Besetzung von Bussen auf der Linie 142
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rahmen meiner Transparenzanfrage unter https://fragdenstaat.de/a/10128 haben Sie mir mitgeteilt, dass das mittlere Fahrgastaufkommen auf der Linie 142 an Werktagen derzeit bei 13.673 Personen liegt. Damit hat sich die Fahrgastzahl seit dem Jahr 2004 um etwa 50% erhöht. Die Anzahl der Fahrten zwischen Harburg Bahnhof und Hans-Dewitz-Ring sowie zwischen Hans-Dewitz-Ring und Harburg Bahnhof beläuft sich an Werktagen aktuell auf 406. D.h. im Mittel ist ein Bus demnach derzeit mit ca. 34 Personen besetzt. Laut Ihren Standards im HVV für den ÖPNV und S-Bahn wird die Verkehrsbedienung durch Busse definiert durch Anzahl der Fahrten je Stunde und Richtung an der Anzahl absoluter Fahrgäste, wobei die Besetzung beim Standardbus 65 bis 70 Personen nicht überschreiten soll. Nun fahren in der Zeit von 7.00 bis 21.00 Uhr die Busse der Linie 142 je Richtung im 5-Minuten-Takt (336 Fahrten). Selbst wenn man unterstellt, dass in diesem Zeitraum alle der 13.673 täglich verkehrenden Personen fahren würden, bedeutet dies eine mittlere Besetzung mit ca. 41 Personen. D.h. im Zeitraum von 7.00 bis 21.00 Uhr liegt die tatsächlich Auslastung der Linie im Durchschnitt mindestens 40% unterhalb der Auslastungsgrenze.
Sie haben nun in den vergangenen Jahren mehrere Anpassungen des Fahrtaktes vorgenommen, um, wie Sie z.B. unter http://www.hvv.de/aktuelles/presse/aktuelle_pressemitteilungen/PM061128_HVV-Fahrplan_2007.html schreiiben, der gestiegenen Nachfrage nachzukommen. Leider haben diese Anpassungen - die ich als Nutzer des ÖPNV durchaus begrüße - eine zunehmende Belastung der Anwohner der Heimfelder Straße durch Lärm und Abgase durch die HVV-Busse mit sich gebracht, was auch darauf zurückzuführen ist, dass die Busse hier nach wie vor im Begegnungsverkehr verkehren.
Laut Ihren Standards ist das nachfrageorientierte Fahrtenangebot grundsätzlich nachzuweisen. Daher möchte ich Sie bitten, mir diesbezügliche Informationen zuzusenden. Falls möglich, übersenden Sie mir daher bitte folgende Informationen:
1) Anteil von Fahrten auf der Linie 142 an Werktagen, in denen die maximal einzuhaltene Besetzung erreicht oder überschritten wurde. Diese Angaben, sofern vorliegend, unterteilt nach
1.1) den Jahren 2004, 2008, 2013 (sofern andere Zeitreihen vorliegen, können Sie auch diese gerne alternativ berichten)
1.2) den von Ihnen differenzierten Verkehrszeiten (HVZ, NVZ, SVS, sofern möglich auch für die Zeiten Früh-HVZ, Spät-HVZ sowie SVZI und SVZII) für die unter 1.1 genannten Jahre (oder ggf. alternativ vorliegende Zeiträume)
Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum16. Juli 2015
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18. August 2015
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