2014-protokoll-nr-512
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
der 512. i
B. Tagesordnung: 1. Mitteilungen des Vorsitzenden H. Feststcllung der Tagesordnung II. | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Vv. Neues Thema ,,EU-Besteuerungsrechte“ has tia! | Vi. VIL Tagesordnung der nachsten Sitzung VII. = Verschiedenes. L Mitteilungen des Vorsitzenden .Gutachten/Stellungnahme ,,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und Finanzierung angenommen.
Il. _Bemerkungen zum Protekoll der letzten Sitzung Das Protokoll wurde mit einer Ergdnzung im letzten Satz des Tagesordnungspunkts I. wie folgt angenommen: Die Einsetzung wurde auch formal vom Beirat bestatigt.“ IV. Gutachten ,.Reform des Landerfinanzausgleichs“ berichtete von den begonnenen Verhandlungen zur Reform des Landerfinanzausgleichs. Am 25. Juni 2014 habe eine erste Sitzung der Bund-Léander- Arbeitsgruppe stattgefunden, die am 4. September 2014 wieder tagen werde. Vertikale Themen sollen bis Mitte Oktober, horizontale Themen bis zum 10. Dezember 2014 beraten werden. Spatestens Ende 2016 solle das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Die Themen entsprechen den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und werden auf Ebene der Finanzminister vorbereitet. bevor sie vorgelegt werden. Ein erster Zwischenbericht werde bis Mitte Oktober erstellt. Die Positionen der Bundeslinder seien sehr unterschiedlich und es werde mit intensiven Verhandlungen gerechnet. In der anschlieBenden Diskussion mit dem Becirat wurden mehr Steucrautonomie fiir die Lander, mehr Wettbewerb zwischen Bundeslindern, eine Bundesfinanzverwaltung und die Problematik der Altschulden im Hinblick auf die Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 thematisiert. erlduterte die Uberarbeitung seit der letzten Sitzung. Der Abschnitt zwei enthalte jetzt zu den verschiedenen Anforderungen an den Finanzausgleich die verfassungsrechtliche und Gkonomische Perspektive. Er stellte die Beurteilung der Regelungen dar und skizzierte Empfehlungen. AnschlieBend diskutierte der Beirat die Errichtung eines Altschuldenfonds. Dabei wurde die Gefahr problematisiert, dass ein solcher Altschuldenfonds Fehlanreize fiir die Zukunft setzen kénnte, weil er Erwartungen wecken wiirde, was ktinftige Schuldentibernahmen angeht. Nur soweit solche Erwartungen glaubwtirdig vermieden werden kénnten, sei ein solcher Fonds bedenkenswert. Es wurde diskutiert, ob cin grundlegender Regimewechsel, ctwa dic Aufhebung der gemeinschaftlichen Haftungsverpflichtung in der Bund-Lander-Gemeinschaft diese Glaubwiirdigkeit herstellen kénnte. Dic Mitglieder sprachen sich fiir einen Regimewechsel beim Landerfinanzausgleich aus, er solle Anreize flir fiskalische Soliditaét und = 35
mehr Ligenverantwortung setzen. Es sei wichtig zu betonen, dass der Landerfinanzausgleich jetzt finanzkraftbasiert sci, es dlirfe nicht nach den tatsachlichen Ausgaben umverteilt werden. Die Diskussion um eine starkere finanzielle Eigenverantwortung brachte die Insolvenzfahigkeit der Bundeslinder zur Sprache. Die Diskussion war nicht einmiitig. Kritische Stimmen wiesen darauf hin, dass aus polit-Gkonomischer Perspektive der Bund in letzter Instanz immer haften werde, auch sei cin Bail-out wegen der regionalen Verflechtungen wahrscheinlich. Die verfassungsrechtlichen Méglichkeiten einer solchen Anderung scien nicht eindeutig und wiirden kontrovers diskutiert. Ein Beiratsmitglied wies darauf hin, dass die Vertcilung der Finanzen (vertikal/ horizontal) von den Verteilungswirkungen in den