2004-protokoll-nr-444

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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                                                 Niederschrift
                                                           2/04
                                 r       T:              Wissensch:
                                     beim Bundesministerium der Finanzen

                                                            eb        2004

                                       in Berlin — Hotel “Westin Grand“




     Es wird ausdriicklich — insbesondere im Hinblick auf die Diskussio
                                                                        n mit Gasten und die Verteilung von Unterlagen
     ~ auf den Vertraulich-Vermerk hingewiesen,
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Mitteilungen des Vorsitzenden
Ul.   Feststellung der Tagesordnung
UL    Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
      Unterrichtung durch Fanaa tiber das ,.Europaische Zentrum flr internationale
      Wirtschaft und PolitikberatungTM und Diskussion
      Gutachten ,.Nachhaltige Finanzierung der Kranken- und Rentenversicherung*
Vi.   Tagesordnung der nachsten Sitzungen

VIL   Verschiedenes
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il.      Feststellung der Tagesordnung



Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form gebilligt.




WH.     Bemerkungen zum Protokoll



Das Protokoll wird ohne Anderungen angenommen.




FV.     Unterrichtun                    ii    d             ische Ze            internationale




Vor seinen Ausfiihrungen zum Europdischen Zentrum fiir internationale Wirtschaft und

Politikberatung weist,        darauf hin, dass im Rahmen der Europapolitik die Aufstellung der
neuen Finanzvorausschau aktuelles Thema ist. Der bundesdeutsche Haushalt kénnte nach den

gegenwiartigen Plinen ab 2007 mit ca. 5 Mrd. € mehr belastet werden. Die Europiische Kommission

(KOM) verhalte sich hier inkonsistent, indem einerseits die Verletzung des Defizitkriteriums kritisiert

wird und zugleich zusdtzliche Ausgaben gefordert werden. Dies kinnte auch Gegenstand des

Gespriiches mit             sein.
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Hinsichtlich der Klage der Kommission gegen die Ratsentscheidung von 25. November 2003 kiindigt
er an, dass dem Beirat sowohl die deutsche Kurzfassung als auch die franzésische Langfassung sowie
Eckpunkte einer ersten - vertraulich zu behandeinden - Stellungnahme des Bundesministeriums der
Finanzen, zur Verfligung gestellt werden sollen.



             teilt mit, dass der|                            einen Jour fixe im Rahmen eines
gemeinsamen Mittagessens mit dem Beirat beabsichtigt. Zunachst ist dafiir immer die erste Tagung
des Beirats zu Anfang cines Jahres in Berlin vorgesehen. Diese bisherige Terminplanung kénne
gegebenenfalls um weitere Termine angereichert werden.


Zu Beginn seiner Ausfiihrungen zum Europdischen Zentrum verweist                    darauf, dass die
Initiative zur Griindung eines solchen Zentrums ihren Ursprung in den deutsch-franz5sischen
Vereinbarungen zwischen                                      und dem_

                zum 40-jahrigen Bestehen des Elysee-Vertrages hat. Zugrunde liege die Feststellung,
dass es in der europiischen Politikberatungs- und Forschungslandschaft bisher an einem Think Tank
fiir dkonomische Fragen nach US-amerikanischem Vorbild (Bergsten-Institut) mangele.


Deutschland und Frankreich haben daher den Start einer europaischen Initiative zur Griindung eines
entsprechenden Zentrums vereinbart.                                 und sein

                  wurden mit der Umsetzung dieses Vorhabens beauftragt. Des weiteren wurde
vercinbart, dass innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium der Finanzen und das
Bundesministerium fiir Wirtschaft und Arbeit das Projekt gemeinsam federfiihrend vorantreiben.


 Das Zentrum solle seinen Sitz in Briissel haben und ein ..kleines aber feines“ Zentrum mit 25 bis 30
 Personen sein. Wichtig sei der Netzwerkcharakter. Es sollten Kontakte mit der Politik, Unternehmen
 und der Forschungslandschaft aufgebaut und genutzt werden. Finanziert werden sole das Zentrum im
 wesentlichen aus Beitragen von Mitgliedstaaten, Unternehmen und Einnahmen aus der
 Forschungsarbeit. Themenschwerpunkte sollten eher gesamteuropaische Themen im internationalen
 Rahmen und globale Zusammenhinge als spezifische europdische Fragestellungen sein.


