2016-protokoll-nr-526

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich

                                  Niederschrift 6/16
                    der 526. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats
                       beim
                       Bundesministerium
                                  der Finanzen
                          m                        ii     lin




A.   __Teilnehmer
1

B.         Tagesordnung:

 I.        Mitteilungen des Vorsitzenden

 II.       Feststellung der Tagesordnung
 Ill.      Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
 [V.       Gesprach mit Herrn MR Matthias Hensel zum Thema Abgeltungsteuer*
 V.        Thema ,,Niedrigzins“

 VI.       Thema ,,Ungleichheit*

 VI. Thema ,,Steuervergtinstigung und EU-Beihilfe*
 VII. Thema ,,.Kapitalmarktunion*
 IX.       Interne Sitzung: Vorsitzwahien

 X.        Tagesordnung der nachsten Sitzung

     XI.   Verschiedenes
2

Ill,   _ Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

Das Protokoll = letzten Sitzung wurde ohne Anderung angenommen. Der Beirat dankt

       7 Te     fir die gute Arbeit.


                                       _ _Abgeltungsteuer


        2s               berichtete,   dass   im   politischen   Diskurs   die   Diskussion   um   die

Abschaffung der Abgeltungsteuer fortdauere. Kritiker fiihren an, dass mit der Einfiihrung des

internationalen Informationsaustausches in Steuersachen die Steuerflucht begrenzt werde und

dies die Méglichkeit erdffne, Kapitalertrage wieder zum persdnlichen Grenzsteuersatz zu

versteuern. Erst jiingst hat das Land Brandenburg die EntschlieSung des Bundesrates zur

Abschaffung der Abgeltungsteuer beantragt.

 A        xp   stellte anschlicBend wesentliche Elemente der Diskussion um die Abschaffung

der Abgeltungsteuer dar. Sollte nach einer Evaluierung tatsdchlich die Entscheidung getroffen
werden, die Abgeltungsteuer abzuschaffen, kénnte diesein ein gréBeres Reformpaket bei der

Einkommensteuer eingebunden sein. Dieses kénnte laut                              ‘olgende Elemente
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enthalten:

      Abschaffung der Abgeltungsteuer und Wiedereinfthrung der Veranlagung aller
      Kapitalertrage; der abgeltende Steuerabzug kénnte in ein Abschlagsverfahren
      umgewandelt werden.

      Priifung der Einfiihrung eines elektronischen Kontrollmitteilungsverfahrens tber
      inlandische Kapitalertrage.

      Einfiihrung eines Teileinkiinfteverfahrens (60 %) analog zur Besteuerung wesentlicher
      Beteiligungen bei Unternehmen.

      Wiedereinfiihrung des Werbungskostenabzuges.

      Anpassung der Gewinnveraufierungsbesteuerung zur Starkung der Altersvorsorge.

      Einftihrung    klarer    Abgrenzungsmechanismen         von    laufenden   Ertrdgen   und
      Wertsteigerungen in neuen Kapitalmarktprodukten zur Missbrauchsvermeidung.

Eine derartige Reform hatte laut                   ‘olgende wesentliche Auswirkungen:

      Durch die Abschaffung der Abgeltungsteuer in Verbindung mit der Einfthrung des
      Teileinktinfteverfahrens wiirde sich die Finanzierungsneutralitat sptirbar verbessern. Die
      bisher fehlende Finanzierungsneutralitat hat aber offensichtlich keine praktischen
       Auswirkungen.


       Die Dividendenbesteucrung wird durch das Teileinktinfteverfahren insbesondere fir
       Einkommensgruppen         unterhalb   von      rd.   55.000   Euro   (Beginn     Tarifzone
       Spitzensteuersatz 42%) gesenkt. Mehreinnahmen, die durch die héhere Besteuerung von
       Zinsertragen entstehen, diirften durch diese MaSnahmen méglicherweise bereits
       neutralisiert werden.

       Die Verwaltungsvereinfachung entfallt, es werden wieder alle Kapitalertrage veranlagt
       werden miissen. Die Zahl der steuerpflichtigen Personen steigt auch insgesamt an. Die
       Umwandlung in ein Vorauszahlungsverfahren wilirde fiir den Staat die
       liquiditatssichernde Funktion erhalten.

