2017-protokoll-nr-527

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich
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|.    Mitteilungen des Vorsitzenden

Il.   Feststellung der Tagesordnung

Hi.   Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

IV. Austausch mit dem |
       7u aktuellen Fragen der Finanzpolitik

Vv.   Vortrag von             zum Thema ,.ESBiesTM
VI    Thema ,,Verieilung*

VIL   Thema ,.Steuervergiinstigung und EU-Beihilfe*

VI. Thema ,,Kapitalmarktunion*; Tcilaspekt ,,CCTB*

IX.   Diskussion neuer Themen

X.    Tagesordnung der nachsten Sitzung

XI.   Verschiedenes
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angenommen.,




Ii.    Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzun

Das Protokoll zur letzten Sitzung wurde ohne Anderung angenommen. Der Beirat dankt
Wartime: vu fe fiir die gute Arbeit.


IV.   Austausch mit dem                                                      zu aktuellen

Fragen der Finanzpolitik


TT        aanite dem Beirat flir seine Arbeit und bekriaftigte, wie wichtig die Gutachten fiir
die Arbeit im Ministerium seien. Er ging auf die gute Lage der deutschen Wirtschaft ein und
die Auseinandersetzung iiber die aktucllen Haushaltstiberschiisse. Forderungen nach mehr

dffentlichen Investitionen wiirden nicht an der Bereitstellung der Mittel scheitern, sondern an

den begrenzten Planungskapazitiiten. Deshalb sei es jetzt wichtig. Staatsschulden zu tilgcn.

Hinsichtlich   Steucrsenkungen sei es weiter das Ziel, den        Mittelstandsbauch bei der

Einkommenstevuer abzubauen und die Steuerquote von 2013 stabil zu halten. Dabei werde

eine Entlastung in der Gréfenordnung von 15 Mrd. Euro angestrebt. Durch die ansiteigende

Inflation in Deutschland riicke die Niedrigzinspolitik der EZB auch fiir den Birger starker in

den Mittelpunkt. Von Seiten der Bundesregierung sei cin Aussticg aus den Niedrigzinszeiten

wiinschenswert. Mit Blick auf die anstehenden Wahlen in den Niederlanden, Frankreich und

Deutschland sei das Potential fiir grundlegende Reformen in der Eurozone in diesem Jahr
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begrenzt.


                  dankte             ftir sein Kommen; der Beirat sei an cinem Austausch immer

sehr interessiert. Er wies darauf hin, dass sich zur Niedrigzinsthematik ein Beiratsgutachten in

der Fertigstellung befinde. Anschliefsend diskutierte der Beirat mit                     Themen wie

dic Rahmenbedingungen fir Investitionen in Deutschland, Auswirkungen der Niedrigzinsen

in Deutschland, Auswirkungen des Brexits. sowie den Wechsel der US-amerikanischen

Regierung. Herr Spahn sah weiteren Bedarf an Erkenntnissen im Ministerium u.a. zu den

Themen Sozialausgabenquote fiir den Bundeshaushalt und Steuern in der digitalen Welt.




V.     Vortrag von

zum Thema ,ESBies“


              leitete in das Thema ein, in dem er auf den als problematisch angesehenen

Staaten-Banken-Nexus einging.        Wenn in nationalen Banken groBe Anteile der national

ausgcgebenen Staatsanicihen gchalten werden, habe die Zahlungsfahigkeit des Staates groBe

Auswirkungen auf dic Liquiditat der Staatsanicihen und damit auch auf dic Robusthcit des

heimischen Bankensektors.        Um diese Fehlentwicklung zu unterbinden,              gebe es einen

Vorschlag scitens der Wissenschaft (Brunnermcier et. al 2011), in dem eine EU-Agentur

curopdische Staatsanleihen aufkaufen, biindeln, tranchieren und verbriefen solle. Dadurch

solle eine sichere Asset-Klasse ..European          Safe    Bonds"    (,,.ESBies*) als Senior Bonds

geschaffen werden, die das Rating .AAA“ bekomme. Eine zweite, daraus resultierende Asset-

Klasse seien Junior Bonds, ftir die ein entsprechend erhGhtes Ausfallrisiko bestehen bleibe.

