2017-protokoll-nr-527
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich
|. Mitteilungen des Vorsitzenden Il. Feststellung der Tagesordnung Hi. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Austausch mit dem | 7u aktuellen Fragen der Finanzpolitik Vv. Vortrag von zum Thema ,.ESBiesTM VI Thema ,,Verieilung* VIL Thema ,.Steuervergiinstigung und EU-Beihilfe* VI. Thema ,,Kapitalmarktunion*; Tcilaspekt ,,CCTB* IX. Diskussion neuer Themen X. Tagesordnung der nachsten Sitzung XI. Verschiedenes
angenommen., Ii. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzun Das Protokoll zur letzten Sitzung wurde ohne Anderung angenommen. Der Beirat dankt Wartime: vu fe fiir die gute Arbeit. IV. Austausch mit dem zu aktuellen Fragen der Finanzpolitik TT aanite dem Beirat flir seine Arbeit und bekriaftigte, wie wichtig die Gutachten fiir die Arbeit im Ministerium seien. Er ging auf die gute Lage der deutschen Wirtschaft ein und die Auseinandersetzung iiber die aktucllen Haushaltstiberschiisse. Forderungen nach mehr dffentlichen Investitionen wiirden nicht an der Bereitstellung der Mittel scheitern, sondern an den begrenzten Planungskapazitiiten. Deshalb sei es jetzt wichtig. Staatsschulden zu tilgcn. Hinsichtlich Steucrsenkungen sei es weiter das Ziel, den Mittelstandsbauch bei der Einkommenstevuer abzubauen und die Steuerquote von 2013 stabil zu halten. Dabei werde eine Entlastung in der Gréfenordnung von 15 Mrd. Euro angestrebt. Durch die ansiteigende Inflation in Deutschland riicke die Niedrigzinspolitik der EZB auch fiir den Birger starker in den Mittelpunkt. Von Seiten der Bundesregierung sei cin Aussticg aus den Niedrigzinszeiten wiinschenswert. Mit Blick auf die anstehenden Wahlen in den Niederlanden, Frankreich und Deutschland sei das Potential fiir grundlegende Reformen in der Eurozone in diesem Jahr
begrenzt. dankte ftir sein Kommen; der Beirat sei an cinem Austausch immer sehr interessiert. Er wies darauf hin, dass sich zur Niedrigzinsthematik ein Beiratsgutachten in der Fertigstellung befinde. Anschliefsend diskutierte der Beirat mit Themen wie dic Rahmenbedingungen fir Investitionen in Deutschland, Auswirkungen der Niedrigzinsen in Deutschland, Auswirkungen des Brexits. sowie den Wechsel der US-amerikanischen Regierung. Herr Spahn sah weiteren Bedarf an Erkenntnissen im Ministerium u.a. zu den Themen Sozialausgabenquote fiir den Bundeshaushalt und Steuern in der digitalen Welt. V. Vortrag von zum Thema ,ESBies“ leitete in das Thema ein, in dem er auf den als problematisch angesehenen Staaten-Banken-Nexus einging. Wenn in nationalen Banken groBe Anteile der national ausgcgebenen Staatsanicihen gchalten werden, habe die Zahlungsfahigkeit des Staates groBe Auswirkungen auf dic Liquiditat der Staatsanicihen und damit auch auf dic Robusthcit des heimischen Bankensektors. Um diese Fehlentwicklung zu unterbinden, gebe es einen Vorschlag scitens der Wissenschaft (Brunnermcier et. al 2011), in dem eine EU-Agentur curopdische Staatsanleihen aufkaufen, biindeln, tranchieren und verbriefen solle. Dadurch solle eine sichere Asset-Klasse ..European Safe Bonds" (,,.ESBies*) als Senior Bonds geschaffen werden, die das Rating .AAA“ bekomme. Eine zweite, daraus resultierende Asset- Klasse seien Junior Bonds, ftir die ein entsprechend erhGhtes Ausfallrisiko bestehen bleibe. Dazu sei es laut dem Vorschlag nétig, die nationalen Staatsanleihen sowie die neu entstandenen Junior Bonds zu entprivilegieren und nur die ,.ESBies“ von der Unterlegung mit Eigenkapital zu befreien. merkte an, dass entgegen dem urspriinglichen Vorschlag mittlerweile jedoch schon diskutiert werde, ob sich ,.ESBies* auch ohne dic Entprivilegierung der nationalen Staatsanleihen einfiihren lieBen. Weiter fihrte aus, dass das European Systemic Rise Board (ESRB) im Juni 2016 eine Arbeitspruppe eingerichtet habe, um praktische Fragen einer entsprechenden Assetklasse zu beraten. Vorsitzender der Arbeitsgruppe sei einer der Autoren des wissenschaftlichen Vorschlags. Es wird angenommen, dass dic EU-Kommission cinen Vorschlag zu ,,.ESBies“ Ende Marz 2017 bspw. anlisslich der Feier zum 60-jahrigen Bestehen der Rémischen Vertrage in ihr WeiSbuch zur Vollendung der Wirtschafts- und Wahrungsunion aufnehmen werde. Von BMF werde eine groBe Nahe von .ESBies“ zu Eurobonds befiirchtet, und dieser =i
Vorschlag werfe viele Fragen auf, insbesondere was dic Zusammensctzung der Bonds. der Platzierung der Junior Bonds, der Komplexitat, der Haftungsrisiken und der Riickwirkungen auf die nationalen Anleihemarkte angehe. In einer ersten Einschatzung sprachen sich Beiratsmitglieder daftir aus, dass man die Anreize verindern miisse, die zum Home-Bias fiihren. Aus ordnungspolitischer Perspektive gebe cs fir den Staat eigentlich keinen Anlass, bei der Biindelung. Tranchierung oder Verbriefung von Wertpapieren selbst tatig zu werden. Es wurde auch auf die Méglichkeit hingewiesei, Staatsanleihen mit Hilfe von Kreditausfallversicherungen gegen Ausfille abzusichern” at wandte ein, dass diese Ausfallversicherungen jedoch bilanzicll mit Fizenkanital unterlegt werden miissen und daher yegeniiber privilegierten VESBies* im Nachteil scicn. Finanzmarktakteure hatten sich allerdings kritisch tiber diese neue Wertpapierkategorie geduBert. Es wurde im Beirat diskutiert, inwieweit ,,ESBies“ gegeniiber einer nationalen ‘Tranchierung vorteilhafter scien. Wiirden Staatsanleihen entprivilegiert, miissten manche Staaten sofort beginnen, ihre Anleihen zu tranchicren, um noch sichere Bonds anbieten zu kénnen. Dem wurde entgegengehalten, dass es auf vollkommenen Kapitalmarkten durch eine Biindelung und Tranchierung von Wertpapicren nicht zu einer zusatzlichen Risikokonsolidierung kommen kann. merkte an, dass die Entprivilegicrung von Staatsanleihen Teil des Baseler Prozesses sei, der etwas ins Stocken geraten sei, Der Home-Bias von Wertpapieren sei besonders in der EU problematisch. Weiter wurde gefragt, wer etwaige Verluste des Emittenten von ESBies tragen wiirde. Zudem wire die letztendliche Schaffung einer emittierenden EU-Behorde nicht auszuschlicBen: Die Existenz einer EU-Behérde wiederum wiirde den Anschein erwecken, dass es cine europdische Haftung geben werde. Es wurde erdrtert, welche EU-rechtlichen Grundlagen es flr die Einftihrung von ..ESBies* gebe und an welchen Abstimmungen dic Bundesregicrung beteiligt werde. VI. Thema ..Verteilung* berichtete, dass es beim Gutachten ..Einkommensungleichheit und soziale Mobilita “ gegen die versandte finale Version noch Einspruch gegeben habe. Das Gutachten ierde daher auf dieser Sitzung noch einmal aufgerufen. Die iiberarbeiteten Formulierungen wurden zur Diskussion gestellt und tiberarbeitet. Im Anschluss wurde das Gutachien einstimmig vom Beirat verabschiedet.
