2013-protokoll-nr-505
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich am 25./26. April 2013 in Weimar
B. Tagesordnung: I. Mitteilungen des Vorsitzenden Il. Feststellung der Tagesordnung Hl. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Gesprichmit == zum EU-Haushalt V. Gutachten/Stellungnahme ..Besteuerung von VermégenTM VIL Gutachten/Stellungnahme ,,Der Staat als privilegierter Schuldner* VIL Gutachten/Stellungnahme ,,Offentlich-rechtliche Medien ~ Aufgabe und Finanzierung* VIN. Tagesordnung der nachsten Sitzung IX. Verschiedenes. L Mitteilungen des Vorsitzenden
Ul Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll wurde ohne Anderungen angenommen. IV. Gesprach mit zum EU-Haushalt (vel. Anlage) berichtete von den Ergebnissen der Verhandlungen im Europidischen Rat zum Mehrjahrigen Finanzrahmen (MFR) der EU und erlduterte dessen Struktur. Das MFR- Volumen konnte auf 1% des EU-Bruttonationaleinkommens begrenzt werden und es wurden keine weiteren Bereiche aus dem Haushalt ausgegliedert. Wie auch vom Beirat gefordert, wurden keine neuen Eigenmittel eingefuhrt und cin Einstieg in die Reform des Rabattsystems begonnen. Flr die endgtiltige Verabschiedung des EU-MFR stiinden aktuell Verhandlungen mit dem Europadischen Parlament (EP) an. Eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause werde erwartet. Der Beirat diskutierte im Anschluss mit welche Interessen und Positionen fiir die kommenden Verhandlungen mit dem EP eine Rolle spielen wiirden. Es wurde kritisiert, dass nach wie vor ein GroBteil der Ausgaben keinen europdischen Mchrwert habe. Vv, Gutachten/Stellungnahme ..Besteuerung von Vermigen“ erlauterte die Anderungen im Gutachtenentwurf nach der Diskussion der letzten Beiratssitzung. Es wurden die Aspekte der Scheingewinnbesteuerung mit aufgenommen, sowie Ausweichméglichkeiten und internationale Steuerplanung ausfiihrlicher dargestellt und mit cigenen Kapiteln versehen. Die Textpassagen zur Kapitalkostenberechnung und zu den Erhebungskosten wurden gektirat. Die Kommission wies darauf hin, dass das Gutachten zeitkritisch sei und méglichst im Mai 2013 veréffentlicht werden sollte. um nicht in den Wahikampf zu fallen. Die Diskussion sollte daher méglichst abschlieBend gefiihrt werden, da cine Wiedervorlage fiir die Juli-Sitzung nicht vorgeschen sei. Der Text wurde in Abschnitten aufgerufen und diskutiert. Dabei kam insbesondere zur Sprache. ob Sachvermégen, kiinftige Einkommen aus Altersvorsorgeanspriichen und Humanvermégen gleich besteuert werden kénnten. Die unterschiedliche Liquiditit des Vermégens kénne zu differenzierten Risiken und damit zu unterschiedlichen Diskontsitzen bei der Barwertermitilung fiihren. Weitere Aspekte der Diskussion: Fine neutralere Darstellung der parteipolitischen Vorschlage zur Vermdgensteuer bzw. zur Vermégensabgabe wurde weiterhin gewiinscht. Auch die kontroversen Auffassungen zur verfassungsrechtlichen Zuldssigkeit der Vermdgensteuer “a -
