Frage bezüglich Bauabnahme des Sommerkinos

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie auf Ihrer Facebookseite ersichtlich (http://bit.ly/1Lpiou6) verwenden Sie zu Ihrem Sommerkino Liegen und Klappstühle.

Bitte übersenden Sie mir das Bauabnahmeprotokoll sowie eine Erklärung, wie die Einhaltung des §10 Abs. 1 SBauVO mit diesen Stühlen zu realisieren oder wieso diese gesetzliche Anforderung in Ihrem Falle nicht umzusetzen ist.

Übersenden Sie mir bitte ebenso das Sicherheitskonzept sowie die Fluchtwegsplanung.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2015
  • Frist
    18. August 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie auf Ihrer Facebookseite ersichtlich (http://bit.…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage bezüglich Bauabnahme des Sommerkinos [#10666]
Datum
17. Juli 2015 10:03
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie auf Ihrer Facebookseite ersichtlich (http://bit.ly/1Lpiou6) verwenden Sie zu Ihrem Sommerkino Liegen und Klappstühle. Bitte übersenden Sie mir das Bauabnahmeprotokoll sowie eine Erklärung, wie die Einhaltung des §10 Abs. 1 SBauVO mit diesen Stühlen zu realisieren oder wieso diese gesetzliche Anforderung in Ihrem Falle nicht umzusetzen ist. Übersenden Sie mir bitte ebenso das Sicherheitskonzept sowie die Fluchtwegsplanung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Rainer von Ehrenfeld <<E-Mail-Adresse>>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrte Herr von Ehrenfeld, auf Ihre u.a IFG-Anfrage darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Zur Bauabnahme des …
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: WG: Frage bezüglich Bauabnahme des Sommerkinos [#10666]
Datum
17. August 2015 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Herr von Ehrenfeld, auf Ihre u.a IFG-Anfrage darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Zur Bauabnahme des Sommerkinos im BPA weise ich darauf hin, dass die angeführte Verordnung § 10 Abs. 1 SBauVO in Berlin nicht in Kraft ist. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. Zum Sicherheitskonzept der Veranstaltung sowie der Fluchtwegeplanung (Innenvariante) können aufgrund der Rechtsvorschrift des § 3 Nr. 2 des IFG keine Angaben gemacht werden. Durch Veröffentlichung dieser Daten kann die Sicherheit von Veranstaltungsteilnehmern und damit die öffentliche Sicherheit gefährdet werden. Mit freundlichen Grüßen