Gutachten zur Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten für die Selektorenliste im BND/NSA-Untersuchungsausschuss
die 15-seitige Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zur rechtlichen Bewertung der Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten für die Selektorenliste im BND/NSA-Untersuchungsausschuss, wie zitiert auf SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/lammert-fordert-selbstbestimmung-des-bundestags-bei-nsa-spaehliste-a-1038544.html).
Ergebnis der Anfrage
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass dem Ermittlungsbeauftragten zwar faktisch eine Filterfunktion zukommt mit der Folge, dass ihm Material zur Verfügung steht, das den Ausschussmitgliedern faktisch nicht im gleichen Umfang zur Verfügung steht. ** In rechtlicher Hinsicht darf dem Ausschuss aber der Zugang zu Material, das dem Ermittlungsbeauftragten zugänglich ist, nicht verweigert werden. **
Vollständiges PDF: https://fragdenstaat.de/files/foi/30670…
aus IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/wissens…
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Juni 2015
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17. Juli 2015
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