2013-protokoll-nr-505

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich




am 25./26. April 2013 in Weimar
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B.      Tagesordnung:

 I.      Mitteilungen des Vorsitzenden

 Il.     Feststellung der Tagesordnung

 Hl.     Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
 IV.     Gesprichmit      == zum EU-Haushalt
 V.      Gutachten/Stellungnahme ..Besteuerung von VermégenTM

 VIL     Gutachten/Stellungnahme ,,Der Staat als privilegierter Schuldner*
 VIL     Gutachten/Stellungnahme ,,Offentlich-rechtliche Medien ~ Aufgabe und
         Finanzierung*

 VIN.    Tagesordnung der nachsten Sitzung

 IX.     Verschiedenes.



L       Mitteilungen des Vorsitzenden
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Ul        Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

 Das Protokoll wurde ohne Anderungen angenommen.



 IV.       Gesprach mit                      zum EU-Haushalt (vel. Anlage)

                 berichtete von den Ergebnissen der Verhandlungen im Europidischen Rat zum

 Mehrjahrigen Finanzrahmen (MFR) der EU und erlduterte dessen Struktur. Das MFR-

 Volumen konnte auf 1% des EU-Bruttonationaleinkommens begrenzt werden und es wurden

 keine weiteren Bereiche aus dem Haushalt ausgegliedert. Wie auch vom Beirat gefordert,

 wurden keine neuen Eigenmittel eingefuhrt und cin Einstieg in die Reform des Rabattsystems

 begonnen. Flr die endgtiltige Verabschiedung des EU-MFR stiinden aktuell Verhandlungen

 mit dem Europadischen Parlament (EP) an. Eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause

 werde erwartet.

 Der Beirat diskutierte im Anschluss mit                           welche Interessen und Positionen fiir

die kommenden Verhandlungen mit dem EP eine Rolle spielen wiirden. Es wurde kritisiert,

dass nach wie vor ein GroBteil der Ausgaben keinen europdischen Mchrwert habe.



Vv,       Gutachten/Stellungnahme ..Besteuerung von Vermigen“

                   erlauterte die Anderungen im Gutachtenentwurf nach der Diskussion der
letzten    Beiratssitzung.    Es     wurden      die    Aspekte   der    Scheingewinnbesteuerung    mit

aufgenommen, sowie Ausweichméglichkeiten und internationale Steuerplanung ausfiihrlicher

dargestellt      und    mit        cigenen       Kapiteln    versehen.      Die    Textpassagen     zur

Kapitalkostenberechnung und zu den Erhebungskosten wurden gektirat.

Die Kommission wies darauf hin, dass das Gutachten zeitkritisch sei und méglichst im Mai

2013 veréffentlicht werden sollte. um nicht in den Wahikampf zu fallen. Die Diskussion sollte

daher méglichst abschlieBend gefiihrt werden, da cine Wiedervorlage fiir die Juli-Sitzung

nicht vorgeschen sei.

Der Text wurde in Abschnitten aufgerufen und diskutiert. Dabei kam insbesondere zur

Sprache.    ob   Sachvermégen,       kiinftige    Einkommen       aus   Altersvorsorgeanspriichen   und

Humanvermégen gleich          besteuert werden kénnten.           Die   unterschiedliche Liquiditit des

Vermégens kénne zu differenzierten Risiken und damit zu unterschiedlichen Diskontsitzen

bei der Barwertermitilung fiihren.

Weitere Aspekte der Diskussion: Fine neutralere Darstellung der parteipolitischen Vorschlage

zur Vermdgensteuer bzw. zur Vermégensabgabe wurde weiterhin gewiinscht. Auch die

kontroversen Auffassungen zur verfassungsrechtlichen Zuldssigkeit der Vermdgensteuer



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wurden thematisiert. Bei der Vermégensverteilung wurde angeregt, nicht nur Erbschaften zu
beriicksichtigen. sondern auch die Wertsteigerungen des Vermégens im Zeitablauf. Bei den
Investitionswirkungen einer Vermégensteuer sollten die Finanzierungswege noch starker
herausgestellt werden. Bei der [:ffizienz der Erhebung wurde angeregt, ein weiteres Argument
aufzunehmen, das die kostenintensivere Erhebung auf Grund des miedrigen Steuersatzes
belegt.



