Verbalnote der ägyptischen Botschaft zu Ahmed Mansour

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Die Verbalnote der ägyptischen Botschaft zu Ahmed Mansour, wie von SpiegelOnline beschrieben (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/journalist-mansour-kommt-frei-a-1040097.html), vermutlich vom 21.06.2015.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach dem IFG. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Bitte senden Sie mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich zu, spätestens jedoch nach einem Monat.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Wegen möglicher negativer Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen Deutschlands verwehrt das Auswärtige Amt den Zugang zur Verbalnote der ägyptischen Botschaft im Fall Ahmed Mansour.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Verbalnote der ägy…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Verbalnote der ägyptischen Botschaft zu Ahmed Mansour [#10249]
Datum
22. Juni 2015 18:52
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Verbalnote der ägyptischen Botschaft zu Ahmed Mansour, wie von SpiegelOnline beschrieben (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/journalist-mansour-kommt-frei-a-1040097.html), vermutlich vom 21.06.2015. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach dem IFG. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte senden Sie mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich zu, spätestens jedoch nach einem Monat. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
=?iso-8859-1?Q?Ihre_IFG-Anfrage_Verbalnote_der_=E4gyptischen_Botschaft, _V?= g. 113-2015 Sehr geehrter Herr Semsro…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
=?iso-8859-1?Q?Ihre_IFG-Anfrage_Verbalnote_der_=E4gyptischen_Botschaft, _V?= g. 113-2015
Datum
2. Juli 2015 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre IFG-Anfrage Verbalnote der Ägyptischen Botschaft, _V?= g. 113-2015 [#10249] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage Verbalnote der Ägyptischen Botschaft, _V?= g. 113-2015 [#10249]
Datum
6. August 2015 19:22
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verbalnote der ägyptischen Botschaft zu Ahmed Mansour" vom 22.06.2015 (#10249) wurde von Ihnen nicht innerhalb eines Monats beantwortet. Sie hatten mir geschrieben, dass Sie mich benachrichtigen werden, falls die Beantwortung länger als einen Monat dauert. Daher möchte ich Sie um Nachricht zum Stand der Beantwortung bitten. Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Anfragenr: 10249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.06.2015, Vg. 113-2015 Sehr geehrter Herr Semsrott, anb…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.06.2015, Vg. 113-2015
Datum
7. August 2015 13:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.06.2015, Vg. 113-2015 [#10249] Sehr geehrte Damen un…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.06.2015, Vg. 113-2015 [#10249]
Datum
11. Oktober 2015 16:26
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verbalnote der ägyptischen Botschaft zu Ahmed Mansour" vom 22.06.2015 (#10249) habe ich vor nunmehr 110 Tagen gestellt, die gesetzliche Frist ist seit drei Monaten abgelaufen. Ich bitte daher um Beantwortung der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 10249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben mit Ihrer o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreihei…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Verbalnote der ägyptischen Botschaft zu Ahmed Mansour
Datum
19. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,1 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben mit Ihrer o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) die Herausgabe der Verbalnote der ägyptischen Botschaft zu Ahmed Mansour verlangt, die in einem Artikel bei SpiegelOnline vom 22. Juni 2015 erwähnt und vermutlich vom 21. Juni 2015 sei. Darauf ergeht folgender Bescheid: Dem Auswärtigen Amt liegen aus dem fraglichen Zeitraum drei Verbalnoten der ägyptischen Botschaft vor, die Verbalnoten Nr. 240, Nr. 241 und Nr. 242, alle vom 21. Juni 2015. Diese enthalten Auslieferungsersuchen in unterschiedlichen Sprachfassungen . Ihr Antrag auf Herausgabe dieser Verbalnoten der ägyptischen Botschaft wird abgelehnt. Dem Anspruch auf lnformationszugang steht der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 1a) IFG entgegen. Danach besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen haben kann. Geschützt werden durch § 3 Nr. 1 a IFG die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland sowie das diplomatische Vertrauensverhältnis zu ausländischen Staaten und zu zwischen- und überstaatlichen Organisationen. Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, zu der neben der sonstigen Rechtshilfe auch Auslieferungs- und Vollstreckungshilfe zählen, mit anderen Staaten zusammen. Dies solle eine grenzüberschreitende Verfolgung von Straftaten durch eine international-arbeitsteilige Strafverfolgung ermöglichen und dient der Vermeidung eines strafverfolgungsfreien Raums im Bereich der transnationalen Kriminalität. Ziel ist . eine vertrauensvolle und konstruktive Kooperation unter Berücksichtigung einerseits der Erfordernisse des Strafverfahrens und andererseits des Schutzes der Rechte der Betroffenen. Grundlage der Kooperation ist der Grundsatz der Gegenseitigkeit: Ein Staat unterstützt einen anderen, wenn er darauf vertrauen kann, in vergleichbaren F.ällen Unterstützung zu erhalten. Der Rechtshilfeverkehr basiert auch darauf, dass der ersuchende Staat berechtigt davon ausgehen kann, dass die in einem Ersuchen übersandten Informationen vom ersuchten Staat insoweit vertraulich behandelt werden, als sie nicht Dritten, die an der Erledigung des Ersuchens nicht beteiligt sind, offengelegt werden. Dieses Vertrauen in die Vertraulichkeit bildet die Grundlage des Rechtshilfeverkehrs, ohne dass die Vertraulichkeit im Einzelfall ausdrücklich gefordert oder zugesichert werden müsste. Bei der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ist dies von besonderer Bedeutung, da: die Rechtshilfeersuchen Ermittlungs- oder Strafverfahren betreffen, die im ersuchenden Staat geführt werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass der Einblick durch Dritte in Ermittlungsakten deutscher Strafverfolgungsbehörden ebenfalls nicht schrankenlos gewährt werden kann. Nach den vorrangigen Regelungen in der deutschen Strafprozessordnung muss der Antragsteller zum einen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft bzw. Akteneinsicht darlegen. Zum anderen können schützenswerte Belange des von der Auskunft Betroffenen einen Versagungsgrund darstellen. Da das Fahndungsersuchen einer ausländischen Strafverfolgungsbehörde auch Teil der dort geführten Ermittlungs- oder Strafakten ist, gebietet es der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe, dass die deutschen Behörden solche Informationen nicht an Dritte herausgeben. Die Herausgabe der dem Auswärtigen Amt vorliegenden oben genannten Verbalnoten der ägyptischen Botschaft würde das im Rechtshilfeverkehr vorausgesetzte Vertrauen in die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen verletzen. Eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses im Rechtshilfeverkehr könnte auch die erfolgreiche Erledigung von Rechtshilfeersuchen beeinträchtigen, die von Deutschland künftig an die Arabische Republik Ägypten oder an andere Staaten gestellt werden. Dadurch würden die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Arabischen Republik Ägypten , aber auch zu anderen Staaten, beeinträchtigt. Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen