Entwicklungshilfe für China

Ich habe gehört, dass Deutschland Entwicklungshilfe an China zahlt.
Nun meine Fragen:
- seit wann ist das so?
- wie viel Geld wird pro Jahr gezahlt?
- Wurde schon einmal darüber
nachgedacht , ob China wirklich noch
Entwicklungshilfe Geld benötigt?
- Warum werden solche Zahlungen
nicht sinnvollerweise eingestellt?

Danke für die Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • 56 Follower:innen
Jörg Heinrich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe ge…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Jörg Heinrich
Betreff
Entwicklungshilfe für China [#177872]
Datum
30. Januar 2020 16:43
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe gehört, dass Deutschland Entwicklungshilfe an China zahlt. Nun meine Fragen: - seit wann ist das so? - wie viel Geld wird pro Jahr gezahlt? - Wurde schon einmal darüber nachgedacht , ob China wirklich noch Entwicklungshilfe Geld benötigt? - Warum werden solche Zahlungen nicht sinnvollerweise eingestellt? Danke für die Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Heinrich Anfragenr: 177872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177872
Mit freundlichen Grüßen Jörg Heinrich
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihre Anfrage, GZ: Z14 O4010-0289/006; hier: Abgabe an Bürgerkommunikation Sehr geehrter Herr Heinrich, vielen Da…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre Anfrage, GZ: Z14 O4010-0289/006; hier: Abgabe an Bürgerkommunikation
Datum
31. Januar 2020 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heinrich, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Januar 2020, eingegangen im BMZ am 31. Januar 2020, zum Thema "Entwicklungshilfe China" (GZ: Z14 O4010-0289/006). Gerne leite ich Ihre Anfrage an das Referat für Bürgerkommunikation weiter, welches für die Beantwortung Ihrer Anfrage zuständig ist. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um einen IFG-Antrag, da der konkrete Aktenvorgangsbezug fehlt. Sie haben vielmehr eine allgemeine Sachfrage gestellt. Diese ist nicht vom Geltungsbereich des Informationsfreiheitsbereich (IFG) erfasst. Denn das IFG verpflichtet Behörden nicht zur Zusammenstellung und Aufbereitung von Informationen, sondern lediglich zur Herausgabe von aktenkundigem Material. Derartige Aktenstücke liegen uns zu Ihrer Anfrage nicht vor. Die Behandlung Ihrer Anfrage als allgemeine Bürgeranfrage hat für Sie den Vorteil, dass Ihr Anliegen kostenfrei bearbeitet werden kann, während die Bearbeitung eines IFG-Antrags mit Gebühren für den Antragsteller verbunden sein kann. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrter Herr Heinrich, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium für wirtschaftlic…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: Entwicklungshilfe für China [#177872]
Datum
10. Februar 2020 16:08
Status
Sehr geehrter Herr Heinrich, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Es freut uns, dass Sie kritisch nachfragen und sich zur deutsch-chinesischen Kooperation erkundigen. Ich hoffe, es ist in Ihrem Sinne, dass wir Ihre Fragen zur Kooperation mit China im Rahmen einer Bürgeranfrage beantworten und nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Hintergrund ist, dass Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch das Justiziariat des BMZ mit einem förmlichen Bescheid beantwortet werden. Ein solcher Bescheid ist oft mit Kosten verbunden, die sich vor allem nach dem Umfang und dem Arbeitsaufwand bemessen, der zur Beantwortung der Anfrage nötig ist. Die Informationsqualität dieser Antwort steht der eines IFG-Bescheids jedoch in nichts nach – außer eben, dass keine Kosten für Sie entstehen. China – mittlerweile Schwellenland – erhält seit dem Jahr 2010 keine Mittel der klassischen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mehr. Die Entwicklungspartnerschaft mit China findet auf Augenhöhe statt und unter Anwendung innovativer Instrumente, zum Beispiel Dialoge sowie trilaterale, regionale und globale Kooperationen. Diese Partnerschaft ist von hoher Relevanz für das Bundesentwicklungsministerium und unser Blick ist klar auf die Nachhaltigkeit und auf Zukunftsthemen gerichtet. Wegen seiner Bedeutung beim Schutz und bei der Bereitstellung globaler öffentlicher Güter und seiner Mitwirkung an internationalen Prozessen kommt China eine Schlüsselrolle bei der Lösung globaler Zukunftsfragen wie Klima und Umwelt zu. Beispielsweise beträgt der weltweite Anteil des CO2-Ausstoßes von Deutschland rund 2 Prozent, der von China dagegen knapp 30 Prozent. Das heißt, ohne China kann der Klimawandel nicht effektiv bekämpft werden. Umgesetzt wird diese Zusammenarbeit vor allem durch das am 11. Mai 2017 in Peking von Bundesminister Dr. Müller und dem chinesischen Handelsminister Zhong Shan eröffnete Deutsch-Chinesische Zentrum für Nachhaltige Entwicklung (ZNE). Über das Zentrum werden gemeinsame Beiträge zur regionalen und globalen Entwicklung und zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung geleistet. Bestehende Verpflichtungen, die der Volksrepublik China bis zum Jahr 2009 völkerrechtlich verbindlich zugesagt wurden – oft im Sinne von Programmen mit mehrjähriger Laufzeit – wurden und werden planmäßig bis zum vorgesehenen Abschluss umgesetzt. Seitdem wurde als einzige Ausnahme die Fortsetzung der langjährigen Rechtskooperation mit der Beauftragung des bilateralen Vorhabens »Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation« beschlossen. Das Vorhaben trägt maßgeblich zur Ausgestaltung des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs bei. Die Finanzierung erfolgt paritätisch nach dem Grundsatz der Kostenteilung, das heißt jede Seite trägt ihre anfallenden Kosten selbst. Die letzten aus den sogenannten alten Verpflichtungsermächtigungen laufenden bilateralen Vorhaben der klassischen finanziellen Zusammenarbeit werden sich teilweise bis zum Jahr 2022 erstrecken und damit anteilig noch in die offiziellen ODA-Statistiken (Official Development Aid) einfließen. ODA ist eine im OECD-Entwicklungsausschuss (DAC) vereinbarte und international anerkannte Messgröße zur Erfassung öffentlicher Entwicklungsleistungen. Die Mitglieder der Vereinten Nationen haben im Jahr 1972 vereinbart, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden. Seit der Einstellung der klassischen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit erfolgt die Kooperation in der finanziellen Zusammenarbeit über sogenannte Förderkredite. Darunter versteht man Kredite zu konzessionären Konditionen aus reinen Marktmitteln – also ohne den Einsatz von Mitteln aus dem BMZ-Haushalt. Das BMZ beauftragt die KfW-Entwicklungsbank mit der Vergabe von Förderkrediten an China für entwicklungspolitisch förderungswürdige Vorhaben – vor allem im Bereich Umwelt- und Klimaschutz – im Rahmen eines jährlichen Investitionsprogramms von bis zu 450 Millionen Euro. Bei den Ausschreibungen kommen auch häufig deutsche Unternehmen zum Zuge. Förderkredite sind überwiegend ODA-anrechnungsfähig und fließen somit auch in die offiziellen Statistiken ein. Wie es bei Krediten üblich ist, müssen selbstverständlich auch diese Förderkredite wieder zurückbezahlt werden. Ich hoffe, diese Informationen leisten einen konstruktiven Beitrag zu Ihrem Interesse an der deutschen Kooperation mit China und bedanke mich dafür, dass Sie sich die Zeit genommen und an das BMZ geschrieben haben. Mit freundlichen Grüßen