Gutachten der wirtschaftsprüfer (BDO) zur DeutschenStiftung Organtransplantation

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

Ich bitte um vollständige Einsicht in das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO zu obiger Organisation.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. April 2012
  • Frist
    17. Mai 2012
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten der wirtschaftsprüfer (BDO) zur DeutschenStiftung Organtransplantation
Datum
11. April 2012 11:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) Ich bitte um vollständige Einsicht in das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO zu obiger Organisation.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem IFG vom 15. April 2012 Sehr geehrter Herr << Name removed >>, Ihr Antrag auf Einsi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 15. April 2012
Datum
27. April 2012 14:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, Ihr Antrag auf Einsicht in das Gutachten der BDO zur DSO ist heute im für das Informationsfreiheitsgesetz zuständigen Referat Z 22 des BMG eingegangen. Er wird so schnell wie möglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 15. April 2012 Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 15. April 2012
Datum
22. Mai 2012 21:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten der wirtschaftsprüfer (BDO) zur DeutschenStiftung Organtransplantation" vom 11.04.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage, 21 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Gesundheit
Deutsche Stiftung Organtransplantaioin
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Deutsche Stiftung Organtransplantaioin
Datum
5. Juli 2012
Status
Anfrage abgelehnt
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittelung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Gutachten der wirtschaftsprüfer (BDO) zur DeutschenStiftung Organtransplantation"
Datum
5. Juli 2012 23:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittelung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-der-wirtschaftsprufer-bdo-zur-deutschenstiftung-organtransplantation/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil es sich bei der DSO um eine öffentliche Einrichtung handelt und die Art der Verwendung öffentlicher Gelder nicht geheim gehalten werden darf. Weiterhin handelt es sich um eine Organisation die Spenden verwaltet - nämlich Organspenden die Leben retten. Es sind sensible und öffentlich anerkannte Spenden. Die Organisation, die diese verwaltet, muss auch ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Gründe einer besonderen Vertraulichkeit liegen meines Erachtens nicht vor, bzw. stehen nicht vor einem öffetnlichen Interesse. Namen können z.B. geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrt<< Greeting >> vielen Dank für Ihre Email. Bitte teilen Sie mir aus datenschutzrechtliche…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Gutachten der wirtschaftsprüfer (BDO) zur DeutschenStiftung Organtransplantation"
Datum
6. Juli 2012 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt<< Greeting >> vielen Dank für Ihre Email. Bitte teilen Sie mir aus datenschutzrechtlichen Gründen noch mit, ob Sie mit der Nennung Ihres Namens gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit einverstanden sind. Sobald mir Ihre Einverständniserklärung vorliegt, werde ich die Behörde um eine Stellungnahme bitten, um den Sachverhalt rechtlich prüfen zu können. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird in Ihrer Angelegenheit in einer Ombudsfunktion, als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle, tätig. Seine Anrufung kann zusätzlich zu Widerspruch und Klage erfolgen, sie hat aber keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich möglicher Fristen. Der Bundesbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Behörden und öffentlichen Stellen, er kann aber auf eine Auskunftserteilung hinwirken. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können meine Namen zu diesem Zweck gern angeben. Mit freundlichen Grüßen
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Gutachten der wirtschaftsprüfer (BDO) zur DeutschenStiftung Organtransplantation"
Datum
6. Juli 2012 19:25
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können meine Namen zu diesem Zweck gern angeben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Juli 2012 13:34
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Gesundheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenze…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Gutachten der wirtschaftsprüfer (BDO) zur DeutschenStiftung Organtransplantation"
Datum
10. August 2012 12:17
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-721/002 II#0097 Sehr geehrt<< Anrede >> das BMG hat in seiner Stellungnahme auf den an Sie ergangenen Bescheid vom 8. Juni 2012 verwiesen. Ich habe das BMG nun gemäß § 24 Abs. 4 Satz 1 und 2 BDSG i.V.m. § 12 Abs. 3 IFG um kurzfristige Übersendung des in Rede gestellten Gutachtens gebeten. Die Prüfung der angeführten Ausschlusstatbestände wird daher noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Insoweit bitte ich Sie um Geduld. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe beim BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Inform…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe beim BfDI
Datum
19. März 2013 16:08
Status
Anfrage abgelehnt
geschwärzt
175,2 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-721/002 II#0097 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, beigefügtes Dokument erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de