2014-protokoll-nr-513
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
A. Teilnehmer
B. Tagesordnung: i. Mitteilungen des Vorsitzenden IL. Feststellung der Tagesordnung Il. | Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung V. Gesprach mit VI. Thema .,.Reform des Landerfinanzausgleichs* VIL. Thema ,,EU-Besteuerungsrechte* VIII. Brainstorming zum Thema ,,Europaische ArbeitslosenversicherungTM IX. Brainstorming zum Thema ,,PPP* X. Interne Sitzung: Vorsitzwahlen und ggf. Besprechung von Zuwahlen XI.‘ Tagesordnung der niichsten Sitzung XII. Verschiedenes
IL Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wurde unter Streichung des Tagesordnungspunkts ,,Brainstorming zum Thema PPP“ angenommen. Das Thema solle im November wieder aufgenommen werden, wenn die Punktation von, hierzu vorliege. lil, _Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll wurde mit ciner Anderung im vierten Absatz des Tagesordnungspunkts IV. wie folgt angenommen: Ersetzen des Wortes ,.steuerkraftbasiert* durch ,,finanzkraftbasiertTM. IV. _Gespréch mit berichtete, dass es in der EU viel Widerstand gegen cine effizientere Verwendung des EU-Haushalts und eine effektivere Verwendung der Strukturfonds gebe. Die vorgeschlagene Europdische Arbeitslosenversicherung gehe am Kernproblem vorbei. Der Stabilitits- und Wachstumspakt (SWP) wiirde deutlich mehr zur wirtschaftlichen Stabilisicrung beitragen, wenn er denn vollsténdig umgesetzt wiirde. Zur wirtschaftlichen Lage fthrte aus, dass es im Sommer eine Konjunkturdelle gegeben habe. Die Risiken fiir die Wirtschaft scien u.a. aufgrund der Ukraine-Krise gréfer geworden. Konjunkturprogramme seien jedoch nicht angezeigt. Es mitisse vielmehr eine solide Finanzpolitik verfolgt werden, die automatischen Stabilisatoren mlissten wirken gelassen werden. Unterstiitzung fiir diese Linie erfahre man aus UK, wahrend USA, FRA und IWF auf ein ,,Makro-Fine-Tuning“ drangten. Die Diskussion um ausreichende Investitionen in Deutschland werde sehr plakativ gefiihrt. Dies gelte auch fiir die Bereiche Energie und Digitalisierung/Breitband. Im Bereich Energie sci nicht mangelnde Finanzierung das Problem, sondern unzureichende Regulierung, Bei der Verkehrsinfrastruktur sei die Maut-Debatte das beherrschende Thema. Zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur miisse eine langfristige, systemische Loésung gefunden werden. Es miissten neue Wege beschritten werden, auch in Bezug auf mehr private Finanzierung. Der Staat kénne sich zwar giinstiger verschulden als Private, sei aber ein ineffizienter Bereitsteller. ~. -____-bat zu diesem Thema um Anregungen vom Beirat. In der anschlieBenden Diskussion wurden die Bereiche Sffentliche Infrastruktur inkl. Verkehrsinfrastruktur, effizientere Budgetgestaltung, Griechenland und die Flexi-Rente thematisiert. Nach
zeigte groBes Interesse, sich weiterhin regelm4Big mit dem Beirat zu treffen. Er sagte zu, wenn méglich zu den Sitzungen im BMF zu kommen. V._ Gespriich mit informierte tiber den Stand der Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Lander- Finanzbeziehungen. Dabei stiinden derzeit Forderungen der Lander an den Bund 1.H.v. ca. 30- 40 Mrd. € pro Jahr im Raum, die sich aus einer Ubernahme der Altschulden und der Soziallasten sowie weiteren verschiedenen Themenbereichen (z.B. Entflechtungsmittel) zusammensetzten. Die Landerinteressen in Bezug auf den Landerfinanzausgleich scien noch so heterogen, dass sich bisher keine klaren Handlungsoptionen herauskristallisiert hatten. Die Landerseite setze offen darauf, dass der Bund die Konflikte zwischen Gebern und Nehmern durch zus&tzliche Zahlungen abmildern kénne, insbesondere verlangen die Lander cine Beteiligung am Aulkommen des Solidaritaétszuschlags nach 2019. Fiir den Bund stiinden die von den Landern geforderten Finanzverschiebungen zwischen den beiden Ebenen auBer Diskussion. Es ginge fiir den Bund darum, dic langfristige Handlungsfihigkeit des Féderalstaats und cine effiziente Aufgabenvertcilung sicherzustellen. Daftir miisse — neben einer Stirkung des Stabilitétsrats -- insbesondere bei den Sozialleistungen die Regelungsverantwortung der regionalen Ebenen gestarkt werden. Es deute viel darauf hin, dass alle Lander in der Lage sein werden, ab 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse zu erfiillen. Dies sei in erster Linie eine Frage der Konsolidierungsbercitschaft der Lander. Bedarf fiir cinen Altschuldenfonds bestiinde nicht. Die Verschuldung des Bundes sci unverindert sehr hoch, deshalb sei es weder notwendig noch sachgerecht, dass der Bund die Landergesamtheit entschulde. Nur flir Lander, die sich nach objektiven MaBstiben nicht selbst helfen kénnten, kGnne eine streng konditionierte Unterstiitzung in Betracht kommen. Gleichzeitig miisse der Stabilitétsrat in der Gestalt gestirkt werden, dass er die Einhaltung der Schuldenbremse tiberwacht und Sanktionen verhdngen kann (z.B. Klagerecht vor dem BVerfG, Finanzsanktionen). Die Lander seien jedoch bislang strikt gegen eine solche konkrete Starkung des Stabilitatsrats. zeigte sich hinsichtlich einer umfassenden Reform des Landerfinanzausgleichs skeptisch. In der anschlieBenden Diskussion mit dem Beirat wurden die Bereiche Einnahmenautonomie, Stirkung des Stabilitatsrats und Altschuldenfonds thematisiert. sprach sich fiir mehr Steuerautonomie der Linder aus. Die allermeisten Lander seien jedoch dagegen und hitten 4.