Vil. Punktation Steuervergiinstigungen und EU-Bcihilfenaufsicht stellte die neue Version der Punktation vor, in der die Abschnitte zur Wirkung von Beihilfen und zu den Kompetenzkonflikten starker ausgearbeitet seien. Sie sprach sich dafiir aus. subventionsgleiche Steuervergiinstigungen von anderen zu unterscheiden, die nur Belastungen an anderer Stelle ausgleichen. Zu den Schlussfolgerungen gebe es erste Uberlegungen: fligte hinzu, dass das Beihilfeverbot generell nicht in Frage gestellt werden solle, es solle jedoch auch nicht weiter ausgedehnt werden. Der Beirat crérterte den Kompetenzbereich der EU-Kommission zur Beihilfekon trolle. Es wurde als schr problematisch cingeschatzt, dass fast jede nationale Regelung unter das Beihilfeverbot fallen kénnte. Dies fiihre zu Kompetenzkonflikten mit den Mitgliedstaaten. Es wurde zur Debatte gestellt, wie sich diese Konflikte lésen lieBen und wer Akteur sein kGnne. Es wurde die Meinung vertreten, dass die Mitgliedstaaten ihre Effizienz steigern sollten und der EU-Kommission die Rolle zukomme, eine ,,Beggar-thy-neighbor-Politik: zu -verhindern. Dies sei allerdings schwierig. gerichtsfest zu definieren. Vorgeschlagen wurde auch eine Beweislastumkehr: die EU-Kommission solle nur Falle aufgreifen, die den Wettbewerb nachweislich verfilschen. Nicht jede Steuervergiinstigung solle als Beihilfe cinstuft werden. Es wurde darauf hingewicsen, dass dic EU nur im Rahmen ihres Aufgaben- und Zweckbereichs tatig werden kénne. Gencrell wurden vom Beirat Grenzen fiir die Beihilfekontrolle unterstiitz t. Technisch seien Sperrklauseln in der Durchfithrungsverordnung zu verankern, die vom Rat beschloss en werde. Dic Kommission erklarte sich bereit, das Thema weiter zu bearbeiten, und kiindigte fiir dic nachste Sitzung eine neue Vorlage an. VUL_ Thema ..Kapitalmarktunion“ Teilaspekt CCTB fihrte zum Hintergrund der Stellungnahme an, dass das Thema Kapitalmarktunion auf EU-Ebene nicht weiterkommen wiirde und zudem die EU- Kommission im Oktober 2016 einen neuen Richtlinienvorschlag fiir eine GKKB vorgelegt habe. Dieser unterscheide sich sehr von dem Richtlinienvorschlag aus dem Jahr 2011. Der Richtlinicnvorschlag konzentriere sich nunmehr auf die vormals erste Stufe, eine einheitliche EU-weit harmonisierte Gewinnermittlung. Dic ursprtinglich vorgesehene Konsolidi erung und Formelaufteilung sei nicht aufgehoben, sondern fiir spatere Vorhaben aufgeschob en. Neu in -6-
dem Richtlinienvorschlag seien Bestimmungen fiir einen fiktiven Eigenkapitalzinsabzug. Dieser Aspekt der Unternehmensfinanzierung stelle den Bezug zur Kapitalmarktunion her und solle daher in der vorgelegten Stellungnahme untersucht werden. Er flihrte weiter aus, dass der Vorschlag theoretisch geeignet sci, die fehlende Neutralitat bei der Unternehmensfinanzicrung (.,Debt Bias) zu verbessern. Allerdings witirde er die Einkommensbesteuerung stark verindern. — pladierte daher daftir, Probleme der Neutralitaét bei der Unternehmensfinanzierung nicht Uber die Gewinnermittlung zu ldsen, sondem eher beim Anteilseigner anzusetzen. Im Beirat schloss sich eine grundsdatzliche Diskussion iiber EU-[armonisierungen im Steuerbereich an. Es wurde ins Feld gefiihrt, dass die Schaffung von Transparenz im internationalen Steuerwettbewerb auch schadlich wirken kann. Die Harmonisierung einzelner Bestandteile ftihre nicht immer ans Ziel, da auf nationaler Ebene Institutionen und Rechtsvorschriften komplementir seien und im System gesehen werden miissen. Die Warnung vor dem weitreichenden Eingrilf in die Steuerautonomie wurde im Beirat geteilt. Es wurde hinzugeftigt, dass auch die Rechtsprechung in Steuerfragen verstarkt auf den EuGII iibergehen wiirde. Dieser wiirde stets die Einhaltung der Grundfreiheiten betonen: allerdings miisse die Besteuerung mit Bezug zur nationalen Umverteilung gesehen werden. Solltcn Vor- und Nachteile europaischer