2005-protokoll-nr-457

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vv        ich
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B.      Tagesordnung

 I.     Mitteilungen des Vorsitzenden

 HN. — Feststellung der Tagesordnung

 Il.    Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 IV.    Diskussion der Reaktion des Vorsitzenden des gesundheits6konomischen Ausschusses

        zur Kurzstellungnahme des Beirats zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung

 Vv.    Fortfiihrung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Die abgabenrechtliche Privilegie-

        rung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“

 VI.    Tagesordnung der nachsten Sitzung

 VIL.   Verschiedenes
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Feststellung   derT:    rdnun:

Die versandte Tagesordnung wird angepasst und in der jetzt vorliegenden Form gebilligt.




Ill,
_Bemerkungen
       zum Protokoll

Das Protokoll wird ohne Anderungen angenommen.
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IV.___   Diskussion der Reaktion des Vorsitzenden des      gesundheitsékonomischen Aus-

         schusses zur Kurzstellungnahme des Beirats zur Reform der Gesetzlichen Kran-

         kenversicherung

Erledigt durch TOP J



Vv       Fortfiihrung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,.Die abgabenrechtliche Pri-

         vilegierung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“


Abschnitt 3.1:

Der Beirat nimmt seine Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Die abgabenrechtliche Privilegie-

rung gemeinntitziger Zwecke auf dem Priifstand“ wieder auf. Erértert wird, inwieweit der in

der letzten Sitzung zur Streichung vorgesehene Abschnitt Seite 14 Zeilen 17 bis 29 nicht doch

fiir die Argumentation des Gutachtens insgesamt notwendig sei. Mehrere Beiratsmitglieder

stellen dabei klar, dass sie die hier vorgenommene dkonomische Annaherung an den Gemein-

niitzigkeitsbegriff als durchaus wichtig erachten, der Text aber ftir Nichtékonomen verstindli-
cher formuliert werden miisse. Der Beirat spricht sich insgesamt gegen die vormals beschlos-

sene Streichung aus.

Ein Mitglied der Kommission stellt vor dem Hintergrund der Diskussion klar, dass es ein

zentrales Ziel von Abschnitt 3.1 sein solle, den Begriff private Bereitstellung von Kollektiv-

giitern“, welcher dann Inhalt des Abschnitts 3.2 sei, tiber eine Abgrenzung dieses Konzeptes

zu Klubgiitern sowie zu staatlich bereitgestellten Kollektivgiitern aufzubauen. Betont wird

auch, dass auf Seite 13 klarer herausgearbeitet werden miisse, dass sich der Selbst-

losigkeitsbegriff der Abgabenordnung auf K6rperschaften beziehe, welche die Allgemeinheit

ohne Gewinnstreben fordern, und nicht auf Einzelpersonen. Ein Mitglied des Beirats regt zur

besseren Lesbarkeit des gesamten Abschnitts an, den Leser fiihrende ,,Regieanweisungssatze“

an den relevanten Stellen in den Text einzufiigen. Angeregt wird zudem, die dkonomische

Argumentation auf Seite 14 (Zeilen | bis 29) besser in einen dem Abschnitt 3.1 vorangestell-

ten ,,.Exkurs“ auszulagern. Dadurch wiirde der verbleibende Text aus sich heraus weitaus ver-

standlicher und koharenter. Die Kommission wird gebeten, die entsprechenden Textpassagen

in Abschnitt 3.1 im Lichte der Diskussion im Beirat zu tiberarbeiten.
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 Abschnitt 3.2:

 Der Beirat diskutiert ausfiihrlich Abschnitt 3.2 des Gutachtenentwurfs. Ein Mitglied des Bei-

 rats hinterfragt, ob Grundlagenforschung ~ wie auf Seite 15 Zeile 29 formuliert — wirklich als

 Lehrbuchbeispiel fiir ein Kollektivgut gelten k6nne. Ein Mitglied der Kommission macht

 deutlich, wie der Abschnitt bisher konzeptionell angelegt sei. Erst werde das Kollektivgut ge-

 nerell charakterisiert. Daraufhin werde die Frage der optimalen Bereitstellung von Kollektiv-

 giitern vor dem Hintergrund der effizienten Ressourcenallokation behandelt und danach eine

 klare Abgrenzung zu Klubgtitern vorgenommen. Erst im spateren Abschnitt 3.3 werde dann

 die Frage des staatlichen Handlungsbedarfs thematisiert. Der Vorschlag einiger Beiratsmit-

 glieder, den Abschnitt deutlich zu kiirzen und auf die zentralen Argumente auf Seite 18 zu re-

duzieren, wird mehrheitlich nicht akzeptiert. Die hier vorgenommene feine Ausarbeitung und

