2016-protokoll-nr-526
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich Niederschrift 6/16 der 526. Tagung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen m ii lin A. __Teilnehmer
B. Tagesordnung: I. Mitteilungen des Vorsitzenden II. Feststellung der Tagesordnung Ill. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung [V. Gesprach mit Herrn MR Matthias Hensel zum Thema Abgeltungsteuer* V. Thema ,,Niedrigzins“ VI. Thema ,,Ungleichheit* VI. Thema ,,Steuervergtinstigung und EU-Beihilfe* VII. Thema ,,.Kapitalmarktunion* IX. Interne Sitzung: Vorsitzwahien X. Tagesordnung der nachsten Sitzung XI. Verschiedenes
Ill, _ Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung Das Protokoll = letzten Sitzung wurde ohne Anderung angenommen. Der Beirat dankt 7 Te fir die gute Arbeit. _ _Abgeltungsteuer 2s berichtete, dass im politischen Diskurs die Diskussion um die Abschaffung der Abgeltungsteuer fortdauere. Kritiker fiihren an, dass mit der Einfiihrung des internationalen Informationsaustausches in Steuersachen die Steuerflucht begrenzt werde und dies die Méglichkeit erdffne, Kapitalertrage wieder zum persdnlichen Grenzsteuersatz zu versteuern. Erst jiingst hat das Land Brandenburg die EntschlieSung des Bundesrates zur Abschaffung der Abgeltungsteuer beantragt. A xp stellte anschlicBend wesentliche Elemente der Diskussion um die Abschaffung der Abgeltungsteuer dar. Sollte nach einer Evaluierung tatsdchlich die Entscheidung getroffen werden, die Abgeltungsteuer abzuschaffen, kénnte diesein ein gréBeres Reformpaket bei der Einkommensteuer eingebunden sein. Dieses kénnte laut ‘olgende Elemente
enthalten: Abschaffung der Abgeltungsteuer und Wiedereinfthrung der Veranlagung aller Kapitalertrage; der abgeltende Steuerabzug kénnte in ein Abschlagsverfahren umgewandelt werden. Priifung der Einfiihrung eines elektronischen Kontrollmitteilungsverfahrens tber inlandische Kapitalertrage. Einfiihrung eines Teileinkiinfteverfahrens (60 %) analog zur Besteuerung wesentlicher Beteiligungen bei Unternehmen. Wiedereinfiihrung des Werbungskostenabzuges. Anpassung der Gewinnveraufierungsbesteuerung zur Starkung der Altersvorsorge. Einftihrung klarer Abgrenzungsmechanismen von laufenden Ertrdgen und Wertsteigerungen in neuen Kapitalmarktprodukten zur Missbrauchsvermeidung. Eine derartige Reform hatte laut ‘olgende wesentliche Auswirkungen: Durch die Abschaffung der Abgeltungsteuer in Verbindung mit der Einfthrung des Teileinktinfteverfahrens wiirde sich die Finanzierungsneutralitat sptirbar verbessern. Die bisher fehlende Finanzierungsneutralitat hat aber offensichtlich keine praktischen Auswirkungen. Die Dividendenbesteucrung wird durch das Teileinktinfteverfahren insbesondere fir Einkommensgruppen unterhalb von rd. 55.000 Euro (Beginn Tarifzone Spitzensteuersatz 42%) gesenkt. Mehreinnahmen, die durch die héhere Besteuerung von Zinsertragen entstehen, diirften durch diese MaSnahmen méglicherweise bereits neutralisiert werden. Die Verwaltungsvereinfachung entfallt, es werden wieder alle Kapitalertrage veranlagt werden miissen. Die Zahl der steuerpflichtigen Personen steigt auch insgesamt an. Die Umwandlung in ein Vorauszahlungsverfahren wilirde fiir den Staat die liquiditatssichernde Funktion erhalten. Zudem miisste die Verifikation der inlandischen Kapitalertrige sichergestellt werden, was zu zusatzlichem Verwaltungsaufwand auf Seiten der auszahlenden Stellen und der Finanzverwaltung fuhrt. In der anschlieBenden Diskussion riickte insbesondere die politische Dimension in den Vordergrund. So wurde auch die mégliche Ausgestaltung der Thematik Abgeltungssteuer in 4.
