2010-protokoll-nr-489

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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                                                       Vertraulich

                   Niederschrift 5/10

     der 489. Tagung des Wissenschaftlichen Beirat
                                                   s
         beim Bundesministerium der Finanzen

        am 16./17. September 2010 in Mannheim
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Ta       rdnun


L           Mitteilungen des Vorsitzenden
I.          Feststellung der Tagesordnung
IIL.        Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
IV.         Gutachten ,.Fortentwicklung der ErbStTM
V.          Neues Thema .,Reform der GrSt
Vi.         Brainstorming zum neuen Thema ..SteuerstrukturenTM
VIL.        Diskussion tiber die Weiterfihrung des Themas Offentliche Verschuldung im
            Euroraum“

Vill.       Diskussion tiber mégliche neue Themen
 IX.         Interne Sitzung: Zuwahlen und Vorbesprechung der Vorsitzwahlen
             Tagesordnung der niachsten Sitzung
 XI.         Verschiedencs.
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Il.   _ Feststellung der Tagesordnung


   Die Tagesordnung wurde angenommen.




   IH,     _Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzu
                                                        ng

  Das Protokoll der letzten Sitzung wurde ohne
                                               Andcrungen angenommen.



  IV.    Gutachten »Fortentwicklung der Erbschafts
                                                   teuer“

                       _ stellte die vorgelegte, erweiterte Punktation
                                                                       vor. Bei der Reform der
  Erbschafisteuer     2008   wurde    Betriebsvermégen        in    Familienhand    de
                                                                                    von derfacto
 Erbschafisteuer befreit und wiirde eine Ausn
                                               ahme von einer gleichm&Bigen Bestcucrun
                                                                                           g
 darstellen. Dariiber hinaus kommt es zu Verze
                                               rrungen bei grenziiberschreitenden Erbfallen,
 da    die   jeweiligen   nationalen  Erbschaftsteuer-Regelungen    von    unterschiedlichen
 Steuersubjekten ausgingen. Zudem wiird
                                          e bei beschrankt Erbschaftsteuer-Pflichti
                                                                                    gen eine
 eingeschrankte Bemessungsgrundlage zu Grund
                                             e gelegt. Diese systematischen Fragen sollen
 in dem Gutachten diskutiert werden.

 Die Mitglieder des Beirats diskutierten
                                         die              Erbschafisteuer als     Ergtinzungssteuer zur
 Einkommensteuer       und   inwieweit      cs    zu   Doppelbesteuerungen       kommen     kénne.   Auch
 grundsatzliche      Uberlegungen     zur        Erbschafisteucr    wie   z.B.    Chancengerechtigkcit,
 Vermégenskonzentration und steuerliche Berii
                                              cksichtigung von Humankapitalbildung wurde
                                                                                         n
angestellt. Der Dissens, in welcher Tiefe
                                          die grundsétzlichen Uberlegungen in dem
                                                                                  Gutachien
behandelt werden miissen, um die daraus
                                        folgenden Reformoptionen zu begriinden,
                                                                                konnte
nicht abschlieBend geklart werden.

Hinsichtlich   der    Begtinstigung   von        Betriebsvermégen    in   Familienbesitz
                                                                                 wurde eine
Steuerstundung als das effektivere Instrument
                                              im Hinblick auf die Allokation angesehen.
                                                                                          Es
fehlten noch Mikrodaten, inwieweit Betrieben
                                              unter der alten Regelung tatsdchlich Insolvenz
drohte, weil das zusitzlich zum Betriebsve
                                           rmigen tiberlassene Kapital nicht reichte,
                                                                                      um die
                                                    -3-
3

Erbschaftsteuerschuld zu begleichen.
                                                                                 zu einer
Die Mitglieder stimmten letztlich mehrheitlich fiir ein ktirzeres Gutachten
                                                                                       iches
Erbschaftsteuer, die nicht zwischen verschiedenen Vermdgenswerten differenziert (,,Gle
                                                                                        dem
wird gleich besteuert"). Hauptaugenmerk soll dabei auf dem Betriebsvermégen,
                                                                                        llen
selbstgenutzten Wohneigentum und den Verwerfungen bei grenziiberschreitenden Erbfa
licgen. Die Kommission wird zu einer der nachsten Sitzungen einen iiberarbeiteten Entwurf
vorlegen.



