210309_IFG_BK_Anhänge_2020

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Jo{I/ Sawallisch, Judy Von:                                        Bauer Alexandra Gesendet                                     Freitag, 27. November 2020 17:40 .An:                                         Braun, Helge Ce:                                         Wilgusch Konstanze Betreff:                                    Schreiben der Hauptgeschäftsführer von BDA/801/ZDH/HDE an Herrn Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun Anlagen:                                    Brief Braun EPSCO 3.122020 Lieferkettengesetz.pdf Sehr geehrte Frau Klein, im Auftrag unseres Hauptgeschäftsführers sowie derer von BDI, ·HDE und ZDH übersenden wir Ihnen beiliegend ein Schreiben an Herrn Bundesminister Prof. Dr. Braun mn der Bitte um baldige Vorlage. Vieleri Dank. Mit freundlichen Grüßen Alexandra Bauer Assistenz Präs_ident/Hauptgeschäflsführung BDA I DIE ARBEITGEBER Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Twitter j lnstagram I BDA Agenda                      · ..Wirtschaft für Europa· _ -  IJn!;  '"Ef'füifflk~ .. J:lf_            ~-•·1für,"" "· ....><rum~_         ""schen'ELL~a•.S~iNie''tscnaft! _..~_,.,   ........,,.,.,_,..,..,.,__.__ __ n _ _ . ,,                                      6 7 "L- BK'in         1 Posteingang AL 4 27. ~UV. 1020 Oi. OEZ. 2020 Sh· wi ~J c-< «:~ ? ~ '6ttk kw+· 1
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Prof. Dr. Helge Relnhold Braun MdB Chef des Bundeskanzleramtes ~·B.D·1· Christina Ramb Bundesminister fü; besondere Aufgaben                                             Mitglied der Willy,Brandt-Stt. 1          · 10557 Berlin •JZDH · ZE>m,11.,,,,...., DES Dtu'TSCHEH~· Hauptgeschäftsführung ·4~ HDE Sehr geehrter Herr Bundesminister,                                                   'VJl 1 Fiarii.lelsverband • ·    Q~utschland · hn Rahmen der Sitzung des ELI-Arbeits- und Sozialmjn/sterrats am 3. De- zember 2020 sollen Weitreichende lind sehr nachteilige Schlussfolgerun- gen zur Regulierung von_globaleii Wertschöpfung'sketlen getroffen wer, den. Wir möchten Sie bitten, aüf eine Ablehnung der Schlussfolgerungen durch die BundesregierunQ hinzuwirken.           ·                                27. November 2020 Die Schlussfolgerungen sehen vor, dass die Europäische Kommission e.lne seklorObergrelfende Regulierung vorlegen 11011, die die Unternehmen · niit neuen umfassenden Sorgfallspfllchlen für globale Wertschöpfungs- (letten belasten wird. Diese Pflichten fütUntemehmen. sollen nicht nur. Menschenrechte, sondern auch einfachgesetzlich11 Sozial-, Arbeits- und Umweltstahdards für alle Stufen der gesamten globalen Wertschöpfungs- kette, beinhalten. Dies geht nicht nur Ober die UN-Leitprinzipien, sohdern auch weit Uber den ·Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschen- rechte (NAP) der Bundesregierung selbst hinaus, ,;fie die „Prozesse ;'.