2004-protokoll-nr-444
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
YY schuvw31600014_04.doc + Vertraulich Niederschrift 2/04 r T: Wissensch: beim Bundesministerium der Finanzen eb 2004 in Berlin — Hotel “Westin Grand“ Es wird ausdriicklich — insbesondere im Hinblick auf die Diskussio n mit Gasten und die Verteilung von Unterlagen ~ auf den Vertraulich-Vermerk hingewiesen,
Mitteilungen des Vorsitzenden Ul. Feststellung der Tagesordnung UL Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Unterrichtung durch Fanaa tiber das ,.Europaische Zentrum flr internationale Wirtschaft und PolitikberatungTM und Diskussion Gutachten ,.Nachhaltige Finanzierung der Kranken- und Rentenversicherung* Vi. Tagesordnung der nachsten Sitzungen VIL Verschiedenes
il. Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form gebilligt. WH. Bemerkungen zum Protokoll Das Protokoll wird ohne Anderungen angenommen. FV. Unterrichtun ii d ische Ze internationale Vor seinen Ausfiihrungen zum Europdischen Zentrum fiir internationale Wirtschaft und Politikberatung weist, darauf hin, dass im Rahmen der Europapolitik die Aufstellung der neuen Finanzvorausschau aktuelles Thema ist. Der bundesdeutsche Haushalt kénnte nach den gegenwiartigen Plinen ab 2007 mit ca. 5 Mrd. € mehr belastet werden. Die Europiische Kommission (KOM) verhalte sich hier inkonsistent, indem einerseits die Verletzung des Defizitkriteriums kritisiert wird und zugleich zusdtzliche Ausgaben gefordert werden. Dies kinnte auch Gegenstand des Gespriiches mit sein.
4 Hinsichtlich der Klage der Kommission gegen die Ratsentscheidung von 25. November 2003 kiindigt er an, dass dem Beirat sowohl die deutsche Kurzfassung als auch die franzésische Langfassung sowie Eckpunkte einer ersten - vertraulich zu behandeinden - Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen, zur Verfligung gestellt werden sollen. teilt mit, dass der| einen Jour fixe im Rahmen eines gemeinsamen Mittagessens mit dem Beirat beabsichtigt. Zunachst ist dafiir immer die erste Tagung des Beirats zu Anfang cines Jahres in Berlin vorgesehen. Diese bisherige Terminplanung kénne gegebenenfalls um weitere Termine angereichert werden. Zu Beginn seiner Ausfiihrungen zum Europdischen Zentrum verweist darauf, dass die Initiative zur Griindung eines solchen Zentrums ihren Ursprung in den deutsch-franz5sischen Vereinbarungen zwischen und dem_ zum 40-jahrigen Bestehen des Elysee-Vertrages hat. Zugrunde liege die Feststellung, dass es in der europiischen Politikberatungs- und Forschungslandschaft bisher an einem Think Tank fiir dkonomische Fragen nach US-amerikanischem Vorbild (Bergsten-Institut) mangele. Deutschland und Frankreich haben daher den Start einer europaischen Initiative zur Griindung eines entsprechenden Zentrums vereinbart. und sein wurden mit der Umsetzung dieses Vorhabens beauftragt. Des weiteren wurde vercinbart, dass innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium fiir Wirtschaft und Arbeit das Projekt gemeinsam federfiihrend vorantreiben. Das Zentrum solle seinen Sitz in Briissel haben und ein ..kleines aber feines“ Zentrum mit 25 bis 30 Personen sein. Wichtig sei der Netzwerkcharakter. Es sollten Kontakte mit der Politik, Unternehmen und der Forschungslandschaft aufgebaut und genutzt werden. Finanziert werden sole das Zentrum im wesentlichen aus Beitragen von Mitgliedstaaten, Unternehmen und Einnahmen aus der Forschungsarbeit. Themenschwerpunkte sollten eher gesamteuropaische Themen im internationalen Rahmen und globale Zusammenhinge als spezifische europdische Fragestellungen sein. Die europiischen Institutionen (EZB, KOM) signalisierten Unterstiitzung. Die europaischen Mitgliedstaaten seien grundsiitzlich positiv eingestellt. Nach gegenwartigem Stand werden sich 8 bis 9 Staaten beteiligen. Fiir den Start sei als kritisches Budget cin Volumen von 1, 5 Mio. € vorgesehen. Mittelfristig solle das Budget ca. 3,5 Mio. € betragen. Das neue Zentrum kénne seine Arbeit voraussichtlich in der zweiten Hialfte dieses Jahres aufnehmen.