V.      _Stellungnahme Reform der Grundsteuer*

                       erlduterte die Grundztige des vorgelegten Entwurfs vor dem Hintergrund
                                                                              ah zu
der aktuellen Rechisprechung des Bundesfinanzhofs. Das Ziel sollte cine zeitn
                                                                            nten zu
 crarbeitende Stellungnahme sein, um die aktuelle Diskussion mit Sachargume
                                                                                      rm der
 begiciten; daher sci kein umfassendes Gutachten angestrebt. Im Kern sollte cine Refo
                                                                                       rische
 Grundsteuer die Verzerrungen innerhalb der Bemessungsgrundlage _ (histo
                                                                                          der
 Einheitswerte) beseitigen und eine Wertkomponente beinhalten. Als Instrument
                                                                                          den
 Allokation soll eine reformierte Grundsteuer den Standortwettbewerb zwischen
                                                                                     .
 Gemeinden intensivieren und die Méglichkeit geben, dem Biirger Kosten anzulasten
                                                                                     rm der
 Die Mitglieder des Beirats diskutierten die verschiedenen Aspekte einer Refo
 Grundsteuer. Als Ankniipfungspunkte fiir die Bemessungsgrundlage scien Bodenrichtwerte
                                                                                           t
 und Mietpreise sinnvoll. Allerdings milssen die Gebdude in einem Massenverfahren erfass
                                                                                          n.
 und hewertet werden; ein Vorgehen wie bei der Erbschaftstever wtirde zu Problemen fiihre
                                                                                         den
 Weiter stellte sich die Frage, wie Innenstadtgrundstiicke zu bewerten seien, die selten
                                                                                          t.
 Besitzer wechseln. Positiv wurde die Ausdehnung auf Ausnahmetatbestande cingeschiatz
                                                                                      erung,
  Eine Behandlung des Themas im gréferen Kontext (mit Blick auf Gemeindefinanzi
  Erbschaftsteuer, verdeckte Vermégensteuer) solle nicht geleistet werden.
  Die Mitglieder cinigten sich auf die Bearbeitung des Themas in Form einer Stellungnahme,
                                                                                   fir cine
  dic auf folgende Kernclemente fokussiert: Bei der Bemessungsgrundlage wurde sich
  Wertkomponente ausgesprochen, eine wertunabhingige Steuer (Fldchensteuer) wurde
                                                                                                e
  mehrheitlich abgelehnt. Sie sei allenfalls dann erwagenswert, wenn die Alternative die véllig
                                                                                      eine neue
  Abschaffung der Grundsteuer wire. Die Grundsteuer A soll bei einer Reform in
                                                                                             fir
  einheitliche Besteuerung tiberftihrt werden. Die Moglichkeiten Mieten als Indikator
     Ertragsfaihigkeit heranzuzichen, sollten geprtift werden.
     Die Kommission wird einen iiberarbeiteten Entwurf vorlegen, fiber den in der
     Novembersitzung abgestimmt werden soll.
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VIL Thema ..Offentliche Verschuldung im Euroraum“

                    stellte zur Diskussion, ob das Thema ,,Offentliche Verschuldung im
 Euroraum* weiter vertieft werden solle, nachdem der Brief des Wissenschaftlichen Beirats in

 der September-Ausgabe des BMF-Monatsberichts erschienen ist. Er wies darauf hin, dass sich

auch    der   Wissenschaftliche   Beirat   des    Bundeswirtschaftministeriums   in   Form   eines

Gutachtens mit dem Thema auseinander setze.

Die Mitglieder des Beirats einigten sich darauf, je nach Aktualitat des Themas sich punktuell

zu gegebenen Fragestellungen zu dufern und von einem langfristigen Gutachten derzeit

absehen.




VHL/VL. Neue Themen/Nachhaltiges Steuersystem


Beim Brainstorming des Beirats wurden mégliche neue Themen genannt: Auswirkungen der

Schuldenbremse fiir die Finanzpolitik, Schuldenkrise in der EU, sinnvolle Kriterien fiir

Betrachtung der Staatsverschuldung ggfls. in Verbindung mit der Finanzmarktstabilitat.

Weiter diskutiert wurde dann der Vorschlag, ein nachhaltiges Steuersystem vor dem

Hintergrund     Demografie/Globalisierung        mit   dem   bereits   vorgeschlagenen   Thema

»oteuerstrukturen“ zu verbinden. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Produktivitét der

Arbeitsbevélkerung, die Lebensarbeitszeit, die Mobilitaét der Arbeitskrifie, die Ankniipfung

der Besteuerung an die Leistungsfihigkeit und der Konkurrenz von direkter und indirekter

Besteuerung. Die Abstimmung ergab mehrheitlich, auch die Frage der Nachhaltigkeit mit

aufzunehmen. Die Frage der Kommissionsbildung wird in der nachsten Sitzung im November

geklart werden.




X.     _Tagesordnung der nichsten Sitzung am 25./26. November 2010 in Berlin


 L       Mitteilungen des Vorsitzenden

 Tl.     Feststellung der Tagesordnung

 IH.     Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 IV.     Stellungnahme ,,Reform der GrSt*

Vv.      Neues Thema .,Steuerstrukturen*

 Vi      Sachstandsbericht zu den anderen Beiratsthemen

 VH. — Inteme Sitzung: Vorsitzwahlen und Vorbesprechung Zuwahlen

 VIN.    Tagesordnung der nachsten Sitzung

                                                 -5-
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IX.         Verschiedenes.




XI.__Verschiedenes

Entfaillt.




Berlin/Miinchen, den 25. November 2010




Boe                                      pet
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