2006-protokoll-nr-465

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Niederschrift 7/06
ler    465. T.     des Wissenschaftlichen Beirats
      beim
      Bundesministerium
                 der Finanzen
           am 24,/25, November 2006 im
      Hotel Hilton Munich City in Miinchen
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Entwurf




B.__Tagesordnung

L      Mitteilungen des Vorsitzenden

II     Feststellung der Tagesordnung

Tih    Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

IV     Diskussion des Gutachten-Entwurfs ,,Kérperschaftsteuer in Europa“
Vv.    Vorsitzwahlen (interne Sitzung)
VI     Tagesordnung der nachsten Sitzung
Vil.   Verschiedenes




 5      eilunge!       Vorsitzenden
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                                                                                        7_06.doc
 Ill.   Bemerkungen zum Protokoll


 Das Protokoll wird ohne Anderungen angenommen.



 IV.    Diskussion des Gutachten-Entwurfs ..Kérperschaftsteuer in Europa“


 Die Kommission berichtet zundchst fiber den aktuellen Stand der Diskussion. In der Vorlage

 zu den Schlussfolgerungen vom 11. November 2006 wurden die sechs Kriterien vorgestellt,

anhand derer die Konzepte der Konzernbesteverung in Europa verglichen werden sollen.

Noch nicht ausdiskutiert sei die Gewichtung der einzelnen Kriterien, insbesondere die Be-

deutung des Neutralitatskriteriums.

Von Seiten einiger Beiratsmitglieder wurde die Frage aufgeworfen, ob der Einfluss auf die

HGhe des Staatsanteils als eigensténdiges Beurteilungskriterium aufgenommen werden solle.

So kénne beispielsweise die Ubertragung der Ertragshoheit der Kdrperschaftsteuer auf die Eu-
ropdische Union unter Umstinden eine Ausweitung der gesamten Staatstatigkeit mit sich

bringen. Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass eine ausfihrliche Befassung mit die-

sem Thema den Rahmen des Gutachtens tiberschreiten wiirde. So ware hierfiir eine grund-

sitzliche Analyse - auch unter Beriicksichtigung politékonomischer Uberlegungen - einer
sinnvollen Zuordnung von Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen in der Europaischen Union

notwendig, Vereinbart wurde, mégliche Auswirkungen auf die Hohe des Staatsanteils anzu-

sprechen, dies aber nicht als Beurteilungskriterium einzuftihren.

Mehrere Beiratsmitglieder verwiesen darauf, dass auch die Nahe zu bisherigen Steuersyste-

men bzw. die Berticksichtigung der Pfadabhangigkeit der Entwicklung von Steuersystemen

ein Beurteilungskriterium sein kénne. So koénnten sich damit Durchsetzbarkeit und internatio-

nale Praktikabilitat erhéhen.

An den Beirat gerichtet, fragte die Kommission nach der Thematisierung von Mindeststeuer-

sétzen in dem Gutachten. So komme bei einer Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage

den Steuersétzen eine besondere Bedeutung zu. Hierbei kdnne relativ schnell die Forderung

nach Mindeststeuersatzen auftauchen, um einen Bertrand-Wettbewerb bei den Steuersdtzen zu

verhindern. In der folgenden Diskussion wurden Vor- und Nachteile von Mindeststeuersatzen

diskutiert. Ein positiver Aspekt sei unter anderem die Méglichkeit der Vermeidung von ex-

tremen Verzerrungen im Steuersystem im Hinblick auf das Verhaltnis von Konsum- und Ein-

kommensbesteuerung.     Allerdings    werde   dann    der   Wettbewerb   eingeschrénkt und   die

Steuerharmonisierung vorangetrieben.     Einige . Beiratsmitglieder thematisierten   die Reali-

sierungschance von Mindeststeuersatzen auf EU-Ebene, die unterschiedlichen Interessensla-

gen von Hoch- und Niedrigsteuerlandern sowie mdgliche Strategien zur Durchsetzbarkeit. Die

                                               = Bl
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Diskussion zeigte, dass eine ausftihrliche Befassung mit dem Thema das Gutachten sehr stark

ausweiten wiirde. Es bestand Einvernehmen, im Gutachten kurz Vor- und Nachteile einer
Mindeststeuer darzustellen, aber kein eindeutiges Votum abzugeben.