       Zudem miisste die Verifikation der inlandischen Kapitalertrige sichergestellt werden,
       was zu zusatzlichem Verwaltungsaufwand auf Seiten der auszahlenden Stellen und der
       Finanzverwaltung fuhrt.

 In der anschlieBenden Diskussion riickte insbesondere die politische Dimension in den
 Vordergrund. So wurde auch die mégliche Ausgestaltung der Thematik Abgeltungssteuer in
                                                 4.
4

den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswah! 2017 angesprochen.




 V.__     Thema ,.Niedrigzins“


                   yrdnete den bisherigen Arbeitsprozess als sehr produktiv ein und bemerkte, dass

 sich das Papier nun in einer Phase direkt vor Fertigstellung beftinde. Er sprach sich daflir aus.

 die Fertigstellung und Kommunikation des Papiers weiter ziigig voranzutreiben.                      Die

 Niedrigzinsphase dauere nun schon eine ganze Weile an, und das Thema genicBe weiter cine

 hohe mediale Aufmerksamkeit. Der Beirat sollte daher méglichst bald die Stellungnahme

 beschlicBen.

                    dankte fiir die hilfreichen Kommentare zum erstellten Papier, auch im

 Anschluss an die letzte Sitzung in Berlin. Er skizzierte sodann die wesentlichen Linien des

 Papiers.       Demnach   schafft die    gegenwédrtige    Niedrigzinsphase    neue    Bedingungen    und

Herausforderungen ftir die Finanzpolitik. Der unmittelbare Effekt des Riickgangs in den

realen Zinsen fiir die 6ffentlichen Haushalte ist eine Entlastung bei der Bedienung staatlicher

Schulden. Wird diese Entlastung zu einer Riickfiihrung der Neuverschuldung genutzt, kann es

zu      einer    Verbesserung   der     langfristigen   Tragfahigkeit   der   Verschuldung    kommen.

Andererseits kénnte die Offentliche Verschuldung zu geringen Zinskosten auch massiv

ausgeweitet werden, um eine in den niedrigen Zinsen zum Ausdruck kommende Stagnation

der     wirtschaftlichen    Entwicklung       zu   tiberwinden.   Weiter      wurde   der   [ffekt   der

Niedrigzinsphase auf private und institutionelle Anleger, sowie auf Unternehmen im Kontext

der betrieblichen Altersversorgung kurz umrissen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die

Stellungnahme des Beirats mit der Frage, ob und ggf. wie die Finanzpolitik reagieren soll.

Es wurde angeregt, wichtige Kernbotschaften gleich am Anfang des Papiers zu platzieren, um

Zuganglichkeit zur Problematik zu verbessern. Im Rahmen einer umfangreichen Textarbeit

wurden dann im Anschluss inhaltliche und redaktionelle Einzelfragen erdrtert. Einigzen Raum

nahm dabei die relativ technische Diskussion tiber die Existenz dynamischer Ineffizienz im

Niedrigzinsumfeld ein. Im Bereich des Spar- und Anlageverhalten privater und institutioneller

Investoren wurde zudem intensiv tiber Vermégenseffekte auf den Verbrauch beraten. Auch

die Anforderungen an die Finanzpolitik wurden detailliert besprochen. Im Bereich der

privaten Altersvorsoge stand u.a. die geringe Aktienpartizipationsquote in Deutschland im

Fokus. Es wurde darauf hingewiesen, dass dieser Indikator mit erheblichen Problemen

behaftet sei (im eher mittelsténdisch organisierten Deutschland gibe es z7.B. weniger

K6rperschaften als in den USA). Eine gering ausgeprigte Quote kénne zudem das Ergebnis


                                                   -5-
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regulatorischer Hemmnisse sein, da die Anlage in ciner Aktie in cine héhere Risikoklasse als
cine Anlage in Staatsanleihen falle. Eventuell spielen auch wettbewerbsbezogene Griinde eine
gewichtige Rolle.

