Beteiligung externer Mitarbeiter an Gesetzentwürfen

Informationen darüber, an welchen Gesetz- und Verordnungsentwürfen sowie Evaluierungsberichten externe Mitarbeiter (nach dem 13. Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung) beteiligt waren.

Mit "Informationen" ist gemeint:
- Name des jeweiligen Gesetzes- und Verordnungsentwurfes bzw. Evaluierungsberichts, an dem ein externer Mitarbeiter mitgewirkt hat
- Name der entsendenden Stelle des beteiligten externen Mitarbeiters

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2015
  • Frist
    7. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen da…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beteiligung externer Mitarbeiter an Gesetzentwürfen [#10086]
Datum
5. Juni 2015 12:17
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, an welchen Gesetz- und Verordnungsentwürfen sowie Evaluierungsberichten externe Mitarbeiter (nach dem 13. Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung) beteiligt waren. Mit "Informationen" ist gemeint: - Name des jeweiligen Gesetzes- und Verordnungsentwurfes bzw. Evaluierungsberichts, an dem ein externer Mitarbeiter mitgewirkt hat - Name der entsendenden Stelle des beteiligten externen Mitarbeiters
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Beteiligung externer Mitarbeiter an Gesetzentwürfen [#10086]
Datum
9. Juni 2015 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beteiligung externer Mitarbeiter an Geset…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Beteiligung externer Mitarbeiter an Gesetzentwürfen [#10086]
Datum
7. Juli 2015 10:45
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beteiligung externer Mitarbeiter an Gesetzentwürfen" vom 05.06.2015 (#10086) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Schreiben vom 05.06.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anli…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Schreiben vom 05.06.2015
Datum
9. Juli 2015 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 05.06.2015 über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung. Mit freundlichen Grüßen