Schriftverkehr zur Änderung der Schifffahrtsicherheitsverordnung des BMVI

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

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Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Anlagen: Ref-WS20. Dienstag, 30. April 2019 11:39 Reg-WS2-Bonn Ref-WS20 WG: Grob-Entwurf 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung- Zeitplan - Beginn der Prufungen 19. Schiffssictie~heitsanpassungsverordnung_18.04.2019.doc 1. V.: Seitens der Referate wurden keine Einwande gegen den Zeitplan fUr das Rechtsetzungsverfahren vorgetragen. 2. Z.d.A. WS 20/6276.5/0 Vorgang 8 ,Zeitplan 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung" _. f. ws 20 Von: Ref-WS20 Gesendet: Donnerstag, 18. April i019 16:13 An: Ref-WS22; Ref-WS23; Ref-WS24; Ref·WS25 Cc: Ref·WS20, I 3 Betreff: Grob·Entwurf 19. Schlffsslcherheltsanpassungsverordnung- Zeltplan- Beginn der Prufungen I Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte teilen Sie 'mir bis zum 29.4.2019 mit, ob folgender Zeltplan fur- die 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung in Ordnung ist oder ob er: wegen dringender Fristen aus lhrern Zustandigkeitsbereich verkurzt werden musste: - Abstimmung Haus-Entwurf: April bis Juli 2019 - 1. Min-Vorlage zur Einleitung Rechtsetzungsverfahren: Juni - Finalisierung Hausabstimmung: bis Ende Juli - Einleitung Ressqrtabstimmung: Ende August . - Einleitung Uinder-/Verbaride-Anhorung I Fraktionen: September/Oktober - abschlieBende Ressortabstimmung: No~ember - Erlass: Dezember - lnkrafttreten der Verordnung: 21.12.2019 Nach meinem jetzigen Kenntnisstand ergibt sich das Datum 21.12.19 aus der Umsetzungsfrist fur mehrere EU-Richtlinien. Bitte informiereri Sie mich, falls weitere EU-Richtlinien zur Um~etzung vorzusehen sind. Bitte pri.ifen Sie, welche Gegenstande in der Min-Vorlage zur Einleitung des Rechtsetzungsverfahrens prominent adres.sie.rt werden so lien. Die konkrete Formulierung hat noch etwas Zeit. Vermutlich sind hier vor allem die zahlreichen E!J-Richtlinien zu nennen. Den VO-Entwurf stelle ich Ihnen bereits jetzt zur Prufung zur Verfiigung. Den Rahmen fur die Begrundung und das Vorblatt erstelle ich zur Zeit, bin aber nun bis 26.4. und dann nochmals zwischen dem 1. und 7.5. im Urlaub. Termin zur Stellungnahme folgt dann.
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Den VO-Entwurf stelle ich Ihnen bereits jetzt zur Prufung zur Verfugung. Den Rahmen fur die Begrundung und das Vorblatt erstelle ich zur Zeit, bin aber nun bis 26.4. und dann nochmals zwischen dem 1. und 7 .5. im Urlaub. Term in zur Stellungnahme folgt dann. lch schlage Einzelgesprache mit den Referaten vor, um die zahlreichen Fragen zu erortern und die erbetenen Regelungsvorschlage gemeinsam zu entwicke.ln. Das durfte am einfachsten und schnellsten fur aile sein. · Bitte kommen Sie fur die Terminabstimmung zeitnah auf mich zu. Freundliche GrOBe, FurWS20