Dazu   sei   es    laut dem   Vorschlag   nétig,   die   nationalen   Staatsanleihen   sowie   die   neu

entstandenen Junior Bonds zu entprivilegieren und nur die ,.ESBies“ von der Unterlegung mit

Eigenkapital zu befreien.                 merkte an, dass entgegen dem urspriinglichen Vorschlag

mittlerweile jedoch schon diskutiert werde, ob sich ,.ESBies* auch ohne dic Entprivilegierung

der nationalen Staatsanleihen einfiihren lieBen.

Weiter fihrte                 aus, dass das European Systemic Rise Board (ESRB) im Juni 2016

eine Arbeitspruppe eingerichtet habe, um praktische Fragen einer entsprechenden Assetklasse

zu beraten. Vorsitzender der Arbeitsgruppe sei einer der Autoren des wissenschaftlichen

Vorschlags. Es wird angenommen, dass dic EU-Kommission cinen Vorschlag zu ,,.ESBies“

Ende Marz 2017 bspw. anlisslich der Feier zum 60-jahrigen Bestehen der Rémischen

Vertrage in ihr WeiSbuch zur Vollendung der Wirtschafts- und Wahrungsunion aufnehmen

werde. Von BMF werde eine groBe Nahe von .ESBies“ zu Eurobonds befiirchtet, und dieser


                                                   =i
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Vorschlag werfe viele Fragen auf, insbesondere was dic Zusammensctzung der Bonds. der
Platzierung der Junior Bonds, der Komplexitat, der Haftungsrisiken und der Riickwirkungen
auf die nationalen Anleihemarkte angehe.

In einer ersten Einschatzung sprachen sich Beiratsmitglieder daftir aus, dass man die Anreize
verindern miisse, die zum Home-Bias fiihren. Aus ordnungspolitischer Perspektive gebe cs
fir den Staat eigentlich keinen Anlass, bei der Biindelung. Tranchierung oder Verbriefung
von Wertpapieren selbst tatig zu werden. Es wurde auch auf die Méglichkeit hingewiesei,
Staatsanleihen mit Hilfe von Kreditausfallversicherungen gegen Ausfille abzusichern” at
       wandte ein, dass diese Ausfallversicherungen jedoch bilanzicll mit Fizenkanital
unterlegt werden miissen und daher yegeniiber privilegierten VESBies* im Nachteil scicn.
Finanzmarktakteure hatten sich allerdings kritisch tiber diese neue Wertpapierkategorie
geduBert.

Es wurde im Beirat diskutiert, inwieweit ,,ESBies“ gegeniiber einer nationalen ‘Tranchierung
vorteilhafter scien. Wiirden Staatsanleihen entprivilegiert, miissten manche Staaten sofort
beginnen, ihre Anleihen zu tranchicren, um noch sichere Bonds anbieten zu kénnen. Dem
wurde entgegengehalten, dass es auf vollkommenen Kapitalmarkten durch eine Biindelung
und Tranchierung von Wertpapicren nicht zu einer zusatzlichen Risikokonsolidierung
kommen kann.               merkte an, dass die Entprivilegicrung von Staatsanleihen Teil des
Baseler Prozesses sei, der etwas ins Stocken geraten sei, Der Home-Bias von Wertpapieren
sei besonders in der EU problematisch.

Weiter wurde gefragt, wer etwaige Verluste des Emittenten von ESBies tragen wiirde. Zudem
wire die letztendliche Schaffung einer emittierenden EU-Behorde nicht auszuschlicBen: Die
Existenz einer EU-Behérde wiederum wiirde den Anschein erwecken, dass es cine
europdische Haftung geben werde. Es wurde erdrtert, welche EU-rechtlichen Grundlagen es
flr die Einftihrung von ..ESBies* gebe und an welchen Abstimmungen dic Bundesregicrung
beteiligt werde.