 Die europiischen Institutionen (EZB, KOM) signalisierten Unterstiitzung. Die europaischen
 Mitgliedstaaten seien grundsiitzlich positiv eingestellt. Nach gegenwartigem Stand werden sich 8 bis 9
 Staaten beteiligen. Fiir den Start sei als kritisches Budget cin Volumen von 1, 5 Mio. € vorgesehen.
 Mittelfristig solle das Budget ca. 3,5 Mio. € betragen. Das neue Zentrum kénne seine Arbeit
 voraussichtlich in der zweiten Hialfte dieses Jahres aufnehmen.
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‘warb um Unterstiitzung flir den Gedanken des Europdischen Zentrums fiir Internationale
Wirtschaft und Politikberatung und kiindigte an, dass in 2 bis 3 Monaten gegebenenfalls eine kurze
Prisentation des Zentrums im Beirat erfolgen kénne.



In der anschlieBenden Diskussion bestitigen verschiedene Beiratsmitglieder, dass diese Initiative
interessant sei. Zugleich werden jedoch Zweifel geduBert, ob es derartige Institutionen nicht doch
bereits gibe. Genannt werden in diesem Zusammenhang das CEPR und CES-ifo.


              erklart dazu, dass der Kontakt mit bestehenden Institutionen erwiinscht und bspw.
           von Anfang an beteiligt gewesen sei!” .          habe eine Ubersicht iiber die entsprechende
Forschungs- und Beratungslandschaft in Europa erstellt. Diese Untersuchung komme zu dem
Ergebnis, dass es bislang eine derartige Institution in Europa nicht gebe. Das Zentrum solle
komplementir und nicht substitutiv arbeiten.



‘Ein Beiratsmitglied unterstiitzt nachdriicklich den Gedanken einer Ausrichtung auf internationale:
Themen. Europa sei in einen gréferen Rahmen — die internationale Wirtschaft - eingebettet. Ein
anderes Beiratsmitglied hebt die Bedeutung einer eingehenden Betrachtung des Spannungsfeldes
zwischen Europa und der restlichen Weltwirtschaft hervor. Steuerwettbewerb und Koordinierung seien
hier nur einige Sichwé6rter.



              unterstreicht insbesondere diesen Ansatz der Betrachtung europiaischer Besonderheiten
im weltwirtschaftlichen Zusammenhang. So habe sich von Seiten der Niederlande und des Vereinigten
Kénigreichs bereits die Frage erhoben, ob man sich in Frankreich vorstellen kénne, dass sich dieses
Institut beispielsweise mit dem hochsubventionierten europdischen Agrarmarkt befasse.


               unterstreicht die groBe Herausforderung fiir das Zentrum, auf der einen Seite

anerkannte Forschung zu betreiben und auf der anderen Seite Anerkennung in der politischen
Beratung zu erzielen. Um dies erreichen zu kénnen, seien hochrangige Besetzungen erforderlich.


Von einem Beiratsmitglied wird daraufhin mit Blick auf die vor,                 skizzierte finanzielle
Ausstattung eingewandt, dass es Probleme mit der Rekrutierung geeigneter Personen geben kdnnte.
Zuglcich stelle auch die Sicherstellung eines gewissen Landerproporzes ein Problem bei der
Stellenbesetzung dar. Uberdies wiirden sich gute Namen wohl kaum fur reine Ad-hoc-Gutachten
hergeben. Auch stellte er die Gewihrleistung privater Mittel in der angestrebten Hohe in Frage.
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verweist darauf, dass die Gehalter durch die Platzierung des Zentrums in Briissel eine

gewisse Attraktivitat aufweisen dirften. Zugleich kénne es fiir Forschungspersonal sehr wohl attraktiv

sein, zeitlich befristet in Briissel zu arbeiten und den Aufbau eines eigenen Netzwerks und

persdnlicher Kontakte auf dieser Ebene voranzutreiben. Das Supervisory board werde 10 Personen

umfassen. Drei davon sollen von Mitgliedstaaten besetzt werden.