den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswah! 2017 angesprochen. V.__ Thema ,.Niedrigzins“ yrdnete den bisherigen Arbeitsprozess als sehr produktiv ein und bemerkte, dass sich das Papier nun in einer Phase direkt vor Fertigstellung beftinde. Er sprach sich daflir aus. die Fertigstellung und Kommunikation des Papiers weiter ziigig voranzutreiben. Die Niedrigzinsphase dauere nun schon eine ganze Weile an, und das Thema genicBe weiter cine hohe mediale Aufmerksamkeit. Der Beirat sollte daher méglichst bald die Stellungnahme beschlicBen. dankte fiir die hilfreichen Kommentare zum erstellten Papier, auch im Anschluss an die letzte Sitzung in Berlin. Er skizzierte sodann die wesentlichen Linien des Papiers. Demnach schafft die gegenwédrtige Niedrigzinsphase neue Bedingungen und Herausforderungen ftir die Finanzpolitik. Der unmittelbare Effekt des Riickgangs in den realen Zinsen fiir die 6ffentlichen Haushalte ist eine Entlastung bei der Bedienung staatlicher Schulden. Wird diese Entlastung zu einer Riickfiihrung der Neuverschuldung genutzt, kann es zu einer Verbesserung der langfristigen Tragfahigkeit der Verschuldung kommen. Andererseits kénnte die Offentliche Verschuldung zu geringen Zinskosten auch massiv ausgeweitet werden, um eine in den niedrigen Zinsen zum Ausdruck kommende Stagnation der wirtschaftlichen Entwicklung zu tiberwinden. Weiter wurde der [ffekt der Niedrigzinsphase auf private und institutionelle Anleger, sowie auf Unternehmen im Kontext der betrieblichen Altersversorgung kurz umrissen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Stellungnahme des Beirats mit der Frage, ob und ggf. wie die Finanzpolitik reagieren soll. Es wurde angeregt, wichtige Kernbotschaften gleich am Anfang des Papiers zu platzieren, um Zuganglichkeit zur Problematik zu verbessern. Im Rahmen einer umfangreichen Textarbeit wurden dann im Anschluss inhaltliche und redaktionelle Einzelfragen erdrtert. Einigzen Raum nahm dabei die relativ technische Diskussion tiber die Existenz dynamischer Ineffizienz im Niedrigzinsumfeld ein. Im Bereich des Spar- und Anlageverhalten privater und institutioneller Investoren wurde zudem intensiv tiber Vermégenseffekte auf den Verbrauch beraten. Auch die Anforderungen an die Finanzpolitik wurden detailliert besprochen. Im Bereich der privaten Altersvorsoge stand u.a. die geringe Aktienpartizipationsquote in Deutschland im Fokus. Es wurde darauf hingewiesen, dass dieser Indikator mit erheblichen Problemen behaftet sei (im eher mittelsténdisch organisierten Deutschland gibe es z7.B. weniger K6rperschaften als in den USA). Eine gering ausgeprigte Quote kénne zudem das Ergebnis -5-
regulatorischer Hemmnisse sein, da die Anlage in ciner Aktie in cine héhere Risikoklasse als cine Anlage in Staatsanleihen falle. Eventuell spielen auch wettbewerbsbezogene Griinde eine gewichtige Rolle. AbschlicBend — begrtiBte die positive Diskussion und_ stellte die Verabschiedung des Entwurfs zur Abstimmung. Der Beirat fasste daraufhin mehrheitlich (22 Ja-Stimmen. 