‘warb um Unterstiitzung flir den Gedanken des Europdischen Zentrums fiir Internationale Wirtschaft und Politikberatung und kiindigte an, dass in 2 bis 3 Monaten gegebenenfalls eine kurze Prisentation des Zentrums im Beirat erfolgen kénne. In der anschlieBenden Diskussion bestitigen verschiedene Beiratsmitglieder, dass diese Initiative interessant sei. Zugleich werden jedoch Zweifel geduBert, ob es derartige Institutionen nicht doch bereits gibe. Genannt werden in diesem Zusammenhang das CEPR und CES-ifo. erklart dazu, dass der Kontakt mit bestehenden Institutionen erwiinscht und bspw. von Anfang an beteiligt gewesen sei!” . habe eine Ubersicht iiber die entsprechende Forschungs- und Beratungslandschaft in Europa erstellt. Diese Untersuchung komme zu dem Ergebnis, dass es bislang eine derartige Institution in Europa nicht gebe. Das Zentrum solle komplementir und nicht substitutiv arbeiten. ‘Ein Beiratsmitglied unterstiitzt nachdriicklich den Gedanken einer Ausrichtung auf internationale: Themen. Europa sei in einen gréferen Rahmen — die internationale Wirtschaft - eingebettet. Ein anderes Beiratsmitglied hebt die Bedeutung einer eingehenden Betrachtung des Spannungsfeldes zwischen Europa und der restlichen Weltwirtschaft hervor. Steuerwettbewerb und Koordinierung seien hier nur einige Sichwé6rter. unterstreicht insbesondere diesen Ansatz der Betrachtung europiaischer Besonderheiten im weltwirtschaftlichen Zusammenhang. So habe sich von Seiten der Niederlande und des Vereinigten Kénigreichs bereits die Frage erhoben, ob man sich in Frankreich vorstellen kénne, dass sich dieses Institut beispielsweise mit dem hochsubventionierten europdischen Agrarmarkt befasse. unterstreicht die groBe Herausforderung fiir das Zentrum, auf der einen Seite anerkannte Forschung zu betreiben und auf der anderen Seite Anerkennung in der politischen Beratung zu erzielen. Um dies erreichen zu kénnen, seien hochrangige Besetzungen erforderlich. Von einem Beiratsmitglied wird daraufhin mit Blick auf die vor, skizzierte finanzielle Ausstattung eingewandt, dass es Probleme mit der Rekrutierung geeigneter Personen geben kdnnte. Zuglcich stelle auch die Sicherstellung eines gewissen Landerproporzes ein Problem bei der Stellenbesetzung dar. Uberdies wiirden sich gute Namen wohl kaum fur reine Ad-hoc-Gutachten hergeben. Auch stellte er die Gewihrleistung privater Mittel in der angestrebten Hohe in Frage.
verweist darauf, dass die Gehalter durch die Platzierung des Zentrums in Briissel eine gewisse Attraktivitat aufweisen dirften. Zugleich kénne es fiir Forschungspersonal sehr wohl attraktiv sein, zeitlich befristet in Briissel zu arbeiten und den Aufbau eines eigenen Netzwerks und persdnlicher Kontakte auf dieser Ebene voranzutreiben. Das Supervisory board werde 10 Personen umfassen. Drei davon sollen von Mitgliedstaaten besetzt werden. Die Anwerbung von Unternehmen stelle in Deutschland tatsdchlich ein Problem dar, dies scheine in Frankreich einfacher zu sein. solle die Unternehmensseite ansprechen, sci in diesem Bereich bisher jedoch noch sehr zuriickhaltend. Der Beitrag fiir Unternehmen solle zwischen 30.000 und 40.000 € liegen. Steuerlich miisse voraussichtlich eine besondere Konstruktion geschaffen werden, um deutschen Unternehmen eine Beteiligung zu ermiglichen. Gleichwohl sei die Beteiligung von Unternehmen eine conditio sine qua non. Die tiberwiegende Mehrzahl der Lander sei nicht bereit, ein rein Offentlich finanziertes Institut zu unterstiitzen. Unabhangigkeit miisse gewahrleistet sein. Es diirfe keine interessengeleiteten Untersuchungen geben. Ein Beiratsmitglied weist auf die Gefahr der Verselbstindigung solcher Institute hin. CEPS sei nahezu ausschlieBlich privat finanziert. Derzeit arbeite es wie KOM an Konzepten zur Steuerharmonisierung und mache eigene Projekte, die KOM nicht immer zusagen. Dies fiihre zu cinem Wirrwart auf europaischer Ebene. Die Frage sei, wie man damit umgehen kénne. erwidert darauf, dass der Zugang zu den Entscheidungstrigern, der den added value“ des Europiischen Zentrums ausmache, dazu beitragen kiénne, das Zentrum zu einer Art Filter zu machen, der aus dem Wirrwart das politisch Sinnvolle ermitteln kénne. Ein Beiratsmitglied erhebt die Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten daran dachten, ein Gegengewicht zu bestehenden EU-Institutionen zu schaffen. weist darauf hin, dass diese Gefahr, so wie die Statuten des Zentrums gegenwartig ausgelegt seien, relativ gering sei. Sicher sei es jedoch in Einzelfallen denkbar und eventuell auch sinnvoll, wenn das Zentrum aus der Vielfalt vorliegender Konzepte ein politisch sinnvolles Konzept besonders hervorhebe. Auch der unterstiitze im iibrigen den Gedanken, auch noch weitere Zentren auf der europdischen Ebene arbeiten zu lassen.
V. Gutachten ..Nachhaltice Finanzierung der Kranken- und Rentenversicherung* Zur weiteren Behandlung des Gutachtens beschlieBt der Beirat mit groBer Mehrheit folgendes Verfahren: . In dieser Sitzung wird das nach den bisherigen Anderungswiinschen durch die Kommission iiberarbeitete Gutachten in groBen Absiitzen durchgegangen und tiber die Behandlung der Minderheitsvoten entschieden. e Es wird eine Redaktionskommission eingesetzt. Als Mitglieder werden’ i ae, eingesetzt. * Die neue Fassung des Gutachtens einschlicBlich einer neuen Zusammenfassung wird in der Mai-Sitzung Gegenstand der Diskussion sein (in der April-Sitzung soll ausschlieBlich das Steuergutachten behandelt werden). In der Mai-Sitzung wird iiber den Inhalt des Gutachtens abgestimmt. Redaktionelle Anderungswtinsche kénnen anschlieBend der Redaktionskommission zugeleitet werden. Diese wird die tiberarbeitete Endfassung vor der Juli-Sitzung versenden. . - ® Inder Juli-Sitzung wird ber den endgiiltigen Text abgestimmt. Einschub Steuersutachten: Ein Mitglied der Einkommensteuerreform-Kommission fiihrt aus, dass das Gutachten in der April- Sitzung verabschiedet werden miisse, um Aktualitét zu gewahrleisten. Das Gutachten nehme die Notwendigkeit der Reform der Einkommensbesteuerung zum Ausgangspunkt. Der Arbeitstitel lautet: ,,Flat tax oder duale Einkommensteuer — zwei Konzepte zur Reform der deutschen Einkommensbesteuerung*. Am 15. Marz 2004 solle das Papier an die Mitglieder des Beirats versendet werden. Bis zur April-Sitzung sollten Anmerkungen schriftlich Ubersandt werden. Anderungen, die sich fiir die weitere Behandlung des Gutachtens ,,Nachhaltige Finanzierung der Kranken- und Rentenversicherung“ ergeben:' S. 1, Gliederung, Zeile 18, und S. 20, Zeile 19: Die Worte ,,fiir die Systemgestaltung“ werden gestrichen. S. 1. Gliederung. Zeile 19. und S. 21, Zeile 7; Es wird zur Klarstellung die Umformulierung in ,,11]. Uberlegungen zur Reform der RentenversicherungTM beschlossen. ‘Da auf Wunsch eines Beiratsmitglieds eine Textfassung mit Markierung der genderten Stellen vorgelegt werden soll, wird in diesem Protokoll auf die Unterscheidung von redaktionellen und inhaltlichen Anderungen verzichtet.
