Übersicht über alle Dokumente für Landtagsabgeordnete, die vom wissenschaftlichem Dienst erstellt wurden

Übersicht über alle Dokumente für Landtagsabgeordnete, die vom wissenschaftlichem Dienst erstellt wurden
Hintergrund ist die hier erwähnte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: http://blog.fragdenstaat.de/post/122414608942/bundestag-muss-zugang-zu-dokumenten-des

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2015
  • Frist
    15. August 2015
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht üb…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Übersicht über alle Dokumente für Landtagsabgeordnete, die vom wissenschaftlichem Dienst erstellt wurden [#10627]
Datum
14. Juli 2015 22:19
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über alle Dokumente für Landtagsabgeordnete, die vom wissenschaftlichem Dienst erstellt wurden Hintergrund ist die hier erwähnte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: http://blog.fragdenstaat.de/post/122414608942/bundestag-muss-zugang-zu-dokumenten-des
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
WG: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 nach allen Dokumenten für MdL, die vom WD erstellt wurden Sehr geehrte Ihre o…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 nach allen Dokumenten für MdL, die vom WD erstellt wurden
Datum
16. Juli 2015 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Ihre o.g. Anfrage ist eingegangen und liegt hier zur Bearbeitung vor. Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 25. Juni 2015 (Aktenzeichen 7 C 1.14 u.a.). Zu diesem Urteil liegen die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, werden diese hier ausgewertet und man wird dann in der Sache unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Landtag Rheinland-Pfalz Abteilung II W 7 - Wissenschaftlicher Dienst Bettina Matter Richterin am Amtsgericht Platz der Mainzer Republik 1 55116 Mainz Telefon: (06131) 2 08 - 2424 Telefax: (06131) 2 08 - 2502 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
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AW: WG: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 nach allen Dokumenten für MdL, die vom WD erstellt wurden [#10627] Sehr g…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
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Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 nach allen Dokumenten für MdL, die vom WD erstellt wurden [#10627]
Datum
16. Juli 2015 10:43
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Vom Landtag NRW habe ich bereits die Rückmeldung erhalten, dass für dessen Gutachten eine öffentliche Datenbank existiert: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Navigation_R2010/040-Dokumente-und-Recherche/070-Gutachten/Inhalt.jsp Dies nur als Hinweis, ansonsten warte ich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 10627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: WG: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 nach allen Dokumenten für MdL, die vom WD erstellt wurden [#10627] Seh…
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Betreff
AW: AW: WG: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 nach allen Dokumenten für MdL, die vom WD erstellt wurden [#10627]
Datum
15. August 2015 06:29
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht über alle Dokumente für Landtagsabgeordnete, die vom wissenschaftlichem Dienst erstellt wurden" vom 14.07.2015 (#10627) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 10627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
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Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatische Antwort: AW: WG: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 nach allen Dokumenten für MdL, die vom WD erstellt wurden [#10627]
Datum
15. August 2015 06:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ab dem 17. August 2015 wieder im Hause. Meine Vertretung übernimmt Frau Ministerialrätin , E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> in Angelegenheiten des Bildungs-oder Wissenschaftsausschusses, in deren Abwesenheit und in Angelegenheiten des Medienausschusses , Tel.: 06131/208-2225, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Bitte beachten Sie, dass eingehende Nachrichten nicht automatisch an meine Vertreter weitergeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
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Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: WG: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 nach allen Dokumenten für MdL, die vom WD erstellt wurden [#10627]
Datum
15. August 2015 06:35
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht über alle Dokumente für Landtagsabgeordnete, die vom wissenschaftlichem Dienst erstellt wurden" vom 14.07.2015 (#10627) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 10627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Re: AW: AW: WG: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 nach allen Dokumenten für MdL, die vom WD erstellt wurden [#10627]…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Re: AW: AW: WG: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 nach allen Dokumenten für MdL, die vom WD erstellt wurden [#10627]
Datum
16. August 2015 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte ich darf höflichst auf meine Email vom 16.07.2015 verweisen, mit der ich darauf hinwies, dass das zu dem Themengebiet am 25.06.2015 ergangene Urteil des BVerwG hier ausgewertet und daraufhin unaufgefordert eine Beantwortung erfolgen wird. Bis heute liegen die schriftlichen Urteilsgründe jedoch noch nicht vor, so dass ich um Ihr Verständnis bitte, dass die Beantwortung ihrer o.g. Anfrage noch aussteht. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
AW: AW: AW: WG: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 nach allen Dokumenten für MdL, die vom WD erstellt wurden [#10627]…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: AW: AW: WG: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 nach allen Dokumenten für MdL, die vom WD erstellt wurden [#10627]
Datum
30. September 2015 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte ich wollte Ihnen als Zwischenstand mitteilen, dass die u.g. Urteilsgründe der Entscheidungen des BVerwG nunmehr vorliegen und hier ausgewertet werden. Sie werden in Bälde Antwort auf Ihre Anfrage erhalten. Mit freundlichen Grüßen,