AbschlicBend — begrtiBte                             die positive Diskussion und_ stellte die
Verabschiedung des Entwurfs zur Abstimmung. Der Beirat fasste daraufhin mehrheitlich (22
Ja-Stimmen. 1 Enthaltung) den Beschluss:

    >» Die Kommission erstellt unter Beriicksichtigung der Diskussion im Beirat cine
       vorlaufige Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an


      » Kommentare und Verbesserungsvorschlége seitens der Beiratsmitglieder sind
        innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die Kommission zu richten (cc. an den
        anemia                             )




      >» Die Kommission erstellt auf dieser Basis eine Endfassung, die den Mitgliedern per E-
         Mail zugeleitet wird (cc. |).
      % Innerhalb einer Einspruchsfrist von 14 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schriftlich
         dic Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der naichsten Sitzung anzeigen (cc. an den
                                            ). Ansonsten gilt das Gutachten als angenommen.



VI.     Thema ,,Ungleichheit“

                                                       dankte fiir die im Rahmen der letzten Sitzung

erhaltenen Anregungen zum Gutachtenentwurf, die nun in der vorgelegten Version seines
Erachtens bestmdglich umgesetzt scien. Es ging dabei insbesondere um eine weitere
Glattung* des Papiers, die Uberarbeitung der Datengrundlagen (u.a. Vergleich mit
 Indikatoren in ifo-Studie' zu Ungleichheit), die Einarbeitung von Textvorschlagen und die
 Bearbeitung des Abschnitts zu sozialer Mobilitat.

 Im Rahmen einer umfangreichen Textarbeit wurden im Anschluss inhaltliche und
 redaktionclle Einzelfragen erértert. Ein Fokus lag dabei in Abschnitt 2 .,Die Roile des
 Staates* auf der Diskussion der Vermégensungleichheit (siehe Box). In Abschnitt 3 ,.Soziale
 Mobilitat’ wurde insbesondcre auf die Messproblematik bei intergenerativen Indikatoren
 hingewiesen. In Abschnitt 4 ,,Ansatzpunkte fiir dic Verteilungspolitik* kénnten die im


 ' Felbermayr, Gabriel, Michele Battisti und Sybille Lehwald (2016): Entwicklung der Einkommensungleichheit:
 Daten, Fakten und Wahrachmungen, Stiftung Familienunternehmen, Miinchen.
                                                    -6-
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weiteren Verlauf beschriebenen Ansatzpunkte kurz und pragnant bercits einfiihrend
aufgelistet werden. Der Beirat diskutierte den Zusammenhang zwischen Ungleichheit bei
Bildung und Einkommen und betonte die wechselseitige Kausalitat. Diskutiert wurde auch die
Funktion der Erbschaftsteuer vor dem Hintergrund der sozialen Mobilitét. Dariiber hinaus
wurde ein Verweis auf dic Stellungnahme des Beirats zur Erbschaftssteuer gefordert.

AbschlieBend wurde dic Verabschiedung des Entwurfs zur Abstimmung gestellt.

Der Beirat fasste daraufhin einstimmig den Beschluss:

   > Die Kommission erstellt unter Berticksichtigung der Diskussion im Beirat eine
        vorldufige Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an
                      ).


   > Kommentare und Verbesserungsvorschlage seitens der Beiratsmitglieder sind
        innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die Kommission zu richten (cc. an den
                                          ),


   Ww   Die Kommission erstellt auf dieser Basis eine Endfassung, die den Mitgliedern per b-
                                  |      Mig   11%


        Mail zugeleitet wird (cox De: ‘ ie ).
   v    Innerhalb einer Einspruchsfrist von 14 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schriftlich
        die Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung anzeigen (cc. an den
                                   - . 4. Ansonsten gilt das Gutachten als angenommen.
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                   bat die Kommission die Endfassung méglichst so zu erstellen, dass sie im
Vorfeld der kommenden Sitzung zur Verfiigung steht. Dies wiirde es einfacher machen,
        et




etwaige Kritikpunkte noch auf der nachsten Sitzung zu diskutieren.



VIL.    _Punktation Steuervergiinstigungen und EU-Beihilfenaufsicht

             stellte zuniichst einen zentralen aktuellen Anlass zur Befassung mit der Thematik
dar. Welche Dimension steuerliche Beihilfen bzw. ihre Kontrolle annehmen kénnen, zeigt
demnach die im August 2016 bekannt gewordene Entscheidung der EU-Kommission, Irland
zur Riickforderung steuerlicher Vergiinstigungen in Héhe von 13 Mrd. Euro aufzufordern, die
in den Sahren 2003 bis 2014 Apple zugutegekommen sein sollen.                 wies darauf hin,
dass in den letzten Jahren steuerliche Regelungen verstirkt in das Visier der EU-
Beihilfenaufsicht geraten. Die verscharfte Kontrolle richtet sich dabei sowohl gegen
gesetzliche Regelungen als auch neuerdings gegen behiirdliche EinzelfallmaBnahmen,