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Von: Gesendet: An: Donnerstag, 18. April 2019 16:15 Reg-WS2-Bonn Cc: Betreff: Anlagen: WG: Grob-Entwurf 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung- Zeitplan - ~eginn der Prufungen 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung_18.04.2019.doc z.d.A. WS 2076276.5/0 Vorgang 8 ,Entwurf der 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung; Zeitplan; Einleitung Abstimmung Unterabteilung" f. WS 20 Von: Ref-WS20 An: , Ref-WS25 Cc: Ref-WS20; Betreff: Grob-Entwurf 19. Schlffsslcherheltsanpassungsverordnung- Zeitplan- Beginn der Pliifungen Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte teilen Sle mir bis zum 29.4.2019 mit, ob folgender Zeitplan fUr die 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordni.Jng in Ordnung ist oder ob er wegen dringender Fristen aus lhrem Zustandigkeitsbereich verkurzt werden musste: - Abstimmung Haus-Entwurf: April bis Juli 2019 - 1. Min-Vorlage zur Einleitung Rechtsetzungsverfahren: Juni - Finalisierung Hausabstimmung: bis Ende Juli - Einleitung Ressortabstimmung: Ende August - Einleitung Uinder-/Verbande-Anhorung I Fraktionen: September/Oktober - abschlieBende Ressortabstimmung: November - Erlass: Dezember -lnkrafttreten der Verordnung: 21.12.2019 Nach meinem jetzigen Kenntnisstand ergibt sich das Datum 21.12.19 aus der Umsetzungsfrist fur mehrere ~U-Richtlinien. Bitte informieren Si~ mich, falls weitere EU-Richtlinien zur Umsetzung vorzusehen sind. Bitte prufen Sie, welche Gegenstande in der Min-Vorlage zur Einleitung des Rechtsetzungsverfahrens· prominent adressiert werden so lien. Die konkrete Formulierung hat noch etwas Zeit. Vermutlich sind hier vor allem die zahlreichen EU-Richtlinien zu nennen.
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Stand: 18.04.2019 Muss bis Mitte Dez. 2019 ins BGBI. (dlv. EU-Richtlinien: Umsetzungsfrist: 21.12.20191) Entwurf einer Neunzehnten SchiffssicherheitsanpassungsverordnungH -- -----~ Vom 2019 Das Bundesministerium fOr Verkehr und digitale lnfrastruktur verordnet auf jGrun .___~~ Komm111tar [KA1): ws 20: Urnsetzungshlnwels zu allen Rlchtll- nlen, die hlennft umgesetzt werden (nldll blolle KO(Iekturen), autnelvnen Komm~~~tar [KA2]: WS 20: anpassen des § 15 des Schiffssicherheitsgesetzes vom 9: September 1998 (BGBI. I S. 2860), der zuletzt durch Artikel 555 .der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBI. IS. 1474) geandert worden ist, des§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 4 bis 7, auch in Verbindung mit Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1,.sowie mit§ 9c des Seeaufgabengeset- zes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBI. IS. 1489): Artikel1 Anderung der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz Die Anlage zum SchiffssicherheitSgesetz vom 9. September 1998 (BGBI. IS. 2860), die zuletzt durch Artikel1 der Verordnung vom 19. Dezember 2018 (BGBI. IS. 2701) geandert worden ist, wird wie folgt geandert: 1. Abschnitt A wird wie folgt geande ._:----------------~...-- - a) Unterabschnitt I wird wie folgt geandert: aa) Nach Nummer 1.0.25 werden folgende Nummem eingefOgt: .1.0.26 Anderung vom Mai 2016 (MSC.404(96) Angenommen am 19. Mai 2016 (BGBI. 201911 S ... ) 1.0.27 Anderung vom November 2016. (MSC.409(97) Angenommen am 25. November-2016 'Artikel ... dienen der Umsctzung der Richtlinic ... Kommentar [KAlJ: ws 23/WS 24: Bltte exfstlerende SchSG-Anlage durchlehen auf Bezelchnungen fOr Codes. In elnlgen Flllen werden die ObBchen AbkOrzungen nlchl genamt. Transparenter ware es, dlese hlnzuzu- tOgen.
