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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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AR | Bundesministerium .
| für Familie, Senioren, Frauen r

j und Jugend Zertifikat seit 2003

audit berufund

Pariamentarischer Staatssekretär

Mitglied des Deutschen Bundestages
Mitglied des Deutschen Bundestages HAUSANSCHRIFT  Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Herrn POSTANSCHRIFT 11018 Berlin

teL +49 (0)30 18555
+49 (0)30 18555

   
 

Platz der Republik | FAX
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ORT. DATUM Berlin, den 05.06.2019

Ihre E-Mail vom 22. Mai 2019 - „Förderprogramm des BMFSFJ“ Abflachi. Lt Au
hier: Schreiben der Naturfreundejugend ‘4a

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Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Dr BE
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vielen Dank für die Übermittlung des Schreibens der „Naturfreundejugend“. Zu den darin
erhobenen Vorwürfen gegen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und

Jugend (BMFSFJ) nehme ich gerne Stellung.

Seit 2017 fördert das BMFSF) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ die
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angesiedelt ist. Die Förderung erfolgt im Programmbereich C (Strukturentwicklung zum
bundeszentralen Träger). Die Fachstelle hat dazu allein bis Ende 2018 Fördermittel in Höhe
von ::.:. Daraus wurden vom Träger u. a. der Aufbau der Fachstelle,
verschiedene Seminarangebote und Broschüren gestaltet. Die Abstimmung mit dem Träger
erfolgt bisher im guten Einvernehmen. So hat noch am 20. Mai diesen Jahres der Projekt-
verantwortliche dem Fachreferat mitgeteilt, dass er gut informiert sei und der Träger sich auf

die Antragstellung vorbereite.

Bereits ım letzten Jahr, nachdem die Bundesminister - Bundes-

programm „entfristet“ hat, wurde im BMFSF) mit der Planung der neuen Förderperiode im
Austausch u. a. mit verschiedenen Programmpartnern begonnen. Auch die „‚C-Träger“

wurden, u. a. bei der jährlichen Trägerkonferenz in diesen Prozess eingebunden.
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Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend

Auf Grundlage gewonnener Erfahrungen und mit Blick auf aktuelle gesellschaftliche
Herausforderungen wurden die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und deutlicher
fokussiert. Wichtige strukturelle Elemente, wie die Arbeit der lokalen Partnerschaften für
Demokratie und der Landesdemokratiezentren bleiben erhalten und sollen gestärkt werden.
Mit der Förderung von Modellprojekten in den Handlungsfeldern „Demokratieförderung“,
„Vielfaltgestaltung“ und „Extremismusprävention“ besteht die Möglichkeit, auf aktuelle
Herausforderungen zu reagieren. Dies zeigt, dass die Aussage, durch die Neustrukturierung
des Bundesprogramms werde „zivilgesellschaftliche Arbeit für Demokratie und gegen

Rechtsextremismus massiv beschnitten und beschädigt“, nicht stimmt.

Eine der wesentlichen Aufgaben der Landes-Demokratiezentren ist die Bereitstellung eines
bedarfsorientierten Beratungsnetzwerks im jeweiligen Land. Diese Beratungsnetzwerke
leisten sehr wichtige und unverzichtbare Arbeit vor Ort. Bereits heute werden für die
Beratungsleistungen in allen 16 Ländern Bundesmittel in Höhe von insgesamt fast elf
Millionen Euro bereitgestellt — davon rd. 6,8 Millionen Euro für die Mobile Beratung, fast 2,3
Millionen Euro für die Opferberatung sowie rd. 1,7 Millionen Euro für die Distanzierungs-
und Ausstiegsberatung. Das BMFSFJ will die Förderung dieser wichtigen Beratungsangebote
auch ab 2020 fortsetzen und ausbauen. Deshalb haben wir den Förderrahmen für die Mobile,
Opfer- und Ausstiegsberatung im neuen Förderaufruf erweitert. Erstmals werden dabei auch
explizit die Träger- und länderübergreifende Vernetzung, Fachaustausche, Weiterbildungen,
die Entwicklung von Qualitätskriterien, sowie die Entwicklung und Unterstützung von Dach-

und Fachverbänden ermöglicht.

Die Förderung von Kompetenzzentren bzw. Kompetenznetzwerken im Handlungsbereich
Bund soll eine Weiterentwicklung ermöglichen und dazu u. a. Kompetenzen bündeln und die
Zusammenarbeit stärken. Wir wollen, dass Träger oder Trägerverbünde inhaltliche Expertise
weiter entwickeln und bundesweit zur Verfügung stellen. Zur Frage der Beschränkung eines
Netzwerkes pro Themenschwerpunkt kann ich Ihnen mitteilen, dass neben den in Ihrem

Schreiben aufgeführten Dachverbänden der Mobilen, Opfer- bzw. Ausstiegsberatung bisher
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AR Bundesministerium
Aa für Familie, Senioren, Frauen
I und Jugend
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nur vier Organisationen

 
   

- in der Förderung von Themen- und
Strukturfeldern einen direkt benannten Bezug zur Arbeit gegen Rechtsextremismus hatten.
Natürlich ist uns bewusst, dass auch eine Vielzahl weiterer Organisationen sich mit ihrer
Arbeit gegen Rechtsextremismus engagieren. Deshalb wird diese Arbeit sicher auch in
anderen Themenfeldern (z.B. bei „schulischer und außerschulischer Bildung im Jugendalter"

oder „Antisemitismus‘“) eine Rolle spielen.

Neben voraussichtlichen Budgetbegrenzungen wollen wir mit der Beschränkung auf bis zu
fünf Projektträgern in einem Kompetenznetzwerk u. a. den notwendigen vermehrten
Abstimmungs- und Kommunikationsaufwand in Grenzen halten. Gleichwohl sollen die
Kompetenznetzwerke mit weiteren Akteuren, relevanten Strukturen und Modellprojekten im
Themenfeld kooperieren. Gerade die aktuell laufenden Interessenbekundungsverfahren für
Modellprojekte erlauben den vielen engagierten Organisationen gute Projektideen zur
Förderung ab 2020 einzureichen. Dabei sind die Kernziele: Demokratie fördern — Vielfalt

gestalten — Extremismus vorbeugen.

Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist derzeitig ausschließlich die Förderung von
Projekten möglich. Für eine Strukturförderung oder eine institutionelle Förderung gab und

gibt es in der Arbeit für Demokratie und Vielfalt keinen zuwendungsrechtlichen Rahmen.

eundlichen Grül
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