                                                 -7-
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insbesondere sog. Rulings und Advanced Pricing Agreements (APA) zur vorherigen Einigung

 iiber Verrechnungspreise. Im Dezember 2014 hatte die EU-Kommission hierzu eine Abfrage

 bei allen 28 EU-Mitglicdstaaten durchgefiihrt.


            betonte, dass bislang nicht klar definiert ist, welche Regelungen als steuerliche

- Vergiinstigung zu werten sind. Da dic Praxis der Beihilfenaufsicht die Rtickforderung einer

 im Nachhinein als Beihilfe erkannten Vergiinstigung beinhaltet. resultiert cine erhebliche

 Rechtsunsicherheit fiir die Unternehmen. Gleichzeitig mindert die Gefahr, dass Vorschriften

 seitens der EU-Kommission als verbotene Beihilfen cingestuft werden, die Steuerautonomie

 der EU-Mitgliedstaaten.

Im Beirat wurde diskutiert, welche Rechtsfolgen eine Einordnung als Beihilfe hat. Fiir die

Finanzverwaltungen       sei   die   Frage     zu    klaren,    wann       tatsiichliche   Verstindigungen   und

Advanced Pricing Agreements (APAs) in den Anwendungsbereich des Beihilfeverbots fallen.

Auch     Billigkeitsma8nahmen            im         Ejinzelfall,     bei      denen        die   Behdrde     iiber

Entscheidungsspielraume zugunsten der Steuerpflichtigen verfiigt, kénnten in der Praxis den

Tatbestand des Art.       107 AEUV erfiillen (dieser enthadlt ein an die EU-Mitgliedstaaten

gerichtetes Verbot staatlicher Beihilfen, sowie Genehmigungstatbestiinde).


Die Mitglieder des Beirats begriiBten die                Thematik und ihre Erfassung in der Punktation.

Diskutiert wurde inwiefern ein stirker Skonomisch ausgerichtcter Ansatz die Diskussion

insbesondere um die steuerrechtliche Dimension der Beihilfenproblematik bereichern und

evul. zu ciner sachgcrechteren Abgrenzung fiihrten kann.


Aus dem Beirat kam die Anregung, dass z.B. cine Ubertragung der Erkenntnisse der

Skonomischen Analyse in Bezug auf das Europdische Kartellrecht weiterfiihren kénnte.

Insbesondere      die   dkonomische      Untersuchung              von   Wettbewerbsverzerrungen       sei    cin

Ansatzpunkt. Ein anderer Ansatzpunkt sei eine stirkere Betonung des Kompetenzkonflikts

zwischen    den     Méitgliedslindern,        dic     ihre     Steuerautonomie        wahmehmen,      und     der

Beihilfeaufsicht durch die Europaische Kommission, welche diese Steuerautonomie sehr

weitgehend cinschrankt. Hier sei in der gegenwartigen Ausgcstaltung eine Unvereinbarkeit zu

konstatieren, die eine méglicherweisc auch weitgehende Nevordnung erfordere.

Die Punktation soll in der néachsten Sitzung des Beirats nach Einarbeitung der Kommentare

und Ergebnisse der Diskussion wieder vorgelegi werden.
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VUE       Thema ..Kapitalmarktunion“


                      wies    zundchst      noch    einmal    darauf hin,   dass        sich    nach    dem    Votum

  GrofSbritanniens fiir einen EU-Austritt und dem Riicktritt des EU-Kommissars Hill auch das

 politische Umfeld fir das Thema gedindert habe. Zudem hat die Kommission bereits cine

 Reihe von konkreteren Reformschritten vorgeschlagen. Insofern sei eine breite Stellungnahme

 zum Thema ,.Kapitalmarktunion“ u.U. nicht mehr kompatibel mit dem tatstchlich geplanten

 politischen Umsetzungsprozess.                              schlug stattdessen vor, ecinzelne Teilbereiche

 aus   dem     Themenspektrum         der    Kapitalmarktunion       verstarkt     in     den    Fokus     einzelner

 Stellungnahmen riicken zu wollen.