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12 17.5.2003: S. 22), zuletzt geandert durch Artikel 1 und 2 in Ver- bindung mit Nummer 9.10 des An hangs der Verordnung (EG) Nr.1137/2008 (ABI. L 311 vom 21.11.2008, S.j1b". -- Kommentar[KA43J:Ws23: "--'-------~ I) · letzteMderunoderRL~G war billing nlchtln der Hummer 20 Nummer 21 wird wie folgt gefasst: .21. 4. Kelne neue Verordnung, aber dleae . berQcUk:hllgt. Artikel ... der Richtlinie (EU) 2016/802 des Europaischen Parla- ments und des Rates vom 11. Mal 2016 Ober eine Verringerung ~~~dleArllklllderRLundder des Schwefelgehalts bestimmter fiOssiger Kraft- oder Brennstoffe .(ABI. L' 132 vom 21.5.2016, 5.~~ ....· - ' - · - - - - - - - - - - - - - - - Kom-tar[KA44]:WS2<1: Bille prOfen, ob die In der Nummer 21 zur vorg~nger-RL 1999132/EG oen~nn- ten Al1lkel Obernommen werden k&no Abschnitt E wird wie folgt geande ...: - - - - - - - - - - - - - - - - - . . a) . nen. In Nummer 1 werden nach den WOrtern .(VkBI. 2015 S. 263)" folgende Worter angefa g t:· .- Die Umsetzungsfrlst der allen RL 1999132/EG (1.7.2000) blelbt unberahlt (s. An1W11J Ill Tell B). \ K!lnunentar [KA45]: ws 23: Anderung von 2018 (MSC.447(99)) Angenommen am 24. Mal 2018 (VkBI. 2019 S. 267t. \.,;s;.:..P.::...s-Code.;:.;.;..;.:_?---'------J. MSC.453(100)jautnehmer~_? -- -~-------------------~ b) Nummer 4 Buchstabe b wird wie folgt geandert: Nach den WOrtern ~Code Ober die Sicherheit von .Spezialschif- fen" werden die WOrter .von 2008" eingefOgt. bb) Nach den Wortern .(VkBI. 2016 S. 675)" werden folgi:mde WOrter angefOgt: BllteFoomhN~ Anderungvon 2018 (MSC.445(99)) Angenommen am 24. Mai 2019 (VkBJ. 2019 s ... )". c) MEPC.289(71) (G7 BWM)? Oder handelt es sich nicht um Stand der Technik-Regeln? d) Die Angaben zu Nummer 29 werden wie folgt gefassi._.--------~-- - .29. ws 23: Relev111le MSCICircufaf'l? aa) .- Kommentar [KA4&]: Richtlinien von 2017 Ober zusatzliche Aspekte der Technlschen NOx-Vorschrift 2008 In Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) (EntschlieBung MEPC.291/71)) Angenommen am 7. Juli 2017 (VkBJ. 2019 S ... )" . Artlkel2 Kommentar [KA47]: ws 24: MEPC.291(71) .auperaede.- MEPC.198(62), as amended by MEPC:260(62), also nlcht .revokel". Wllre die aKe RlchtRnle von 2011 mit lhrer AndeNng von 2015 noch fOr elte · Schlffe als II!Chnlscher Sllndard zu erhalteri? Oder klnn lie eraatzlol durch die neue RlchiHnle ersetzl wer· den? Die 2011-Richtlnle mOslle lUI BastandsschutzorOnden erhllen bleJ. ben, wenn ei slch urn Anfordarungen an die bauBche Beschalfenhlll und nlchl urn operaUve MliBnehmen hlndaJ. le.