1 Enthaltung) den Beschluss: >» Die Kommission erstellt unter Beriicksichtigung der Diskussion im Beirat cine vorlaufige Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an » Kommentare und Verbesserungsvorschlége seitens der Beiratsmitglieder sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die Kommission zu richten (cc. an den anemia ) >» Die Kommission erstellt auf dieser Basis eine Endfassung, die den Mitgliedern per E- Mail zugeleitet wird (cc. |). % Innerhalb einer Einspruchsfrist von 14 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schriftlich dic Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der naichsten Sitzung anzeigen (cc. an den ). Ansonsten gilt das Gutachten als angenommen. VI. Thema ,,Ungleichheit“ dankte fiir die im Rahmen der letzten Sitzung erhaltenen Anregungen zum Gutachtenentwurf, die nun in der vorgelegten Version seines Erachtens bestmdglich umgesetzt scien. Es ging dabei insbesondere um eine weitere Glattung* des Papiers, die Uberarbeitung der Datengrundlagen (u.a. Vergleich mit Indikatoren in ifo-Studie' zu Ungleichheit), die Einarbeitung von Textvorschlagen und die Bearbeitung des Abschnitts zu sozialer Mobilitat. Im Rahmen einer umfangreichen Textarbeit wurden im Anschluss inhaltliche und redaktionclle Einzelfragen erértert. Ein Fokus lag dabei in Abschnitt 2 .,Die Roile des Staates* auf der Diskussion der Vermégensungleichheit (siehe Box). In Abschnitt 3 ,.Soziale Mobilitat’ wurde insbesondcre auf die Messproblematik bei intergenerativen Indikatoren hingewiesen. In Abschnitt 4 ,,Ansatzpunkte fiir dic Verteilungspolitik* kénnten die im ' Felbermayr, Gabriel, Michele Battisti und Sybille Lehwald (2016): Entwicklung der Einkommensungleichheit: Daten, Fakten und Wahrachmungen, Stiftung Familienunternehmen, Miinchen. -6-
weiteren Verlauf beschriebenen Ansatzpunkte kurz und pragnant bercits einfiihrend aufgelistet werden. Der Beirat diskutierte den Zusammenhang zwischen Ungleichheit bei Bildung und Einkommen und betonte die wechselseitige Kausalitat. Diskutiert wurde auch die Funktion der Erbschaftsteuer vor dem Hintergrund der sozialen Mobilitét. Dariiber hinaus wurde ein Verweis auf dic Stellungnahme des Beirats zur Erbschaftssteuer gefordert. AbschlieBend wurde dic Verabschiedung des Entwurfs zur Abstimmung gestellt. Der Beirat fasste daraufhin einstimmig den Beschluss: > Die Kommission erstellt unter Berticksichtigung der Diskussion im Beirat eine vorldufige Endfassung und versendet diese per E-Mail an die Beiratsmitglieder (cc. an ). > Kommentare und Verbesserungsvorschlage seitens der Beiratsmitglieder sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die Kommission zu richten (cc. an den ), Ww Die Kommission erstellt auf dieser Basis eine Endfassung, die den Mitgliedern per b- | Mig 11% Mail zugeleitet wird (cox De: ‘ ie ). v Innerhalb einer Einspruchsfrist von 14 Tagen kénnen die Beiratsmitglieder schriftlich die Notwendigkeit der Wiedervorlage auf der nachsten Sitzung anzeigen (cc. an den - . 