings, Judiciary. I am writing to inquire whether you have received my postal address and whether my inquiry will be evaluated and responded to by the date you listed in your first message. Kind regards, Derya Ozkul Anfragenr: 247378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247378/
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Dear Mrs Ozkul, I hereby confirm that we have received your address. We do our best to evaluate and respond to y…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] AW: [EXTERNAL]BAMF's use of mobile phone data in asylum applications / Use of mobile phone data by the BAMF for asylum applications [#247378]
Datum
10. Mai 2022 13:37
Status
Warte auf Antwort
Dear Mrs Ozkul, I hereby confirm that we have received your address. We do our best to evaluate and respond to your inquiry by the date stated in our previous e-mail. Should there be any delays, we will notify you without further request. Yours sincerely, On behalf Julia Mast Referentin ____________________ Referat 13B - Justiziariat Allgemeine und abteilungsübergreifende Rechtsangelegenheiten, Meldestelle DS-GVO, Zentrale Hinweisannahme (ZHA) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Frankenstr. 210, 90461 Nürnberg Telefon: 0911 943 - 18072 Fax: 0911 943 - 18089 E-Mail: julia.mast[at]bamf.bund.de Internet: www[dot]bamf[dot]de
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
IFG request 13B-IFG 1027/ 1028 - interim report Dear Mrs. Ozkyl, with reference to your IFG requests (13B-IFG-10…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
IFG request 13B-IFG 1027/ 1028 - interim report
Datum
25. Mai 2022 11:37
Status
Warte auf Antwort
Dear Mrs. Ozkyl, with reference to your IFG requests (13B-IFG-1027/13B-IFG1028), I must inform you that the response to your requests will unfortunately be delayed due to increased coordination requirements. I ask for your understanding. We will inform you as soon as possible without being asked. Kind regards
Derya Ozkul
AW: IFG request 13B-IFG 1027/ 1028 - interim report [#247378] Dear Ms Julia Mast, Thank you very much for your em…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Derya Ozkul
Betreff
AW: IFG request 13B-IFG 1027/ 1028 - interim report [#247378]
Datum
26. Mai 2022 00:22
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Dear Ms Julia Mast, Thank you very much for your email. I will be waiting for your answer. Kind regards, Derya Ozkul Anfragenr: 247378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247378/
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
IFG requests 13B-IFG-1027/13B-IFG-2018 Dear Mrs. Ozkyl, please take note of the enclosed letters and attachments…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
IFG requests 13B-IFG-1027/13B-IFG-2018
Datum
21. Juli 2022 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Dear Mrs. Ozkyl, please take note of the enclosed letters and attachments regarding your IFG requests (13B-IFG-1027/13B-IFG-1028), which were sent to you by post today. Do not hesitate to contact me if you have any questions. Kind regards

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Derya Ozkul
AW: IFG requests 13B-IFG-1027/13B-IFG-2018 [#247378] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke Ihnen für Ihre Antw…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Derya Ozkul
Betreff
AW: IFG requests 13B-IFG-1027/13B-IFG-2018 [#247378]
Datum
8. November 2022 00:11
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke Ihnen für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen Derya Ozkul Anfragenr: 247378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247378/