2018-protokoll-nr-535-2

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Vertraulich
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I, Stellungnahme zum Konzept einer Europaischen Einlagensicherung

                sepriiBte die Teilnehmer der Telefonkonferenz.                      betonte,   dass   die

Sondersitzung aufgrund des besonderen Termindrucks angesetzt wurde. Inzwischen gabe es
aber aus dem BMF Stimmen, wonach die Zuleitung der Stellungnahme noch im September
2018 nicht erforderlich sei. Dies sei auf der letzten Tagung noch anders gesehen worden. Vor
diesem Hintergrund schlug 10, die Sondersitzung fiir eine grundsitzliche Aussprache zu
nutzen, um dann die Stellungnahme nochmals im September im Plenum aufzurufen, zu
diskitieren und dann gef. zu verabschieden,
                                                                     t




               fligte hinzu, dass   die eingegangenen Kommentiecrungen zum Teil in die

Stellungnahme aufgenommen habe. Des weiteren habe er mit der fiir das Thema zustiindigen

                                                     telefoniert,        _ keine Dringlichkeit fiir eine

rasch verdffentlichte Stellungnahme sah.

                             erlauterte, dass eine friihere Stellungnahme sinnvoll gewesen
wiire, wenn es bei dem urspriinglichen Zeitplan - auf dem Juni-Gipfel eine Entscheidung zu
treffen - geblieben ware. Derzeit sei fiir den Dezember 2018 von Seiten der EU-Kommission
eine Nevauflage der Roadmap von 2016 zu erwarten. Wichtig sei aus deutscher Sicht eine
weitergehende Risikoreduktion in den Bankbilanzen. Hiertiber habe es in der politischen
Debatte keine Einigung gegeben, deshalb kénne auch keine Ausgestaltung einer Europdischen

‘Einlagensicherung diskutiert werden. Eine Gleichzeitigkeit von der Risikoreduktion und der

Finflihrung der Einlagensicherunig wurde von                        Klar abgelehnt.


in-der anschlieBenden Diskussion unter den Beiratsmitgliedern wurde theniatisiert, dass die
Glaubwiirdigkeit   der inlagensicherung        ein    éffentliches         Gut sei,    das     von    den
Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten (u.a. Glaubwiirdigkeit der Finanzpolitik,
Solvabilitét, GréBe des Landes) abhiinge. Es gebe Anreize, Finanzinstitute in Léndern mit
weniger strenger Regulierung anzusiedeln und von der Haftung groBer Lander zu profitieren.
Dem warde entgegengehalten, dass die Regulierungsvorgaben in allen Mitgliedstaaten gleich |
seien.

Weiter wurde angeregt, auszuflihren, wie in der Europiischen Einlagensicherung damit

verfahren werden solle, wenn ein Land Handlungen vornehme, die den Haftungsfall erzeugen
oder wie mit Vertragsbriichen generell umzugehen sei, Es wurde vorgeschlagen, die Nicht-
Teilnahme an der Einlagensicherung. als Option zu beriicksichtigen. Mit Blick auf
risikoadjustierte Pramien wurde dafiir pladiert, diese méglichst marktorientiert zu bemessen,


                                              o Qe
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so dass sie die Landerrisiken einpreisen.
                                             Es wurde kurz angesprochen, ob es hinsichtli
                                                                                           ch der
   ersten und zweiten Stofe der Einlagensicheru
                                                ng unterschiedliche Risiko-Bezilge geben solle.

   Nach der Diskussion der Stellungnahme an Hand
                                                 des Texts:schlug                       vor, die
   folgenden Punkte noch weiter. auszu
                                       arbeiten: Bemessung der national
                                                                        en Absicherung,
  Bemessung risikoadjustierter Priimien, Zahlungsausfall/Euro-Aust
                                                                   ritt sowie die Entfernung
  polit-Skonomischer Uberlegungen zugunsten einer breit
                                                        eren’ Diskussion in der Einleitung.
  Zudem solle gepriift werden, ob die Stellungna
                                                 hme eines Beiratsmitglieds iin Ausziigen in
. geeigneterWeise mit in den Text iibernommen werd
                                                      en kann.
  Die Kommission kiindigte an, fiir die Septembers
                                                   iteung. ine tiberarbeitete —
 vorzulegen.




Berlin, den 27. September 2018

gez.
                                                          gez.
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