4. Ansonsten gilt das Gutachten als angenommen. “oF * eee fe ae a a ee elt Pots ; bat die Kommission die Endfassung méglichst so zu erstellen, dass sie im Vorfeld der kommenden Sitzung zur Verfiigung steht. Dies wiirde es einfacher machen, et etwaige Kritikpunkte noch auf der nachsten Sitzung zu diskutieren. VIL. _Punktation Steuervergiinstigungen und EU-Beihilfenaufsicht stellte zuniichst einen zentralen aktuellen Anlass zur Befassung mit der Thematik dar. Welche Dimension steuerliche Beihilfen bzw. ihre Kontrolle annehmen kénnen, zeigt demnach die im August 2016 bekannt gewordene Entscheidung der EU-Kommission, Irland zur Riickforderung steuerlicher Vergiinstigungen in Héhe von 13 Mrd. Euro aufzufordern, die in den Sahren 2003 bis 2014 Apple zugutegekommen sein sollen. wies darauf hin, dass in den letzten Jahren steuerliche Regelungen verstirkt in das Visier der EU- Beihilfenaufsicht geraten. Die verscharfte Kontrolle richtet sich dabei sowohl gegen gesetzliche Regelungen als auch neuerdings gegen behiirdliche EinzelfallmaBnahmen, -7-
insbesondere sog. Rulings und Advanced Pricing Agreements (APA) zur vorherigen Einigung iiber Verrechnungspreise. Im Dezember 2014 hatte die EU-Kommission hierzu eine Abfrage bei allen 28 EU-Mitglicdstaaten durchgefiihrt. betonte, dass bislang nicht klar definiert ist, welche Regelungen als steuerliche - Vergiinstigung zu werten sind. Da dic Praxis der Beihilfenaufsicht die Rtickforderung einer im Nachhinein als Beihilfe erkannten Vergiinstigung beinhaltet. resultiert cine erhebliche Rechtsunsicherheit fiir die Unternehmen. Gleichzeitig mindert die Gefahr, dass Vorschriften seitens der EU-Kommission als verbotene Beihilfen cingestuft werden, die Steuerautonomie der EU-Mitgliedstaaten. Im Beirat wurde diskutiert, welche Rechtsfolgen eine Einordnung als Beihilfe hat. Fiir die Finanzverwaltungen sei die Frage zu klaren, wann tatsiichliche Verstindigungen und Advanced Pricing Agreements (APAs) in den Anwendungsbereich des Beihilfeverbots fallen. Auch Billigkeitsma8nahmen im Ejinzelfall, bei denen die Behdrde iiber Entscheidungsspielraume zugunsten der Steuerpflichtigen verfiigt, kénnten in der Praxis den Tatbestand des Art. 107 AEUV erfiillen (dieser enthadlt ein an die EU-Mitgliedstaaten gerichtetes Verbot staatlicher Beihilfen, sowie Genehmigungstatbestiinde). Die Mitglieder des Beirats begriiBten die Thematik und ihre Erfassung in der Punktation. Diskutiert wurde inwiefern ein stirker Skonomisch ausgerichtcter Ansatz die Diskussion insbesondere um die steuerrechtliche Dimension der Beihilfenproblematik bereichern und evul. zu ciner sachgcrechteren Abgrenzung fiihrten kann. Aus dem Beirat kam die Anregung, dass z.B. cine Ubertragung der Erkenntnisse der Skonomischen Analyse in Bezug auf das Europdische Kartellrecht weiterfiihren kénnte. Insbesondere die dkonomische Untersuchung von Wettbewerbsverzerrungen sei cin Ansatzpunkt. Ein anderer Ansatzpunkt sei eine stirkere Betonung des Kompetenzkonflikts zwischen den Méitgliedslindern, dic ihre Steuerautonomie wahmehmen, und der Beihilfeaufsicht durch die Europaische Kommission, welche diese Steuerautonomie sehr weitgehend cinschrankt. Hier sei in der gegenwartigen Ausgcstaltung eine Unvereinbarkeit zu konstatieren, die eine méglicherweisc auch weitgehende Nevordnung erfordere. Die Punktation soll in der néachsten Sitzung des Beirats nach Einarbeitung der Kommentare und Ergebnisse der Diskussion wieder vorgelegi werden.