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13 Anderung der Schiffssicher.heitsverordnung Die Schiffssicherheitsverordnung vom 18. September 1998 (BGBI. IS. 3013, 3023), die zuletzt durch Artikei 2 der Verordnung vom19.Dezember 2016 (BGBI. IS. 2701) geandert worden ist, wird wie folgt geandert: 1. § 12 wird wie folgt geandert: a) In Absatz 3 werden die WOrter "' die zuletzt durch die Artikel 2 der Ver- ordnung (EU) 2015n57 (ABI. L 123 vom 19.5.2015, s: 55) geandert worden ist,• durch die WOrter "in ihrer jeweils.geltenden Fassung" ~rsetz~ 2. __. Kommentar [KMB]: ws 22: Elnventanden? b) In Absatz 5 werden die WOrter .Richtlinie 1999/35/EG des Rates vom § 12 ·Abs. 3 SchSV zur Hafenstaatkon- 29. April 1999 Qber ein System verbindlicher Oberprafungen im Hinblick trolle lsi hlmRch sonst nlchl mehr aktu- auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast- en. Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr (ABI. L 136 vom 1.6.1999, S. 1)" durch die WOrter .Richtlinie (EU) 2017/2110 des Euro~ paischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 aber ein Sys~em von Oberprafungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast- . Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Anderung der Richtlinie 2009/16/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999135/EG des Rates (Abl. L 315 vom 30.11.2017, S."61) in ihrer je- weiligen Fassung" ~rsetZ~"-' - - - - - - - - - - - - - - - - - ~ Kommentar [KA49]: ws 22: - ~ [ Korrekt? c) In § 13 Absatz 2 ~erde ·~:..":c:.·--------------------- Anlage 1 wird wie folgt geandert: a) Abschnitt A wird wie folgt geandert: aa) Die Oberschrift wird wie folgt gefasst: .A. bb) Z u den R ec h ts a kten de r Euro pa is c he n Gemeinschaften und der Europaischen Unionin lhrer jeweils geltenden Fassu n •. Unterabschnitt AJ wird wie folgt gefasstlgesnde ~------J · .. .(Was wird aus den Regelungen zur aufgehobenen RL 96198/EG? cc) Unterabschnitt A. II wird wie folgt geandert: ... (welche Anderungen im Hinblick auf RL 2017/2108?) dd) Unterabschnitt A.lll.a wird wie folgt geand~ ~-------~ : Kommentar [KASO]: ws 22: Bestehl Anderungsbedarf wegen Art. 7 der RL 88141/EG? Kommentar [KA51]: WS 23: Wenn wlr hler auf die Rlchtllnlen In lhrer jewells geRenden Fassung Bezug . nehmen, dOrfte es unproblematlsch seln, wenn In den Oberschrfften zu den Unterabschnlllen Jewells nur die Aus- gangs-RL genannt wird, nlchl auch die letzten Anderung. Kommentar [KA52]: WS 23: Bille Sllelchungs-/Textvorschlag Kommentar [KASl]: WS 22: Sind dies die erforderllchen Anderun- gen 1m Hlnblck auf RlchtDnle (EU) 201712109? In Ausnahmefanen lsi Obrfgens die Anlaulbedlngungsverordnung (sowelt ale ebenfalls zu lndem 1st) dl!rch Schlffsslchemeltsanpassungsverord- nungen geandert worden, namllch dann, wenn eln unmlltelbarer Zusam- menhang zu den schlflsslcherhelts. reclllllcherr Materfen beateht, die In der Schlflsslcherheltsanpa5sungsverord- nung fllr die SchSG-Anlage und die SchSV voroesehen sind. Bille also erforderflcllenfalls Bedarf fOr elnen welteren Artlkel anmelden.
