2014-protokoll-nr-512

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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der   512.   i
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B.        Tagesordnung:

 1.        Mitteilungen des Vorsitzenden

 H.        Feststcllung der Tagesordnung

 II.      | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung




 Vv.       Neues Thema ,,EU-Besteuerungsrechte“
                              has      tia!     |




    Vi.

 VIL       Tagesordnung der nachsten Sitzung

 VII. = Verschiedenes.




L         Mitteilungen des Vorsitzenden




.Gutachten/Stellungnahme ,,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und Finanzierung
angenommen.
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Il.       _Bemerkungen
                    zum Protekoll der letzten Sitzung

 Das Protokoll wurde mit einer Ergdnzung im letzten Satz des Tagesordnungspunkts I. wie

 folgt angenommen:

Die Einsetzung wurde auch formal vom Beirat bestatigt.“



IV.        Gutachten ,.Reform des Landerfinanzausgleichs“



            berichtete     von       den     begonnenen      Verhandlungen         zur     Reform        des

Landerfinanzausgleichs. Am 25. Juni 2014 habe eine erste Sitzung der Bund-Léander-
Arbeitsgruppe stattgefunden, die am 4. September 2014 wieder tagen werde. Vertikale

Themen sollen bis Mitte Oktober, horizontale Themen bis zum 10. Dezember 2014 beraten

werden. Spatestens Ende 2016 solle das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Die
Themen entsprechen den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und werden auf Ebene der

Finanzminister vorbereitet. bevor sie

vorgelegt werden. Ein erster Zwischenbericht werde bis Mitte Oktober erstellt. Die Positionen

der Bundeslinder seien sehr unterschiedlich und es werde mit intensiven Verhandlungen

gerechnet.


In der anschlieBenden Diskussion mit dem Becirat wurden mehr Steucrautonomie fiir die
Lander, mehr Wettbewerb zwischen Bundeslindern, eine Bundesfinanzverwaltung und die

Problematik der Altschulden im Hinblick auf die Schuldenbremse ab dem Jahr 2020
thematisiert.

                    erlduterte die Uberarbeitung seit der letzten Sitzung. Der Abschnitt zwei
enthalte    jetzt    zu   den    verschiedenen    Anforderungen        an   den   Finanzausgleich        die

verfassungsrechtliche      und     Gkonomische     Perspektive.   Er    stellte   die    Beurteilung     der

Regelungen dar und skizzierte Empfehlungen.

AnschlieBend diskutierte der Beirat die Errichtung eines Altschuldenfonds. Dabei wurde die

Gefahr problematisiert, dass ein solcher Altschuldenfonds Fehlanreize fiir die Zukunft setzen
kénnte, weil er Erwartungen wecken wiirde, was ktinftige Schuldentibernahmen angeht. Nur

soweit solche Erwartungen glaubwtirdig vermieden werden kénnten, sei ein solcher Fonds

bedenkenswert. Es wurde diskutiert, ob cin grundlegender Regimewechsel, ctwa dic
Aufhebung der gemeinschaftlichen Haftungsverpflichtung in der Bund-Lander-Gemeinschaft
diese   Glaubwiirdigkeit        herstellen   kénnte.   Dic   Mitglieder     sprachen     sich   fiir   einen

Regimewechsel beim Landerfinanzausgleich aus, er solle Anreize flir fiskalische Soliditaét und


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mehr Ligenverantwortung setzen. Es sei wichtig zu betonen, dass der Landerfinanzausgleich

jetzt finanzkraftbasiert sci, es dlirfe nicht nach den tatsachlichen Ausgaben umverteilt werden.

Die       Diskussion     um    eine     starkere    finanzielle        Eigenverantwortung        brachte    die

Insolvenzfahigkeit der Bundeslinder zur Sprache. Die Diskussion war nicht einmiitig.

Kritische Stimmen wiesen darauf hin, dass aus polit-Gkonomischer Perspektive der Bund in

letzter    Instanz     immer   haften    werde,    auch    sei   cin     Bail-out   wegen    der    regionalen

Verflechtungen wahrscheinlich.           Die verfassungsrechtlichen Méglichkeiten einer solchen

Anderung scien nicht eindeutig und wiirden kontrovers diskutiert.