Bundeslandern getrennt werden miisse. Vor dem Hintergrund der keynesianischen Kreislauftheorie ftthre zusatzliche Staatsverschuldung zu Verteilungsaindcrungen. Wenn diese Argumentation anerkannt wilirde, miisse der Finanzausgleich anders diskutiert werden. Ferner wurden verschiedene Modclle andiskutiert. wie eine starkere Steuerautonomie der Lander aussehen kénnte. Zuschlage bei der Einkommensteuer, eine generelle Tarifanhebung, ein Zuschlag auf die festgesetzte Steuerschuld und Kopfpauschalen wurden diskutiert. Dic Beurteilung war nicht einmiitig. Die Kommission kiindigte eine tiberarbeitete Version fiir die nachste Beiratssitzung an. V._Neues Thema ,.EU-Besteucrungsrechte“ 7ur Finfithrung in das Thema erlauterte den Aufbau und Inhalt der neu vorgelegten Punktation. Der Text wurde nach einer grundsidtzlichen Diskussion in Abschnitten aufgerufen. war bei dem Tagesordnungspunkt der Sitzung anwesend und informicrte den Beirat tiber die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich: > Das Gesetz zur Umsetzung des EU-Eigenmittelbeschlusses in DEU solle im November 2014 im Kabinett verabschiedet und die Beratungen bis Marz 2015 abgeschlossen sein. » Die EU-Kommission hat einen Entwurf fiir den EU-Haushalt 2015 vorgelegt. Er enthalte Vorschlige, die iiber die Obergrenzen des mehrjahrigen Finanzrahmens hinausgingen. Die RechtmaBigkeit werde derzeit gepriift. -4-
>» Das Thema der Reform der EU-Finanzierung nehme an Fahrt auf, auch im Zusammenhang mit anderen Themen (z.B. bei der Errichtung des Europdischen Stabilitatsmechanismus, EU-Bankenunion). Die EU-Kommission strebe eigene Einnahmequellen an, um von den Mitgliedstaaten unabhangiger zu sein. Am 10. Juli 2014 wiirde das BMF einen ,, Workshop on the Future of EU-Finances“ durchfiithren, zu dern die Mitglieder des Beirats herzlich eingeladen seien. In der grundsi&tzlichen Diskussion wurde ein eigenes Besteuerungsrecht der EU kritisch gesehen und das derzeitige System untersttitzt. Der Beirat bekraftigte seine Ablehnung, auf EU-Ebene eine Haushaltspolitik nach Kassenlage zu ermdéglichen. Auf Ausgabenseite miisse der europaische Mehrwert der aus dem EU-Haushalt finanzierten MaBnahmen deutlicher sein, auch Sonder- und Nebenhaushalte sollten méglichst integriert sein. Dieser Standpunkt sei bereits im Beiratsgutachten zum EU-Haushalt vertreten worden. Falls der EU Besteuerungsrechte zugebilligt werden sollten, wurde das Bruttonationaleinkommen als geeignete Bemessungsgrundlage angesehen. Erértert wurde die Frage, ob auf Basis einer harmonisierten Bemessungsgrundlage ein Mitgliedsbeitrag an die EU abgefiihrt werden oder ein echtes Zuschlags- und/oder Erhebungsrecht auf EU-Ebene eingefiihrt werden solle. Es wurde darauf hingewiesen, dass im bestehenden Rahmen, mit den verbindlichen Obergrenzen, eine Steuer eine andere Funktion habe als vor dem Hintergrund einer grundlegende Verdnderungen erméglichenden Primdrrechtsinderung. Es wurde die Frage gestellt, ob eine Eigenmittell6sung auch im Rahmen der Verstarkten Zusammenarbeit denkbar ware. Als Folge eines EU-Besteuerungsrechts wurde ein damit auch einzurdumendes Verschuldungsrecht ins Feld geftihrt und der Sorge vor einer unkontrollierten Verschuldung auf EU-Ebene Ausdruck verliehen. Es miisse auch die allokative Funktion bzw. Notwendigkeit von Verschuldung erértert werden. Das Problem einer (befristeten) Uberbeanspruchung des EU-Haushalts sei durch den Mehrjahrigen Finanzrahmen bereits gut gelést. Wichtig sei ebenfalls das Subsidiaritaétsprinzip, welches in diesem im Zusammenhang bedeute, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, durch welche heimischen Steuerquellen sie die EU finanzieren wollen. Da auf europdischer Ebene schon ein erster Vorschlag gemacht wurde, eine europdische Arbeitslosenversicherung einzufiihren, diskutierte der Beirat die Méglichkeit, iiber die Sozialversicherungen einen weiteren Harmonisierungsschritt zu gehen. Dabei miisse die Grenze zwischen Steuern und Sozialversicherungen erdrtert werden, die in den EU- -5-
Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich seien (Versicherungen oder steuerfinanzierte L6ésungen). Gegen eine solche Lésung wurde eingewandt, dass als ihr Hauptziel die Konjunkturstabilisierung innerhalb der EU genannt werde, was allerdings prinzipiell schon durch das bestehende System geleistet werde. Fiir den einzelnen Versicherten wiirde sich nichts Andern, es wiirden lediglich die Finanzierungslasten verschoben. Das Thema einer europdischen Sozialfinanzverfassung wurde als sehr wichtig eingestuft und solle prioritér als ncues Gutachtenthema behandelt werden, da cs den Rahmen des aktuellen Gutachtens sprengen wiirde. Am Rande wurde der Exportttberschuss Deutschlands und die Entwicklung des Auslands- vermdgens thematisicrt. schlug vor, cinen mit dem Thema befassten Referenten aus dem BMF zu einer der néchsten Sitzungen einzuladen. Die Kommission kiindigte an, die Punktation auf Basis der Diskussion weiter zu entwickeln und kiindigte dic nuchste Diskussion des Gutachtens ftir die Septembersitzung an. VI._Gutachten ,,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und Finanzierung“ berichtete, dass das Gutachten ztigiger bearbeitet und deshalb schon friiher als geplant wieder vorgelegt werden konnte. Nachdem das Gutachten in cinzelnen Abschnitten aufgerufen und kurz diskutiert worden war, fasste der Beirat dann einstimmig folgenden Beschluss: » Die Kommission erstellt unter Beriicksichtigung der Diskussion im Beirat eine vorliufige Endfassung und versendet dieser per E-Mail an mit der Bitte um Versendung an die Beiratsmitglieder. > Kommentare und Verbesserungsvorschlage seitens der Beiratsmitglieder sind innerhalb von 14 Tagen nach Versendung schriftlich oder per E-Mail an die Kommission zu richten (cc. an ). » Die Kommission erstellt auf dieser Basis eine Endfassung, die den Mitgliedern per E- Mail von zugeleitet wird. » Innerhalb einer Einspruchsfrist von 14 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schriftlich oder per E-Mail die Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung anzeigen (cc. an . Ansonsten gilt das Gutachten als angenommen.
VIL __ Diskussion tiber weitere neue Themen #u dem bereits in der letzten Sitzung diskutierten Thema .,Public Private Partnerships bot an. eine Punktation zu erstellen. Zum Thema ..Europaische Sozialversicherung" wurde kurz erdrtert, wie ein Uberblick tiber den aktuellen Forschungsstand zu organisieren sei. bot an, cine erste Themenaufstellung zu fertigen. VI. Tagesordnung der nachsten Sitzung am 18./19.09.14 in Berlin I Mitteilungen des Vorsitzenden I. Feststellung der Tagesordnung Tl. | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. — gef. Vortrag zum Thema ,,Eigenkapital in Banken* V. Thema .,Reform des Landerfinanzausgleichs* VI. =‘Thema ,.EU-Besteuerungsrechte* VII. Brainstorming zum Thema Europiische Arbeitslosenversicherung VI. Brainstorming zum Thema ,,PPP“ IX. Interne Sitzung: Vorsitzwahlen und ggf. Besprechung von Zuwahlen X. Tagesordnung der nachsten Sitzung AL Verschiedenes. IX. Verschiedenes entfallt Berlin, den 18. September 2014 gez. gez,