Der Beirat fasste mehrheitlich (eine Enthaltung) den Beschluss:
         > Die Kommission erstellt unter Berticksichtigung der Diskussion im Beirat eine
            vorliufige Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder.
         > Kommentare,       Verbesserungsvorschlige           und     Minderhcitsvoten    scitens    der

            Beiratsmitglicder sind innerhalb von 7 ‘Tagen schriftlich per E-Mail an die
            Kommission zu richten.

         > Die Kommission erstellt auf dieser Basis cine Endfassung, dic den Mitgliedern per E-
            Mail zugeleitet wird.

         > Innerhalb ciner Frist von 7 Tagen werden die Beiratsmitglieder um eine schriftliche

            Stimmabgabe             per       F-Mail           an                                gebeten

            (Zustimmung/Ablehnung/Enthaltung). Nicht eingegangene Stimmen werden als
            Enthaltung gewertet. Das Gutachten gilt nach Erhalt einer cinfachcn Mehrheit als
            angenommen.




VI.___      Gutachten/Stellungnahme ,,Der Staat als privilegierter Schuldner“
Aus Zeitgriinden nicht behandelt.



VEL.        Gutachten/Stcllungnahme           _,,Offentlich-rechtliche    Medien    ~—    Aufgabe     und
Finanzierung“

                  prdsentierte den Inhalt ciner ersten Punktation, indem er die Funktionsweise und
Inhalte des dualen Mediensystems darstellte und Probleme bei der Finanzierung, des
Leistungsspektrums sowie der Kontrolle aufzeigte.
Das Thema und die Ausarbeitung sticBen auf groBe Zustimmung im Beirat. In der
anschlicBenden Diskussion wurde aufgeworfen. ob sich das Rundfunk- und Fernsehangebot
ohne weiteres mit Printmedien und deren Strukturen vergleichen licen. Die Aufbereitung der
Botschaften        insbesondere       durch   Filme     habe    cine    besondere   Suggestivkraft,   dic
Rationalitatsaspekte bei der Mediennutzung zuriick drange. Bei der Finanzierung tiber eine


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»KopfabgabeTM sollte auch der Aspekt der Grundversorgung untersucht werden, der nicht klar
rs

       definiert sei. Es wurde angeregt, Best-practice-Beispiele aus dem europdischen Ausland mit in

      das Gutachten aufzunehmen. Auch die unterschiedlichen Auffassungen, ob Rundfunk ein

      Wirtschafts- oder ein Kulturfaktor seien, wiren dabei zu beriicksichtigen.

                         lud die Beiratsmitglieder zur Mitarbeit an dem Gutachten ein, um eine

      Kommission bilden zu kénnen. Ein tiberarbeiteter Entwurf kinne fiir den Herbst in Aussicht

      gestelit werden.



      VIUW.   Tagesordnung der nichsten Sitzung am 04./05.07.13 in Mainz

        I       Mitteilungen des Vorsitzenden

       Il.      Feststellung der Tagesordnung

       Il.      Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

       [V.      ggf. Vortrag BMF zum neuen Haushaltsverfahren

       V.       Gutachten/Stellungnahme ..Finanzaufsicht/Bankenunion*

       VI.      Gutachten/Stellungnahme: ,,Der Staat als privilegierter SchuldnerTM

       VI.     Diskussion tiber weitere mégliche Themen

       VII.    Tagesordnung der néchsten Sitzung

       IX.     Verschiedenes.



     IX.     _Verschiedenes

     Auf Grund      des    Termindrucks   und   des   Umfangs   der   Uberarbeitungen,    die   bei   der

     Verabschiedung des Gutachtens ,,Besteuerung von Vermdégens“ bestanden, diskutierte der

     Beirat ein neues Verfahren zur Verabschiedung von            Gutachten.   So solle   tiber dieses

     Gutachten nicht, wie sonst tiblich, in der Sitzung abgestimmt werden und im Umlaufverfahren

     nur noch tiber kleine Anderungen Einigung erzielt oder ggf. die Wiedervorlage auf der

     nachsten Sitzung angezeigt werden. Uber das o.g. Gutachten solle nun vielmehr erst

     abgestimmt werden, wenn die Uberarbeitung schrifilich vorliege. Die Stimmabgabe crfolgt

     schriftlich (per E-Mail) an




     Berlin, den 4. Juli 2013

     gez.
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