Freedom of Information
in Bayern

Fragen Sie Behörden nach Verwaltungsinformationen – es ist Ihr gutes Recht.

Welche Behörden?

Alle Einrichtungen, die Verwaltungs­aufgaben des Landes wahrnehmen.

Welche Informationen?

Verträge, Protokolle, Gutachten und andere Dokumente aus der Verwaltung: Sie haben das Recht auf Einsicht.

Welches Recht?

Das Informations­freiheits­gesetz von Bayern erlaubt Ihnen den Zugang zu Informationen der Verwaltung.

Fakten zu FragDenStaat

Informationsgesetz in Bayern

Bayerisches Pressegesetz (BayPrG) trat am 19. April 2000 in Kraft - lernen Sie das Gesetz kennen...

Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) trat am 8. Dezember 2006 in Kraft - lernen Sie das Gesetz kennen...

Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) trat am 1. März 1994 in Kraft - lernen Sie das Gesetz kennen...

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