Hausausweis Landtag

Anfrage an: Landtag NRW

Ich bitte um Zusendung
der Namen von Verbänden, Unternehmen, Kanzleien und Agenturen, die entsprechend der Hausordnung für den Landtag Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten, weil sie aus berechtigtem Anlass im Besitz eines von der Landtagsverwaltung ausgestellten Hausausweises sind. Zur Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass es mir lediglich um die Namen von juristischen, nicht aber natürlichen Personen geht.
Soweit diese Hausausweise auf der Basis der Zustimmung einer Fraktion vergeben werden, bitte ich um Benennung der jeweiligen Fraktion.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 18.6.2015, wonach der Deutsche Bundestag die Namen von Interessenverbänden herauszugeben hat. Bei der Ausstellung von Hausausweisen handele es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die parlamentarische Tätigkeit sowie personenbezogene Daten seien nicht betroffen und ein Rückschluss auf einen bestimmten Abgeordneten nicht möglich (VG 2 K 176.14).

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2015
  • Frist
    21. August 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausausweis Landtag [#10703]
Datum
20. Juli 2015 16:20
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Namen von Verbänden, Unternehmen, Kanzleien und Agenturen, die entsprechend der Hausordnung für den Landtag Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten, weil sie aus berechtigtem Anlass im Besitz eines von der Landtagsverwaltung ausgestellten Hausausweises sind. Zur Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass es mir lediglich um die Namen von juristischen, nicht aber natürlichen Personen geht. Soweit diese Hausausweise auf der Basis der Zustimmung einer Fraktion vergeben werden, bitte ich um Benennung der jeweiligen Fraktion. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 18.6.2015, wonach der Deutsche Bundestag die Namen von Interessenverbänden herauszugeben hat. Bei der Ausstellung von Hausausweisen handele es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die parlamentarische Tätigkeit sowie personenbezogene Daten seien nicht betroffen und ein Rückschluss auf einen bestimmten Abgeordneten nicht möglich (VG 2 K 176.14). Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landtag NRW
Sehr geehrter Herr von Rotter, Ihre Anfrage zur Vergabe von Hausausweisen im Landtag Nordrhein-Westfalen an juris…
Von
Landtag NRW
Betreff
WG: Hausausweis Landtag [#10703]
Datum
27. Juli 2015 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr von Rotter, Ihre Anfrage zur Vergabe von Hausausweisen im Landtag Nordrhein-Westfalen an juristische Personen (Verbände, Unternehmen, Kanzleien und Agenturen) beantworte ich gerne. Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich ein offenes Haus. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und die Presse können den Landtag betreten, um die parlamentarischen Beratungen im Plenum und in den Ausschüssen, die in der Regel öffentlich tagen, zu verfolgen. Einschränkungen im freien Zutritt zu den Sitzungen des Landtags ergeben sich nur durch die vorgegebenen Raumkapazitäten bzw. den obligatorischen Sicherheits-Check für alle Gäste des Landtags. Auf Antrag erhalten aus "protokollarischen" Gründen Spitzenvertreter/innen von Vereinigungen und Verbänden (z. B. Präsident/in, Vorsitzende/r, Hauptgeschäftsführer/in) einen Hausausweis, der diesem begrenzten Personenkreis das Procedere bei der Einlasskontrolle erleichtert. Hierbei handelt es sich um die Spitzenvertreter/innen folgender Vereinigungen und Verbände: - Beauftragter der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen - Bund Deutscher Kriminalbeamter NRW - Deutscher Städtetag - Freikirchen in NRW - IHK NRW - Katholisches Büro Düsseldorf, Vertretung der fünf nordrhein-westfälischen Bistümer bei Landtag und Landesregierung - Landesintegrationsrat NRW - Landessportbund NRW - Landkreistag NRW - Städte- u. Gemeindebund NRW - Stiftung für Türkeistudien - Verband der Feuerwehren NRW - Westdeutscher Handwerkskammertag An die jeweiligen juristischen Personen werden keine Hausausweise vergeben. Die Vergabe der oben genannten Hausausweise erfolgt zudem ohne Beteiligung der Fraktionen. Mit freundlichen Grüßen