2018-protokoll-nr-534
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich
Ul. Fesistellung der Tagesordnung Ill. Bemerkungen zu den Protokollen der letzten drei Sitzungen ..LeistungsbilanztiberschiisseTM Vv. Vorstellung einer Satzungsanderung VI. Thema .,Ehegattensplitting* VIL Punktation zum Thema ,.Europdische Einlagensicherung VIL. Reform der Grunderwerbstcuer IX. | Diskussion ncucr Themen, 7.B. Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen Digitale Besteuerung Weiterentwicklung der Europdischen Union Xx, ‘Tagesordnung der nadchsten Sitzung XI. Verschicdenes.
I. Feststellung der Tagesordnung Dic Tagesordnung wurde wie vorgeschlagen angenommen. 111. _ Bemerkungen zu den Protokollen der letzten Sitzungen Das Protokoll zur Tagung am 14./15. September 2017 in Berlin wurde mit einer angepassten Formulierung zum Vortrag von angenommen. Das Protokoll zur Tagung 16./17. November 2017 in Berlin wurde mit einer begrifflichen Anderung angenommen. Das Protokoll zur Tagung am 18./19. Januar 2018 in Wurzburg wurde mit drei redaktionellen Anderungen angenommen. IV. _Vortrag von zum Thema I istungsbilanziiberschiisse* referierte tiber die deutschen Leistungsbilanztiberschiissc, in dem er auf strukturelle Faktoren wie die Demografie, das Auslandsvermigen und die Giiterstruktur sowie tempordre Faktoren wie dic Wechselkurse, Rohstoffpreise oder die Lohnentwicklung einging. Fir betonte. dass eine Reihe der Faktoren sich auferhalb der staatlichen Einflussnahme befinden. AnschlieBend stellte er cine Reihe von Handlungsoptionen vor und priifte thre Wirksamkeit im Hinblick auf dic Leitungsbilanziiberschiisse. Er kam zu dem Schluss, dass sich eine Steigerung der éffentliche Investitionen, Einkommensteuersenkungen und Lohnsteigerungen nicht zum Abbau der Leistungsbilanziiberschiisse eigneten, hingegen Strukturreformen, eine restriktivere Geldpolitik, verbesserte Standortbedingungen fiir Unternehmen und private Investitionen sowie reduzierte Unsicherheit dazu einen positiven Beitrag leisten kénnen. Im Beirat wurde im Anschluss die Frage nach der generellen Wertung der Leistungsbilanziiberschiisse und den Ursachen gestellt; z.B. ob die Sparquote in Deutschland zu hoch sei oder der Konsum zu gering und wie dies zu werten sei. Es wurde angeregt, die GréBenordnungen zu hinterfragen, ab denen Leistungsbilanztiberschtisse schddlich sein sollen. Bezweifelt wurde, ob nationale Leistungsbilanziiberschtisse noch ein tragfihiges Konzept seien mit Blick auf die internationalen Verflechtungen von Unternehmen und -4.