Ein Beiratsmitglied wies darauf hin, dass die Vertcilung der Finanzen (vertikal/ horizontal)

von den Verteilungswirkungen in den Bundeslandern getrennt werden miisse. Vor dem

Hintergrund der keynesianischen Kreislauftheorie ftthre zusatzliche Staatsverschuldung zu

Verteilungsaindcrungen.        Wenn      diese     Argumentation         anerkannt    wilirde,     miisse   der

Finanzausgleich anders diskutiert werden.


Ferner wurden verschiedene Modclle andiskutiert. wie eine starkere Steuerautonomie der

Lander aussehen kénnte. Zuschlage bei der Einkommensteuer, eine generelle Tarifanhebung,

ein Zuschlag auf die festgesetzte Steuerschuld und Kopfpauschalen wurden diskutiert. Dic

Beurteilung war nicht einmiitig.


Die Kommission kiindigte eine tiberarbeitete Version fiir die nachste Beiratssitzung an.




V._Neues Thema ,.EU-Besteucrungsrechte“


7ur Finfithrung in das Thema erlauterte                                 den Aufbau und Inhalt der neu

vorgelegten     Punktation.     Der     Text   wurde      nach   einer    grundsidtzlichen   Diskussion      in

Abschnitten aufgerufen.


                                                                         war bei dem Tagesordnungspunkt

der Sitzung anwesend und informicrte den Beirat tiber die aktuellen Entwicklungen in diesem

Bereich:


  > Das Gesetz zur Umsetzung des EU-Eigenmittelbeschlusses in DEU solle im November

      2014 im Kabinett verabschiedet und die Beratungen bis Marz 2015 abgeschlossen sein.

  »   Die EU-Kommission hat einen Entwurf fiir den EU-Haushalt 2015 vorgelegt. Er

      enthalte Vorschlige, die iiber die Obergrenzen des mehrjahrigen Finanzrahmens

      hinausgingen. Die RechtmaBigkeit werde derzeit gepriift.



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>»    Das    Thema    der   Reform    der   EU-Finanzierung          nehme     an    Fahrt    auf,   auch    im

            Zusammenhang mit anderen Themen (z.B.                 bei der Errichtung des Europdischen

            Stabilitatsmechanismus,     EU-Bankenunion).          Die      EU-Kommission            strebe   eigene

            Einnahmequellen an, um von den Mitgliedstaaten unabhangiger zu sein. Am 10. Juli

            2014 wiirde das BMF einen ,,       Workshop on the Future of EU-Finances“ durchfiithren, zu

           dern die Mitglieder des Beirats herzlich eingeladen seien.

 In der grundsi&tzlichen Diskussion wurde ein eigenes Besteuerungsrecht der EU kritisch

 gesehen und das derzeitige System untersttitzt. Der Beirat bekraftigte seine Ablehnung, auf

 EU-Ebene eine Haushaltspolitik nach Kassenlage zu ermdéglichen. Auf Ausgabenseite miisse
 der europaische Mehrwert der aus dem EU-Haushalt finanzierten MaBnahmen deutlicher sein,

 auch Sonder- und Nebenhaushalte sollten méglichst integriert sein. Dieser Standpunkt sei

bereits im Beiratsgutachten zum EU-Haushalt vertreten worden.


Falls        der     EU     Besteuerungsrechte         zugebilligt       werden       sollten,       wurde        das

Bruttonationaleinkommen als geeignete Bemessungsgrundlage angesehen. Erértert wurde die

Frage, ob auf Basis einer harmonisierten Bemessungsgrundlage ein Mitgliedsbeitrag an die

EU abgefiihrt werden oder ein echtes Zuschlags- und/oder Erhebungsrecht auf EU-Ebene

eingefiihrt werden solle. Es wurde darauf hingewiesen, dass im bestehenden Rahmen, mit den

verbindlichen Obergrenzen, eine Steuer eine andere Funktion habe als vor dem Hintergrund

einer grundlegende Verdnderungen erméglichenden Primdrrechtsinderung. Es wurde die

Frage gestellt, ob eine Eigenmittell6sung auch im Rahmen der Verstarkten Zusammenarbeit

denkbar ware.


Als        Folge    eines   EU-Besteuerungsrechts         wurde      ein    damit     auch       einzurdumendes

Verschuldungsrecht ins Feld geftihrt und der Sorge vor einer unkontrollierten Verschuldung

auf     EU-Ebene       Ausdruck     verliehen.    Es    miisse    auch     die    allokative     Funktion    bzw.