dies bereits auch klar artikuliert. VI_Thema_..Reform des Liinderfinanzausgleichs“ Se erklarte. dass Teil 3. der Punktation noch nicht vorliege und in Teil 5. noch weitere Lisungsalternativen aufgenommen werden sollen. Im Anschluss an die allgemeinc Diskussion wurde der Text in Abschnitten aufgerufen. erlduterte, dass die neue Vorlage die Altschuldenthematik aufgegriffen habe. Grundsatzlich wird festgestellt, dass bestehende Schulden kein Argument fiir eine bestimmte Verteilung der Finanzmittel sein diirfen. Eine Altschuldenlésung kénne eine Aufweichung der Budgetrestriktion zur Folge haben, die kaum wieder riickgingig gemacht werden k6nne. Is sei in der Kommission diskutiert worden, ob die Einfithrung einer substanziellen Steuerautonomie eine hinreichend starke Veranderung der Finanzverfassung darstellen wtirde, die auch eine Altschuldenlésung begriinden kénne. Man sei aber zum Schluss gekommen, dass dies nicht der Fall] ist. Sinnvoller sei es, die Finanzmasse des Solidaritétszuschlags als Kompensation fiir die Einflihrung einer Steuerautonomie ins Spiel zu bringen. Es ginge schlieBlich um eine Neuordnung der Finanzbeziehungen, und nicht um die Bekimpfung der Haushaltsnotlage einzelner Lander. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob sich der Beirat stérker positionicren sollte, auch angesichts dessen, dass schon eine klare Position zu vertreten scheine. entgegnete, dass er auch die Notwendigkeit fiir konkrete Vorschlage sche, man sei jedoch noch nicht soweit, diese zu liefern. Bis Ende des Jahres kénne man sich jedoch wohl innerhalb der Kommission auf eine Grundlinie fiir das Papier einigen. Es bestand weitgehend Einmiitigkeit, dass Steuerautonomie erstrebenswert sei, um die Anreize zur Ausgabensenkung und dic Eigenverantwortung der Lander zu starken. Gleichwohl wurde auf die Méglichkeit negativer fiskalischer externer Effekte hingewiesen. Das Gutachten solle das Thema Steuerautonomie noch starker diskutieren. aowas ool - wies darauf hin, dass fiir eine echte Starkung der Eigenverantwortlichkeit der Lander eine Aufhebung der Bund-Linder-Haftungsgemeinschaft, wie sic derzeit bestehe, cine notwendige Voraussetzung sei. Hierzu sei eine Verfassungsinderung erforderlich, durch die eine Sanierungsinsolvenz von einzelnen Gebietskérperschaften miéglich werde. Weiter wurde eine Stirkung des Stabilitétsrats diskutiert. Die Ausgestaliung dieses Vorschlags erschien unklar. Die Wirksamkeit eines Klagerechts des Stabilitatsrats vor dern BVerfG wurde bezweifelt. Auch wurde diskutiert, ob eme Kontrolle durch den Stabilitétsrat sinnvoll sei und nicht stattdessen mehr Eigenverantwortung und Autonomie vonnGten seien.
Des Weiteren wurde eine quantitative Darstellung angeregt, welche Auswirkungen zusatzliche Steuereinnahmen fiir die Lander tiber die Veranderung der Finanzkraft hinaus hitten. Auerdem wurde vorgeschlagen, die Einrichtung einer Bundessteuerverwaltung in das Gutachten aufzunehmen. Kontrovers diskutiert wurde das Thema verzégerte Integration. Es wurde darauf hingewiesen, dass dies einen erheblichen Eingriff in die individuellen Freiheitsrechte darstellen wiirde. Wegen der zentralen politischen Bedeutung der Exit-Option sei deshalb eine Wegzugsbesteuerung auch im Aufensteuerrecht auf wenige Sachverhalte beschrankt, in denen der fiskalische Aspekt bei der Mobilitaétsentscheidung mutmaBlich im Vordergrund steht. Vor dem Hintergrund, dass die Darstellung weitergehender Reformalternativen vom Beiratsvorschlag ablenken kénne, wurde eine Streichung des Abschnitts 5 des Gutachtens zu weitergehenden Reformalternativen vorgeschlagen. AuBerdem wurde angeregt, hinsichtlich der Gemeindesteuereinnahmen die Beiratsgutachten von 1992 und 2000 mit einzubeziehen. VU. Thema ,.EU-Besteuerungsrechte“ entfailt VII. Brainstorming zum Thema ,,.Europiische Arbeitslosenversicherung“ entfallt XL. Tagesordnung der nichsten Sitzung am 20./21.11.14 in Berlin I. Mitteilungen des Vorsitzenden Il. Feststellung der Tagesordnung IH. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Thema ,,EU-Besteuerungsrechte“ — ggf. kommt aktuelle Fassung V. Brainstorming zum Thema ,,Europaische Arbeitslosenversicherung* VI. Brainstorming zum Thema ,,PPP“ VIL Diskussion neuer Themen VI. Tagungstermine 2016/2017 IX. Interne Sitzung: Zuwahlen X. Tagesordnung der nachsten Sitzung XI. Verschiedenes
XII. Verschiedenes entfallt Berlin, den 20, November 2014 c= SSSR oveRED