bmi-bezahlkarte3

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bezahlkarte für Asylbewerber:innen

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Engelke, Jens

Von:                                    Nordhafen, Sonja
Gesendet:                               Dienstag, 10. November 2020 10:26
An:                                     RegMS
Betreff:                                WG: 201106 Stellungnahme und AE; Bezahlkarte in bayrischen AnkERn




Bitte z.Vg. nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Sonja Nordhofen / Referat MS




Von: Weinbrenner, Ulrich <U lrich.Weinbrenner@bmi.bund .de>
Gesendet: Freitag, 6. November 2020 19:10
An: _StTeichmann_ <StT@bmi.bund .de>
Ce: Nordhafen, Sonja <Sonja .Nordhofen@bmi.bund.de>; MS_ <MS@bmi.bund.de>; Manthey-Aznavuryan, Andreas
<Andreas.MantheyAznavuryan@bmi.bund .de>; Däbritz, Jessica, Dr.<Jessica.Daebritz@bmi.bund.de>
Betreff: WG: 201106 Stellungnahme und AE; Bezahlkarte in bayrischen AnkERn




M5-21004/2#14

Herrn Minister




Herrn St Dr. Teichmann

Herrn ALM                uw 6/11
Frau UAL' n

Herrn RL M5 [i. V. Me 06/11]

 Referate AG M4 / PG AnkER und G I 1 haben mitgezeichnet

Anbei wie angefordert, die Stellungnahme und AE zum Schreiben von Herrn Staatsminister Herrmann. Mdl zur
Erprobung eines Verfahrens zur bargeldlosen Erbringung der Asylbewerberleistung mittels Bezahlkarte in bayrischen
AnkER Einrichtungen mit der Bitte um Billigung und Weitergabe.

 Mit freundlichen Grüßen
 im Auftrag
 Sonja Nordhofen / 10111 / Referat MS
1

201029 Schreiben 201106 AE Vorlage
Herrmann an M... Min Bezahlka ...




                                     2
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Referat M5                                               Berlin, den 6. November 2020
MS-21004/2#14                                            Hausruf: 10111
Refl.:    MinR Dr. Kutzschbach
Ref.:     Tbe Nordhofen




Herrn Minister



 über                                                     Abdruck{e):

 Herrn St Dr. Teichmann                                   Herrn PSI Mayer

 Herrn ALM                                                Gl1, M4/PGAnkER

 Frau UALn M




M4/PG ANKER und Gl1 haben mitgezeichnet.


 Betr.:           Bezahlkarte Asylbewerberleistungen

 Bezug:           Schreiben des bayrischen Staatsministers Herrmann, Mdl vom 14.10.2020

 Anlage:          -1-




1.         Votum
           Aritwort entsprechend beiliegendem Entwurf.
2.         Sachverhalt
           Mit Schreiben vom 14.10.2020 berichtet Minsiter Hermann über die geplante
           Einführung einer Bezahlkarte in bayrischen AnkER-Einrichtungen, die die
           Ausgabe von Bargeld an Bezieher von Asylbewerberleistungen ersetzen soll.
           Ziel sei die Reduzierung von Pull-Effekten und die Unterbindung möglicher
           Schlepperfinanzierungen. Er bittet um wohlwollende Begleitung und Unter-
           stützung des bayrischen Projektvorhabens durch das BMI.
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3.   Stellungnahme
     In Deutschland werden, innerhalb des verfassungsrechtlich gebotenen Rah-
     mens, Asylbewerberleistungen in Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer und
     Unterbringungsart des Leistungsberechtigten in unterschiedlichen Anteilen
     als Sach- und Geldleistungen gewährt. Wertgutscheine, Bezahlkarten und
     andere unbare Abrechnungen gelten dabei nicht als Sachleistungen im
     Sinne des AsylbLG, sondern als Geldleistung.