Lieferketten. Es wurde als wichtig angesehen, die Leistungsbilanztiberschtisse innerhalb der EU getrennt von denen der EU gegeniiber Drittlandern zu betrachten und nach den Ziellandern zu differenzieren. Es wurde eingewendet, dass Leistungsbilanziiberschtisse in der Theorie vor allem einen intertemporalen Bezug hiatten: sic witirden auf erwartete Leistungsbilanzdefizite der Zukunft hinweisen. Sollte eine Ausweitung der Investitionen ins Auge gefasst werden, wiirden diese nur die Leistungsbilanziiberschiisse senken, wenn sie schuldenfinanziert seien. Hlinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Ersparnis wurde darauf hingewiesen, dass der Unternehmensscktor im Aggregat zur Ersparnis beitrage. Der Finanzierungssaldo der Unternehmen sei positiv, sodass sie mittlerweile zu Kapitalgebern geworden seien. Kontrovers wurde diskutiert, ob Sofort-Abschreibungsmafnahmen fiir Unternchmen eine Lésung zum Abbau der Leistungsbilanziiberschtisse darstellen kénnen. Es wurden Zweifel an . dem Effekt von Sofort-Abschreibungen gedufert. da im derzcitigen Niedrigzinsumfeld der Barwert der Steuerersparnis gering sei. Dem wurde entgegengehalten, dass die Kapitalkosten der Unternehmen nach wie vor wesentlich héher als die Finanzmarktzinsen seien. Wenn es zudem kiinftig zu Leistungsbilanzdefiziten kame, seien Sofort-Abschreibungen gerade die richtige MaBnahme. dankte fir sein Kommen und seinen Vortrag. V. Vorstellung einer Satzungsinderung Die letzte Anderung der Beiratssatzung erfolgte 1971. Das BMF méchte die Satzung hinsichtlich der Vertraulichkcitsregelungen an dic aktuclle Gesctzeslage anpassen und stelltc die Anderungen vor. Nach einer kurzen Aussprache nahm der Beirat die Satzungsunderung zur Kenntnis. VI. Gutachten ..Ehegattensplitting* i _ erlduterte ausfithrlich, in welcher Weise die Diskussionen und Anregungen aus der letzten Sitzung in das Gutachten eingearbeitet worden seien. Insbesondere das Kapitel 4 zu den Skonomischen Wirkungen des Fhegattensplittings sei hinsichtlich der allokativen Wirkungen weiter ausgearbeitet worden und um empirische Studien zu den Erfahrungen mit Reformen angereichert worden. Bei den Reformvorschlagen -5-
ist der Vorschlag zur Individualbesteuerung gestrichen worden. erginzte zu einzelnen Themen, die im Gutachten tiberarbeitet wurden. stellte dar, dass der verfassungsrechtliche Teil nun die drei vertretenen Auffassungen zum Ehegattensplitting beriicksichtige. Das tiberwiegende Schrifttum sche im Ehegattensplitting eine mégliche Regelung von mehreren, wobei zu beachten sei, dass die Wirkung von der Steuerprogression herrithre, die Regelung von der Existenz von Kindern unabhiingig sei sowie der zivilrechtliche Unterhalt beriicksichtigt werden miissen. Gestaltungsméglichkeiten seien demgegentiber eher sekundar. In der anschlieBenden Diskussion pladierten cinige Beiratsmitglieder dafiir, nicht-steuerliche Aspekte mit in das Gutachten zu integrieren: dic Minijob-Regelung, Sozialversicherungsbeitriige (Beitragsbemessungsgrenzen, beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners) und Altersvorsorgeaufwendungen. Dic Kommission zeigte sich fiir die Vorschlage offen, wies aber auch darauf hin, dass in erster Linie die steuerliche Regelung zur Debatte stehe und die komplexe Ausgestaltung der Sozialversicherung nicht komplett abgebildet und untersucht werden kénne. Weiter wurden die Ergebnisse der empirischen Untersuchungen und Simulationen diskuticrt, Makrostudien zeigten héhere Effekte auf das Arbeitsangebot der Zweitverdiener als die Mikrosimulationen. Es wurde zur Debatte gestellt, ob insgesamt keine groffen Arbeitsmarkteffekte zu erwarten scicn. Dem wurde erwidert. dass Normen auf Frauen grofen Einfluss haben und diese Auswirkungen der Normverdnderung nicht in den Modellen abgebildet