\nge- inessener Sorgfalt" auf international anerkannte Menschenrechte (.hu~ . man rights due dlligence") begrenzim. Der mit den Sch.lussfolgerungen geforderte Regulierungsvorschlag der EU-Kommission WOrde den Unternehmen eine Rechtsverantwortung für globale Wertschöpfungsketten - und nicht nur Lieferketten - aufbürden. Dies wUrde den Verantwortungsbereich erheblich um den B-C-Berelch . bis hin zur Entsorgung erweitern. Des Weiteren würden In EU- FrE!ihandelsabkommen systemwidrlg konkrete Verpflichtungen fü~ Unter- nehmen zum globalen Lieferkettenmanagement.aufgenommen. Diese geplanten Ratsschlussfolgerungen sind nicht     vom   Koalitionsvertrag     BDA 11:iundeswritlrtl'guntuier und dem NA? der Bundesregierung ged!!)ckt. Es darf nicht sein, dE1SS das          Oeµtscl'len Arbe!lgobenierbände BMAS im Nanien der Bundesre91E1rung bei einem so wichtigen Therria                Mitg/led von ~USINESSEURÖPE auf europäischer Ebene etwas zustimmt, das von der Koalition nicht ver-           Hausadresse: einbart wurde und wozu es keinen Konsens gibt.                                    areiie ·straße29 J1017~ Bedln - , Brfofadrosse 11054-Berfin
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Die geplanten Ratsschlussfolgerungen stehen auch nicht In Übereinstim- mung mit den Aussagen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, wonach Losungen zur Lieferkettenregulierung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirt- schaft nicht schaden dürfen. Eine derartige Ausweitung der unternehmeri- schen Rechtspflichten zu einfachgesetzlichen Sozial-, Arbeits- un!l Um- weltnormen für alle Stufen einer globalen Wertschöpfungskette würde der . Wettbewerbsfähigkeit der eng vernetzten und von internationalen Roh- stciffzulieferungen abhängigen de1,1tschen Wirtschaft enonnen Schaden • zufügen. Deshalb möchten wir Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass sich der Vertreter der Bundesregierung Im Rahmen der Sitzung der EU-Arbeits- und Sozialmlnister am 3. Dezember 2020 gegen die Annahme der Schlussfqlgerungen zu globalen Lieferketten ausspricht Eine Kopie des Schreibens senden wir an Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaler. Mil freundliehen GrOßen Steffen Kampeter ·                   Dr. Joachim Lang Hau ptgeschäffsführer                Hauptgeschäftsführer BDA.                                 BOI /4.hJ                              Qf{~~ Holger Schwannecke ·                 Stefan Genth. Generalsekretär                      Hauptgeschäftsführer· ZDH                                 · 1:iDE .2
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~&ES': ---                                              . Sf3tting big tiio/fr§s<ti1fti©ifftotion. w. Go..s~ntaii                                                                                                                0.10,2020 An,.: Herrn !:lund~smJ.ntst.er Prof, 11.rc.i:!elge;Braµfl ' Chef des Buhdeskanzletamtsf Poste/t.gai\g AL 4                                                03. NOV. 20ZO · Willy-Brandt•Straße-1 10557 Bed.in                         l /      n ,r.l, u_ny, i;      rrn 1 „ . ~u2v fi L Eckpunkte ·eines „Sor~altspflichtengesetzes" für Lieferketten .( sehr geehrter Herr BLindesmfnlsterProt Dr. ·Helge l~raun, . lcl\ wende mith ;m Sie Wegen der laufenciim Abstimmung verschl~dimer Bilndesnilnlsterie~ zu. sogenannten .Eckpunkten für •ein Lieferkettengesetz zur RegeftJn)l men~chenreohtlicher unp umweltbezogener Sörgfaltspfllchten in den .glol;Jalen Uefer- und Wertschöpfungsketten der Unternehmen (SorgfaltspQl~h11!ngesetz)",. Pie tm~ blstier bekanriteo lnh,ilte.se_henwlr ~e'1rkt1t!sch, . -Wir, die ·Ffrm~ w.. Gessmann sind ein Familienunternet1111en g~gr!incfet 1930, 1,\/jr ~in,(weltWeit a!<tiv µrid h~ben in Deuts~hlanlf,siö M/~rbelter und klelil.ere Wet~e.ln Indien,, China,. i>ql,en.und Nordamerlka,. Uns~'ri.,stra~egle ist sehr .J~nl!frist)t°allsg!'r.li:htet ul)d ·l)eruht auf .ela,;,ro. hohen Werteprinzjp hicht nur Im Umgang 'inft Menschen, sqngem-ayc_h n'l1t der.Umwelt. Wir wählen ipsi/esonde're unsere FOliru'lgsmitarbeiter genereil nach· integrttät und sehr h9heni, humanistischen Werten ai:is.'Wirleberi diese ~ultur für all unsere Mitarbeiter aktlv v·ar. · Wir a_laeptieren keinerlei Fehlverha_lten in diese Richtung.                             ·              · Uns ist die Einhaltung der Men$Ch\mrechte sehr wichtlgl Sie ist aber eine so große Allfgabe, da~_di_e Wirtschaft (und Im koQkreteh Fall das Unternehmen) die Verantwor:tl,!ng nicht alfeln be\y§ltigerrkarn. Ohne die Ver~~l~11isse vor Ort wirklich zu 'Verbessern, würde11 solche Auflagen uns gegenüber eotöpälschen ilnd· 'lnternatkiilalen (    Wettbewerbern klar benachtelfigen. Sollte die Bundesreglerung dennoch an dem Gesetzesvorhaberi festhalten, Ist die Ausgestaltung für uns als export9rlentiertes Unter.nehmen extrem wichtig. Zunächst Ist es für die. Praxis WicMig, gas$ ein Ausnahmetatbestand in i:lle Eckpunkte aufgenommen wird. Dieser sollte kfarstefleo, dass bei elnero' 1oö'- prozentigen Untehiehm~ns.tätigkeit In Deutschland oder dem EU-Auslan,f keine Risikoanalyse mi~ entsprechender Berlchtspfllcht erfolgen. muss.                                                           ·                   · Außerdem kann eine solche Verpflichtung wenh iiberttaUpt m.ir von ·großen Unternehmen mit mehr ·als s:ooo Mitarbeitern (wie es auch Im französischim Lieferkettengesetz der Fall ist) erfüllt werdl!n, 1,m.d ;iuch dann mir-eine Sorgf;,lispflicht für die erste Stufe der Lieferkette der Unternehmen ("r:fir!'kte Geschäftsbeziehung"; Tier--1,J, dl_e außerhalb der EU sitzen. Die großen Unternehmen wälze!'\ sonst ihre Verpflichtungen auf kleinere Unternehmen EU-Intern ab. Problem11ti,;ch Ist ·zudem der fast grenzenlose Am,vendungsbereich unter Verwendung zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe. Die H~ftung für ein unbestimmtes Fehlyerhalteli soll in der•Lieferkette bis Ins ietrte Glied reichen. .                                                                                                         AJ     J,;,· :i.t-. ·a-yv~ 2/r../..A. {,.,A~w,100- u:q . C     ,:$;'f,.,'•         ;:•.l:t,, ~---- ••• '~}~(• T~iin ,4,lln:ii<i 'f00';',}li'-0~4/'?Jj.21l:!!!i _ ~- . . •· HaUp(reg sstr-a t.ür Bum.l~§k~.n:;m_;l ~1.~:,it~~/.;~. naiin.coni                         ;Jlr,
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Unser Konzern verfiigt über ein Lieferantennetzvon-mehr als 2000 ZUiieferern. Eine solch weitreichende Garantie für die Eir\haltungder' Menschenrechte Ist aber unmöglich und ·1n d_er betrlebllchen Praxis schlicht nicht umsetzbar. Wir können die Herstellungs• und Lieferprozesse In unserer ·internationalen Lieferkette nicht vollständig und permanent überwachen (oder gar die in den Eckpunkten verwendeten Begriff cjer „Wertschöpfui:igskette"). Wir bitten Sie daher hierauf eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung zu achten. Dafür ist die Begrenzung auf direkte Zulieferer essenziell; also die ZUiieferer, zu denen eine direkte Veitragsl)ezlehung be.steht (tler·l). Auch die UN•L~l\prtnzlplen Wirtschaft und Menschenrechte sehen aus gutem Grund keine Haftung für das Verhalten Dritter vor. Diese stellen genauso wie der deutsche NAP zudem klar auf .Menschenrechte" ab. Die Ausweitung auf Standards im Arbeits• und Umweltrecht überfra_chtet ein solches Gesetz und geht deutlich über dfe Vere!nbärung Im ·Koalltionsve_rtrag hinaus. Um die · enormen (zivilrechtllchen) Haftungsrisiken zu minimieren, -wäre unser Unternehnien gezwungen, Lieferketten zu verkürzen und uns aus Regionen mit problematischer Menschenrechtslage zurückziehen und Gesdiäftstätlgkefteli einzustellen. ~ngagemem der Unternehmer:i In Elltwlcklungs_ländern Ist bei unkalkufierbareri Rechtsrisiken nicht möglich. Unser Unternehmen wird die Anzahl unserer"Zulleferer drastlschred.uzleren und uns aus Ländern ·mit : anhaltender Menschenrechtsproblematik zurückzie.hen .,;!lssen .,;lt entsprechenden Konsequenzen für unsere Produktionen. Abschließend möchten Ich Sie bitten, unsere aectenken und Vorschläge bei Ihrer !<i;>mpromlssfindung zu berüd(sichtigen, Eine praxisnahe, zlelgerlchtete Unterstützung der Unternehmen vor Ort 'In Staaten bzw. Regionen, In denen es Risiken zur Verletzung von lnternatlonalenMenschenrechtsstanda,ds gibt, fst zlelführender als jedes Gesetz. Gerne stehen wir ihnen für eine vertiefende Diskussion ,ur Verfügung, um Insbesondere die Schwierigkeiten zu verdeutlichen, die unserl,lnternehmen mitdein geplanten Gesetzentwurf sieht. Mit freundlichen Grü~en W. Ge         ann GmbH ( Alwin Ehrensperger (Geschäftsf0hrer/CEOj
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Möller, Marie Von:                                       Niermann, Holger ~esendet:                                  Donnerstag, 7.Januar202113:14 An:                                        Möller, Marie Betreff:                                   WG: Menschenrechte in der Lieferkette Anlagen:                                   200625c..Brinkaus Verbändebrief Lieferketten.pdf ----Ursprüngliche Nachricht--- Von: Winter, Helen               . Gesendet: Dienstag, 30. Juni 2020 17:15 An: ref411 <ref411@bk.bund.de> Betreff: WG: Menschenrechte In der Lieferkette ----Ursprüngliche Nachricht--- Von: Dercks, Dr. Achim <dercks.achlm@dihk.de> Gesendet: Dienstag, 30. Juni 202017:13 An: Röller, lars-Hei1drlk <lars-Hendrik.Roeller@bk.bund.de>; Winter, Helen <Helen.Winter@bk.bund.de> Ce: Wansleben, Dr. Martin <wansleben.martin@alhk.de> Betreff: Menschenrechte. in der Lieferkette. Lieber Herr Röller, liebe Frau Winter, · aus gegebenem Anlass sende ich Ihnen anbei eirten Brief der Präsidenten der 4 Spitzenverbände aus der letzten Woche an Herrn Brlnkhaus zum o.g. Thema. Angesichts der extremen Belastung vieler Betrieb_e durch die Corona- Krise -wie unsere heute vorgestellte Corona-Blitzbefragung wieder-bestätigt- sowie in "Nachfolge" des Kabinettsbeschlusses zum Unternehmensstrafrecht wäre eine Entscheidung der Bundesreglerung zu einer erneuten zusätzlichen Belastung für Unternehmen das völlig falsche Signal - l/m es diplomatisch auszudrücken. Die DIHK" Vorstandssitzung in der-vorletzten Woche war bereits durch eine emotional aufgeladene Stimmung nach der Weichenstellung beim Unternehm.ensstrafrecht geprägt. Schon datnit war das Wort "Belastungsmoratorium" zu einer unglaubwürdigen Worthülse aus Sicht der-Betroffenen geworden.                                         . Sie kennen qie Argumente in dem Brief und auch sonst rund um das Thema besser.als ich. Daher kann ich nur meine Hoffnung formulieren, dass das BKamt morgen-bei seiner j:Jisherigen Linie bleibt. Freundliche Grüße Ihr Achim Dercks • Dr. Achim Dercks 1
