Retrodigitalisierte Plenarprotokolle und Drucksachen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sie teilten mir mit, dass die Abnahme der Retrodigitalisierung der Plenarprotokolle und Drucksachen im Januar 2012 stattfinden wird.

Bitte teilen Sie mir den Stand der Abnahme mit.
Bitte teilen Sie mir auch mit, in welchem Umfang und in welcher Weise, die digitalisierten Protokolle und Drucksachen der Öffentlichkeit verfügbar gemacht werden oder ggf. schon gemacht worden sind.

Sollten es keine Pläne geben die digitalisierten Dokumente innerhalb des nächsten Monats öffentlich verfügbar zu machen, bitte ich Sie, mir die Dokumente in maschinenlesbarer Form auf elektronischem Weg oder auf einem z.B. optischem Datenträger zu übersenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2012
  • Frist
    9. März 2012
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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Retrodigitalisierte Plenarprotokolle und Drucksachen
Datum
6. Februar 2012 14:07
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sie teilten mir mit, dass die Abnahme der Retrodigitalisierung der Plenarprotokolle und Drucksachen im Januar 2012 stattfinden wird. Bitte teilen Sie mir den Stand der Abnahme mit. Bitte teilen Sie mir auch mit, in welchem Umfang und in welcher Weise, die digitalisierten Protokolle und Drucksachen der Öffentlichkeit verfügbar gemacht werden oder ggf. schon gemacht worden sind. Sollten es keine Pläne geben die digitalisierten Dokumente innerhalb des nächsten Monats öffentlich verfügbar zu machen, bitte ich Sie, mir die Dokumente in maschinenlesbarer Form auf elektronischem Weg oder auf einem z.B. optischem Datenträger zu übersenden.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, Ihre E-Mail vom 6. Februar 2012, mit d…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
7. Februar 2012
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, Ihre E-Mail vom 6. Februar 2012, mit der Sie um Beantwortung Ihrer Fragen zum Verfahrensstand der "Retrodigltalisierung der Drucksachen und Plenarprotokolle des Bundestages". ob und wie die digitalisierten Dokumente der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden und ggf. um Übersendung dieser digitalisierten Dokumente in "maschinenlesbarer Form" bitten, habe ich erhalten. Ihre Anfrage wird auf der Grundlage des seit dem 1. Januar 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetzes geprüft. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Silke Schmidt-Hederich

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Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Text aus OCR, siehe angehängtes Original) Sehr geehrter Herr Wehrmey…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
21. Februar 2012
Status
Anfrage erfolgreich
(Text aus OCR, siehe angehängtes Original) Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, Ihre Anfrage vom 6. Februar 2012, mit der Sie um Auskunft zum Verfahrensstand der Retrodigitalisierung der Drucksachen und Plenarprotokolle des Bundestages, zu der Frage, ob und wie die digitalisierten Dokumente der Offentlichkeit zur Verfügung gestellt werden und ggf. um Übersendung dieser digitalisierten Dokumente in "maschinenlesbarer Form" bitten, beantworte ich nunmehr auf der Grundlage des seit dem 1. Januar 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetzes (lFG). Da es zu Verzögerungen im Projektverlauf gekommen ist, sind die Arbeiten bisher noch nicht abgeschlossen. Dies ist nunmehr für das Frühjahr 2012 vorgesehen. Danach kann die Abnahme der digitalisierten Drucksachen und Protokolle des Deutschen Bundesteges erfolgen. Sobald die Abnahme und ggf. notwendige Korrekturarbeiten erfolgt sind, sollen alle digitaHsierten Dokumente von der 1. bis 13. Wahlperiode als durchsuchbare PDF-Dateien im lnternetangebot des Deutschen Bundestages für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Als Termin hierfür wird die Sommerpause 2012 angestrebt. Der Zeitpunkt der Bereitstellung der Dokumente im Internet wird mit einer Pressemitteilung und einer entsprechenden Information auf der Homepage des Deutschen Bundestages bekannt gegeben werden. Im Rahmen des Projektes bisher erstellte Dateien dieser Dokumente wurden nicht veröffentlicht. Sie werden momentan stichprobenartig der Qualitätskontrolle im Hause unterzogen. Die konkrete Art und Weise des Zugriffs auf die begehrten Dokumente ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist geplant, zunächst einen Zugriff über die bereits bestehende Sucbmaske http://www.bundestag.de/dokumente/index.jsp?cookietest=true zu ermöglichen. Eine separate Auslieferung erstellter Dateien an interessierte Bürger ist bisher nicht vorgesehen. Dies ist auch - unabhängig davon, ob das IFG überhaupt anwendbar ist - nicht erforderlich, da die angeforderten Dokumente in gedruckter Form komplett - und über die Internetseite des Deutschen Bundestages bereits jetzt zum Teil in elektronischer Form - öffentlich verfügbar sind im Sinne von § 9 Abs. 3 IFG. Es besteht schon jetzt darüber hinaus die Möglichkeit,alle Bundestagsdrucksachen in Staats-, Stadt- und Universitätsbibliotheken einzusehen und auszuleihen oder bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft käuflich zu erwerben. Eine Verpflichtung über die Veröffentlichung und Allgemeinzugänglichmachung von Informationen hinaus sieht das IFG nicht vor. Vielmehr ist mit der Regelung des § 9 Abs. 3 IFG ein Ablehnungsgrund in das Gesetz aufgenommen worden, nach der ein Antrag abgelehnt werden kann, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zu- mutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Diese Regelung soll eine aktive Informationspolitik fördern und die Zahl individueller Informationszugangsbegehren vermindern (vgl.Schach,KommentarzumIFG,1.Auflage2009,§ 9,RN.49). Sie verfügen damit über sämtliche, Ihren Antrag umfassende In- formationen und können fortlaufend über die Internetseite des Deutschen Bundestages www.bundestag.de auf diese und neuere Informationen zugreifen. Eine Bestellung der Drucksachen in Papierform ist ebenfalls möglich. Eine weitere individuelle Zurverfügungstellung dieser Daten durch den Deutschen Bundestag jedoch, wie von Ihnen beantragt, ist nicht möglich. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen Bundestag eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Schmidt-Hederich