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14 aaa) ·1n Nummer 1.1 werden die WMer .Abwicklung nach ei- nem Unfall" durch die WOrter .Aufarbeitung eines Unfalls" ersetzt. bbb) Nummer 1.2 wird wie folgt gefasst: .. 1. 2 ccc) Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post- Logistik Telekommunikation ist zust~ndig fOr a) die Erteilung_ von Ausnahmen und Befreiun- gen im Sinne des Artikels 6 Absatz 3 und des Artikels 9 Absatz 2 und 4 der Richtlinie, b) die Herabsetzung der in Artikel 5 der Richtli- nie genannten Grenze von 20 Seemeilen, c) die Entgegennahme der Benennung von FahrgastregisterfOhrern nach Artikel 8 Ab- satz 1 der Richtlinie sowie d) die Sicherstellung, dass Gesellschaften ge- mii~ Artikel 10 Absatz 1 Ober Verfahren fOr die Datenreg istrierung verfOgen.". Nummer 2 wird wie folgt gefasst: .2 . K a· r t e n d e r S e e g e b i e t e" ,...1'-------------'--------~__...-fl Bille Kommentlr [ICA54): WS 22: FonnuDerungavoraehllg ee) Unterabschnitt A.IV wird wie folgt ge~ndertl"-:_ _ _ _ _ _ _ _..----{ Kommentar [KASS]: ws 23: IBIHe prOfen ... (Gibt es hier Anderungen? RL 2002159/EG wurde zuletzt durch RichUinJe 2014/100/EU gellndert) b) 3. In Abschnitt C Unterabschnitt C.l.6 Nummer 4 werden die WOrter .Richtlinie 1999/35/EG des Rates vom 29. April1999 Ober ein System verbindlicher OberprOfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast- Hoehgeschwindigkeitsfahrzeugen im Unienverkehr" durch die WOrter .Richtlinie (EU) 2017/2110 des Europ~ischen Parlaments und des Ra- tes vom 15. November 2017 Ober ein System von OberprOfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Anderung der Richtlinie 2009/16/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates (Abl. L 315 vom 30.11.2017, S. 61) in ihrer je- weiligen Fassung" ersetzt. In Anlage 1a wlrd Nummer 7 wie folgt ge~ndenl._:'-'-"-'- - - - - - - - - - ---f Kommentar [KASII): ws 22: .. ~ l Umsetzung Art. 7 der RL 98141/EG?
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15 4. · Anlag e 2 wird vvie folgt geander\ MEPC~292(7·1), MEPC.293(71), weitere? Data Collection System? Confirmation of Compliance ? SEEMP Part II BG Verkehr? Statement of Compliance Fuel Oil Con- sumption Reporting BG Verkehr? We1'tere Anderungen zu Teil6 entspr. Mail der DS vom 19.9.1201~? --- lnkrafttreten (2) Diese Verordnung tritt [vorbehaltlich des Absatzes 2] am Tag nach der Ver- kOndu ng in Kraft. Bille Regelungsvorschlag Obermitteln oder angeben, ob Regelungsvorschlll· ge der OS Obemommen werden sollen. Artikel 1 Nummer... treten am 1. Januar 2020 In Kraft. Artike11 Nummer 3 Buchstabe a, b, c, d und e treten am 21. Dezember 2019 . . in Kraft. Berlin, den Der Bundesminister fOr Verkehr und digitale lnfrastruktur Bitte die Zeugnislisten durchgehen, ob Aktualsierungsbedarf besteht Kommentar [KASB]: WS 24: Diverse IMO-Regelungen treten erst zum 1. 1.2020 vtJikerrechtlich in Kraft. Daher massen sie hier mit einer besonderen lnkrafttretensregelung versehen . lwerde·~ (3) 24fWS22:: WS23: Sollie fOr die Zeugnisse, bel denen Abschnitt A. 1 Bezug auf EU·Richtllnien genomrnen wfrd (LB. auf RL 97nOJEG RL 2009145/EG), auf die letzle Fassung (gleRend) verwfesen werden? Dies spezlllsch fOr elnzeine Richtunlen oder auch lnl lnstrvmente vorzusehen, erschelnl nicht slnnvoll; Mosste ggf. elne Klarstellung In § 9 SchSV aufge. nommen werden, dass der )ewells geftende inlemationale Standard her- anzuziehen 1st, sewell er lnnerstaatlich in Kraft gesetzl wurde? Artikel3 (1) Kommentar [KA57]: WS 23/WS ~ Materie wurde In der 18. Schlffsslcher- heitsanpassungsverordnung nlcht wenervertolgt, da MEPC.278(70) nlcht am Netz war. FOr sle sollte zwischen- zeltDch elne MARPOL· lnkraftsetzungsverordnung vorllegen. Kommentllr (KA59]: In elnzelnen FAllen. nAmOch solchen, bel denen MEPC eln Wlrksamwerden von Vor- schrlllen beschlossen hat, erschelnt mlr elrie Nemung des Datums lm Text lransparenler. Slehe dazu eben In Artlkel1
