Pflichtenheft zum Relaunch von statistikportal.de

Pflichtenheft zum Relaunch von https://www.statistikportal.de/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. September 2018
  • Frist
    12. Oktober 2018
  • Kosten dieser Information:
    252,00 Euro
  • 3 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pflichtenheft zu…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Pflichtenheft zum Relaunch von statistikportal.de [#33356]
Datum
8. September 2018 19:06
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Pflichtenheft zum Relaunch von https://www.statistikportal.de/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Filter, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08. …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 237: Pflichtenheft zum Relaunch von statistikportal.de
Datum
10. September 2018 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08. September 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30237 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Filter, das Statistikportal wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemein…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG Antrag 237: Pflichtenheft zum Relaunch von statistikportal.de
Datum
5. Oktober 2018 18:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, das Statistikportal wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich entwickelt und betrieben. Für die Gestaltung und den Inhalt sind alle Ämter in gleicher Weise zuständig. Der sich hieraus ergebende Abstimmungsbedarf hinsichtlich Ihres Antrags auf Zuleitung des Pflichtenheftes zum Relaunch des Statistikportals und die erforderliche rechtliche Prüfung sind leider noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrags verzögert. Wir werden schnellstmöglich entscheiden und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Filter, im Nachgang zu der Nachricht meiner Kollegin Frau Pieper vom 05.10.2018, in der Ihnen …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG Antrag 237: Pflichtenheft zum Relaunch von statistikportal.de
Datum
16. Oktober 2018 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, im Nachgang zu der Nachricht meiner Kollegin Frau Pieper vom 05.10.2018, in der Ihnen mitgeteilt wurde, dass es bei der Bearbeitung Ihres Antrags aufgrund des notwendigen Abstimmungsbedarfs und aufgrund der notwendigen rechtlichen Prüfung zu einer Verzögerung kommt, möchte ich Ihnen zusätzlich das Folgende mitteilen: Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren nach Maßgabe der Informationsgesetzgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, kann noch nicht abschließend festgestellt werden, da der Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags ermittelt werden kann. Es kann jedoch aufgrund des bereits jetzt erkennbaren Abstimmungs- und Prüfungsaufwands nicht ausgeschlossen werden, dass die entstehenden Gebühren sich der Obergrenze (500,- ?) nähern. Die fachliche Zuständigkeit für das von Ihnen angeforderte Pflichtenheft zum relaunch von statistikportal.de liegt bei einem gemeinsamen Gremium des Statistischen Verbunds. Projektleitung und gesonderte Zuständigkeiten werden von unterschiedlichen Statistische Landesämtern getragen, so dass ein aufwendiger Abstimmungsbedarf entsteht. Darüber hinaus sind umfangreiche Texte sowohl im rechtlichen Hinblick als auch im Hinblick auf die IT-Sicherheit zu prüfen, was einen entsprechenden zeitlichen Aufwand verschiedener Organisationseinheiten erfordert. Gegebenenfalls sind nach Vornahme dieser Prüfungen Schwärzungen vorzunehmen. Diesen gesamten bei der (weiteren) Bearbeitung Ihres Antrags noch entstehenden Verwaltungsaufwand müssen wir Ihnen gemäß der IFGGebV in Rechnung stellen. Bitte bestätigen Sie uns, dass Sie diese Information zur Kenntnis genommen haben. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben den Fall mit unseren Anwälten besprochen und wir können uns nicht erklär…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: IFG Antrag 237: Pflichtenheft zum Relaunch von statistikportal.de [#33356]
Datum
30. Oktober 2018 12:12
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben den Fall mit unseren Anwälten besprochen und wir können uns nicht erklären, wie Sie auf die voraussichtlichen 500 Euro Gebühren kommen. Um Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir Sie freundlich auf dieses Urteil des OVG Berlin-Brandenburg hinweisen: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE170007746&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 33356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinen IFG-Antrag fest und werde die Kosten übernehmen. Mit freundli…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: IFG Antrag 237: Pflichtenheft zum Relaunch von statistikportal.de [#33356]
Datum
4. November 2018 17:39
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinen IFG-Antrag fest und werde die Kosten übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 33356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre Nachrichten. Ich möchte klarstellen, dass keine Kosten in Höhe vo…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: IFG Antrag 237: Pflichtenheft zum Relaunch von statistikportal.de [#33356]