     1) Für die Zeit des Aufenthalts in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von§
        44 Abs. 1 AsylG gilt ein Sachleistungsvorrang nach § 3 Abs. 2
        AsylbLG:
        •   Für die Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unter-
            kunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs und Ver-
            brauchsgüter des Haushalts (notwendiger Bedarf) besteht ein Sach-
            leistungszwang.
        •   Für die Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des tägli-
            chen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf, sog. ,,Taschengeld")
            gilt ein Vorrang der Sachleistung. Nur soweit Sachleistungen nicht
            mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich sind, können auch
            Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren
            unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen gewährt werden.
            Wird der notwendige persönliche Bedarf vollständig durch Geldleis-
            tung gedeckt, beträgt dieser entsprechend § 3a Abs. 1 AsylbLG für ei-
            nen erwachsenen Leistungsberechtigten in einer Erstaufnahmeein-
            richtung (Bedarfsstufe 2b) derzeit 139€/Monat (ab 2021: 146€/Monat).
     2) Bei Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne
        des §44 Abs. 1 AsylG erhalten Leistungsberechtigte entsprechend § 3
        Abs. 3 AsylbLG vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendi-
        gen Bedarfs. Anstelle der Geldleistungen können Leistungen in Form von
        unbaren Abrechnungen, von Wertgutscheinen oder von Sachleistungen
        gewährt werden.
     3) Leistungsberechtigte, die sich bereits länger als 18 Monate in Deutsch-
        land aufhalten, erhalten sog. Analogleistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG
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           grundsätzlich als Geldleistung in Höhe der Regelsätze nach § 28 SGB
           XII (,,Hartz 4").

        Die Länder führen das AsylbLG als eigene Angelegenheit aus und sind
        insoweit allein zuständig für die konkrete Ausgestaltung. Die Umsetzung der
        Regelungen vor Ort wird dabei unterschiedlich gehandhabt. Mit Blick auf den
        hohen Organisations- und Verwaltungsaufwand bei der Gewährung von
        Sachleistungen, präferieren viele Länder die Auszahlung von Bargeld. Bay-
        ern dagegen setzt aus migrationspolitischen Erwägungen vor allem auf
        Sachleistungen. Auf bayerischer Seite ist dies u.a. im Bayerischen Asylplan
        vom 5. Juni 2018 und im Koalitionsvertrag CSU-FW vom 5. November 2018
        festgehalten. Auch die Einführung einer Chipkarte ist im Koalitionsvertrag als
        Ziel vorgesehen.

        Die Erprobung eines Verfahrens zur bargeldlosen Erbringung der Asylbewer-
        berleistung mittels Bezahlkarte kann im Hinblick auf die wünschenswerte Ef-
        fektivierung der Asylverfahren in den AnkER Einrichtungen einen wichtigen
        Beitrag leisten.

        Im Übrigen wird auf den Antwortentwurf verwiesen.

4.      Kommunikation
        Siehe anliegenden Antwortentwurf.



i.V. Dr. Björn Metzler                             Sonja Nordhafen (elektr. gez.)
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Briefentwurf



Herrn
Joachim Herrmann, MdL
Bayrischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration
Odeonsplatz 3
80539 München




Sehr geehrter Herr Kollege,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Schreiben vom 14. Oktober 2020, mit dem
Sie über die geplante Einführung einer Bezahlkarte in bayrischen AnkER-Ein-
richtungen berichten.

Der Bund ist sich mit den Ländern im politischen Bemühen einig, Anreizen irre-
gulärer Migration entschieden entgegen zu wirken und Schleusungskriminalität
zu unterbinden. Für diese gemeinsamen Ziele können wir auch nur gemeinsam
wirksame Lösungen finden.

Die Bundesregierung hat mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ei-
nen Rahmen gesetzt, der dem Sachleistungsprinzip gegenüber der Geldleis-
tung bei der Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen weitest mögliche Geltung
verschafft. Die Länder sind dazu aufgefordert, ihre Maßnahmen zur Umsetzung
entsprechend zu gestalten und die gebotenen Möglichkeiten in eigener Verant-
wortung auszuschöpfen. Unbare Abrechnungen, wie Wertgutscheine und Be-
zahlkarten, können dabei einen sinnvollen Beitrag leisten, gerade wenn Sach-
leistungen nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand zu leisten sind.