VI.   Thema ..Verteilung*

                   berichtete, dass es beim Gutachten ..Einkommensungleichheit und soziale
Mobilita “ gegen die versandte finale Version noch Einspruch gegeben habe. Das Gutachten
ierde daher auf dieser Sitzung noch einmal aufgerufen. Die iiberarbeiteten Formulierungen
wurden zur Diskussion gestellt und tiberarbeitet. Im Anschluss wurde das Gutachien
einstimmig vom Beirat verabschiedet.
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Vil.    Punktation Steuervergiinstigungen und EU-Bcihilfenaufsicht


             stellte die neue Version der Punktation vor, in der die Abschnitte zur Wirkung von

 Beihilfen und zu den Kompetenzkonflikten starker ausgearbeitet seien. Sie sprach sich dafiir

aus.    subventionsgleiche    Steuervergiinstigungen       von   anderen   zu    unterscheiden,      die    nur

 Belastungen an anderer Stelle ausgleichen. Zu den Schlussfolgerungen gebe es erste

Uberlegungen:                      fligte hinzu, dass das Beihilfeverbot generell nicht in Frage
gestellt werden solle, es solle jedoch auch nicht weiter ausgedehnt werden.

Der Beirat crérterte den Kompetenzbereich der EU-Kommission zur Beihilfekon
                                                                            trolle. Es
wurde als schr problematisch cingeschatzt, dass fast jede nationale Regelung
                                                                             unter das
Beihilfeverbot fallen kénnte. Dies fiihre zu Kompetenzkonflikten mit den Mitgliedstaaten.
                                                                                          Es
wurde zur Debatte gestellt, wie sich diese Konflikte lésen lieBen und wer Akteur sein
                                                                                      kGnne.
Es wurde die Meinung vertreten, dass die Mitgliedstaaten ihre Effizienz steigern
                                                                                 sollten und
der EU-Kommission die Rolle zukomme, eine ,,Beggar-thy-neighbor-Politik:
                                                                         zu -verhindern.
Dies sei allerdings schwierig. gerichtsfest zu definieren. Vorgeschlagen wurde
                                                                               auch eine
Beweislastumkehr: die EU-Kommission solle nur Falle aufgreifen, die den
                                                                        Wettbewerb
nachweislich verfilschen. Nicht jede Steuervergiinstigung solle als Beihilfe
                                                                             cinstuft werden.

Es   wurde    darauf hingewicsen,      dass   dic    EU    nur   im   Rahmen      ihres   Aufgaben-        und
Zweckbereichs tatig werden kénne.


Gencrell wurden vom Beirat Grenzen fiir die Beihilfekontrolle unterstiitz
                                                                          t. Technisch seien

Sperrklauseln in der Durchfithrungsverordnung zu verankern, die vom Rat beschloss
                                                                                  en werde.
Dic Kommission erklarte sich bereit, das Thema weiter zu bearbeiten, und kiindigte
                                                                                   fiir dic
nachste Sitzung eine neue Vorlage an.




VUL_    Thema ..Kapitalmarktunion“ Teilaspekt CCTB


                   fihrte    zum    Hintergrund      der   Stellungnahme        an,   dass   das     Thema
Kapitalmarktunion     auf    EU-Ebene    nicht      weiterkommen      wiirde    und    zudem       die     EU-
Kommission im Oktober 2016 einen neuen Richtlinienvorschlag fiir eine
                                                                      GKKB vorgelegt

habe. Dieser unterscheide sich sehr von dem Richtlinienvorschlag aus
                                                                     dem Jahr 2011. Der
Richtlinicnvorschlag konzentriere sich nunmehr auf die vormals erste Stufe, eine
                                                                                 einheitliche
EU-weit harmonisierte Gewinnermittlung. Dic ursprtinglich vorgesehene Konsolidi
                                                                                erung und
Formelaufteilung sei nicht aufgehoben, sondern fiir spatere Vorhaben aufgeschob
                                                                                en. Neu in



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dem Richtlinienvorschlag seien Bestimmungen fiir einen fiktiven Eigenkapitalzinsabzug.