Datum
6. November 2018 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre Nachrichten. Ich möchte klarstellen, dass keine Kosten in Höhe von 500,- Euro für Ihren IFG-Antrag angekündigt worden sind, sondern dass ich lediglich mitgeteilt habe, dass die Kosten zur Zeit noch nicht näher eingeschätzt werden können, ich zitiere aus meiner vorangegangenen E-Mail: "In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, kann noch nicht abschließend festgestellt werden, da der Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags ermittelt werden kann." Um die Kosten genauer zu ermitteln, muss ich erst Rücksprache mit den Beteiligten halten, um deren Aufwand zu erfragen. Da Sie nun mitgeteilt haben, dass Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten und anfallende Kosten übernehmen, werden wir jetzt die Bearbeitung Ihres Antrags fortführen und mit einem IFG-Bescheid abschließen. Dies wird aufgrund der notwendigen Einbindung verschiedener beteiligter Fachbereiche voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Für die hierdurch eintretende Verzögerung entschuldigen wir uns. Wir kommen unaufgefordert wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Pflichtenheft statistikportal.de (Az.: A-IR/11100100-IF30237) Sehr geehrter Herr Filter, Sie haben …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Pflichtenheft statistikportal.de (Az.: A-IR/11100100-IF30237)
Datum
18. Dezember 2018 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, Sie haben mit E-Mail vom 8. September 2018 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30237) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Pflichtenheft zum Relaunch von https://www.statistikportal.de/ Aufgrund Ihrer Anfrage stellen wir Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen unseres Hauses sowie mit dem Statistischen Landesamt Nordrhein-Westfalen das Pflichtenheft ("fortgeschriebenes Lastenheft") zum Relaunch der Website statistikportal.de nebst Anlagen zur Verfügung. Sie finden die Dokumente im Anhang. Wir bitten ausdrücklich um Entschuldigung für die zeitliche Verzögerung des Informationszugangs. Das Statistikportal wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich entwickelt und betrieben. Die Erstellung des fortgeschriebenen Lastenhefts ist ein Gemeinschaftsprojekt. Mit der technischen Umsetzung und der Erstellung des fortgeschriebenen Lastenhefts (für die erste Entwicklungsstufe) wurde das Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) beauftragt. Die Mitwirkung des IT-Bereichs unseres Hauses beschränkt sich auf die beratende Beteiligung bei der Erstellung des Lastenhefts und die organisatorische Begleitung. Um Ihrem Informationsersuchen nachzukommen, war daher nicht nur die Einbindung von Fachabteilungen unseres Hauses, sondern insbesondere die Beteiligung von IT.NRW erforderlich. Hier waren umfangreiche Abstimmungsmaßnahmen notwendig, um von fachlicher Seite zu klären, ob Ausschlussgründe nach dem IFG hinsichtlich einzelner Punkte des fortgeschriebenen Lastenhefts oder der Anlagen bestehen. Auch datenschutzrechtliche Aspekte haben eine Rolle gespielt. Die genannten Abstimmungsmaßnahmen haben wesentlich zur zeitlichen Verzögerung der Beantwortung Ihres Auskunftsbegehrens geführt. Die komplizierte Sachlage hat darüber hinaus dazu geführt, dass diesseits ein Aufwand entstanden ist, der über den für eine einfache Auskunft hinaus geht, so dass wir gehalten sind, Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) zu erheben. Bitte beachten Sie die unten stehende Kostenfestsetzung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Kostenfestsetzung: Der Ihnen gewährte Informationszugang ist kostenpflichtig. Begründung: Für die Aktenrecherche, für die Stellungnahme der fachlich zuständigen Seite und insbesondere für die Abstimmung mit dem mit der Erstellung des Fortgeschriebenen Lastenhefts beauftragten Statistischen Landesamt Nordrhein-Westfalen ist ein Zeitaufwand angefallen, der über den Aufwand einer einfachen Auskunft hinaus geht. Konkret ist im Statistischen Bundesamt ein Gesamtzeitaufwand von 5 Stunden 15 Minuten für Beschäftigte des höheren Dienstes angefallen. Der genannte Zeitaufwand und die daraus resultierenden Gebühren sind zurückhaltend und nicht kostendeckend ermittelt worden. 1. Aufgrund dieses Zeitaufwands bei der Zusammenstellung und Übersendung der von Ihnen am 8. September 2018 beantragten Informationen fallen auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG i. V. m. Nr. 2.2 des Gebührenverzeichnisses nach § 1 Abs. 1 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) Gebühren in Höhe von 252,00 Euro an. 2. Die Gebühr ist innerhalb eines Monats unter Verwendung der folgenden Angaben zu überweisen: Zahlungsempfänger: Bundeskasse Trier IBAN: DE 8159 0000 0000 5900 1020 Verwendungszweck (Kassenzeichen): 1156 7099 7182 BEW 03030087 3. Gegen diesen Kostenbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Möglichkeiten zur Verfügung. Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen