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Newsletter vom 5. Dezember 2023

Ermittlungen gegen FragDenStaat-Chefredakteur Arne Semsrott

FragDenStaat-Newsletter

Hallo!

 

Im August erschienen bei FragDenStaat Dokumente aus laufenden Verfahren gegen die „Letzte Generation“ und das Radio Dreyeckland. Jetzt ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen unseren Chefredakteur wegen zweier Straftaten nach § 353d Nr. 3 StGB. Es geht um die Veröffentlichungen von Gerichtsbeschlüssen aus den Strafverfahren gegen Aktivist:innen der Klimabewegung sowie gegen einen Journalisten des freien Radiosenders.

 

Die Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten aus laufenden Strafverfahren ist eine Straftat. Dieses Verbot schränkt die Pressefreiheit unverhältnismäßig ein. Daher haben wir gestern mit dem Strafverteidiger Lukas Theune und Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Wir fordern, das Verfahren gegen Arne auszusetzen und die Frage durch das Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.

 

Aus unserer Sicht ist die Strafnorm verfassungswidrig und verstößt gegen die Pressefreiheit. Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch der Bundesgerichtshof betonen in ihrer Rechtsprechung in diesem Zusammenhang die Relevanz der Pressefreiheit. Es muss auch in laufenden Strafverfahren wie zur „Letzten Generation“ erlaubt sein, bei öffentlichem Interesse aus amtlichen Dokumenten zu zitieren.

Wir wünschen dir einen schönen Tag und eine angenehme Woche!

Beste Grüße
Thomas und das gesamte FragDenStaat-Team

Jetzt unsere Stellungnahme lesen

Die Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten aus laufenden Strafverfahren ist eine Straftat. Dieses Verbot schränkt die Pressefreiheit unverhältnismäßig ein. Daher haben wir gestern mit dem Strafverteidiger Lukas Theune und Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Wir fordern, das Verfahren gegen Arne auszusetzen und die Frage durch das Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.

 

Aus unserer Sicht ist die Strafnorm verfassungswidrig und verstößt gegen die Pressefreiheit. Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch der Bundesgerichtshof betonen in ihrer Rechtsprechung in diesem Zusammenhang die Relevanz der Pressefreiheit. Es muss auch in laufenden Strafverfahren wie zur „Letzten Generation“ erlaubt sein, bei öffentlichem Interesse aus amtlichen Dokumenten zu zitieren.

Wir wünschen dir einen schönen Tag und eine angenehme Woche!

Beste Grüße
Thomas und das gesamte FragDenStaat-Team