Einsatz privater Sicherheitskräfte gegen Piratenangriffe - Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Private Sicherheitskräfte sollen zukünftig Handelsschiffe vor Piratenüberfällen schützen. Die Regierung erwägt eine Änderung des Waffenrechts - schließlich geht es um den Einsatz von Kriegswaffen.

Das "Hamburger Abendblatt" berichtete unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, dass der Einsatz privater Sicherheitskräfte ernste juristische Folgen für Kapitäne deutscher Handelsschiffe haben könnte. Das Gutachten hatte demnach die Grünen-Bundestagsabgeordnete Valerie Wilms in Auftrag gegeben.

Es wird um elektronische oder postalische Übersendung dieses Gutachtens gebeten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. August 2011
  • Frist
    20. September 2011
  • 0 Follower:innen
Stephan Weinberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
Einsatz privater Sicherheitskräfte gegen Piratenangriffe - Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes
Datum
18. August 2011 00:16
An
Deutscher Bundestag
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Private Sicherheitskräfte sollen zukünftig Handelsschiffe vor Piratenüberfällen schützen. Die Regierung erwägt eine Änderung des Waffenrechts - schließlich geht es um den Einsatz von Kriegswaffen. Das "Hamburger Abendblatt" berichtete unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, dass der Einsatz privater Sicherheitskräfte ernste juristische Folgen für Kapitäne deutscher Handelsschiffe haben könnte. Das Gutachten hatte demnach die Grünen-Bundestagsabgeordnete Valerie Wilms in Auftrag gegeben. Es wird um elektronische oder postalische Übersendung dieses Gutachtens gebeten.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Stephan Weinberger Postanschrift Stephan Weinberger << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Weinberger
Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz *Bescheid im Original im Anhang* Sehr geehrter Herr Weinberger, mit…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
19. August 2011
Status
Anfrage abgelehnt
*Bescheid im Original im Anhang* Sehr geehrter Herr Weinberger, mit E-Mail vom 17. August 2011 haben Sie über die Internetseite www.fragdenstaat.de unter Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Antrag auf Übersendung eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Thema "Schutz vor Piraten durch private Sicherheitskräfte" gestellt. Leider kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden. Begründung: Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG ist der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Der spezifische Bereich der Wahrnehmumg parlamentarischer Angelegenheiten bleibt hiervon jedoch ausgenommen. Hierzu gehört unter anderem auch die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste (vgl. Jastrow/Schlatmann, IFG-Kommentar, § 1 Rn.35). Die Wissenschaftlichen Dienste haben die Aufgabe, die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung ihres Mandats durch fachliche Beratung zu unterstützen. Diesbezüglich wird der Deutsche Bundestag in Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe tätig. Gerade auf diesen Bereich findet das IFG keine Anwendung. Eine Herausgabe von Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste nach dem IFG ist somit ausgeschlossen. Selbst für den Fall, dass der Anwendungsbereich des IFG eröffnet wäre, würden die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste unter den Schutz geistigen Eigentums fallen und ein diesbezügliches Informationszugangsbegehren wäre gemäß § 6 Satz 1 IFG ausgeschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen Bundestag eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen Kolodziej

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Deutscher Bundestag
Fwd: Piraterie Betreff: Piraterie Datum: Wed, 24 Aug 2011 11:33:24 +0200 Von<<name and email address>>…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Fwd: Piraterie
Datum
24. August 2011 13:21
Status
Anfrage abgelehnt
Betreff: Piraterie Datum: Wed, 24 Aug 2011 11:33:24 +0200 Von<<name and email address>> An<<name and email address>> Sehr geehrte Damen und Herren von Fragdenstaat.de, mit Erstaunen haben wir festgestellt, dass eine Anfrage von Ihnen bei der Bundestagsverwaltung gemäß Informationsfreiheitsgesetz zum Bezug des Gutachtens Piraterie/Sicherheitsdienste abgelehnt worden ist. Auf unsere Nachfrage vor ca. 1-2 Wochen wurde das Gutachten allerdings für die Öffentlichkeit freigegeben, Auszüge daraus waren auch bereits der Presse zu entnehmen. Gründe für eine Geheimhaltung sehen wir keine. Hiermit also für Sie das Gutachten, für das Sie sich sicher sehr interessieren. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Peter Lehmann Peter Lehmann Büro Dr. Valerie Wilms MdB Dorotheenstraße 101 Jakob-Kaiser-Haus Süd Raum 3.647 11011 Berlin Fon +4930-22771684 <<email address>> www.valerie-wilms.de