wurden thematisiert. Bei der Vermégensverteilung wurde angeregt, nicht nur Erbschaften zu beriicksichtigen. sondern auch die Wertsteigerungen des Vermégens im Zeitablauf. Bei den Investitionswirkungen einer Vermégensteuer sollten die Finanzierungswege noch starker herausgestellt werden. Bei der [:ffizienz der Erhebung wurde angeregt, ein weiteres Argument aufzunehmen, das die kostenintensivere Erhebung auf Grund des miedrigen Steuersatzes belegt. Der Beirat fasste mehrheitlich (eine Enthaltung) den Beschluss: > Die Kommission erstellt unter Berticksichtigung der Diskussion im Beirat eine vorliufige Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder. > Kommentare, Verbesserungsvorschlige und Minderhcitsvoten scitens der Beiratsmitglicder sind innerhalb von 7 ‘Tagen schriftlich per E-Mail an die Kommission zu richten. > Die Kommission erstellt auf dieser Basis cine Endfassung, dic den Mitgliedern per E- Mail zugeleitet wird. > Innerhalb ciner Frist von 7 Tagen werden die Beiratsmitglieder um eine schriftliche Stimmabgabe per F-Mail an gebeten (Zustimmung/Ablehnung/Enthaltung). Nicht eingegangene Stimmen werden als Enthaltung gewertet. Das Gutachten gilt nach Erhalt einer cinfachcn Mehrheit als angenommen. VI.___ Gutachten/Stellungnahme ,,Der Staat als privilegierter Schuldner“ Aus Zeitgriinden nicht behandelt. VEL. Gutachten/Stcllungnahme _,,Offentlich-rechtliche Medien ~— Aufgabe und Finanzierung“ prdsentierte den Inhalt ciner ersten Punktation, indem er die Funktionsweise und Inhalte des dualen Mediensystems darstellte und Probleme bei der Finanzierung, des Leistungsspektrums sowie der Kontrolle aufzeigte. Das Thema und die Ausarbeitung sticBen auf groBe Zustimmung im Beirat. In der anschlicBenden Diskussion wurde aufgeworfen. ob sich das Rundfunk- und Fernsehangebot ohne weiteres mit Printmedien und deren Strukturen vergleichen licen. Die Aufbereitung der Botschaften insbesondere durch Filme habe cine besondere Suggestivkraft, dic Rationalitatsaspekte bei der Mediennutzung zuriick drange. Bei der Finanzierung tiber eine -4-
»KopfabgabeTM sollte auch der Aspekt der Grundversorgung untersucht werden, der nicht klar rs definiert sei. Es wurde angeregt, Best-practice-Beispiele aus dem europdischen Ausland mit in das Gutachten aufzunehmen. Auch die unterschiedlichen Auffassungen, ob Rundfunk ein Wirtschafts- oder ein Kulturfaktor seien, wiren dabei zu beriicksichtigen. lud die Beiratsmitglieder zur Mitarbeit an dem Gutachten ein, um eine Kommission bilden zu kénnen. Ein tiberarbeiteter Entwurf kinne fiir den Herbst in Aussicht gestelit werden. VIUW. Tagesordnung der nichsten Sitzung am 04./05.07.13 in Mainz I Mitteilungen des Vorsitzenden Il. Feststellung der Tagesordnung Il. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung [V. ggf. Vortrag BMF zum neuen Haushaltsverfahren V. Gutachten/Stellungnahme ..Finanzaufsicht/Bankenunion* VI. Gutachten/Stellungnahme: ,,Der Staat als privilegierter SchuldnerTM VI. Diskussion tiber weitere mégliche Themen VII. Tagesordnung der néchsten Sitzung IX. Verschiedenes. IX. _Verschiedenes Auf Grund des Termindrucks und des Umfangs der Uberarbeitungen, die bei der Verabschiedung des Gutachtens ,,Besteuerung von Vermdégens“ bestanden, diskutierte der Beirat ein neues Verfahren zur Verabschiedung von Gutachten. So solle tiber dieses Gutachten nicht, wie sonst tiblich, in der Sitzung abgestimmt werden und im Umlaufverfahren nur noch tiber kleine Anderungen Einigung erzielt oder ggf. die Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung angezeigt werden. Uber das o.g. Gutachten solle nun vielmehr erst abgestimmt werden, wenn die Uberarbeitung schrifilich vorliege. Die Stimmabgabe crfolgt schriftlich (per E-Mail) an Berlin, den 4. Juli 2013 gez. eZ.