Stellungnahme des BMF zur Anfrage "Bundeshaushalt im XML-Format"

Bitte übersenden Sie mir die Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen, die Sie wegen der Eingabe von Herrn Lindenberg am 18.01.2012 bzgl. seiner IFG-Anfrage "Bundeshaushalt im XML-Format" eingeholt haben und die Ihnen laut Ihrem Schreiben vom 03.05.2012 vorliegt.
Siehe auch:
https://fragdenstaat.de/anfrage/bundeshaushalt-im-xml-format/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2012
  • Frist
    5. Juni 2012
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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Stellungnahme des BMF zur Anfrage "Bundeshaushalt im XML-Format"
Datum
3. Mai 2012 11:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Bitte übersenden Sie mir die Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen, die Sie wegen der Eingabe von Herrn Lindenberg am 18.01.2012 bzgl. seiner IFG-Anfrage "Bundeshaushalt im XML-Format" eingeholt haben und die Ihnen laut Ihrem Schreiben vom 03.05.2012 vorliegt. Siehe auch: https://fragdenstaat.de/anfrage/bundeshaushalt-im-xml-format/
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe beim BfDI - Az.: IX-780/010 II#0049 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfre…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe beim BfDI - Az.: IX-780/010 II#0049
Datum
4. Mai 2012 12:27
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-780/0102 II#0049 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, vielen Dank für Email vom 3.5.2012. Ihr Antrag berührt personenbezogene Daten Dritter. Daher muss zunächst ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 IFG durchgeführt werden. Sofern Sie sich jedoch mit einer Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten einverstanden erklären, werde ich dem Informationszugang umgehend ohne Preisgabe der geheimhaltungsbedürftigen Informationen zum Teil statt geben. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<email address>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Ihre Eingabe beim BfDI - Az.: IX-780/010 II#0049 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Information…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ihre Eingabe beim BfDI - Az.: IX-780/010 II#0049
Datum
4. Mai 2012 13:08
Status
Anfrage erfolgreich
19,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-780/0102 II#0049 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, der Petent hat sich kurzfristig mit der Veröffentlichung seines Namens einverstanden erklärt. 1. Ihrem Antrag gemäß § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Ihnen die Stellungnahme des BMF zu übersenden, gebe ich statt. Das gewünschte Schriftstück habe ich diesem Schreiben elektronisch als Anlage beigefügt. 2. Für die Herausgabe der Stellungnahme werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<email address>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de