Dieser Aspekt der Unternehmensfinanzierung stelle den Bezug zur Kapitalmarktunion her
und solle daher in der vorgelegten Stellungnahme untersucht werden.

Er flihrte weiter aus, dass der Vorschlag theoretisch geeignet sci, die fehlende Neutralitat bei

der Unternehmensfinanzicrung (.,Debt Bias) zu verbessern. Allerdings witirde er die

Einkommensbesteuerung stark verindern. —                   pladierte daher daftir, Probleme der
Neutralitaét bei der Unternehmensfinanzierung nicht Uber die Gewinnermittlung zu ldsen,
sondem eher beim Anteilseigner anzusetzen.

Im Beirat schloss sich eine grundsdatzliche Diskussion iiber EU-[armonisierungen im

Steuerbereich an. Es wurde ins Feld gefiihrt, dass die Schaffung von Transparenz im
internationalen Steuerwettbewerb auch schadlich wirken kann. Die Harmonisierung einzelner
Bestandteile ftihre nicht immer ans Ziel, da auf nationaler Ebene Institutionen und
Rechtsvorschriften komplementir seien und im System gesehen werden miissen. Die
Warnung vor dem weitreichenden Eingrilf in die Steuerautonomie wurde im Beirat geteilt. Es
wurde hinzugeftigt, dass auch die Rechtsprechung in Steuerfragen verstarkt auf den EuGII
iibergehen wiirde. Dieser wiirde stets die Einhaltung der Grundfreiheiten betonen: allerdings
miisse die Besteuerung mit Bezug zur nationalen Umverteilung gesehen werden. Solltcn Vor-

und Nachteile europaischer Steuerharmonisicrung untersucht werden, bite es sich an, dics am
Beispiel der Umsatzsteuer zu analysieren, bei der es mehr Erfahrungen gebe.

In   der    Diskussion     um    den   in    der    EU-Richtlinie   vorgeschlagenen      fiktiven

Figenkapitalzinsabzug      wurde    insbesondere     die   Auswirkung     auf     die    gesamte

Einkommensbesteuerung kritisch gesehen. Es wurde die Frage gestellt, wie der Zinsabzug bei
Personengesellschafien umgesetzt werden kann; bislang wiirden Vorschlage immer nur fir
Kérperschaften gemacht. Einzelne Beiratsmitglieder schatzten die Finanzierungsneutralitat als
nicht so wichtig cin, da Unternchmen in Deutschland auf diese Stcucranreize nicht reagierten.
Vorteile   wurden   ftir. dic   Krhebungs-   und    Befolgungskosten   geschen.    Dem    wurde

entgegengehalten, dass es auch zu erhéhter Rechtsunsicherheit und Umstellungskosten
komme. Technisch wiirde oberhalb eincs Referenzwertes eines Zuwachs an Eigenkapital ein
Zinsabzug méglich, falle das Eigenkapital jedoch unter den Referenzwert, miisse dieser
Betrag nachversteuert werden. Diese symmetrische Behandlung wurde unterschicdlich im

Beirat beurteilt.

                         ‘betonte. dass es wichtig sei, bei dem Thema ziigig voranzukommen
und schlug vor, den Entwurf fiir eine Stellungnahme im Lichte der Diskussion zu

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tiberarbeiten. Als Kommission wurden die

                 eingesctzt.