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~iBD.B ßumlcSVttl#iiul der lkiitidlci\ IJ1i!1.lttiie C:.V. Herrn Ralph Brinkhaus, MdB Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Platz i:ler Republik 1 11011 Berlin Berlin, 25.06.2020 sehr geehrter Herr Brinkhaus, für die Wirtschaft sind die verantwortungsVolle Gestaltung von Liefer- und Wert- schöpfungsketten und Nachhaltigkeit wichtige Themen. Deutsche Unternehmen en- gagieren sich - .iuch.weltweit- im Rahmen ihrer Möglichkeiten und tragen im Aus- land zu höheren Sozial- und Umweltstandards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand bei, Deutsche Arbeitgeber sind .deshalb weltweit bei Ar- beiinehmem höchst gefragt und gelten als-besonders attraktiv. Die Spitzenverbände der del!tscjlen ·Wirtschaft beteiligen sich konstruktiv an einer praxisgerechten Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Men~ . . schenrechte {NAP) der Bundesregierung und haben deshalb für eine Beteiligung der Unternehmen an der zweiten.Befragung geworben~ mi.t Erfolg. Trotz Corona- Pandemie und exlstenziellen ·Sorgen haben knapp 600·Unlernehmen freiwillig deh umfangreichen·Fragebogen beantwortet, so dass das Quorum deutlich übertroffen wurde. Daher Ist es. uns wichtig, Ihnen unsere Bedenken zu den laufenden Überle- gungen zu einem nationalen Lieferkettengesetz zu übermitteln.                           Bundesverelnigumf der Deutschen Arbeilgeber- vertitinde• Die Achtµng der Menschenrechte ist für die deutschen Uritemehmen ein wichtiges .Anliegen. Das gilt ohne Einschränkung für den eigenen Betrieb. Etwas ganz ande-         Bundesverband !!er Deutschen industrie e. V. res ist es aber, auch für Lieferanten In der Lieferkette in die Haftung genommen zu werden. Die !>:nzahl von Zulieferern kann bei großen Konzernen bereits in der ers-      Deutscher tridusl!le- und Handelskammertage. V. ten ·stufe Ober 100.ooo·untemehmen betragen. Selbst mittlere Unternehmen haben häufig mit etlichen 1ausenden direkten Zulieferern zu tun. Deutsche Unternehmen         ini Haus·der □eutscheri Wlrt.scha ft haben dabei häufig je nach Größe urid Branche unterschiedliche Einflussmöslich        0 Breite Straße 29    · keilen .auf die Einhaltung von Standards in anderen Ländern durch direkte Zuliefe-      10178 Berlin rer, für die davorliegenden Stufen i~t ei_ne Kontrolle in der Praxis kaum möglich. Zentralverband des Müssten cieutsche Unternehmen für die Arbeitsbedingungen eines Zulieferers ent-         Deutschen Handwerks- e. V. lang oder am Ende der Lieferkette haften, Wären globale Lieferketten - wie wir sie      Mohrenstraße 26 / 21 10117 Berlin kennen -riicht mefifmögfich. · Sollte in Deutschland ein' Lieferkettengesetz verabschiedet werden. würden hiesige - Unternehmen im internationalen Wettbewerti benachteiligt. Konkurrenten aus aride- ren Ländern hätten einen noch größeren.Vorteil gegenüber deutschen Untemehs
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men, die bereits jetzt schon hohe Standards einhalten. Allenfalls denkbar ist eine Überarbeitung und Erweiterung der bestehenden europäischen CSR-Berichterstat- tu.ngsanforderungen um den Aspekt der glbbalen Lieferketten. Alles andere führt zu weiterer Unsicherheit, da bei einer europäischen Richtlinie zu Lieferketten sehr un- terschiedfiche nationale Umsetzungen zu befürchten sind. In der momentanen Krise benötigen die Unternehmen alle. Ressourcen im Kampf