Steuerharmonisicrung untersucht werden, bite es sich an, dics am Beispiel der Umsatzsteuer zu analysieren, bei der es mehr Erfahrungen gebe. In der Diskussion um den in der EU-Richtlinie vorgeschlagenen fiktiven Figenkapitalzinsabzug wurde insbesondere die Auswirkung auf die gesamte Einkommensbesteuerung kritisch gesehen. Es wurde die Frage gestellt, wie der Zinsabzug bei Personengesellschafien umgesetzt werden kann; bislang wiirden Vorschlage immer nur fir Kérperschaften gemacht. Einzelne Beiratsmitglieder schatzten die Finanzierungsneutralitat als nicht so wichtig cin, da Unternchmen in Deutschland auf diese Stcucranreize nicht reagierten. Vorteile wurden ftir. dic Krhebungs- und Befolgungskosten geschen. Dem wurde entgegengehalten, dass es auch zu erhéhter Rechtsunsicherheit und Umstellungskosten komme. Technisch wiirde oberhalb eincs Referenzwertes eines Zuwachs an Eigenkapital ein Zinsabzug méglich, falle das Eigenkapital jedoch unter den Referenzwert, miisse dieser Betrag nachversteuert werden. Diese symmetrische Behandlung wurde unterschicdlich im Beirat beurteilt. ‘betonte. dass es wichtig sei, bei dem Thema ziigig voranzukommen und schlug vor, den Entwurf fiir eine Stellungnahme im Lichte der Diskussion zu -7-
tiberarbeiten. Als Kommission wurden die eingesctzt. IX. Thema ,Sovereign Bond-Backed Securities - .ESBies“ erlduterte den Hintergrund zu der kurzfristig vorgelegten Einschatzung zu sovereign Bond-Backed Securities". Die Diskussion nehme Bezug auf eine wissenschaftliche Veréffentlichung von Brunnermeicr et. al, die die Einflhrung von European Safe Bonds - ,,.ESBies vorschlagen. Es sei zu erwarten, dass die EU-Kommission anlasslich der Feicr zum 60-jahrigen Bestchen der Rémischen Vertrige diesen Vorschlag in ihrem WeiBbuch zur Vollendung der Wirtschafts- und Wahrungsunion Ende Marz 2017 prisentieren werde. schdtzte den Vorschlag aus zwei Griinden als kritisch cin: Wenn die Bestimmungen fiir .ESBies“ im Nachhinein gedndert wiirden, kénne es zu_ einer Vergemeinschaftung der Staatschulden in Europa kommen. Zudem wtirde es bei der praktischen Umsetzung erhebliche Schwierigkeiten geben. Er pliadierte dafiir, schnell mit ciner Stellungnahme zu reagieren, wenn das Thema im Marz auf politischer Ebene diskutiert werden sollte. In cincr grundsatzlichen Debatte wurde im Beirat besprochen, warum iiberhaupt eine neue Wertpapierklasse bendtigt werde. Wlirde die Nachfrage nach diesen Wertpapieren bestehen, giibe es Safe Bonds schon jetzt im Angebot von privaten Finanzmarktakteuren. Es wurde ins Feld gefiihrt, dass in Europa ein starker Home-Bias zu heimischen Wertpapieren zu beobachien sei. In Krisenzeiten wiirden besonders sichere Staatsanleihen stark nachgefragt (..Flight to safety“). Insgesamt solle das Volumen an sichcren Wertpapieren erhéht werden. Im Beirat wurde die Meinung vertreten. dass zunadchst das regulatorische Umfeld gedndert werden miisse, d.h. zuniichst miissten Staatsanlcihen entprivilegiert und wie andere Wertpapiere entsprechend ihres Risikos mit Eigenkapital unterlegt werden. Der Beirat habe dies bereits in seiner Stellungnahme 2014 gefordert. Dies kénnte auch Anreize setzen, Staatsanlethen national zu tranchieren. Der Beirat erérterte weiter die Rolle von Junior-Bonds und die Folgen eines staatlichen Zahlungsausfalls. Es wurde angesprochen, ob Junior-Bonds im Falle der Insolvenz cines Staates noch am Markt platziert werden kénnen. Dabei wurde die Auffassung vertreten, dass dies méglich sein mtisste, wenn der Preis des Wertpapiers entsprechend fallen wiirde. Allerdings bestiinde die Gefahr, dass das politisch als nicht akzeptabel gclten kénnte. Es kénnen dann politischer Druck entstehen, der dazu fiihrt, dass riskante Anleihen durch -3-
