2018-protokoll-nr-535-2
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
Vertraulich
I, Stellungnahme zum Konzept einer Europaischen Einlagensicherung sepriiBte die Teilnehmer der Telefonkonferenz. betonte, dass die Sondersitzung aufgrund des besonderen Termindrucks angesetzt wurde. Inzwischen gabe es aber aus dem BMF Stimmen, wonach die Zuleitung der Stellungnahme noch im September 2018 nicht erforderlich sei. Dies sei auf der letzten Tagung noch anders gesehen worden. Vor diesem Hintergrund schlug 10, die Sondersitzung fiir eine grundsitzliche Aussprache zu nutzen, um dann die Stellungnahme nochmals im September im Plenum aufzurufen, zu diskitieren und dann gef. zu verabschieden, t fligte hinzu, dass die eingegangenen Kommentiecrungen zum Teil in die Stellungnahme aufgenommen habe. Des weiteren habe er mit der fiir das Thema zustiindigen telefoniert, _ keine Dringlichkeit fiir eine rasch verdffentlichte Stellungnahme sah. erlauterte, dass eine friihere Stellungnahme sinnvoll gewesen wiire, wenn es bei dem urspriinglichen Zeitplan - auf dem Juni-Gipfel eine Entscheidung zu treffen - geblieben ware. Derzeit sei fiir den Dezember 2018 von Seiten der EU-Kommission eine Nevauflage der Roadmap von 2016 zu erwarten. Wichtig sei aus deutscher Sicht eine weitergehende Risikoreduktion in den Bankbilanzen. Hiertiber habe es in der politischen Debatte keine Einigung gegeben, deshalb kénne auch keine Ausgestaltung einer Europdischen ‘Einlagensicherung diskutiert werden. Eine Gleichzeitigkeit von der Risikoreduktion und der Finflihrung der Einlagensicherunig wurde von Klar abgelehnt. in-der anschlieBenden Diskussion unter den Beiratsmitgliedern wurde theniatisiert, dass die Glaubwiirdigkeit der inlagensicherung ein éffentliches Gut sei, das von den Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten (u.a. Glaubwiirdigkeit der Finanzpolitik, Solvabilitét, GréBe des Landes) abhiinge. Es gebe Anreize, Finanzinstitute in Léndern mit weniger strenger Regulierung anzusiedeln und von der Haftung groBer Lander zu profitieren. Dem warde entgegengehalten, dass die Regulierungsvorgaben in allen Mitgliedstaaten gleich | seien. Weiter wurde angeregt, auszuflihren, wie in der Europiischen Einlagensicherung damit verfahren werden solle, wenn ein Land Handlungen vornehme, die den Haftungsfall erzeugen oder wie mit Vertragsbriichen generell umzugehen sei, Es wurde vorgeschlagen, die Nicht- Teilnahme an der Einlagensicherung. als Option zu beriicksichtigen. Mit Blick auf risikoadjustierte Pramien wurde dafiir pladiert, diese méglichst marktorientiert zu bemessen, o Qe
so dass sie die Landerrisiken einpreisen. Es wurde kurz angesprochen, ob es hinsichtli ch der ersten und zweiten Stofe der Einlagensicheru ng unterschiedliche Risiko-Bezilge geben solle. Nach der Diskussion der Stellungnahme an Hand des Texts:schlug vor, die folgenden Punkte noch weiter. auszu arbeiten: Bemessung der national en Absicherung, Bemessung risikoadjustierter Priimien, Zahlungsausfall/Euro-Aust ritt sowie die Entfernung polit-Skonomischer Uberlegungen zugunsten einer breit eren’ Diskussion in der Einleitung. Zudem solle gepriift werden, ob die Stellungna hme eines Beiratsmitglieds iin Ausziigen in . geeigneterWeise mit in den Text iibernommen werd en kann. Die Kommission kiindigte an, fiir die Septembers iteung. ine tiberarbeitete — vorzulegen. Berlin, den 27. September 2018 gez. gez.