VUE Thema ..Kapitalmarktunion“ wies zundchst noch einmal darauf hin, dass sich nach dem Votum GrofSbritanniens fiir einen EU-Austritt und dem Riicktritt des EU-Kommissars Hill auch das politische Umfeld fir das Thema gedindert habe. Zudem hat die Kommission bereits cine Reihe von konkreteren Reformschritten vorgeschlagen. Insofern sei eine breite Stellungnahme zum Thema ,.Kapitalmarktunion“ u.U. nicht mehr kompatibel mit dem tatstchlich geplanten politischen Umsetzungsprozess. schlug stattdessen vor, ecinzelne Teilbereiche aus dem Themenspektrum der Kapitalmarktunion verstarkt in den Fokus einzelner Stellungnahmen riicken zu wollen. Ein mégliches Einzel-Thema sei demnach die Behandlung der steuerlichen Begiinstigung von Fremdkapital (Schlagwort ,.Debt-Bias“) vor dem Hintergrund der geplanten Schaffuny einer »Gemeinsamen, konsolidierten Kérperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)" innerhalb der EU.’ srlauterte hier noch einmal die Grundproblematik. Demnach sieht der Aktionsplan der EU-Kommission zur Unternehmensbesteucrung vom 17.6.15 vor, dass die Bevorzugung der Fremd- gegentiber der Eigenkapitalfinanzierung, also der sog. ,.Debt-Bias* im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung beseitigt werden soll. Noch im weiteren Verlauf dieses Jahres méchte die Kommission ihre Uberlegungen in einem neuen Richtlinienvorschlag konkretisieren.? Es wurde berichtet, dass zur nachsten Beiratssitzung im Januar 2017 voraussichtlich eine Vorlage von erfolgen kénne. Zentrale Elemente darin seien Vorteile einer einheitlichen Definition wesentlicher GréSen in der Ermittlung der Steuerbelastung sowie die bereits im Beirat diskutierte Einschadtzung, Ma8nahmen zur Beseitigung des .Debt-Bias* nicht etwa im Rahmen einer harmonisierten steuerlichen Bemessungsgrundlage festzuschreiben, sondern die Entscheidung den Mitgliedstaaten zu lberlassen. Dies kénnte je nach den Vorstellungen der Mitglicdstaaten im Rahmen der persOnlichen Einkommensbesteverung der Kapitalgeber geschehen. Ein zweites mdégliches Einzel-Thema kénnte laut auf sogenannte ,,ESBies* (European Safe Bonds) abzielen. fiihrte hier erginzend einige grundlegende Aspekte dieses Instruments an. Um fiir die Eurozone cin solches sichereres Wertpapier zu schaffen, gibe es den Vorschlag, cine Europdische Institution zu schaffen, die Anieihen der > vgi. Europaische Kommission, Mitteilung der Kommission an das Europaische Parliament und den Rat. Eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der Europaischen Union — Fiinf Aktionsschwerpunkte, COM(2015}) 302 final vom 17.6.2015. * Vel. Sachverstandigenrat; Sachverstandigenrat/MPI/ZEW. -9.
uro-Lander aufkauft, und europdische Anleihen ausgibt - in Form einer ,juniorTM und einer .senior*-Tranche. Wenn ein Mitgliedstaat im Euro-Raum die Zahlungsunfahigkeit erkldren wirde, waren davon von der Konzeption her in erster Linie die junior-Tranche (die mit Risiken behafteter Teil) der Anleihe betroffen. Kritiker dieses Konzepts sehen ,,ESBies“ indes als cinen Einstieg in die gemeinsame Verschuldung durch Eurobonds an. Es wurde angeregt, die Diskussion in der kommenden Januar-Sitzung des Beirats mit einem Vertreter des Hauses fortzufthren. Dabei ware zu klaren, warum die oben geschilderte Tranchierung von Staatsanleihen von privaten Akteuren (z.B. Investmentbanken) noch nicht praktiziert wird; wie die Interessen ciner Einfiihrung von »ESBies“ verteilt sind; welche Abgrenzungen zu bercits vom Beirat untersuchten Ansdtzen (z.B. ,,Blue Bonds") zu finden sind. IX. Interne Sitzung: Vorsitzwahlen Der aktuclle wurde bestiitigt. X.__Tagesordnung der nachsten Sitzung ]. Mitteilungen des Vorsitzenden li. Feststellung der Tagesordnung Ill. |Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Thema ,,Kapitalmarktunion und Debt-Bias“* V. Thema ,.Kapitalmarktunion und ESBies* VI. Thema.,Steuervergtinstigung und EU-BeihilfeTM VII. Diskussion zu neuen Themen VII. Tagesordnung der niachsten Sitzung IX. Verschiedenes. -10-