IX.   Thema ,Sovereign Bond-Backed Securities - .ESBies“


                 erlduterte den Hintergrund zu der kurzfristig vorgelegten Einschatzung zu

sovereign        Bond-Backed        Securities".        Die   Diskussion    nehme      Bezug       auf     eine

wissenschaftliche Veréffentlichung von Brunnermeicr et. al, die die Einflhrung von European

Safe Bonds - ,,.ESBies vorschlagen. Es sei zu erwarten, dass die EU-Kommission anlasslich

der Feicr zum 60-jahrigen Bestchen der Rémischen Vertrige diesen Vorschlag in ihrem

WeiBbuch zur Vollendung der Wirtschafts- und Wahrungsunion Ende Marz 2017                      prisentieren

werde.                     schdtzte den Vorschlag aus zwei Griinden als kritisch cin: Wenn die

Bestimmungen       fiir    .ESBies“     im   Nachhinein       gedndert   wiirden,   kénne     es   zu_     einer

Vergemeinschaftung         der   Staatschulden     in    Europa   kommen.   Zudem      wtirde es     bei    der

praktischen Umsetzung erhebliche Schwierigkeiten geben. Er pliadierte dafiir, schnell mit

ciner Stellungnahme zu reagieren, wenn das Thema im Marz auf politischer Ebene diskutiert

werden sollte.

In cincr grundsatzlichen Debatte wurde im Beirat besprochen, warum iiberhaupt eine neue

Wertpapierklasse bendtigt werde. Wlirde die Nachfrage nach diesen Wertpapieren bestehen,

giibe es Safe Bonds schon jetzt im Angebot von privaten Finanzmarktakteuren. Es wurde ins

Feld gefiihrt, dass in Europa ein starker Home-Bias zu heimischen                       Wertpapieren zu

beobachien sei. In Krisenzeiten wiirden besonders sichere Staatsanleihen stark nachgefragt

(..Flight to safety“). Insgesamt solle das Volumen an sichcren Wertpapieren erhéht werden.

Im Beirat wurde die Meinung vertreten. dass zunadchst das regulatorische Umfeld gedndert

werden   miisse,    d.h.    zuniichst   miissten    Staatsanlcihen   entprivilegiert    und    wie       andere

Wertpapiere entsprechend ihres Risikos mit Eigenkapital unterlegt werden. Der Beirat habe

dies bereits in seiner Stellungnahme 2014 gefordert. Dies kénnte auch Anreize setzen,

Staatsanlethen national zu tranchieren.


Der Beirat erérterte weiter die Rolle von Junior-Bonds und die Folgen eines staatlichen

Zahlungsausfalls. Es wurde angesprochen, ob Junior-Bonds im Falle der Insolvenz cines

Staates noch am Markt platziert werden kénnen. Dabei wurde die Auffassung vertreten, dass

dies méglich sein mtisste, wenn der Preis des Wertpapiers entsprechend fallen wiirde.

Allerdings bestiinde die Gefahr, dass das politisch als nicht akzeptabel gclten kénnte. Es

kénnen dann politischer Druck entstehen, der dazu fiihrt, dass riskante Anleihen durch


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Marktinterventionen gestiitzt werden miissten.


 Fin weiterer Teil der Diskussion drehte sich um die Struktur und Eigenschaften der .ESBiesTM.

 Die Zusammensetzung wiirde von EU-Seite festgelegt werden miissen. Damit miissten auch

die Emissionszeitpunkte der Staatsanlcihen und die Laufzeiten harmonisiert werden. Es wurde
bemiingelt. dass ,.Third-Party-Risks* und intransparente Wertpapiere entstehen wiirden. Eine
Vielzahl von Rechtsbeziehungen wiirden die ..ESBies“ komplex machen. Dies wiirde eine
komplexe Regulierung nach sich ziehen. Bei einer nationalen Tranchierung wiirden diese
Probleme nicht auftauchen. Weiter wurde eingewandt, dass sinnvollerweise nicht korrelierte

Wertpapiere zusammen verbrieft werden sollten. ,.ESBies* wiirden korrelicrte Wertpapiere

miteinander kombinieren, deren Korrelationen durch die Einfiihrung cher noch steigen
werden.