Notwendigkeit         von   Verschuldung       erértert   werden.     Das        Problem    einer    (befristeten)

Uberbeanspruchung des EU-Haushalts sei durch den Mehrjahrigen Finanzrahmen bereits gut
gelést. Wichtig sei ebenfalls das Subsidiaritaétsprinzip, welches in diesem im Zusammenhang

bedeute, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, durch welche heimischen Steuerquellen

sie die EU finanzieren wollen.

Da auf europdischer Ebene schon ein erster Vorschlag gemacht wurde, eine europdische

Arbeitslosenversicherung einzufiihren,            diskutierte der Beirat die Méglichkeit, iiber die

Sozialversicherungen einen weiteren Harmonisierungsschritt zu gehen. Dabei miisse die

Grenze zwischen Steuern und                Sozialversicherungen erdrtert werden,             die    in den EU-


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Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich seien (Versicherungen oder steuerfinanzierte L6ésungen).

Gegen     eine     solche   Lésung   wurde        eingewandt,     dass   als   ihr   Hauptziel   die

Konjunkturstabilisierung innerhalb der EU genannt werde, was allerdings prinzipiell schon

durch das bestehende System geleistet werde. Fiir den einzelnen Versicherten wiirde sich

nichts Andern, es wiirden lediglich die Finanzierungslasten verschoben.

Das Thema einer europdischen Sozialfinanzverfassung wurde als sehr wichtig eingestuft und

solle prioritér als ncues Gutachtenthema behandelt werden, da cs den Rahmen des aktuellen

Gutachtens sprengen wiirde.

Am Rande wurde der Exportttberschuss Deutschlands und die Entwicklung des Auslands-

vermdgens thematisicrt.                 schlug vor, cinen mit dem Thema befassten Referenten

aus dem BMF zu einer der néchsten Sitzungen einzuladen.

Die Kommission kiindigte an, die Punktation auf Basis der Diskussion weiter zu entwickeln

und kiindigte dic nuchste Diskussion des Gutachtens ftir die Septembersitzung an.




VI._Gutachten ,,Offentlich-rechtliche Medien — Aufgabe und Finanzierung“

                                                  berichtete, dass das Gutachten ztigiger bearbeitet

und deshalb schon friiher als geplant wieder vorgelegt werden konnte. Nachdem das

Gutachten in cinzelnen Abschnitten aufgerufen und kurz diskutiert worden war, fasste der

Beirat dann einstimmig folgenden Beschluss:


  » Die Kommission erstellt unter Beriicksichtigung der Diskussion im Beirat eine

        vorliufige Endfassung und versendet dieser per E-Mail an                       mit der Bitte

        um Versendung an die Beiratsmitglieder.

  > Kommentare und Verbesserungsvorschlage seitens der Beiratsmitglieder sind innerhalb

        von 14 Tagen nach Versendung schriftlich oder per E-Mail an die Kommission zu

        richten (cc. an                                      ).


  » Die Kommission erstellt auf dieser Basis eine Endfassung, die den Mitgliedern per E-

        Mail von               zugeleitet wird.


  » Innerhalb einer Einspruchsfrist von 14 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schriftlich

        oder per E-Mail die Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung

        anzeigen (cc. an                                          . Ansonsten gilt das Gutachten als

        angenommen.
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VIL __ Diskussion tiber weitere neue Themen

 #u dem bereits in der letzten Sitzung diskutierten Thema .,Public Private Partnerships bot

                  an. eine Punktation zu erstellen.


 Zum Thema ..Europaische Sozialversicherung" wurde kurz erdrtert, wie ein Uberblick tiber

 den aktuellen Forschungsstand zu organisieren sei.                           bot an, cine erste

 Themenaufstellung zu fertigen.




 VI.       Tagesordnung der nachsten Sitzung am 18./19.09.14 in Berlin


  I          Mitteilungen des Vorsitzenden

  I.         Feststellung der Tagesordnung

  Tl.      | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

  IV.      — gef. Vortrag               zum Thema ,,Eigenkapital in Banken*

  V.         Thema .,Reform des Landerfinanzausgleichs*

  VI.      =‘Thema ,.EU-Besteuerungsrechte*

  VII.      Brainstorming zum Thema Europiische Arbeitslosenversicherung

  VI.       Brainstorming zum Thema ,,PPP“

  IX.       Interne Sitzung: Vorsitzwahlen und ggf. Besprechung von Zuwahlen

  X.        Tagesordnung der nachsten Sitzung

 AL         Verschiedenes.




IX.        Verschiedenes

entfallt




Berlin, den 18. September 2014

gez.                                                             gez,
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