Bei der Fortsetzung der abschnittsweisen Diskussion wurden in den restlichen Kapiteln fol-

gende wesentliche Themen aufgegriffen:

Abschnitt 1.2 ,,Kérperschafisteuer, Standortwettbewerb und Konzernsteuerplanung “

Besprochen wurde der Absatz zur Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften und der im Gut-

achten hergestellte Bezug zum Konsum. Statt Konsum solle eher mit Nutzen argumentiert

werden. Erneut thematisiert wurde die Inzidenz der Kérperschaftsteuer. Da Kapitalgesell-

schaften Rechtskonstrukte seien, kénnten diese nicht belastet werden. In diesem Zusammen-

hang wurde allerdings die Frage der Besteuerung von nicht ausgeschiitteten Gewinnen prob-

lematisiert und auch eingewandt, dass aus rechtlicher Sicht tatsachlich die Kapital gesellschaft

Steuerdestinatar sei. Die Kommission wird den Absatz dahingehend iiberarbeiten, dass auf die

dkonomische Argumentation verwiesen und noch genauer zwischen Zahlungs- und Belas-

tungswirkungen unterschieden wird.

Bei der Frage des Standortwettbewerbs wurde der Aquivalenzcharakter der K6rperschaft-
steuer erértert und die Erméglichung eines hdheren K6rperschaftsteuersatzes durch eine

liberlegene Infrastruktur eines Landes in Frage gestellt. So kénne beispielsweise ein gutes

Verkehrssystem eines Landes auch angrenzenden Regionen eines anderen Landes Vorteile

bieten. Entgegnet wurde, dass Infrastruktur umfassender sei und auch territorial begrenzte

Aspekte wie Rechtssystem, innere und auBere Sicherheit umschlieBe. Grundsatzlich kénne die

Aquivalenzargumentation im Gutachten aufrechterhalten werden; nicht sicher sei allerdings
der Umfang méglicher Handlungsspielraume bei der K6rperschaftsteuer aufgrund tberlegener

sonstiger Standortbedingungen. Im Rahmen der Aquivalenzdiskussion wurde auch die Ge-
werbesteuer als kommunale Aquivalenzsteuer thematisiert. Es wurde angeregt, einen kurzen
Exkurs tiber die Zukunft der Gewerbesteuer in einem harmonisierten europdischen Umfeld

einzufiigen.

Abschnitt 3.3.1 ,,Formelhafie Gewinnaufteilung“

Besprochen wurden mégliche Auswirkungen bei der Wahl der Schliisselgré8en fiir die Auf-

teilung des Konzerngewinns. Bei einem zu starken Gewicht der Kapitalkomponente seien

Verzerrungen bei Entscheidungen tiber Untemehmenstransaktionen zu erwarten. Eine Schliis-

selgréBe Wertschépfung erscheine zundchst attraktiv, da die Umsatzsteuer auf europaischer

Ebene weitgehend harmonisiert sei. Allerdings miissten bei der Ermittlung der Wertschépfung

Verrechnungspreise angewandt werden, so dass das Problem der Verschiebung von Gewinnen



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  zwischen    Hoch-       und   Niedrigsteuerlandern   gegeniiber    der   jetzigen    Situation    nicht

  grundsatzlich   entscharft     werde.   Die   Ablehnung   des     Umsatzes   als    Schliissel   kénne

 suggerieren, dass der Absatz kein Gewinnpotenzial éenthalte. Von Seiten der Kommission

 wurde aber darauf hingewiesen, dass der Umsatz als Schliisselgré8e vor allem wegen der

 relativ leichten Gestaltbarkeit ausgeschlossen werden sollte.