Zu den Regelungen des AsylbLG und deren Umsetzung steht die Bundesregie-
rung in ständigem Austausch mit den Ländern. Konkret wird die Gewährung
und Auszahlungspraxis von Geldleistungen an Leistungsberechtigte nach dem
AsylbLG im Rahmen der ArgeFlü gemeinsam erörtert.
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Vor diesem Hintergrund habe ich Ihre Ankündigung, eine Bezahlkarte in bayri-
schen AnkER-Einrichtungen einführen zu wollen, um möglichst kein Bargeld
mehr ausreichen zu müssen, mit großem Interesse zur Kenntnis genommen ge-
lesen und bitte gleichzeitig um fortlaufende Unterrichtung meines Hauses über
die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen.

Die Erprobung eines Verfahrens zur bargeldlosen Erbringung der Asylbewer-
berleistung mittels Bezahlkarte kann im Hinblick auf die wünschenswerte Effek-
tivierung der Asylverfahren in den AnkER Einrichtungen einen wichtigen Beitrag
leisten. Schon aus diesem Grund wünsche ich dem bayerischen Leuchtturm-
projekt viel Erfolg. Denn Erfolg in diesem sensiblen Bereich ist unabdingbar, um
die Akzeptanz der Bevölkerung für die Schutzbedürftigen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

N.d.H.
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Der Bayerische Staatsminister des
                                 Innern, für Sport und Integration

                              .---B-M_I___M_in-is-t-e1ln!51i'tJ'iii~ :n:, rrmann, Md L

                                                 19 OKT. 2020

                                C St B
                                                      e1s;lir~4~l~ ·?,ß""
                                ~rM niste·; . .........
                                                      TI KurzvolLm
                                □ SI E                    D U:iernahrre des Termins
Bundesminister des Innern,      Q SI K                    O Uoernahrre der Arirwort                  1

                                                                                                               .i·
für Bau und Heimat              Q!i s1 T                  D Kenntmsnanme
                                0 St P                    D zv.V
Herrn Horst Seehofer, MdB       w PSI K                   O ZdA
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                                                                                        GS-6744-1-18



Bitte um Unterstützung - Bezahlkarte Asylbewerberleistungen



Sehr geehrter Herr Bundesminister,
lieber Horst,


gerne informiere Ich Dich über eine wesentliche Maßnahme Bayerns, um unser
gemeinsames Ziel zu erreichen, die mit der Auszahlung von Bargeld verbundenen
Pull-Effekte zu vermeiden sowie die Finanzierung von Schlepperkriminalität zu un-
terbinden: Hierzu haben wir uns entschlossen, in Bayern möglichst kein Bargeld
mehr an Leistungsberechtigte von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-
gesetz auszureichen. In diesem Rahmen soll eine bayerische Bezahlkarte für die
Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs rn bayerischen ANKERn einge-
führt werden.


Auf diese wird der zur Deckung der betreffenden Bedarfe notwendige Betrag mo-
natlich aufgeladen {ähnlich einer Prepaid-Karte). Anschließend wird diese Karte
ähnlich einer EC-Karte vom Leistungsberechtigten zum Bezahlen von Waren und
Dienstleistungen eingesetzt Bargeldabhebungen von der Karte sind grundsätzlich
nicht möglich.



Ich habe mich mit dem Generaldirektor des International Centre for Migration
Policy Development (ICMPD), Prof. Dr. Michael Sp1ndelegger, darauf verständigt,




Telefon   089 2192 01           E-Mail   m1mster@stmibayern.de                           Odeonsplatz 3
Telefax   089 2192-12100        Internet www mnenmIms1enum.bayem de                     80539 München
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dieses neue Bezahlsystem in Kooperation mit Prof Dr. Spindelegger und der
ICMPD zu implementieren. Hier kann es gegebenenfalls als Vorbildfunktion für
ähnliche Projekte 1n Europa dienen


Gerne halte ich Dich über die weitere Umsetzung auf dem laufenden und würde
mich über eine wohlwollende Begleitung unseres LeuchtturmproJektes durch das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat freuen


Mit freundlichen Grüßen
9