Wegfall der Busspur im Klosterwall

Seit dem 19.05.2014 wurde die Busspur im Klosterwall stadteinwärts (bisher in Mittellage auf der ehemaligen Straßenbahn-Trasse) ersatzlos aufgelassen. In Seitenlage wurde eine neue Haltestelle eingerichtet. Ein etwaiger Termin für eine Rückverlegung wird nicht genannt. Die stark frequentierte MetroBus-Linie 3 muss nun aus dieser Seitenlage bis zum Knoten Steintorwall/Mönckebergstraße wieder in die Mittellage gelangen. Da diese Strecke nun über keine Busspur mehr verfügt und im MIV teils stark belastet ist, verlängert sich die Fahrzeit der Busse zu bestimmten Tageszeiten stark, was dem Grundsatz des laufenden Programms der Busbeschleunigung widerspricht.

Ich bitte Sie daher um Einsicht in die verkehrsplanerischen Gutachten, in denen die Auswirkungen auf den ÖPNV für diese Maßnahme untersucht und bewertet wurden. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2014
  • Frist
    24. Juni 2014
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Mark Fritsche
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Mark Fritsche
Betreff
Wegfall der Busspur im Klosterwall [#6473]
Datum
23. Mai 2014 14:02
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Seit dem 19.05.2014 wurde die Busspur im Klosterwall stadteinwärts (bisher in Mittellage auf der ehemaligen Straßenbahn-Trasse) ersatzlos aufgelassen. In Seitenlage wurde eine neue Haltestelle eingerichtet. Ein etwaiger Termin für eine Rückverlegung wird nicht genannt. Die stark frequentierte MetroBus-Linie 3 muss nun aus dieser Seitenlage bis zum Knoten Steintorwall/Mönckebergstraße wieder in die Mittellage gelangen. Da diese Strecke nun über keine Busspur mehr verfügt und im MIV teils stark belastet ist, verlängert sich die Fahrzeit der Busse zu bestimmten Tageszeiten stark, was dem Grundsatz des laufenden Programms der Busbeschleunigung widerspricht. Ich bitte Sie daher um Einsicht in die verkehrsplanerischen Gutachten, in denen die Auswirkungen auf den ÖPNV für diese Maßnahme untersucht und bewertet wurden. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Mark Fritsche <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mark Fritsche
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz A 320 Guten Tag Herr Fritsche, vielen Dank für Ihre Anf…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
3. Juni 2014 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
A 320 Guten Tag Herr Fritsche, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 26. Mai 2014; bei uns eingegangen am 30. Mai 2014. Sie Bitten um die (möglichst elektronische) Übersendung der verkehrsplanerischen Gutachten, in denen die Auswirkungen auf den ÖPNV für die Maßnahme "Busspur Klosterwall" untersucht und bewertet wurden. Wie Sie wahrscheinlich wissen, unterliegen derartige Anfragen der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz - HmbTGGebO). Um Ihnen eine Rechnung zusenden zu können, benötige ich dafür Ihre Adresse, die Sie mir bitte zukommen lassen. Mit dem Prüfungsprozess wird die Fachdienststelle und ich als Koordinator für das Hamburgische Transparenzgesetz im LSBG befasst sein. Eine erste grobe "Daumenschätzung" zur Ermittlung und Übersendung der von Ihnen erbetenen Dokumente wird sich voraussichtlich zwischen 150,- bis 250,- Euro belaufen. Meine Bitte ist mir mitzuteilen, ob -in Anbetracht der ersten Gebühreneinschätzung- weiterhin Interesse an an der von Ihnen gewünschten Auskunft besteht. Wird ein Antrag auf Zugang zu Informationen abgelehnt oder vor Bescheidung zurückgenommen, werden keine Gebühren erhoben (§1 Absatz 2 Satz 1); Gemäß § 3 könnten Sie von den Gebühren befreit sein, wenn einer der dort aufgeführten Ausschließungsgründe vorliegt - dies ist entsprechend nachzuweisen. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
20140610-AW-Antrag <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter Herr Fritsche, vielen Dank für Ihre Anfrage. E…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
20140610-AW-Antrag <<E-Mail-Adresse>>
Datum
10. Juni 2014 18:02
Status
image001.png
7,0 KB


Sehr geehrter Herr Fritsche, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein explizites verkehrsplanerisches Gutachten für die Verlegung der Busspur wurde nicht erstellt. Ich möchte Ihnen allerdings kurz den Hintergrund der veränderten Verkehrsführung für HVV-Busse am Deichtorplatz erläutern. Die Aufhebung der Busspur steht nicht im Zusammenhang mit der Busbeschleunigung. Die Busspur wird nicht wieder eingerichtet, sie wird in den nächsten Monaten komplett entfernt. Die Änderung steht im Zusammenhang mit der notwendigen Sanierung des Wallringtunnels. Dieser entspricht nicht mehr den gültigen Sicherheitsstandards. Eine der gesetzlichen Vorgaben ist künftig, dass bei Staus im Tunnel die Einfahrt gesperrt werden müsste, mit sehr problematischen Auswirkungen auf den gesamten Verkehrsfluss rund um den Hauptbahnhof und in der östlichen Innenstadt. Davon wären auch die Buslinien betroffen. Daher ist es wichtig, einen Rückstau vor dem Deichtorplatz in den Tunnel hinein zu verhindern. Dafür wird die Fahrbahn vor der Kreuzung von heute zwei auf künftig vier Fahrspuren in Richtung Süden verbreitert. Dies geschieht zu Lasten der bisherigen Busspur. Es wird also "Aufstellfläche" vor dem Deichtorplatz geschaffen. Auch im Hinblick auf erwartete stärkere Verkehrsaufkommen im Zuge der Entwicklung der HafenCity soll diese Maßnahme erfolgen. Im Zuge der Tunnelsanierung wird am Ferdinandstor künftig ein Abbiegen, aus dem Wallringtunnel im Norden in die Straße "An der Alster" ermöglicht. Diese Verkehrsbeziehung wird zu einer Entlastung der oberirdischen Verkehrsflächen im Verlauf des Klosterwalls führen, welche wiederum den HVV- Buslinien zugute kommt. Bei der Haltestelle U Steinstraße (stadteinwärts) bestand zudem bisher das Problem, dass die Haltestelle von mobilitätseingeschränkten Menschen aufgrund der Treppen nicht genutzt werden konnte. Das hat sich jetzt verbessert, weil eine Rampe rd. 50m weiter südlich zur U-Bahnhaltestelle führt, ohne dass Straßenflächen gequert werden müssen. Im Zuge der Haltestellenverlegung ist auch seit kurzem im weiteren Linienverlauf die Kreuzung Mönckebergstraße/Steintorwall verändert worden. Durch die neue Verkehrsführung können sich die Buslinien rechtzeitig vorsortieren, sodass die bisherige Busschleuse aufgehoben werden konnte. Sie kommen an dieser Stelle schneller als bisher voran - auch dank einer Busbeeinflussung der Lichtsignalanlage. Die Kreuzung Klosterwall/Altmannbrücke/Steinstraße wird demnächst ebenfalls umgebaut und mit einer Busbeeinflussung ausgestattet. Wir hoffen, dass damit heute auftretende Probleme an dieser Stelle behoben werden. Wir können Ihren Ärger über die Aufhebung der Busspur und die Verlegung der Haltestelle verstehen. Ich hoffe jedoch, dass sich Ihnen der Sinn dieser Maßnahme als Teil eines komplexen Veränderungsprozesses nach diesen Erläuterungen besser erschließt. Für diese Auskunft fallen keine Gebühren an. Mit Grüßen, herzlichen Käthe Fromm Straßen Fachbereichsleitung Planung und Entwurf Stadtstraßen Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Sachsenfeld 3-5 * 20097 Hamburg Telefon +49 40 428 26-23 20 * Mobil +49 160 95 89 45 16 E-Fax +49 40 427 949-229 E-Mail <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.lsbg.hamburg.de<http://www.lsbg.hamburg.de/> [LSBG_Hauptlogo_4c_weisser Fonds_klein.png]