Diplomatische und konsularische Vertretung in der Südsee – Botschaft Canberra

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Deutsche Botschaft Canberra vertritt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung Australiens. Gleichzeitig vertritt der Botschafter die deutschen Interessen gegenüber den Regierungen von Nauru, Papua-Neuguinea, Salomonen und Vanuatu und der Generalkonsul mit Sitz in Sydney ist der konsularische Vertreter der Bundesrepublik in diesen Staaten.

Ich bitte um Auskunft
1) Was sind die Gründe dafür, dass hier keine eigenen diplomatischen Vertretungen bestehen? Bestehen Vertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU oder des EU-Außendienstes und werden die Interessen hilfsweise hierüber mit vertreten?
2) Gibt es hierzu diplomatische Äußerungen der Regierungen, dass die Bundesrepublik in diesen Ländern nicht durch eigene Vertretungen repräsentiert ist? Sind diese Länder in Deutschland durch eine diplomatische Vertretung repräsentiert? Bitte übersenden Sie den diesbezüglichen Schriftwechsel!
3) Wie häufig hat der Botschafter oder ein Mitarbeiter der Botschaft bzw. der Generalkonsul oder ein Mitarbeiter des Generalkonsulats seit 2010 die Länder besucht? Handelt es sich hier um reguläre Besuche?
4) Gibt es in diesen Ländern andere Repräsentationen offizieller (z.B. GIZ, KfW) oder halboffizieller deutscher Stellen (z.B. DIHT, DAAD)? Welchen Etat haben diese Organisationen für den Einsatz in diesen Ländern? Gibt es hierfür spezielle Rahmenabkommen – bitte übersenden?
5) Hat die Botschaft und / oder das Generalkonsulat für diese Länder Mittel für sogenannte Kleinstprojekte verausreicht? Wie hoch war der Etat in 2012, 2013 und 2014? Bitte übersenden Sie eine Projektliste (Name des Empfängers, Projekttitel, Projektbudget)!

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Juli 2015
  • Frist
    14. August 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Deutsche Bot…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Diplomatische und konsularische Vertretung in der Südsee – Botschaft Canberra [#10570]
Datum
12. Juli 2015 21:49
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Deutsche Botschaft Canberra vertritt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung Australiens. Gleichzeitig vertritt der Botschafter die deutschen Interessen gegenüber den Regierungen von Nauru, Papua-Neuguinea, Salomonen und Vanuatu und der Generalkonsul mit Sitz in Sydney ist der konsularische Vertreter der Bundesrepublik in diesen Staaten. Ich bitte um Auskunft 1) Was sind die Gründe dafür, dass hier keine eigenen diplomatischen Vertretungen bestehen? Bestehen Vertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU oder des EU-Außendienstes und werden die Interessen hilfsweise hierüber mit vertreten? 2) Gibt es hierzu diplomatische Äußerungen der Regierungen, dass die Bundesrepublik in diesen Ländern nicht durch eigene Vertretungen repräsentiert ist? Sind diese Länder in Deutschland durch eine diplomatische Vertretung repräsentiert? Bitte übersenden Sie den diesbezüglichen Schriftwechsel! 3) Wie häufig hat der Botschafter oder ein Mitarbeiter der Botschaft bzw. der Generalkonsul oder ein Mitarbeiter des Generalkonsulats seit 2010 die Länder besucht? Handelt es sich hier um reguläre Besuche? 4) Gibt es in diesen Ländern andere Repräsentationen offizieller (z.B. GIZ, KfW) oder halboffizieller deutscher Stellen (z.B. DIHT, DAAD)? Welchen Etat haben diese Organisationen für den Einsatz in diesen Ländern? Gibt es hierfür spezielle Rahmenabkommen – bitte übersenden? 5) Hat die Botschaft und / oder das Generalkonsulat für diese Länder Mittel für sogenannte Kleinstprojekte verausreicht? Wie hoch war der Etat in 2012, 2013 und 2014? Bitte übersenden Sie eine Projektliste (Name des Empfängers, Projekttitel, Projektbudget)! Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 162-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anbe…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 162-2015
Datum
7. August 2015 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 162-2015 [#10570] Liebe Frau Steinbrück, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 162-2015 [#10570]
Datum
13. August 2015 19:24
An
Auswärtiges Amt
Status
Liebe Frau Steinbrück, Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.08.2015. Leider drehen wir uns hier im Kreis. Es handelt sich meiner Ansicht um eine einfache Auskunft, die gebührenfrei zu ergehen; auf Ziffer 1.1 der Anlage zur IFGGebV habe ich bereits hingewiesen. Es ist auch hier nicht ersichtlich, warum Ihre Behörde für eine einfache Auskunft einen Mitarbeiter des gehobenen und des höheren Dienstes beschäftigen zu beabsichtigt. Allerdings muss die Behörde schon so effizient arbeiten, dass die Sachbearbeitung nicht zu unnötigen Kosten führt. Dies rührt schon aus dem Prinzip aus der Bundeshaushaltsordnung der sparsamen Mittel- und Ressourcenverwendung her. Im Verfahren nach dem IFG muss jedoch zunehmend geltend, dass keine zusätzlichen Hürden wie überhöhte Verwaltungsaufwendungen „produziert“ werden, mit der Informationszugang nach Möglichkeit durch die Behörde unterminiert wird. Insofern sind Sie schon erklärungspflichtig, warum ein Mitarbeiter des gehobenen und höheren Dienstes befasst sein sollen. Natürlich bemisst sich die Frage nach einer einfachen Auskunft nach dem Verwaltungsaufwand. Aber dies sind nun gerade nicht eine zeitliche Bemessung, sondern es muss objektiv erläuterbar sein. Der Hintergrund ist natürlich, dass hier trotz der Wahlfreiheit des Mitarbeitereinsatzes nicht quasi der langsamste Mitarbeiter mit der Aufgabe „abgeschoben“ werden soll und damit der Bürger belastet werden soll. Ich darf im Mitteilung des „Kostentreibers“ bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Diplomatische und konsularische Vertretung in der Südsee – Botschaft Canberra" [#10570]
Datum
14. September 2015 07:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10570 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Hinsichtlich der Begründung darf ich auf meine Mail vom 13.08.2015 verweisen. Das Amt hat seither nicht mehr reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: IX-722/002 II#0085 Sehr geehrtAn…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 12. Juli 2015; GeschZ.: IX-722/002 II#0085;Vermittlung bei Anfrage "Diplomatische und konsularische Vertretung in der Südsee – Botschaft Canberra" [#10570]
Datum
30. Oktober 2015 15:27
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: IX-722/002 II#0085 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 12. Juli 2015 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Auswärtige Amt anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-722/002 II#0085 Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "Diplomatische und konsularische Vertretung in der Südsee – Botschaft Canberra" [#10570]
Datum
6. Januar 2016 14:04
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-722/002 II#0085 Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf den bisherigen Schriftwechsel wird mitgeteilt, dass die Prüfung zur o.g. Angelegenheit noch andauert. Das Ergebnis werde ich Ihnen zu gegebener Zeit mitteilen. Mit freundlichen Grüßen