Besetzung von Bussen auf der Linie 142

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen meiner Transparenzanfrage unter https://fragdenstaat.de/a/10128 haben Sie mir mitgeteilt, dass das mittlere Fahrgastaufkommen auf der Linie 142 an Werktagen derzeit bei 13.673 Personen liegt. Damit hat sich die Fahrgastzahl seit dem Jahr 2004 um etwa 50% erhöht. Die Anzahl der Fahrten zwischen Harburg Bahnhof und Hans-Dewitz-Ring sowie zwischen Hans-Dewitz-Ring und Harburg Bahnhof beläuft sich an Werktagen aktuell auf 406. D.h. im Mittel ist ein Bus demnach derzeit mit ca. 34 Personen besetzt. Laut Ihren Standards im HVV für den ÖPNV und S-Bahn wird die Verkehrsbedienung durch Busse definiert durch Anzahl der Fahrten je Stunde und Richtung an der Anzahl absoluter Fahrgäste, wobei die Besetzung beim Standardbus 65 bis 70 Personen nicht überschreiten soll. Nun fahren in der Zeit von 7.00 bis 21.00 Uhr die Busse der Linie 142 je Richtung im 5-Minuten-Takt (336 Fahrten). Selbst wenn man unterstellt, dass in diesem Zeitraum alle der 13.673 täglich verkehrenden Personen fahren würden, bedeutet dies eine mittlere Besetzung mit ca. 41 Personen. D.h. im Zeitraum von 7.00 bis 21.00 Uhr liegt die tatsächlich Auslastung der Linie im Durchschnitt mindestens 40% unterhalb der Auslastungsgrenze.

Sie haben nun in den vergangenen Jahren mehrere Anpassungen des Fahrtaktes vorgenommen, um, wie Sie z.B. unter http://www.hvv.de/aktuelles/presse/aktuelle_pressemitteilungen/PM061128_HVV-Fahrplan_2007.html schreiiben, der gestiegenen Nachfrage nachzukommen. Leider haben diese Anpassungen - die ich als Nutzer des ÖPNV durchaus begrüße - eine zunehmende Belastung der Anwohner der Heimfelder Straße durch Lärm und Abgase durch die HVV-Busse mit sich gebracht, was auch darauf zurückzuführen ist, dass die Busse hier nach wie vor im Begegnungsverkehr verkehren.

Laut Ihren Standards ist das nachfrageorientierte Fahrtenangebot grundsätzlich nachzuweisen. Daher möchte ich Sie bitten, mir diesbezügliche Informationen zuzusenden. Falls möglich, übersenden Sie mir daher bitte folgende Informationen:

1) Anteil von Fahrten auf der Linie 142 an Werktagen, in denen die maximal einzuhaltene Besetzung erreicht oder überschritten wurde. Diese Angaben, sofern vorliegend, unterteilt nach

1.1) den Jahren 2004, 2008, 2013 (sofern andere Zeitreihen vorliegen, können Sie auch diese gerne alternativ berichten)

1.2) den von Ihnen differenzierten Verkehrszeiten (HVZ, NVZ, SVS, sofern möglich auch für die Zeiten Früh-HVZ, Spät-HVZ sowie SVZI und SVZII) für die unter 1.1 genannten Jahre (oder ggf. alternativ vorliegende Zeiträume)

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Juli 2015
  • Frist
    18. August 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, Im Rahmen meiner Transpa…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besetzung von Bussen auf der Linie 142 [#10655]
Datum
16. Juli 2015 13:16
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, Im Rahmen meiner Transparenzanfrage unter https://fragdenstaat.de/a/10128 haben Sie mir mitgeteilt, dass das mittlere Fahrgastaufkommen auf der Linie 142 an Werktagen derzeit bei 13.673 Personen liegt. Damit hat sich die Fahrgastzahl seit dem Jahr 2004 um etwa 50% erhöht. Die Anzahl der Fahrten zwischen Harburg Bahnhof und Hans-Dewitz-Ring sowie zwischen Hans-Dewitz-Ring und Harburg Bahnhof beläuft sich an Werktagen aktuell auf 406. D.h. im Mittel ist ein Bus demnach derzeit mit ca. 34 Personen besetzt. Laut Ihren Standards im HVV für den ÖPNV und S-Bahn wird die Verkehrsbedienung durch Busse definiert durch Anzahl der Fahrten je Stunde und Richtung an der Anzahl absoluter Fahrgäste, wobei die Besetzung beim Standardbus 65 bis 70 Personen nicht überschreiten soll. Nun fahren in der Zeit von 7.00 bis 21.00 Uhr die Busse der Linie 142 je Richtung im 5-Minuten-Takt (336 Fahrten). Selbst wenn man unterstellt, dass in diesem Zeitraum alle der 13.673 täglich verkehrenden Personen fahren würden, bedeutet dies eine mittlere Besetzung mit ca. 41 Personen. D.h. im Zeitraum von 7.00 bis 21.00 Uhr liegt die tatsächlich Auslastung der Linie im Durchschnitt mindestens 40% unterhalb der Auslastungsgrenze. Sie haben nun in den vergangenen Jahren mehrere Anpassungen des Fahrtaktes vorgenommen, um, wie Sie z.B. unter http://www.hvv.de/aktuelles/presse/aktuelle_pressemitteilungen/PM061128_HVV-Fahrplan_2007.html schreiiben, der gestiegenen Nachfrage nachzukommen. Leider haben diese Anpassungen - die ich als Nutzer des ÖPNV durchaus begrüße - eine zunehmende Belastung der Anwohner der Heimfelder Straße durch Lärm und Abgase durch die HVV-Busse mit sich gebracht, was auch darauf zurückzuführen ist, dass die Busse hier nach wie vor im Begegnungsverkehr verkehren. Laut Ihren Standards ist das nachfrageorientierte Fahrtenangebot grundsätzlich nachzuweisen. Daher möchte ich Sie bitten, mir diesbezügliche Informationen zuzusenden. Falls möglich, übersenden Sie mir daher bitte folgende Informationen: 1) Anteil von Fahrten auf der Linie 142 an Werktagen, in denen die maximal einzuhaltene Besetzung erreicht oder überschritten wurde. Diese Angaben, sofern vorliegend, unterteilt nach 1.1) den Jahren 2004, 2008, 2013 (sofern andere Zeitreihen vorliegen, können Sie auch diese gerne alternativ berichten) 1.2) den von Ihnen differenzierten Verkehrszeiten (HVZ, NVZ, SVS, sofern möglich auch für die Zeiten Früh-HVZ, Spät-HVZ sowie SVZI und SVZII) für die unter 1.1 genannten Jahre (oder ggf. alternativ vorliegende Zeiträume) Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihre Nachricht vom: 16.07.2015 Unser Zeichen: 15001266 KD/Fo Datum: 19.08.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in wir…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Besetzung von Bussen auf der Linie 142
Datum
19. August 2015 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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19,6 KB