Abgrenzung des Begriffs dffentliches Gut und daraus folgend des Begriffs Gemeinniitzigkeit

sei fiir das Gutachten entscheidend. Aktuelle Tendenzen in der éffentlichen Diskussion wir-

den eher in Richtung Ausweitung des Gemeinnitzigkeitsbegriffs gehen. Vor diesem Hinter-

grund sei die hier beabsichtigte genaue Herleitung eines 6konomischen Gemeinniitzigkeits-

begriffs und die daraus resultierende Einschrankung des Begriffs sehr wichtig.

Nach kurzer Diskussion von Uberschrift und Textentwurf des Abschnittes 3.2 einigt sich der
Beirat darauf, den Text um den wesentlichen Aspekt der privaten Bereitstellung von Kollek-

tivgitern zu erganzen. Ein Beiratsmitglied wird der Kommission hierzu einen Textvorschlag



der Beirat dann eine klare Abgrenzung zur staatlichen Bereitstellung von Kollektivgiitern fir

wichtig.

Vor dem Hintergrund der schon angesprochenen allgemeinen Tendenz einer Ausweitung des

Gemeinniitzigkcitsbegriffs in der Sffentlichen Diskussion und entsprechenden Argumentati-

onsmustern in Nachbardisziplinen erachtet es ein Beiratsmitglied fiir wichtig, dass der Beirat

nicht tiber den Begriff des meritorischen Gutes bzw. des Paternalismus argumentiert. Hierfiir

bestehe in der paretianischen Wohlfahrtsékonomik kein theoretisches Fundament, normative

Aussagen seien deshalb in diesem Bereich nicht méglich.                    halt dem entgegen,

dass der Beirat vor diesem zentralen Thema nicht Halt machen diirfe. Argumentativ kénne

das zu Recht angesprochene Problem zudem iiber die spieltheoretische Figur der Selbstbin-

dung von Individuen iiber eine Einschaltung des Staates gelést werden. Andere Beirats-

mitglieder stimmen der Auffassung zu, dass das Thema im Gutachten nicht ausgeklammert

werden konne.
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Abschnitt 3.3:

Vorgeschlagen wird, den Satz auf Seite 20, Zeilen 17 bis 20, umzuformulieren. Die Kommis-

sion erhalt dazu einen Textvorschlag. Ein Mitglied des Beirats merkt an, dass die Formulie-

rung auf Seite 20 Zeilen 20 ff. tendenziell wirklichkeitsfremd sei. Die hier erneut angespro-

chenen Sportvereine kénnten nicht kostendeckend arbeiten. Eine Marktbereinigung, wie sie

im Text angedeutet werde, sei aus rein praktischen Erwagungen heraus im Bereich der Sport-

vereine kontraproduktiv. An dieser Stelle miisse der Text deutlich vorsichtiger formuliert

werden.

Der Beirat diskutiert anhand der Beispiele Greenpeace und Wirtschaftsforschungsinstitute die

Frage, unter welchen Umstanden die Bereitstellung von Informationen fiir die Offentlichkeit
als gemeinniitzig einzustufen sei. Argumentiert wird, dass grundsatzlich eine Abgrenzung von

gemeinniitzigen Tatigkeiten zu sog. Lobbytatigkeit stattfinden mise. Letztere zeichne sich

dadurch aus, dass sie im beruflichen Interesse politische Einflussnahme anstrebe. In diesem

Sinne seien z.B. die Aktivitaten von Greenpeace nicht als Lobbytatigkeiten einzustufen. Der

Vorsitzende ftihrt an, dass im Zusammenhang mit den Wirtschaftsforschungsinstituten Infor-

mationsarbeit aus seiner Sicht als gemeinniitzig zu verstehen sei. Zu beachten sei dabei aber

die Qualitat der bereitgestellten Informationen. Ein Beiratsmitglied erwidert, dass das Quali-
tatsproblem grundsatzlich durch die Definition von ,,Qualitaétsstandards fiir den Erkenntnis-

gewinn“ gelést werden kénne, auch wenn damit in der Praxis natiirlich einige Probleme ver-
bunden seien.



Abschnitt 3.4:

Der Beirat diskutiert intensiv und kontrovers den Abschnitt 3.4 des Gutachtens. Zustimmung

findet der Vorschlag, auf Seite 24 in Zeile 9 zu erganzen, dass fiir Zuschiisse des Staates auch

spreche, dass sie eine héhere Transparenz sowie ein bessere Kontrolle beim politischen Ent-

scheidungsprozess erméglichen wirden.