Die Anwerbung von Unternehmen stelle in Deutschland tatsdchlich ein Problem dar, dies scheine in

Frankreich einfacher zu sein.                       solle die Unternehmensseite ansprechen, sci in

diesem Bereich bisher jedoch noch sehr zuriickhaltend. Der Beitrag fiir Unternehmen solle zwischen

30.000 und 40.000 € liegen. Steuerlich miisse voraussichtlich eine besondere Konstruktion geschaffen

werden, um deutschen Unternehmen eine Beteiligung zu ermiglichen. Gleichwohl sei die Beteiligung

von Unternehmen eine conditio sine qua non. Die tiberwiegende Mehrzahl der Lander sei nicht bereit,

ein rein Offentlich finanziertes Institut zu unterstiitzen. Unabhangigkeit miisse gewahrleistet sein. Es

diirfe keine interessengeleiteten Untersuchungen geben.



Ein Beiratsmitglied weist auf die Gefahr der Verselbstindigung solcher Institute hin. CEPS sei nahezu

ausschlieBlich privat finanziert. Derzeit arbeite es wie KOM an Konzepten zur Steuerharmonisierung

und mache eigene Projekte, die KOM nicht immer zusagen. Dies fiihre zu cinem Wirrwart auf

europaischer Ebene. Die Frage sei, wie man damit umgehen kénne.



              erwidert darauf, dass der Zugang zu den Entscheidungstrigern, der den added value“

des Europiischen Zentrums ausmache, dazu beitragen kiénne, das Zentrum zu einer Art Filter zu

machen, der aus dem Wirrwart das politisch Sinnvolle ermitteln kénne.



Ein Beiratsmitglied erhebt die Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten daran dachten, ein Gegengewicht

zu bestehenden EU-Institutionen zu schaffen.



              weist darauf hin, dass diese Gefahr, so wie die Statuten des Zentrums gegenwartig

ausgelegt seien, relativ gering sei. Sicher sei es jedoch in Einzelfallen denkbar und eventuell auch

sinnvoll, wenn das Zentrum aus der Vielfalt vorliegender Konzepte ein politisch sinnvolles Konzept

besonders hervorhebe. Auch der                                                       unterstiitze im
iibrigen den Gedanken, auch noch weitere Zentren auf der europdischen Ebene arbeiten zu lassen.
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V.         Gutachten     ..Nachhaltice Finanzierung der Kranken- und Rentenversicherung*



Zur weiteren Behandlung des Gutachtens beschlieBt der Beirat mit groBer Mehrheit folgendes
Verfahren:

      . In dieser Sitzung wird das nach den bisherigen Anderungswiinschen durch die Kommission
          iiberarbeitete Gutachten in groBen Absiitzen durchgegangen und tiber die Behandlung der
          Minderheitsvoten entschieden.

      e Es wird eine Redaktionskommission eingesetzt. Als Mitglieder werden’ i
                                                         ae,       eingesetzt.
      *   Die neue Fassung des Gutachtens einschlicBlich einer neuen Zusammenfassung wird in der
          Mai-Sitzung Gegenstand der Diskussion sein (in der April-Sitzung soll ausschlieBlich das
          Steuergutachten behandelt werden). In der Mai-Sitzung wird iiber den Inhalt des Gutachtens

          abgestimmt. Redaktionelle Anderungswtinsche kénnen anschlieBend der
          Redaktionskommission zugeleitet werden. Diese wird die tiberarbeitete Endfassung vor der

          Juli-Sitzung versenden. .   -

      ®   Inder Juli-Sitzung wird ber den endgiiltigen Text abgestimmt.



     Einschub Steuersutachten:

     Ein Mitglied der Einkommensteuerreform-Kommission fiihrt aus, dass das Gutachten in der April-
     Sitzung verabschiedet werden miisse, um Aktualitét zu gewahrleisten. Das Gutachten nehme die
     Notwendigkeit der Reform der Einkommensbesteuerung zum Ausgangspunkt. Der Arbeitstitel
     lautet: ,,Flat tax oder duale Einkommensteuer — zwei Konzepte zur Reform der deutschen
     Einkommensbesteuerung*. Am 15. Marz 2004 solle das Papier an die Mitglieder des Beirats
     versendet werden. Bis zur April-Sitzung sollten Anmerkungen schriftlich Ubersandt werden.



