Abmahnungen durch die Polizei NRW

Sie haben vergangene Woche dem Blog "Netzpolitik.org" eine Abmahnung zukommen lassen, um die Nutzung des Logos des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste in Verbindung mit dem Schriftzug "LZPD" zu untersagen.
Siehe: netzpolitik.org/2015/die-polizei-nrw-schickt-uns-abmahnung-wegen-verwendung-eines-logos/

Dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Wie viele Abmahnungen wurden jährlich seit dem Jahr 2010 bis einschliesslich 2015 wegen der unberechtigten Nutzung von Logos und Wortkombinationen der Polizei NRW verschickt?
2. Wie viele davon gingen an Medien oder Journalisten? Sofern möglich, bitte aufgeschlüsselt nach Jahren.
3. In welcher Höhe wurden dadurch Abmahngebühren oder Schadensersatzansprüche eingenommen? Sofern möglich, bitte aufgeschlüsselt nach Jahren.
4. Hat sich die Polizei NRW, neben den im Artikel genannten, noch weitere Logos und Wortkombinationen rechtlich schützen lassen?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2015
  • Frist
    18. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abmahnungen durch die Polizei NRW [#10189]
Datum
16. Juni 2015 16:09
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie haben vergangene Woche dem Blog "Netzpolitik.org" eine Abmahnung zukommen lassen, um die Nutzung des Logos des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste in Verbindung mit dem Schriftzug "LZPD" zu untersagen. Siehe: netzpolitik.org/2015/die-polizei-nrw-schickt-uns-abmahnung-wegen-verwendung-eines-logos/ Dazu habe ich ein paar Fragen: 1. Wie viele Abmahnungen wurden jährlich seit dem Jahr 2010 bis einschliesslich 2015 wegen der unberechtigten Nutzung von Logos und Wortkombinationen der Polizei NRW verschickt? 2. Wie viele davon gingen an Medien oder Journalisten? Sofern möglich, bitte aufgeschlüsselt nach Jahren. 3. In welcher Höhe wurden dadurch Abmahngebühren oder Schadensersatzansprüche eingenommen? Sofern möglich, bitte aufgeschlüsselt nach Jahren. 4. Hat sich die Polizei NRW, neben den im Artikel genannten, noch weitere Logos und Wortkombinationen rechtlich schützen lassen? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer unten angefügten E-Mail-Anfrage, die ich an d…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Abmahnungen durch die Polizei NRW [#10189]
Datum
17. Juni 2015 06:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer unten angefügten E-Mail-Anfrage, die ich an die zuständige Dienststelle weitergeleitet habe. Von dort werden Sie Antwort erhalten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung Ihrer unten stehenden Anfrage wird die Beantwortung zuständigkeitshalber…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
AW: Abmahnungen durch die Polizei NRW [#10189]
Datum
29. Juni 2015 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung Ihrer unten stehenden Anfrage wird die Beantwortung zuständigkeitshalber durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW erfolgen. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Schutz der Marke Polizei
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Schutz der Marke Polizei
Datum
15. Juli 2015 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
64,7 KB