gegen die Corona-Auswirkungen. Für viele Firmen geht es dabei um die Existenz. Das Vertrauen in ela Belastungsmoratorium wird durch das Vorantreiben verschie- dener Gesetzesvorhaben mit Zusatzbelastungen zerstört, eine gesetzliche Rege- lung im Bereich der Lieferketten würde die KMt zwischen politischen Entscheidun- gen und unternehmerischen Herausforderungen weiter vergrößern. Der internationale Handel.und die Lieferkettenbe,!:iehungen sind durch die Maßnah- .men gegen c(as Coronavirus größtenteils erschwert, wenn nicht sogar zum Erliegen gekommen. Die exportorientierte deutsche Wirtschaf! befin_det sicti aufgrund neu· hinzugekommener Hancfelsbeschränkungeil sowie weiterhin bestehender Grenz- schließungen und Reiseeinschränkungen.In der größten Krise seil dem zweiten Weltkrieg. Es gibt keine Aussicht auf eine schnelle Erholung, erst recht nicht mitzu- sälzlichen bürokratischen und finanziellen Belastungen durch ein .Lieferkettenge- setz. Dies hilft zudem unseren Handelspartnern In den ebenfalls vom Coronavirus betroffenen Ländern nicht, ebenso wenig wie C!en Menschen vor Ort, die bei den Zulieferern arbeiten.Denn im Zweifel erhöh\ es für deutsche Unternehmen den . Druck, zur Vermeidung vorl Haftungsrisiken, nicht mit Unternehmen in anderen Län- dern zusammenzustrbefteri und sich von dort zurückzuziehen; anstatt zu invesUe- .ren. Wir plädieren Im Interesse der deutschen Unternehmen deshalb. nachdrücklich da- für, keine weiteren Gesetze für die internationalen Handelsbeziehungen zu verab- schieden, die. die noch bestehenden Lieferketten belasten. Die C0rona-Krlse ist eine ernsthafte Herausforderun_g für un~ere Gesellschaft, für die Wirtschaft und für unseren Zusammenhalt. Hierauf.sollten wir angemessen rea- . gieren. Freundliche Grüße Ingo Kramer                                    Prof. Dieter Kempf Präsident BOA                                  Präsident BOI Dr. Eric Schweitzer                             Hans Peter Wollseifer Präsident DIHK e. V.                           PräsidentZDH ·
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Möller, Marie Von:                                      Niermann, Holger Gesendet:                                 Donnerstag, 7. Januar 2021 13:16 An:                                       Möller, Marie Betreff:                                  WG: Position des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie (Wdk) zum Lieferkettengesetz Anlagen:                                  wdk POSITION...Lieferkettengesetz.pdf Von: Röller, Lars-Hendrik Gesendet: Donnerstag, 3. September 2020 13:15 An: Winter, Helen; tef111•             · Betreff: WG: .   Position des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie (wdk) zum Lieferkettengesetz· .                                                                 . Zk Von: Gesendet: Donnerstag; 3.September 2020 13:.0<1 · An: Röller, Lars-Hendrlk . Betreff: Position des Wirtschaftsverbands der   deutschen Kautschukindustrie (wdk).zum Lieferkettengesetz r   - ,  •.   ~- Sehr geehrter Herr Professor Dr. Röller, -                                                    ,,_        '        . -:.;:,,.:•'    . ..   ,• .t·    ~-,J;iC- dle Bundesregierung plant ein Lieferkettengesetz. Den vom Bundesministerium für wirtsthaftHche Zusa.mföf!.riarbeit · ·· •                               ■ •   ■    ••      '       ■               ' • ;    •  •            • '·        ·'-··'. •   ,.,;.,,, '~~ und Entwicklung {BMZ) und vom Bundesm1mstenum für Arbeit und Soziales (BMAS} vorgelegten Eckpunkten zufolge· soll es                                                                                         ·         · · · '.,· · · · ,,,"" - definieren, welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben und wie Untemehrrieri · · ·:.,":fJ diesen in ihren Lieferketten nachkommen können - Unternehrnen dazu verpflichten, über ihre Anstrengungen Bericht zu erstatten - die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern vor Gericht stärken und einen Weg eröffnen, Schadensersä~ansprüche in Deutschland geltend zu machen. Das Bundesumweltministerium (BMU) und das ihm zugeordnete Umweltbundesamt (UBA) bereitem aktuell di!rüber hinaus eine politische Initiative vor, - um die Einhaltung von Umweltstandards in <ler vorgelagerten Wertschöpfungskette und - die Einhaltung von Umweltstandards in der nachgelagerten Verwendung der Fertigprqdukte als weitere Pflichten für Unternehmen In das Lieferkettengesetz aufzunehmen. Der Wirtschaftsverband der d_eutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) sieht diese Ansätze kritisch und will mit dem beigefügten Positionspapier im Interesse eines konstruktiven Dialogs Ansätze vorschlagen, die besser geeignet sind, um das übergeordnete Ziel der Einhaltung von Menschenrechten und Nachhaltigkeitsstandards in globalen Lieferketten sicherzustellenc. Kernpunkte der wdk-Position zu einem Lieferkettengesetz sind: • Ein Lieferkettengesetz bedeutet das Outsourcing staatlicher Verantwortung und Übertragung auf die Unternehmen, die hierzu nicht in gleicher Weise In der Lage· sind. 1
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• Ein nationaler Alleingang bedeutet mit Blick_ auf die globalen Wertschöpfungsketten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen,der dazu führen kann, dass ausländische Mitbewerber Marktanteile gewinnen, die geringeren Wett auf soziale und ökologische Standards legen (,,CSR Leakage"). • Die Durchsetzung von Menschenrechten und Nachhaltigkeitsstandards muss Im Dialog mit den betroffenen Schwellenländern geschehen. Deshalb sollten Bran_chenstandards, die in einem solchen Prozess e~twickelt wurden oi:ier werden, Anerkennung finden, Die deutsche Kaut_schukindustrie hat sich bereits 2014 mit einer verbindlichen lliachhaltlgkeits-Charta eine Selbstverpflichtung auferlegt und beteiligt sich an der „Global Platforrri for Sustainable Natural Rubb_er" (GPSNRi, die an der globalen Verbesserung bei der nachhaltigen Produktion von Naturkautschuk · arbeitet. • Gesetzliche Vorgaben müssen die Besonder_heiten _in den Lieferketten i.md-insbesondere in den Erzeugerstaaten berücksichtigen. Eine Regulierung nach.dem Prinzip „one size fits all" verbietet sich. • Die Einflussmöglichkeiten deutscher Unternehmen im Ausland sind b_egrenzt. Diesen Umstand muss ein. Lieferkettengesetz bei der uDurchdringungstiefe" der Lieferkette und möglichen Sanktionen berücksichtigen. Für Rückfragen oder einen persönlichen Austausch stehen Ihnen Vertreter unseres Verbandes gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Ch"ristoph Sokolowski Leiter des Hauptstadtbüros . wdk Wirtschaftsverband -- der deutschen Kautschukindustrie e.V. Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 6069 Hauptgeschäftsführer: Boris Engelhardt z
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