Marktinterventionen gestiitzt werden miissten. Fin weiterer Teil der Diskussion drehte sich um die Struktur und Eigenschaften der .ESBiesTM. Die Zusammensetzung wiirde von EU-Seite festgelegt werden miissen. Damit miissten auch die Emissionszeitpunkte der Staatsanlcihen und die Laufzeiten harmonisiert werden. Es wurde bemiingelt. dass ,.Third-Party-Risks* und intransparente Wertpapiere entstehen wiirden. Eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen wiirden die ..ESBies“ komplex machen. Dies wiirde eine komplexe Regulierung nach sich ziehen. Bei einer nationalen Tranchierung wiirden diese Probleme nicht auftauchen. Weiter wurde eingewandt, dass sinnvollerweise nicht korrelierte Wertpapiere zusammen verbrieft werden sollten. ,.ESBies* wiirden korrelicrte Wertpapiere miteinander kombinieren, deren Korrelationen durch die Einfiihrung cher noch steigen werden. Nach Diskussion des Fiir und Widers einer sehr kurzfristigen Stellungnahme entschied sich der Beirat dafiir, auf Basis der Vorlage| einen Bricf an zu richten. Kerngedanke soll dabei eine ursachengerechte Herangehensweise scin, um den Staaten-Banken-Nexus zu durchbrechen. Fiir den Beirat sei der Abbau der Privilegierung der Staatsanleihen ein zentrales Element. Als Kommission wurden die. eingesetzt. Der Brief wurde im Lauf der Beiratssitzung cinstimmig verabschiedet. Es wurde vercinbart, den Brief ins Englische tibersetzen zu lassen. bot an, ihn dann tiber das BMF an das ESRB senden zu lassen. X.__ Diskussion neuer Themen Stationdre Versorgung in Deutschland erlauterte den Hintergrund zur vorgelegten Punktation. Der Gesundheitssektor werde in Deutschland immer bedeutsamer und Fechlsteuerungen insbesondere im Krankenhaussektor seien feststellbar. Allerdings werden hierzu keine konkreten ordnungspolitischen Vorstellungen entwickelt. Ursachen lagen darin, dass z. B. die Bedarfsplanung und die Investitionskosten bei den Landern liegen, wahrend der Betrieb der Krankenhauser tiber die Versicherungen finanziert werde. Daher wtirden Anrcize zum Abbau von Kapazititen verhindert, Als Lésung sei denkbar, die Gesundheitsversorgung nicht mehr standortbasiert sondern erreichbarkeitsbasiert zu organisieren. Die Wettbewerbsdynamik und deren NutznieBer mtissen unterstiitzt werden. Fir Versicherungen miisse die Méglichkeit -9-
geschaffen werden, selektiv zu kontrahieren, was ftir Patienten cine Einschrankung der freien Arzt- und Krankenhauswahl bedeuten wiirde. Insgesamt sei eine bessere Steuerung der Kapazitdten notwendig. Der Beirat auSerte sich positiv liber das Aufgreifen des Themas, und die Einschitzung der Bedeutung wurde geteilt. Erértert wurden die Anreizwirkungen der dualen Finanzierung tiber Lander und Krankenversicherungen. Es wurde zur Debatte gestellt. ob Subskriptionsmodelle in Form von Belegungsrechten eine Lésung darstellen. Angesprochen wurden auch internalionale Vergleiche. In Deutschland sei die Qualitaét der medizinischen Versorgung insgesamt besonders hoch; daraus kénne man jedoch nicht ableiten, dass das den internationalen Standard iibersteigende Leistungsangebot medizinisch nicht notwendig sei. Weiter kamen auch die Indikations- und Versorgungsqualitat zur Sprache sowie Fragen der Messbarkeit. betonte, dass die Uberversorgung thematisiert werden solle. bat die Kommission, die Subskriptionsmodelle nadher zu beschreiben und schlug cine weitere Diskussion im Beirat vor. Weiter wurden folgende Themen kurz diskutiert bzw. angesprochen: e Besteuerung der digitalen Okonomie e Sozialausgabenquote fiir den BHH e Vermdgensabhingige Differenzierung bei der Einkommenbesteuerung e Sonderrolle Deutschland: Verschiedene Rechtsformen bei Unternehmen e Finanzicrung der Energiewende « EPSAS. XI. Tagesordnung der nichsten Sitzung l. Mitteilungen des Vorsitzenden — I. Feststellung der Tagesordnung Il. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung IV. Vortrag von. zum Thema Aktuelle Entwicklungen der europaischen Finanzen“ VV. Thema .,Kapitalmarktunion; Teilaspekt CCCTB* -10-