Nach Diskussion des Fiir und Widers einer sehr kurzfristigen Stellungnahme entschied sich
der Beirat dafiir, auf Basis der Vorlage|                                           einen Bricf an
                                       zu richten. Kerngedanke soll dabei eine ursachengerechte
Herangehensweise scin, um den Staaten-Banken-Nexus zu durchbrechen. Fiir den Beirat sei

der Abbau der Privilegierung der Staatsanleihen ein zentrales Element. Als Kommission
wurden die.                                                                     eingesetzt.

Der Brief wurde im Lauf der Beiratssitzung cinstimmig verabschiedet. Es wurde vercinbart,
den Brief ins Englische tibersetzen zu lassen.                 bot an, ihn dann tiber das BMF an
das ESRB senden zu lassen.




X.__    Diskussion neuer Themen


Stationdre Versorgung in Deutschland

                erlauterte den Hintergrund zur vorgelegten Punktation. Der Gesundheitssektor
werde     in   Deutschland     immer    bedeutsamer    und   Fechlsteuerungen   insbesondere   im

Krankenhaussektor      seien    feststellbar.   Allerdings   werden   hierzu    keine   konkreten
ordnungspolitischen Vorstellungen entwickelt. Ursachen lagen darin, dass z. B.                 die
Bedarfsplanung und die Investitionskosten bei den Landern liegen, wahrend der Betrieb der
Krankenhauser tiber die Versicherungen finanziert werde. Daher wtirden Anrcize zum Abbau

von Kapazititen verhindert, Als Lésung sei denkbar, die Gesundheitsversorgung nicht mehr

standortbasiert sondern erreichbarkeitsbasiert zu organisieren. Die Wettbewerbsdynamik und

deren NutznieBer mtissen unterstiitzt werden. Fir Versicherungen miisse die Méglichkeit


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geschaffen werden, selektiv zu kontrahieren, was ftir Patienten cine Einschrankung der freien

Arzt- und Krankenhauswahl bedeuten wiirde. Insgesamt sei eine bessere Steuerung der

Kapazitdten notwendig.


Der Beirat auSerte sich positiv liber das Aufgreifen des Themas, und die Einschitzung der

Bedeutung wurde geteilt. Erértert wurden die Anreizwirkungen der dualen Finanzierung tiber

Lander und Krankenversicherungen. Es wurde zur Debatte gestellt. ob Subskriptionsmodelle

in        Form   von   Belegungsrechten    eine   Lésung   darstellen.    Angesprochen       wurden       auch

internalionale Vergleiche. In Deutschland sei die Qualitaét der medizinischen Versorgung

insgesamt        besonders     hoch;   daraus   kénne   man jedoch       nicht   ableiten,   dass   das   den

internationalen Standard iibersteigende Leistungsangebot medizinisch nicht notwendig sei.

Weiter kamen auch die Indikations- und Versorgungsqualitat zur Sprache sowie Fragen der

Messbarkeit.                      betonte, dass die Uberversorgung thematisiert werden solle.

                        bat die Kommission, die Subskriptionsmodelle nadher zu beschreiben und

schlug cine weitere Diskussion im Beirat vor.


Weiter wurden folgende Themen kurz diskutiert bzw. angesprochen:


            e    Besteuerung der digitalen Okonomie

            e    Sozialausgabenquote fiir den BHH

            e    Vermdgensabhingige Differenzierung bei der Einkommenbesteuerung


            e    Sonderrolle Deutschland: Verschiedene Rechtsformen bei Unternehmen


            e    Finanzicrung der Energiewende


            «    EPSAS.




XI.        Tagesordnung der nichsten Sitzung


     l.     Mitteilungen des Vorsitzenden


 — I.       Feststellung der    Tagesordnung


Il.         Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung


IV.         Vortrag von.                                zum Thema

            Aktuelle Entwicklungen der europaischen Finanzen“

 VV.        Thema .,Kapitalmarktunion; Teilaspekt CCCTB*



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