Ihre Nachricht vom: 16.07.2015 Unser Zeichen: 15001266 KD/Fo Datum: 19.08.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG), das Sie am 16.07.2015 an uns gerichtet haben, betreffend die Besetzung von Bussen auf der Linie 142. Wie Ihnen bereits bei anderer Gelegenheit mitgeteilt wurde, besteht nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut ein Informations- bzw. Auskunftsanspruch nach dem HmbTG nur in Bezug auf bei der auskunftspflichtigen Stelle „vorhandene“ Informationen, vgl. § 1 Abs. 1 HmbTG. Das Gesetz gewährt hingegen keinen Anspruch auf Erstellung neuer Informationen, wozu auch so nicht vorhandene statistische Auswertungen vom Rohdaten gehören (OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012, 5 Bs 246/12). Die von Ihnen mit Ihrer Anfrage erbetenen Information liegen bei der Hamburger Verkehrsverbund GmbH so nicht vor. Ihrem Auskunftsbegehren können wir daher nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Liegen hierzu eventuell alternativ Rohdaten vor,…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Besetzung von Bussen auf der Linie 142 [#10655]
Datum
19. August 2015 14:59
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Liegen hierzu eventuell alternativ Rohdaten vor, die es ermöglichen die Berechnungen eigenständig durchzuführen, z.B. in der Form "19.08.2015, Fahrt 1: voll besetzt, 19.08.2015, Fahrt 2: nicht voll besetzt usw."? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 11.07.2015 Bmi-Web Mail Ihre Nachricht vom: 19.08.2015 Unser Zeichen: 1500…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 11.07.2015
Datum
20. August 2015 14:47
Status
Warte auf Antwort
Bmi-Web Mail Ihre Nachricht vom: 19.08.2015 Unser Zeichen: 15001266 KD/Fo Datum: 20.08.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr gestriges Schreiben bez. der Besetzung von Bussen auf der Linie 142. Ihr Antrag wird von uns entsprechend den Vorgaben des HmbTG geprüft und bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Eingabe und die erforderlichen Recherchen je nach Aufwand einige Zeit in Anspruch nehmen können. Sollten Sie Nachfragen zu Ihrem Schreiben haben, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer 15001266 an unseren Kundendialog. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anliegen vom 11.07.2015 [#10655] Sehr geehrte Damen und Herren, da mittlerweile gut zwei Monate ohne Rüc…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anliegen vom 11.07.2015 [#10655]
Datum
14. Oktober 2015 15:22
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da mittlerweile gut zwei Monate ohne Rückmeldnung vergangen sind, ziehe ich meine Anfrage zurück. Nach Rücksprache mit dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit möchte ich Sie jedoch gerne noch auf folgendes hinweisen: Die Frist beträgt nicht „einen Monat“ wie dies von FragdenStaat.de fälschlich suggeriert wird. Vielmehr sind Anfragen nach § 1 Abs. 2, § 13 Abs. 1 HmbTG „unverzüglich“ zu beantworten. Darunter versteht das Gesetz nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die 1-Monats-Frist stellt die äußerste Grenze dar, die auch bei Vorliegen guter Gründe nicht überschritten werden darf. Die Pflicht zur Antwort besteht aber „unverzüglich“. Dies hat die Rechtsprechung inzwischen ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass keine generelle Monatsfrist gilt (OVG HH, Beschl. v. 20.11.2012 – 5 Bs 246/12). Für mich ist diese Anfrage nichtsdestotrotz erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>