IV 320

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz

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E-Vaiı m esierung.se
Aktenzeichen: V1-532-00000-20 16/022
(bitte bei Schriftverkehr angeben)
Schwerin, 27.02.2018

Vermerk

Nord Stream 2, Termin in der StK am 5.03.2018

StK bat um Übermittlung eines aktuellen Vermerks zum Sachstand.
Es wurde darum gebeten nur solche Entwicklungen aufzuführen, die sich seit dem letzten
Gespräch in der StK (am 19.12.2018) ergeben haben.

Folgende Entwicklungen sind hervorzuheben:

1)
Am 31.01.2018 erging der Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund.

Naturschutzbezogenen Inhalte des Planfeststellungsbeschlusses sind insbesondere:

- Sämtliche ursprünglich geplanten Kompensationsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsrege-
lung auf Rügen und der Insel Schadefähre wurden nicht planfestgestellt. Es wird also insbe-
sondere keine Ackerfläche auf Rügen in Anspruch genommen.

- Die kläranlagenbezogenen Kompensationsmaßnahmen wurden nicht planfestgestellt, wohl
aber die Maßnahmen an sich (siehe unten), die als (vorsorgliche) flankierende Maßnahmen
der Kohärenzsicherung relevant sind.

- Als vorsorgliche Kohärenzsicherungsmaßnahme wird die im Anhang 3 zum Entwurf der
Landesverordnung zur Änderung der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung (vgl. Be-
kanntmachung vom 08.08.2017, AmtsBl. M-V S. 578) vorgesehene Erweiterungsfläche des
Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hidden-
see“ (DE1544-302) mit einer Größe von ca. 40 ha - wie in der Karte im Anhang 1 des Plan-
feststellungsbeschlusses ersichtlich ist - festgesetzt.

- Es erfolgt gemäß $ 9 Abs. 1 und 2 ÖkoKtoVO M-V eine Anrechnung von 363,31 ha Kom-
pensationsflächenäquivalente (KFÄ) aus der anerkannten Ökokontomaßnahme Fischland-
wiesen (VR-007). Auf Antrag des Vorhabenträgers (VT) erfolgt über den zwingenden Kom-
pensationsbedarf für seeseitige Eingriffe hinaus eine Anrechnung gemäß $ 9 Abs. 1 und 2
ÖkoKtoVO M-V von weiteren 124,82 ha KFÄ aus der anerkannten Ökokontomaßnahme
Fischlandwiesen (VR-007).

- Auf Antrag des VT wird über den zwingenden Kompensationsbedarf für seeseitige Eingriffe
hinaus die Übertragung einer Kompensationsverpflichtung auf die Landgesellschaft M-V in
Höhe von 1.000 ha KFÄ und deren Erfüllung durch die Naturschutzmaßnahme „Polder Bar-
gischow“ gemäß $ 14 Abs. 4 ÖkoKtoVO M-V in die Planfeststellung aufgenommen.

- Der VT wird verpflichtet, die in den technischen Konzeptstudien zur weitergehenden Nähr-
stoffreduktion der Fa. Born und Ermel vom 06.09.2017 für die kommunalen Kläranlagen Ber-
gen und Göhren sowie die in den Machbarkeits- / Konzeptstudien der Fa. enp Umweltpla-
nung GmbH vom September 2017 bzgl. der Klärwerke Greifswald-Ladebow und Stralsund
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für eine zusätzliche Reduktion von Nährstoffen, insbesondere Stickstoff, vorgesehene jewei-
lige Vorzugslösung auf seine Kosten umzusetzen.

- rund 30 ha Aufforstung sind durchzuführen

2)

Zur Umsetzung der entsprechenden Verpflichtung aus dem Planfeststellungsbeschluss wur-
de der Erlass der Dritten Landesverordnung zur Änderung der Natura 2000-Gebiete-
Landesverordnung am 6. Februar 2018 durch das Kabinett beschlossen.

Da dies Gegenstand einer Kabinettsvorlage war wird an dieser Stelle auf diese verwiesen.
Über den jeweiligen Stand des Rechtsetzungsverfahrens wurde die Nord Stream 2 AG durch
den Unterzeichner fortlaufend informiert.

3)

Landseitig wurden nach Angaben der Vorhabenträgerin die bauvorbereitenden Arbeiten ein-
geleitet. Es wurde u.a. Wald eingeschlagen, die Baustelle wurde eingerichtet und mit dem
Bau der Tunnel für die Anlandung wurde begonnen.

Kritische Punkte werden aus Sicht der Nord Stream 2 AG nach jetzigem Stand im Termin
nicht angesprochen.

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