Dokumente zum Leistungsschutzrecht

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Alle Unterlagen des Bundeskanzleramtes zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger und zum Entwurf der Bundesregierung eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes bezieht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2015
  • Frist
    1. August 2015
  • Kosten dieser Information:
    82,80 Euro
  • 3 Follower:innen
Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Dokumente zum Leistungsschutzrecht [#10413]
Datum
30. Juni 2015 18:49
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen des Bundeskanzleramtes zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger und zum Entwurf der Bundesregierung eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes bezieht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. Juli 2015
Status
Warte auf Antwort
Anna Biselli
Anna Biselli
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#10413] Sehr geehrte Damen und Herren, Bezüglich der anfallend…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#10413]
Datum
8. Juli 2015 11:58
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Bezüglich der anfallenden Gebühren bitte ich, mich vor Beantwortung zu benachrichtigen, sobald die konkrete Summe abschätzbar ist. Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 10413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Anna Biselli
Anna Biselli
AW: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#10413] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#10413]
Datum
3. August 2015 12:04
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Dokumente zum Leistungsschutzrecht" vom 30.06.2015 (#10413) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli Anfragenr: 10413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
4. August 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
72,3 KB
Anna Biselli
Anna Biselli
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#10413] Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte ihnen mittei…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#10413]
Datum
6. August 2015 12:37
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte ihnen mitteilen, dass ich an dem Antrag (AZ 13IFG - 02814 - In 2015 / NA 106) festhalten möchte. Bezüglich der Gebühren bitte ich sie § 9 (4) und (5) des BGebG zu berücksichtigen, da die Veröffentlichung der Dokumente im öffentlichen Interesse liegt. Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli Anfragenr: 10413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Anna Biselli
Anna Biselli
AW: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#10413] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#10413]
Datum
12. Oktober 2015 18:27
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Dokumente zum Leistungsschutzrecht" vom 30.06.2015 (#10413) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 73 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 10413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
22. Oktober 2015
Status
Warte auf Antwort