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Von: Gesendet: An: · Mittwoch, 10. Juli 2019 l6:41 Reg-WS2-Bonn Cc: Betreff: WG: Entwurf 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung- Frist: 8.8.2019 (D~ Anlagen: . 1. Minister-Vorlage-19.SchiffssicherheitsanpassungsVOEinleitung.doc; Entwurf_19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung_30.04.2019.doc z.d.A. WS 20/6276.5/0 Vorgang 8 ,.Mail WS 20 vom 10.07.2019; Arbeitsentwurf an WS 2-Referate" - ·t. WS 20 V on: Ref-WS20 Gesendet: Mittwoch, 10. Juli 2019 16:39 An: Ref-WS22; Ref-WS23.i;~R~e~f·W~S~241i;IRielf-WIIIIISi25··~·······~··· Cc: PG-Schr; Ref·WS20; ~ Betreff: Entwurf 19. Schiffssicherheltsanpassungsverordnung- Frlst: 8.8.2019 (DS) Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Bitte urn PrOfung und Anderung/Erganzung bis zum 8.8.2019 (OS) uberseride ich Ihnen den Entwurf der 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung- VO-Text 1. Ministervorlage zur Einleitung des Rechtsetzungsverfahrens Leider wares mir durch zahlreiche andere Aufgaben nicht moglich, Ihnen vor meinem Urlaub (15.7. bis 8.8.) das Skelett der Begrundung zu Qbersenden, wie dies in den Vorjahren der Fall war. lch bitte· daher darum, dass Sie hinsichtlich der Begriindung zu den jeweils in lhre fachliche Zustandigkeit fallenden Anderungsbefehlen in elnem Word-Dokument si:hreiben: Aussagen zum Erfiillungsaufwand fur die Wirtschaft Aussagen zum Erfiillungsaufwand fUr die off. Verwaltung eine kurze inhaltliche Begrundung Erfiillungsaufwand in Abstimmung mit dem Geschaftsbereich, den Sie- wie gehabt- In eigener Zustandigkelt zum Entwurf beteiligen konnen. Parallel zur Ressortabstimmung werden die Behorden erneut Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Beispiel: ,.Zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa: Erfullungsaufwand fUr die Wirtschaft: ...
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Erfullungsaufwand fur die off. Verwaltung: ,.. Begrundung: ... " lch fuge dann n.R. die Bausteine zusammen. Sie konnen dabei auf bewahrte Formulierungen aus den Vorjahren zuruckgreifen (z.B.: ,entsteht fiir die Wirtschaft kein uber die internationalen Verpflichtungen hinausgehender Erfullungsaufwand"). Der Zeitplan musste angepasst werden: Seit 03/2019: 09/2019: 10/2019: 11-12/2019: Mitte Dezember 2019: 21.12.2019/01.12.2019: Hausabstimmung DurchfUhrung 1. Ressortabstimmung Beteiligung und Anhorung Verbande 2. abschlieBende Ressortanhorung Erlass Verordnung und Verkundung im BGBI. Jnkrafttreten Durch die Verordnung werden zahlrelche EU-Richtlinlen umgesetzt. Frlst 21.12.2019. Daher muss die VO bis dahin lm BGBI. stehen. Soweit Sie schon jetzt erkennen, dass z.B. internationale Umsetzungsregelungen keine Fundstellen haben werden1 streichen Sie die Regelungen raus. Sie mussen danri in der nachsten Anpassungsverordnung berucksichtigt werden. Mit freundlichen GruBen und Ieider ohne Rucksprachemoglichkeit, f. WS20
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