Polizeieinsatz vom 11./12.7. in Greifswald

die Liste der Polizeieinsätze, die laut http://www.polizei.mvnet.de/cms2/Polizei_prod/Polizei/de/oeff/Pressemitteilungen/Aktuelle_Pressemitteilungen/index.jsp?&pid=102142 nicht oder nicht zeitnah realisiert werden konnten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2015
  • Frist
    14. August 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Liste…
An Kriminalpolizeiinspektion Anklam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeieinsatz vom 11./12.7. in Greifswald [#10581]
Datum
13. Juli 2015 12:52
An
Kriminalpolizeiinspektion Anklam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Liste der Polizeieinsätze, die laut http://www.polizei.mvnet.de/cms2/Polizei_prod/Polizei/de/oeff/Pressemitteilungen/Aktuelle_Pressemitteilungen/index.jsp?&pid=102142 nicht oder nicht zeitnah realisiert werden konnten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kriminalpolizeiinspektion Anklam
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist durch die KPI Anklam zuständigkeitshalber an uns gesandt worden. …
Von
Kriminalpolizeiinspektion Anklam
Betreff
Polizeieinsatz vom 11./12.7. in Greifswald
Datum
13. Juli 2015 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist durch die KPI Anklam zuständigkeitshalber an uns gesandt worden. Ich habe sie an die Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg weitergleitet. Eine Antwort wird von hier erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Kriminalpolizeiinspektion Anklam
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Ihnen Frau Buchfink bereits mitteilte, erfolgt die …
Von
Kriminalpolizeiinspektion Anklam
Betreff
AW: Polizeieinsatz vom 11./12.7. in Greifswald [#10581]
Datum
24. Juli 2015 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Ihnen Frau Buchfink bereits mitteilte, erfolgt die Beantwortung ihrer Anfrage durch den Sachbereich Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Neubrandenburg. Die Einsatzleitstelle im Polizeipräsidium Neubrandenburg beurteilt permanent die Einsatzlage im gesamten Zuständigkeitsbereich, welcher sich über die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald erstreckt. Ergeben sich im Rahmen dieser Lagebeurteilung einsatztaktische Schwerpunkte mit einem erhöhten Kräftebedarf, wird in der Einsatzleitstelle eine Entscheidung zum Kräfteeinsatz getroffen. Dies mit dem Ziel, den polizeilichen Kräftebedarf am jeweiligen Schwerpunkt bestmöglich zu bedienen. Es ist in diesem Zusammenhang zwingend erforderlich, die Abarbeitung der Einsätze priorisiert vorzunehmen. Das ist „tägliches Geschäft“ der Einsatzleitstelle. Im Zeitraum der Veranstaltung in Greifswald am 11.07.2015 ist es nicht dazu gekommen, dass Einsätze deren Gefahrenprognose ein sofortiges polizeiliches Handeln erfordern, nicht auch umgehend bedient wurden. Wurde die Sachlage so bewertet, dass eine unmittelbare Gefahr nicht besteht, erfolgte die Abarbeitung erst verzögert bei entsprechender Verfügbarkeit von Kräften. Daraus resultierend hat es sich ergeben, dass Einsätze aufgrund des wegfallenden Anlasses (z. B. Hinweisgeber meldet sich erneut und teilt mit, dass mittlerweile Ruhe eingekehrt ist) nicht mehr wahrgenommen werden mussten. Mit freundlichen Grüßen