S. 1, Gliederung. Zeile 23, und S. 24. Zeile 8: Umformulierung: ,,Fehlanreize und Intransparenz in der GK V“ S. 1. Gliederung, Zeile 30, und S. 30. Zeile 33: Anderung der Uberschrift: ,,Kapitaldeckung mit Portabilitat* S. 2. Einleitung. Zeile 9: Ein Beiratsmitglied regt an, statt ,,im politischen Raum ist das spat erkannt worden“, die Formulierung im politischen Raum ist das spat thematisiert worden“ zu setzen. Erkannt worden sei das Problem schon friih, es wurde aber erst spat behandelt. S. 2. Zeile 12 f: Statt ,.ndher vertraut zu machen“ solle ,,zu konfrontieren“ gesetzt werden. S. 2, Zeile 19: Erganzung: ,,Probleme verschieben und verstirken“, S. 3, Zeile 5: Die Worte ,,gelést werden“ sollen durch ,,zu sen versucht werden“ ersetzt werden. S. 3, Zeile 6 — 9: Kiirzung durch Streichung des Halbsatzes ,, , in dem ebenfalls Umverteilungsprobleme gelést werden, das aber nur einen Teil der Bevilkerung erfasst und die Finanzierungslast nicht entsprechend der steuerlichen Leistungsfahigkeit verteilt“ S.5, Zeile 3: Ein Beiratsmitglied regt an, den Gedanken der Familienmitversicherung aufzunehmen. Ein Kommissionsmitglied flhrt aus, dass die Formulierung das bereits abdecke. Es sei der beidseitige Versicherungszwang gemeint. Ein anderes Beiratsmitglied sagt daraufhin, dass ,,Versicherungszwang“ missverstandlich sei. Die Redaktionskommission wird gebeten, einen Umformulierungsversuch zu unternehmen. S. 5. Zeile 13: Einschub hinter ,,steigen“: »In der GRV sind die Leistungen zwar im Prinzip abhangig von den gezahlten Beitragen, doch sind mit den Leistungen auch eine Reihe von Umverteilungsvorgangen verbunden.“ *
S. 7, Zeile 25: Ein Beiratsmitglied kritisiert, dass die Uberschrift ,,Beitragsbemessungsgrundlage und Kreis der Versicherten“ laute, spater jedoch die Erweiterung des Kreises der Versicherten nicht naher behandelt werde. S. 7, Zeile 30 f: Erginzen: Beide ,— auf kurzfristige Reperaturen angelegte —* Vorschlage lehnt der Beirat... Streichen: ,,angesichts der angestrebten Trennung von Allokation und Distribution S. 9. Zeile 3: Einfiigen einer Formulierung, der ein Minderheitsvotum und ein Umformulierungswunsch zu Grunde liegen: Zwei Mitglieder sind der Meinung, dass eine Ausrichtung der deutschen Sozialversicherung am - Aquivalenzprinzip verlangt, in der gesetzlichen Rentenversicherung neben den Beitragszahlungen auch das GroBziehen von Kindern zu berticksichtigen. Es ist deshalb sachgerecht, flir Birger, die Kinder groBzichen, einen finanziellen Ausgleich vorzusehen. Ein solcher kann durch eine Beitragssenkung und/ oder (besser) eine Rentendifferenzierung erfolgen. Ein Schritt auf dem zweiten Weg ist die bereits geltende Regelung einer Beriicksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenbemessung. Derartige Regelungen sind also nicht als UmverteilungsmaBnahmen im Sinne des Familienleistungsausgleichs zu verstehen. Das schlieft nicht aus, dass auch von diesen Verteilungswirklungen ausgehen, die beim Familienleistungsausgleich zu beriicksichtigen waren.