Anderungen, die sich fiir die weitere Behandlung des Gutachtens ,,Nachhaltige Finanzierung der
Kranken- und Rentenversicherung“ ergeben:'

S. 1, Gliederung, Zeile 18, und S. 20, Zeile 19:

Die Worte ,,fiir die Systemgestaltung“ werden gestrichen.

S. 1. Gliederung. Zeile 19. und S. 21, Zeile 7;

Es wird zur Klarstellung die Umformulierung in ,,11]. Uberlegungen zur Reform der
RentenversicherungTM beschlossen.




‘Da auf Wunsch eines Beiratsmitglieds eine Textfassung mit Markierung der genderten Stellen vorgelegt
 werden soll, wird in diesem Protokoll auf die Unterscheidung von redaktionellen und inhaltlichen Anderungen
 verzichtet.
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S. 1, Gliederung. Zeile 23, und S. 24. Zeile 8:

Umformulierung: ,,Fehlanreize und Intransparenz in der     GK V“



S. 1. Gliederung, Zeile 30, und S. 30. Zeile 33:

Anderung der Uberschrift: ,,Kapitaldeckung mit Portabilitat*


S. 2. Einleitung. Zeile 9:

Ein Beiratsmitglied regt an, statt ,,im politischen Raum ist das spat erkannt worden“, die Formulierung

im politischen Raum ist das spat thematisiert worden“ zu setzen. Erkannt worden sei das Problem

schon friih, es wurde aber erst spat behandelt.



S. 2. Zeile 12 f:

Statt ,.ndher vertraut zu machen“ solle ,,zu konfrontieren“ gesetzt werden.



S. 2, Zeile 19:

Erganzung: ,,Probleme verschieben und verstirken“,



S. 3, Zeile 5:

Die Worte ,,gelést werden“ sollen durch ,,zu sen versucht werden“ ersetzt werden.



S. 3, Zeile 6 — 9:

Kiirzung durch Streichung des Halbsatzes ,, , in dem ebenfalls Umverteilungsprobleme gelést werden,

das aber nur einen Teil der Bevilkerung erfasst und die Finanzierungslast nicht entsprechend der

steuerlichen Leistungsfahigkeit verteilt“



S.5, Zeile 3:

Ein Beiratsmitglied regt an, den Gedanken der Familienmitversicherung aufzunehmen. Ein

Kommissionsmitglied flhrt aus, dass die Formulierung das bereits abdecke. Es sei der beidseitige

Versicherungszwang gemeint. Ein anderes Beiratsmitglied sagt daraufhin, dass ,,Versicherungszwang“

missverstandlich sei. Die Redaktionskommission wird gebeten, einen Umformulierungsversuch zu

unternehmen.



S. 5. Zeile 13:

Einschub hinter ,,steigen“:

»In der GRV sind die Leistungen zwar im Prinzip abhangig von den gezahlten Beitragen, doch sind

mit den Leistungen auch eine Reihe von Umverteilungsvorgangen verbunden.“
                                                                               *
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S. 7, Zeile 25:

Ein Beiratsmitglied kritisiert, dass die Uberschrift ,,Beitragsbemessungsgrundlage und Kreis der

Versicherten“ laute, spater jedoch die Erweiterung des Kreises der Versicherten nicht naher behandelt
werde.




S. 7, Zeile 30 f:

Erginzen: Beide ,— auf kurzfristige Reperaturen angelegte —* Vorschlage lehnt der Beirat...
Streichen: ,,angesichts der angestrebten Trennung von Allokation und Distribution




S. 9. Zeile 3:

Einfiigen einer Formulierung, der ein Minderheitsvotum und ein Umformulierungswunsch zu Grunde
liegen:

Zwei Mitglieder sind der Meinung, dass eine Ausrichtung der deutschen Sozialversicherung am -
Aquivalenzprinzip verlangt, in der gesetzlichen Rentenversicherung neben den Beitragszahlungen
auch das GroBziehen von Kindern zu berticksichtigen. Es ist deshalb sachgerecht, flir Birger, die
Kinder groBzichen, einen finanziellen Ausgleich vorzusehen. Ein solcher kann durch eine