werden. Dic Abschaffung des Ehegattensplittings wlirde cine gréBere Normverinderung darstellen. Die Arbeitsmarkteffekte kénnten daher langfristig starker sein, als in den Studien gezcigt. Weiter wurde vermutet, dass die Mikrosimulationen mit Endogenititseffekten behaftet seien. Zusitzlich wurde gefragt, ob bei den Studien die Aufkommensneutralitat der Reformen zu Grunde gelegt wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass Aufkommensneutralitat in Deutschland eine wichtige Rolle spiele, jedoch in anderen Landern eher ein untergeordneter Aspekt sci. Nach einer Diskussion des Gutachtens an Hand der Textabschnitte stellte die Kommission cine tiberarbeitete Fassung fiir die nichste Bciratssitzung in Halle in Aussicht. VIL Punktation zum Thema ,.Europaische Einlagensicherung“ nahm auf die Diskussion in der letzicn Beiratstagung Bezug und erlduterte die -6-
vorgelegte Punktation. Zundchst solle die Ausgangssituation dargestellt und die Europaische Einlagensicherung innerhalb der Bankenunion eingeordnet werden. Daran schliefe sich eine S6konomische Analyse an, die Probleme wie Bank Runs und Moral Hazard thematisiere. Weiter solle eine Ubersicht iiber die nationalen Einlagensicherungssysteme gegeben werden und flr Deutschland dargelegt werden, wie sich die Institutssicherung in eine Europdische Einlagensicherung einordne. Eine Zusammenftthrung der verschiedencn Einlagensicherungssysteme in Europa kénne als Rtickversicherung ausgestaltet werden. Uberlegungen zu einer anreizkompatiblen Einlagensicherung wiirden Fragen der Riickversicherung, Haftung, Aufbau eines Rettungsfonds und eines Zeitplans umfassen. Da die Rtickversicherung und die Aufsicht quivalente Aufgabenfelder seien, kénne tiber eine Zusammenlegung dieser Funktionen nachgedacht werden. Der Beirat diskutierte am Beispiel der Rettung der Banca Monte dei Paschi di Siena, wie cine Einlagensicherung zur Anwendung kommen kénne. Zu kldren sei, was durch die Einlagensicherung gedeckt werden solle, ob nur die Einlagen oder auch cinzelne Finanzprodukte wie z.B. Anleihen. Die Forderung nach einem Abbau der Non-Performing-Loans (NPL) wurde im Beirat so gewertet, dass bereits im Vorfeld das Problem des Moral Hazard als nicht lésbar angesehen werdc, Es wurde diskutiert, ob Unterschicde in den Risiken tiber die Versicherungspramic zu lésen seien. In der weiteren Diskussion wurde angemerkt, dass mit einer Einlagensicherung auf europdischer Ebene implizite Zusagen zur Bankenrettung nicht mehr ausreichen werden; es werden explizite Zusagen nétig werden. Diese kénnen nur gegeben werden, wenn erofe, solvente Staaten dahinter stiinden. Hierzu wurde prizisiert, dass eine Ausgestaltung der Einlagensicherung mit Haftungskaskaden die Risiken auf unterschiedlichen Ebenen verteilen kdnne. Entscheidend sei jedoch die Ausgestaltung der ersten Stufe. Es wurde betont, dass die nationale Bankenregulierung Einfluss auf die Risikocinschitzung habe und ein Moral-Hazard- Problem darstelle. Im Beirat herrschte Einvermehmen, das Thema weiter zu bearbeiten. Es wurde eine Kommission mit gebildet; i 7 —_ ‘ibernimmt — VUL Reform der Grunderwerbsteuer Entfallen.
IX, Diskussion méglicher neuer Themen nahm auf den neuen Koalitionsvertrag der Bundesregierung Bezug und stellte zur Debatte, ob und welche Themen der Beirat aufgreifen wolle. Insbesondere die Abschaffung des Solidaritatszuschlags oder die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkiinfte seien geeignete Themen fiir den Beirat. Weiter wurden als mégliche Themen die Auswirkungen der US-Steuerreform auf Deutschland sowie die Wiedercinfthrung der parititischen Finanzierung der Krankenversicherung genannt. Deutsche Leistungsbilanziiberschiisse Das Thema der Leistungsbilanziiberschiisse wurde noch einmal aufgegriffen. Grundsatzlich