 Ein mégliches Einzel-Thema sei demnach die Behandlung der steuerlichen Begiinstigung von

 Fremdkapital (Schlagwort ,.Debt-Bias“) vor dem Hintergrund der geplanten Schaffuny einer

 »Gemeinsamen, konsolidierten Kérperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)" innerhalb

 der EU.’                     srlauterte hier noch einmal die Grundproblematik. Demnach sieht der
 Aktionsplan der EU-Kommission zur Unternehmensbesteucrung vom 17.6.15 vor, dass die

 Bevorzugung der Fremd- gegentiber der Eigenkapitalfinanzierung, also der sog. ,.Debt-Bias*

 im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung beseitigt werden soll. Noch im weiteren

 Verlauf dieses      Jahres    méchte       die    Kommission ihre      Uberlegungen            in     einem   neuen

 Richtlinienvorschlag konkretisieren.?

Es wurde berichtet, dass zur nachsten Beiratssitzung im Januar 2017 voraussichtlich eine

Vorlage von                                             erfolgen kénne. Zentrale Elemente darin seien

Vorteile     einer   einheitlichen    Definition      wesentlicher     GréSen      in     der    Ermittlung      der

Steuerbelastung sowie die bereits im Beirat diskutierte Einschadtzung, Ma8nahmen zur

Beseitigung des .Debt-Bias* nicht etwa im Rahmen einer harmonisierten steuerlichen

Bemessungsgrundlage festzuschreiben, sondern die Entscheidung den Mitgliedstaaten zu

lberlassen. Dies kénnte je nach den Vorstellungen der Mitglicdstaaten im Rahmen der

persOnlichen Einkommensbesteverung der Kapitalgeber geschehen.


Ein zweites mdégliches Einzel-Thema kénnte laut                                  auf sogenannte ,,ESBies*

(European Safe Bonds) abzielen.                              fiihrte hier erginzend einige grundlegende

Aspekte dieses Instruments an. Um fiir die Eurozone cin solches sichereres Wertpapier zu

schaffen, gibe es den Vorschlag, cine Europdische Institution zu schaffen, die Anieihen der



> vgi. Europaische Kommission, Mitteilung der Kommission an das Europaische Parliament und den Rat. Eine
faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der Europaischen Union — Fiinf Aktionsschwerpunkte,
COM(2015}) 302 final vom 17.6.2015.
* Vel. Sachverstandigenrat; Sachverstandigenrat/MPI/ZEW.

                                                      -9.
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uro-Lander aufkauft, und europdische Anleihen ausgibt - in Form einer ,juniorTM und einer
.senior*-Tranche. Wenn ein Mitgliedstaat im Euro-Raum die Zahlungsunfahigkeit erkldren
wirde, waren davon von der Konzeption her in erster Linie die junior-Tranche (die mit
Risiken behafteter Teil) der Anleihe betroffen. Kritiker dieses Konzepts sehen ,,ESBies“ indes
als cinen Einstieg in die gemeinsame Verschuldung durch Eurobonds an.

Es wurde angeregt, die Diskussion in der kommenden Januar-Sitzung des Beirats mit einem
Vertreter des Hauses fortzufthren. Dabei ware zu klaren, warum die oben geschilderte
Tranchierung von Staatsanleihen von privaten Akteuren (z.B. Investmentbanken) noch nicht
praktiziert wird; wie die Interessen ciner Einfiihrung von »ESBies“ verteilt sind; welche
Abgrenzungen zu bercits vom Beirat untersuchten Ansdtzen (z.B. ,,Blue Bonds") zu finden
sind.




IX.      Interne Sitzung: Vorsitzwahlen

Der aktuclle

wurde bestiitigt.




X.__Tagesordnung der nachsten Sitzung

          ].   Mitteilungen des Vorsitzenden

         li.   Feststellung der Tagesordnung

        Ill.   |Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

        IV.    Thema ,,Kapitalmarktunion und Debt-Bias“*

         V.    Thema ,.Kapitalmarktunion und ESBies*

        VI.    Thema.,Steuervergtinstigung und EU-BeihilfeTM

        VII.   Diskussion zu neuen Themen

      VII.     Tagesordnung der niachsten Sitzung

        IX.    Verschiedenes.




                                               -10-
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