Beitragssenkung und/ oder (besser) eine Rentendifferenzierung erfolgen. Ein Schritt auf dem zweiten
Weg ist die bereits geltende Regelung einer Beriicksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der
Rentenbemessung. Derartige Regelungen sind also nicht als UmverteilungsmaBnahmen im Sinne des
Familienleistungsausgleichs zu verstehen. Das schlieft nicht aus, dass auch von diesen

Verteilungswirklungen ausgehen, die beim Familienleistungsausgleich zu beriicksichtigen waren.“


Dieser Einfligung ging die Diskussion voraus, ob eine explizite Berticksichtigung der Notwendigkeit
des Aufziehens einer nachsten Generation fiir die Funktionsfahigkeit des Systems erforderlich sei.
Mebhrere Beiratsmitglieder wiesen darauf hin, dass verschiedenste gesellschaftliche Institutionen (wie:
Krankenversicherung, Bundeswehr) aber auch die Entwicklung etwa der Staatsverschuldung die
Notwendigkeit des GroBziehens von Kindern verlangen. Es handele sich dabei um eine allgemeine
Aufgabe, die hier keiner expliziten Beriicksichtigung bediirfe. Der eingefiigte Formulierungsvorschlag

ist das Ergebnis eines Kompromisses.



S. 10, Zeile 15 - 18:

Ersetzen ab ,,iiberpriift werden“ durch:

Sie ist mit einem streng verstandenen Aquivalenzprinzip nicht vereinbar. Will man sie nicht vollig
aufgeben, bietet es sich an, sie auf Fille bzw. Zeitabschnitte der Kindererziehung zu beschrinken.
Auch stellt sich die Frage, ob sich die H6he von Witwen- und Waisenrenten an den Anspriichen der
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Verstorbenen orientieren muss oder ob nicht eine bedarfsorientierte Absicherung der Hinterbliebenen

ausreicht.“



S. 11, Zeile 26:

Einfiigen: um zusatzliche Belastungen ,,der Beitragszahler“ zu verhindern.

Der Rest des Absatzes wird gestrichen.



S. 13. Zeile 2 f:

Umformulierung:

Sozialversicherungssystem ,,kann letztlich als Einfiihrungsgewinn gedeutet werden. Da auch die

lebende Generation“...



S. 21, Zeilen 12 — 34:
Umformulierung:

... Umlagefinanzierung und ,,Beitragsbezogenheit. In einem umlagefinanzierten Rentensystem

miissen, von kurzfristigen Schwankungen abgesehen, die Ausgaben durch Einnahmen des gleichen

Jahres gedeckt sein. Eine Kapitalbildung findet nicht statt. Daher kann man den Beitrigen eines

Versicherten auch keine Ersparnis zuschreiben, aus deren Héhe sich ein individueller Rentenanspruch

ableiten lieBe. Dennoch besteht zwischen den Beitragen der GRV und den erworbenen Anspriichen

auf Rentenleistungen eine enge Beziehung. Die Anspriiche wachsen proportional zu den Beitragen.

Diese Eigenschaft ist gemeint, wenn von Beitragsbezogenheit die Rede ist. Beitragsbezogenheit ist

nicht mit Beitragsaquivalenz gleichzusetzen. Sie ist schwacher in dem Sinne, dass lediglich eine

relative und keine absolute Aquivalenz von Leistungen und Gegenleistungen gewahrleistet wird.



Die allokative Bedeutung der Beitragsbezogenheit wurzelt in den Anreizen, die sie beim

Beitragsverpflichteten auslést. Je enger der Zusammenhang zwischen Beitragen und erworbenen

Anspriichen ist, desto geringer sind die Anreize, der Beitragspflicht auszuweichen. Je schwicher der

Zusammenhang ist, desto starker werden die Beitrage als Steuer begriffen. Bei einer lohnbezogenen

Beitragserhebung ohne Anspruch auf Gegenleistung werden Arbeitsangebotsentscheidungen verzerrt“

Eine gute Rentenreform...



S. 22, Zeile 14 f:

Einfiigen:

Abschlage ,,nach vorherrschender Literaturmeinung“ nicht ausreichend hoch, ,,um“ die Anreize zur

Frihverrentung vollstandig zu beseitigen.

Streichen: Letzter Satz in Zeile 15.
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