 In diesem Zusammenhang wurde das Problem thematisiert, dass die Vermeidung der Buch-

 gewinnverlagerung bei nicht-harmonisierten Steuersatzen Anpassungsreaktionen bei den

 SchliisselgréBen mit sich bringen diirfte. Angemerkt wurde, dass ein bewusstes Einbauen von

 Schlupfléchern - wie etwa durch stirkere Berticksichtigung des Umsatzes bei der formelhaf-

 ten Gewinnaufteilung - zur Abmilderung von Ausweichreaktionen bei den SchliisselgréBen

 keinen Fortschritt gegeniiber dem Status quo darstelle. Es wurde deutlich, dass bei dem Ab-

 schnitt formelhafte Gewinnaufteilung noch weiterer Erklarungsbedarf besteht. Die Kommis-

 sion wird dies bei der Vorlage des neuen Gutachten-Entwurfs beriicksichtigen.

 Abschnitt 3.4 ,, Einzubeziehende Unternehmen und Steuerarten“

 Die Kommission weist drauf hin, dass die Frage der Rechtsform der Muttergesellschaft

 (Kapital-/Personengesellschaft) in dem Gutachten abwagend angesprochen sei. Sie tendiere,

 entgegen der aktuellen Praxis in Deutschland, zu einer Beschrinkung auf Kapitalgesellschaf-

ten als Muttergesellschaften. Zu bedenken gegeben wurde, dass die Organschaft als ,,deut-

scher Sonderweg* auch aufgrund der Marks & Spencer Entscheidung des EuGH bereits heute
bedroht sei. In der folgenden Diskussion wurde hervorgehoben, dass mit der Entscheidung

komplexe Fragestellungen insbesondere im Zusammenhang mit Haftungsaspekten und Ver-

lustverrechnungen verbunden seien. Die Kommission wird za dem Thema Personengesell-

schaften als Konzernmiitter weitere Uberlegungen anstellen und den Gutachtentext gegebe-

nenfalls tiberarbeiten.




Zum weiteren Vorgehen: Bis zur nachsten Beiratssitzung beabsichtigt die Kommission, eine
lberarbeitete Vorlage des Gutachtens vorzulegen. Die Beurteilungskriterien sollen im zweiten

Kapitel diskutiert und dann auf die Alternativen angewandt werden. Es zeichne sich deutlich
ab, dass kein einzelner Vorschlag favorisiert werden kénne, eine politische Entscheidung sei
ndétig. Diese kénne aber durch Erérterung von Vor- und Nachteilen der aufgefiihrten Hand-

lungsalternativen unterstiitzt werden. Wahrend die Schwierigkeiten bei der Vereinheitlichung

der Gewinnermittlung beherrschbar seien, blieben Probleme bei der Gewinnaufteilung. In der

neuen Vorlage sollen die Ausfiihrungen zur formelhaften Gewinnaufteilung vertieft werden.

Die Thematik der Mindestbesteuerung wird deutlicher herausgearbeitet. Es ist beabsichtigt

Vor-   und Nachteile gegentiberzustellen,       ohne   eine eindeutige Empfehlung         abzugeben.

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Angeregt wird abschlieBend die Ausarbeitung ciner Kurzfassung durch die Kommission, die

auch als Monatsberichtsbeitrag genutzt werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund der

Nutzbarkeit bei den Diskussionen auf europdischer Ebene soll eine englische Ubersetzung des

Gutachtens durch das Bundesministerium der Finanzen gepriift werden.




V.     _Vorsitzwahlen (interne Sitzung)




wurde
                                                                                       Be-
waht.




VI.    Tagesordnung der nachsten Sitzung


I.         Mitteilungen des Vorsitzenden

I.         Feststellung der Tagesordnung

Il.        Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

Iv.        Diskussion des Gutachten-Entwurfs ,,KSrperschaftsteuer in Europa“

Vv.        Tagesordnung der nachsten Sitzung

Vi.        Verschiedenes




VIL Verschiedenes


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Berlin/Minster, den $~Dezember 2006

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