Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Stadt Aachen)

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

1. Wie untergliedern sich die im Jahr 2014 registrierten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, aufgeschlüsselt nach:
a) Verstößen gegen Halte- und Parkverbote,
b) unberechtigtem Halten oder Parken auf Kurzzeit- oder gebührenpflichtigen Parkplätzen (z.B. Anwohnerparken),
c) unberechtigtem Halten oder Parken auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung,
d) unberechtigtem Halten oder Parken auf Radwegen, Radfahrstreifen- oder Radschutzstreifen,
e) unberechtigtem Halten oder Parken auf Gehwegen,
f) unberechtigtem Halten oder Parken auf Busspuren,
g) unberechtigtem Halten oder Parken in zweiter Reihe?

2. Wie viele Verstöße wegen Haltens oder Parkens
a) auf Radwegen, Radfahrstreifen- oder Radschutzstreifen,
b) auf Gehwegen,
c) auf Busspuren,
d) zweiter Reihe,
wurden in den Jahren seit 2010, aufgeschlüsselt nach Jahren und genannten Verstößen, festgestellt?

3. Welche Einnahmen ergaben sich im Jahr 2014 aus Verwarn- oder Bußgeldern bezüglich Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, aufgeschlüsselt nach:
a) Verstößen gegen Halte- und Parkverbote,
b) unberechtigtem Halten oder Parken auf Kurzzeit- oder gebührenpflichtigen Parkplätzen (z.B. Anwohnerparken),
c) unberechtigtem Halten oder Parken auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung,
d) unberechtigtem Halten oder Parken auf Radwegen, Radfahrstreifen- oder Radschutzstreifen,
e) unberechtigtem Halten oder Parken auf Gehwegen,
f) unberechtigtem Halten oder Parken auf Busspuren,
g) unberechtigtem Halten oder Parken in zweiter Reihe?

4. Wie viele Fahrzeuge wurden im Jahr 2014 auf Grund von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr abgeschleppt, aufgeschlüsselt nach:
a) Verstößen gegen Halte- und Parkverbote,
b) unberechtigtem Halten oder Parken auf Kurzzeit- oder gebührenpflichtigen Parkplätzen (z.B. Anwohnerparken),
c) unberechtigtem Halten oder Parken auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung,
d) unberechtigtem Halten oder Parken auf Radwegen, Radfahrstreifen- oder Radschutzstreifen,
e) unberechtigtem Halten oder Parken auf Gehwegen,
f) unberechtigtem Halten oder Parken auf Busspuren,
g) unberechtigtem Halten oder Parken in zweiter Reihe?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Stadt Aachen) [#10298]
Datum
24. Juni 2015 21:46
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie untergliedern sich die im Jahr 2014 registrierten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, aufgeschlüsselt nach: a) Verstößen gegen Halte- und Parkverbote, b) unberechtigtem Halten oder Parken auf Kurzzeit- oder gebührenpflichtigen Parkplätzen (z.B. Anwohnerparken), c) unberechtigtem Halten oder Parken auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung, d) unberechtigtem Halten oder Parken auf Radwegen, Radfahrstreifen- oder Radschutzstreifen, e) unberechtigtem Halten oder Parken auf Gehwegen, f) unberechtigtem Halten oder Parken auf Busspuren, g) unberechtigtem Halten oder Parken in zweiter Reihe? 2. Wie viele Verstöße wegen Haltens oder Parkens a) auf Radwegen, Radfahrstreifen- oder Radschutzstreifen, b) auf Gehwegen, c) auf Busspuren, d) zweiter Reihe, wurden in den Jahren seit 2010, aufgeschlüsselt nach Jahren und genannten Verstößen, festgestellt? 3. Welche Einnahmen ergaben sich im Jahr 2014 aus Verwarn- oder Bußgeldern bezüglich Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, aufgeschlüsselt nach: a) Verstößen gegen Halte- und Parkverbote, b) unberechtigtem Halten oder Parken auf Kurzzeit- oder gebührenpflichtigen Parkplätzen (z.B. Anwohnerparken), c) unberechtigtem Halten oder Parken auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung, d) unberechtigtem Halten oder Parken auf Radwegen, Radfahrstreifen- oder Radschutzstreifen, e) unberechtigtem Halten oder Parken auf Gehwegen, f) unberechtigtem Halten oder Parken auf Busspuren, g) unberechtigtem Halten oder Parken in zweiter Reihe? 4. Wie viele Fahrzeuge wurden im Jahr 2014 auf Grund von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr abgeschleppt, aufgeschlüsselt nach: a) Verstößen gegen Halte- und Parkverbote, b) unberechtigtem Halten oder Parken auf Kurzzeit- oder gebührenpflichtigen Parkplätzen (z.B. Anwohnerparken), c) unberechtigtem Halten oder Parken auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung, d) unberechtigtem Halten oder Parken auf Radwegen, Radfahrstreifen- oder Radschutzstreifen, e) unberechtigtem Halten oder Parken auf Gehwegen, f) unberechtigtem Halten oder Parken auf Busspuren, g) unberechtigtem Halten oder Parken in zweiter Reihe?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungsamt Aachen
Ihre E-Mail-Anfrage vom 24.06.2015 nach dem IFG NRW, UIG, VIG Sehr geehrtAntragsteller/in zu der o.g. Anfrage übe…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Ihre E-Mail-Anfrage vom 24.06.2015 nach dem IFG NRW, UIG, VIG
Datum
9. Juli 2015 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in zu der o.g. Anfrage übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben wie gewünscht auf elektronischem Weg. Mit freundlichen Grüßen