Wer ist die "zuständige Landesrundfunkanstalt" im Sinne des RBStV's und wo ist dies geregelt

Bürgerinnen und Bürger können aus dem Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (und auch aus dem übrigen Landesrecht) keine konkrete sog. "zuständige Landesrundfunkanstalt" im Sinne dieses Gesetzes ermitteln.

Auch wurde per Landesrecht keine Verordnung über Zuständigkeitsregelungen im Sinne des RBStV's bekanntgemacht.

Dem Rundfunbeitragsstaatsvertrag selbst: http://www.datenschutz.rlp.de/downloads/misc/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf lässt sich nichts konkretes entnehmen.

Dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk: http://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Novellierter_SWR-Staatsvertrag.pdf lässt sich ebenfalls nichts konkretes entnehmen.

Bitte teilen sie mit wer denn die "zuständige Landesrundfunkanstalt" im Sinne des RBStV's überhaupt ist und wo dies eindeutig geregelt steht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2016
  • Frist
    30. März 2016
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bürgerinnen un…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wer ist die "zuständige Landesrundfunkanstalt" im Sinne des RBStV's und wo ist dies geregelt [#15812]
Datum
22. Februar 2016 23:12
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bürgerinnen und Bürger können aus dem Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (und auch aus dem übrigen Landesrecht) keine konkrete sog. "zuständige Landesrundfunkanstalt" im Sinne dieses Gesetzes ermitteln. Auch wurde per Landesrecht keine Verordnung über Zuständigkeitsregelungen im Sinne des RBStV's bekanntgemacht. Dem Rundfunbeitragsstaatsvertrag selbst: http://www.datenschutz.rlp.de/downloads/misc/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf lässt sich nichts konkretes entnehmen. Dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk: http://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Novellierter_SWR-Staatsvertrag.pdf lässt sich ebenfalls nichts konkretes entnehmen. Bitte teilen sie mit wer denn die "zuständige Landesrundfunkanstalt" im Sinne des RBStV's überhaupt ist und wo dies eindeutig geregelt steht.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Wolf <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage #15812 nach dem LTranspG Sehr geehrter Herr Wolf, bitte beachten Sie die beigefügte Antwort der Staa…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage #15812 nach dem LTranspG
Datum
14. März 2016 17:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, bitte beachten Sie die beigefügte Antwort der Staatskanzlei auf Ihre Anfrage #15812 nach dem Landestransparenzgesetz. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage #15812 nach dem LTranspG Sehr geehrter Herr Wolf, beigefügt das Antwortschreiben der Staatskanzlei a…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage #15812 nach dem LTranspG
Datum
28. April 2016 10:26
Status
Sehr geehrter Herr Wolf, beigefügt das Antwortschreiben der Staatskanzlei auf Ihre Anfrage #15812 LTranspG vom 13.04.2016. Mit freundlichen Grüßen