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Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 nach allen Dokumenten für MdL, die vom WD erstellt wurden [#10627] Sehr geehrte Be…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 nach allen Dokumenten für MdL, die vom WD erstellt wurden [#10627]
Datum
20. Oktober 2015 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Bezug nehmend auf Ihre im Betreff näher bezeichnete Anfrage nach dem LIFG darf ich Ihnen wie folgt antworten: Eine Übersicht über alle Dokumente, die der Wissenschaftliche Dienst (WD) des Landtags Rheinland-Pfalz für Landtagsabgeordnete erstellt hat, können Sie sich zum einen über die Gutachten-Datenbank des Landes Nordrhein-Westfalen verschaffen, die im Internet unter www.landtag.nrw.de > Dokumente & Recherchen > Gutachten zu finden ist. Wählen Sie in der erweiterten Suche unter "Herkunft" Rheinland-Pfalz aus, werden alle dort aus Rheinland-Pfalz eingestellten Gutachten des WD angezeigt. Zum anderen sind als Vorlagen veröffentlichte Gutachten sowie WD-Infos auf der Homepage des Landtags Rheinland-Pfalz über dessen Datenbank wie folgt zu finden: www.landtag.rlp > Dokumente > OPAL > Parlamentsdokumente und Beratungsvorgänge. WD-Infos können im Feld Dokumentart abgerufen werden. Gutachten, die als Vorlagen erschienen sind, können über den Dokumenttyp "Gutachten" und den Urheber "Wissenschaftlicher Dienst des Landtags" gesucht werden. Über diese Recherchemöglichkeiten informiere ich Sie gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 LIFG, der bestimmt, dass die um Information ersuchte Behörde sich auf die Angabe allgemein zugänglicher Quellen beschränken darf, wenn sich die erfragte amtliche Information daraus zumut-bar beschaffen lässt. Da Sie sich in Ihrer Anfrage ferner auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2015 (Aktenzeichen 7 C 1/14 und 7 C 2/14) beziehen, die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zum Entscheidungsgegenstand hatten, teile ich Ihnen mit, dass diese Entscheidungen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG Bund) ergangen sind, das nur für Behörden und Einrichtungen des Bundes gilt und damit nicht unmittelbar für die Verwaltung des Landtages Rheinland-Pfalz und den hierzu gehörenden WD bindend ist. Für den WD des Landtags Rheinland-Pfalz ist das rheinland-pfälzische LIFG einschlägig. Das LIFG trifft in § 2 Abs. 4 LIFG eine besondere Bestimmung für den Landtag. Nach dieser Vorschrift besteht eine Auskunftspflicht des Landtags nur insoweit, als er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Diese Verwaltungsaufgaben sind in § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 der Datenschutzordnung des Landtages Rheinland-Pfalz (vom 31. Oktober 1995, GVBl. S. 467, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.Dezember 2011, GVBl. S. 427 - auf Grund des § 2 Abs. 2 Satz 2 des Landesdatenschutzgesetzes) näher definiert. Zu den dort genannten Fallgruppen gehören die wissenschaftlichen Ausarbeitungen des WD nicht. Da die Datenschutzordnung des Landtags Rheinland-Pfalz zeitlich vor dem LIFG in Kraft trat, ist der Begriff "Verwaltungsaufgaben des Landtags", der in beiden Gesetzen verwendet wird, im Lichte der Definition aus der Datenschutzordnung des Landtags Rheinland-Pfalz auszulegen. Es spricht nämlich nichts für die Annahme, dass der Gesetzgeber in Kenntnis der Datenschutz-ordnung des Landtags Rheinland-Pfalz identische Begrifflichkeiten unterschiedlich in der Datenschutzordnung des Landtags Rheinland-Pfalz und dem LIFG definieren wollte. Sie können sich gleichwohl über die o.g. Möglichkeiten einen umfassenden Überblick über die Dokumente verschaffen, die der Wissenschaftliche Dienst für Landtagsabgeordnete erstellt hat. Mit freundlichen Grüßen