Der Beirat diskutiert, ob der ftir die Vollzugskosten der Steuererhebung angegebene Wert von

6 % realistisch sei. Es soll noch einmal gepriift werden, wie sich der Wert zusammensetze und

ob er nicht zu gering angesetzt sei. Ein Beiratsmitglied wird dazu einen Formulierungsvor-

schlag vorlegen. Angemerkt wird, dass der im Textentwurf genannte Wert fiir den Effizienz-

verlust der Besteuerung von tiber 50 % nicht belegt werde. Ein Mitglied des Beirats schlagt

vor, aufgrund der Ungenauigkeit der fiir die Berechnung verwendeten Zahlen (Arbeitsange-
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                                                                                       7_05.doc
 botselastizitat, effektiver Abgabensatz auf den Faktor Arbeit) eine Spanne fiir den Effizienz-

 verlust anzugeben. Ein Mitglied der Kommission erlautert die Berechnungen, die zur nachsten

 Sitzung auch schriftlich vorliegen sollen. Der Beirat vereinbart, das Thema Quantifizierung

 der Effizienz- und Volizugskosten in der nachsten Sitzung wieder aufzugreifen. Die Kommis-

 sion soll zudem priifen, inwieweit auf Seite 25 Zeile 4 zusitzlich zu den schon genannten Ef-
 fizienzkosten auch die Vollzugskosten der Spendenfinanzierung mit in Betracht gezogen wer-

 den sollten.

 Aus der Diskussion der Quantifizierung der Effizienz- und Vollzugskosten entwickelt sich ein

grundsatzlicher Austausch fiber das im Textentwurf angelegte Argument, dass die Gewahrung
einer Steuervergiinstigung im Gemeinniitzigkeitsbereich einer Finanzhilfe vorzuziehen sei. Zu

vergleichen sei hier die Bereitstellung einer gemeinniitzigen Leistung durch den Staat mit der

z.B. einer staatlich geférderten spendenfinanzierten Stiftung (jeweils bezogen auf das gleiche
Leistungsvolumen). Angefiihrt wird, dass letztere Variante u.U. gar keinen Vorteil biete, so-

bald der Steuerausfall fiir den Staat explizit mit einbezogen wiirde. Zwei Mitglieder des Bei-

rats fiihren tiberschlagsmassige Rechnungen zur Abschatzung der Vollzugskosten bei Spen-

denfinanzierung durch und kommen zu dem Ergebnis, dass der bisher angenommene Vorteil

deutlich abnehme.

Als ein zusatzliches zur Kostenabschatzung heranzuziehendes Argument wird angefiihrt, dass

der Spendenabzug in gewisser Weise eine Form der ,,direkten Demokratie“ darstelle, da hier

dezentral iiber die Férderobjekte- und Ziele entschieden werde und nicht zentral aus der

Staatsbtirokratie heraus.

Ergebnis der Diskussion ist, dass der relevante Teilabschnitt des Gutachtens umgeschrieben
werden soll. Dabei miisse erstens klar herausgearbeitet werden, welche Falle hier verglichen

werden (staatliche Bereitstellung versus spendenfinanzierte private Bereitstellung bei Gewah-
rung von Spendenabzugsméglichkeiten, jeweils bei gleichem Leistungsumfang). Zweitens
solle die Uberschlagsformel zur Abschatzung der jeweiligen Spendenbeschaffungskosten in
einer FuBnote angegeben werden.



Abschnitt 3.5:

Nach einer kurzen Diskussion zum ,,effizienten Subventionssatz“ (Seite 26 Zeilen 1ff.) wird

angeregt, den Absatz entweder zu kiirzen oder im Laufe des Gutachtens entsprechende

Schlussfolgerungen zu ziehen.
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Vi.__Tagesordnung der nachsten Sitzung

  I.       Mitteilungen des Vorsitzenden

 Il.       _‘Feststellung der Tagesordnung

 Ill.      Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 IV.       Gesprach mit                             zu aktuellen Fragen der Finanz- und Haus-

           haltspolitik

 Vv.       Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,Die abgabenrechtliche Privilegie-

           rung gemeinniitziger Zwecke auf dem Priifstand“

 VI.       Interne Sitzung (Zuwahl eines steuerjuristischen Mitglieds)

 VI.       Tagesordnung der nachsten Sitzung.

 VIII. Verschiedenes




VIL_       Verschiedenes

entfallt




Berlin/Miinster, den 13. Dezember 2005




gez.                                                  gez.
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