ELSTER Einkommensteuererklärung Freie Software

Sämtliche Spezifikationen und Dokumentationen, die notwendig sind, um ein Programm zu erstellen, das freie Software im Sinne der Definition der Free Software Foundation (FSF) ist (https://www.elster.de/ent_anforderungen.php), und das die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung erlaubt, und zwar ohne auf proprietäre Komponenten wie ERiC zurückgreifen zu müssen.

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde lehnt den Antrag ab unter Verweis auf die Zuständigkeit des Bayerischen Landesamtes für Steuern

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Mai 2012
  • Frist
    5. Juni 2012
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ELSTER Einkommensteuererklärung Freie Software
Datum
4. Mai 2012 00:17
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sämtliche Spezifikationen und Dokumentationen, die notwendig sind, um ein Programm zu erstellen, das freie Software im Sinne der Definition der Free Software Foundation (FSF) ist (https://www.elster.de/ent_anforderungen.php), und das die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung erlaubt, und zwar ohne auf proprietäre Komponenten wie ERiC zurückgreifen zu müssen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
25. Mai 2012
Status
Anfrage abgelehnt
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrte Damen und Herren, In Bezug auf Ihr Sch…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
2. Juni 2012 17:31
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, In Bezug auf Ihr Schreiben vom 25. Mai 2012 -- GZ: V B 2 - O 1319/12/10041, DOK: 2012/0475210 -- teile ich Ihnen mit: ich lege Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein, soweit er eine Entscheidung über den Antrag enthält, die nach § 7 Abs. 1 IFG der Behörde vorbehalten ist, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Sie sagen, Sie seien nicht zuständig, gleichzeitig lehnen Sie den Antrag aber ab und behaupten, ich hätte keinen Anspruch auf diese Akteneinsicht. Nach § 7 Abs. 1 IFG darf über den Antrag auf Informationszugang nur die Behörde entscheiden, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Wenn Sie nicht zuständig sind, dürfen Sie folglich auch nicht entscheiden, ich hätte keinen Anspruch auf diese Akteneinsicht. Ich bitte zudem nochmals, den ursprünglichen Antrag an die zuständige Behörde weiterzuleiten, sowie mich darüber zu unterrichten. Bitte beachten Sie: Trotz Angabe meiner Adresse bevorzuge ich es, wenn Sie mir Antworten per E-Mail statt per Post zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Juni 2012
Status
Information nicht vorhanden