hatte sich der Beirat geeinigt, zuniichst das Gutachten des Schwesterbeirats beim BMWi abzuwarten, bevor er ein eigencs Gutachten aufsetzc. Einige Beiratsmitglicder traten jedoch dafiir ein, unabhangig davon eine cigene Argumentation zu entwickeln. Offen sei, ob es zu den _ hercits gemachten -Vorschlagen bei der | Unternchmensbesteuerung (SofortabschreibungsmaBnahmen, steuerliche Férderung von Forschung und Entwicklung. Patentboxen) einen Konsens gebe. Weiter wurde dafiir pladiert. das Thema der US- Steuerreform und deren Auswirkung auf die EU 7u verkniipfen. kiindigte an, mit den Beiratsmitgliedern bilateral tiber das Thema zu sprechen. Blockchain/Kryptowahrungen filhrte anhand der vorgelegten Themenskizze in das Thema Blockchain- Technologie cin. Es gebe derzeit viele Diskussionen um die Anwendung der Technologie z.B. fir Zahlungssysteme, Smart Contracts und Steuerhinterzichung. Insbesondere bei der Anwendung fiir Zahlungssysteme stelle sich dic Frage, ob diese reguliert werden sollen. Weiter seien der Energieverbrauch bzw. die Energiekosten von Bedeutung, da sie die Verifizierungskosten der Blockchains determinierten und damit nattirliche Grenzen der Nutzung darstellten. Die Debatte im Anschluss konzentrierte sich auf die Anwendung der Blockchain-Technologie im Zahlungsverkehr. Es wurde an der Blockchain-Technologie kritisiert, dass sie eine ineffiziente Methode zur Berechnung von Zahlungsvorgdéngen und attraktiv fiir illegale Vorgiinge sei. Sie sci tiberfliissig, wenn sich andere Zahlungssysteme schneller aktualisierten. Dem wurde erwidert, dass der Einsatz sinnvoll in Landern sei, die iiber keine sicheren Zahlungssysteme verfligen, und sie kénnte Zahlungssysteme wie bspw. Western Union -8-
ersetzen. Ein groBer Vorteil wurde in der Falschungssicherheit der Blockchain-Technologie gesehen. Es wurde gefragt, ob es eine zentrale Voraussetzung fiir die Falschungssicherheit sei, dass die Kosten des Systems auf Dauer hoch seien. Das wurde bejaht, denn sonst k6nnten alternative (gefalschte) Transaktionsketten berechnet werden. Ein Beiratsmitglied duBerte die Meinung, dass mit verbesserter Computertechnologie die Transaktionsketten fualschbar werden wiirden. In der Diskussion wurde die Schépfung (das Mining) der Wahrung Bitcoin und deren Kosten angesprochen. Ab einer festgelegten Menge Bitcoins solle die Wahrungsmenge fix bleiben. Damit ware die Schépfung beendet, Bitcoins wiirden aber weiter als Zahlungsmittel genutzt werden kénnen. Es wurde gegen die Regulierung der Kryptowdhrungen eingewandt, dass der aktuelle Wert sich gleichsam durch eine einer Wette auf kiinftige Regulierung und damit auf staatliche Anerkennung erklaren lasse. Weiter wurde die Behandlung von Bitcoin-Umsatzen hinsichtlich der Mehrwertsteuer und der Wertzuwachsbesteuerung zur Sprache gebracht. Weitere Einsatzméglichkeiten der Blockchain-Technologie wurden zur Abwehr des Mehrwertsteuerbetrugs und ftir die Tatigkeit von Wirtschaftspriifern und Notaren gesehen. Der Beirat sprach sich dafiir aus, zum Thema einen Vertreter des BMF zur kommenden Sitzung in Halle einzuladen. X. Tagesordnung der nichsten Sitzung I. Mitteilungen des Vorsitzenden I. Feststellung der Tagesordnung lil. Bemerkungen zum Protokoll der letzten und der vorletzten Sitzung IV. Thema ,,Ehegattensplitting* V. Thema ,,Europaische Einlagensicherung“ VI. evtl. Thema ,,Reform der Grunderwerbsteuer* VU. Diskussion neuer Themen, z.B. Weiterentwicklung der Europaischen Union Themen aus dem Koalitionsvertrag US-Steuerreform Besteuerung von digitalen Geschaftsmodellen Leistungsbilanziiberschuss VIII. ggf. Interne Sitzung: Vorbereitung der Vorsitzwahlen, Arbeitsweise IX. Tagesordnung der ndchsten Sitzung Xx. Verschiedenes.
Verschiedenes XI. Entfallen. : Berlin. den 15.03.2018 ore TOY oleae -10-