“ Dieser Einfligung ging die Diskussion voraus, ob eine explizite Berticksichtigung der Notwendigkeit des Aufziehens einer nachsten Generation fiir die Funktionsfahigkeit des Systems erforderlich sei. Mebhrere Beiratsmitglieder wiesen darauf hin, dass verschiedenste gesellschaftliche Institutionen (wie: Krankenversicherung, Bundeswehr) aber auch die Entwicklung etwa der Staatsverschuldung die Notwendigkeit des GroBziehens von Kindern verlangen. Es handele sich dabei um eine allgemeine Aufgabe, die hier keiner expliziten Beriicksichtigung bediirfe. Der eingefiigte Formulierungsvorschlag ist das Ergebnis eines Kompromisses. S. 10, Zeile 15 - 18: Ersetzen ab ,,iiberpriift werden“ durch: Sie ist mit einem streng verstandenen Aquivalenzprinzip nicht vereinbar. Will man sie nicht vollig aufgeben, bietet es sich an, sie auf Fille bzw. Zeitabschnitte der Kindererziehung zu beschrinken. Auch stellt sich die Frage, ob sich die H6he von Witwen- und Waisenrenten an den Anspriichen der
10 Verstorbenen orientieren muss oder ob nicht eine bedarfsorientierte Absicherung der Hinterbliebenen ausreicht.“ S. 11, Zeile 26: Einfiigen: um zusatzliche Belastungen ,,der Beitragszahler“ zu verhindern. Der Rest des Absatzes wird gestrichen. S. 13. Zeile 2 f: Umformulierung: Sozialversicherungssystem ,,kann letztlich als Einfiihrungsgewinn gedeutet werden. Da auch die lebende Generation“... S. 21, Zeilen 12 — 34: Umformulierung: ... Umlagefinanzierung und ,,Beitragsbezogenheit. In einem umlagefinanzierten Rentensystem miissen, von kurzfristigen Schwankungen abgesehen, die Ausgaben durch Einnahmen des gleichen Jahres gedeckt sein. Eine Kapitalbildung findet nicht statt. Daher kann man den Beitrigen eines Versicherten auch keine Ersparnis zuschreiben, aus deren Héhe sich ein individueller Rentenanspruch ableiten lieBe. Dennoch besteht zwischen den Beitragen der GRV und den erworbenen Anspriichen auf Rentenleistungen eine enge Beziehung. Die Anspriiche wachsen proportional zu den Beitragen. Diese Eigenschaft ist gemeint, wenn von Beitragsbezogenheit die Rede ist. Beitragsbezogenheit ist nicht mit Beitragsaquivalenz gleichzusetzen. Sie ist schwacher in dem Sinne, dass lediglich eine relative und keine absolute Aquivalenz von Leistungen und Gegenleistungen gewahrleistet wird. Die allokative Bedeutung der Beitragsbezogenheit wurzelt in den Anreizen, die sie beim Beitragsverpflichteten auslést. Je enger der Zusammenhang zwischen Beitragen und erworbenen Anspriichen ist, desto geringer sind die Anreize, der Beitragspflicht auszuweichen. Je schwicher der Zusammenhang ist, desto starker werden die Beitrage als Steuer begriffen. Bei einer lohnbezogenen Beitragserhebung ohne Anspruch auf Gegenleistung werden Arbeitsangebotsentscheidungen verzerrt“ Eine gute Rentenreform... S. 22, Zeile 14 f: Einfiigen: Abschlage ,,nach vorherrschender Literaturmeinung“ nicht ausreichend hoch, ,,um“ die Anreize zur Frihverrentung vollstandig zu beseitigen. Streichen: Letzter Satz in Zeile 15.