Anstellungsbedingungen des Vorstandes der GIZ

TB/NGI 80

Ich bitte um Zusendung der dem BMZ zugegangenen Unterlagen über die Anstellungsbedingungen des Vorstandes. Dies umfasst insbesondere die Unterlagen, die dem Herrn Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt als Vorsitzender des GIZ-Aufsichtsrates zugegangen sind, internen Dokumente zur Bewertung dieser Dokumente und den Schriftverkehr, den das BMZ als Vertreterin der Eignerin der GIZ zu diesem Thema geführt hat.
Zeitraum: 01.01.2010 bis heute. Soweit Staatssekretär Dr. Kitschelt noch nicht als Vorsitzender des Aufsichtsrates berufen war, betrifft die Anfrage seinen Amtsvorgänger.

Ich darf im Übrigen darauf verweisen, dass für Aktiengesellschaften oder für Rundfunkanstalten zwischenzeitlich eine Offenlegungspflicht besteht und ich nicht davon ausgehe, dass das BMZ hinter diesem Transparenzgebot zurücktreten will.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die beigefügte Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie von Ihnen aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Juli 2015
  • Frist
    28. August 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: TB/NGI 80 Ich b…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
Anstellungsbedingungen des Vorstandes der GIZ [#10826]
Datum
26. Juli 2015 09:31
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
TB/NGI 80 Ich bitte um Zusendung der dem BMZ zugegangenen Unterlagen über die Anstellungsbedingungen des Vorstandes. Dies umfasst insbesondere die Unterlagen, die dem Herrn Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt als Vorsitzender des GIZ-Aufsichtsrates zugegangen sind, internen Dokumente zur Bewertung dieser Dokumente und den Schriftverkehr, den das BMZ als Vertreterin der Eignerin der GIZ zu diesem Thema geführt hat. Zeitraum: 01.01.2010 bis heute. Soweit Staatssekretär Dr. Kitschelt noch nicht als Vorsitzender des Aufsichtsrates berufen war, betrifft die Anfrage seinen Amtsvorgänger. Ich darf im Übrigen darauf verweisen, dass für Aktiengesellschaften oder für Rundfunkanstalten zwischenzeitlich eine Offenlegungspflicht besteht und ich nicht davon ausgehe, dass das BMZ hinter diesem Transparenzgebot zurücktreten will. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die beigefügte Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie von Ihnen aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anstellungsbedingungen des Vorstandes der…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
AW: Anstellungsbedingungen des Vorstandes der GIZ [#10826]
Datum
1. September 2015 16:30
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anstellungsbedingungen des Vorstandes der GIZ" vom 26.07.2015 (#10826) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Unsere Email <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Anstellungsbedingungen des Vorstandes der GIZ" [#10826]
Datum
4. Dezember 2015 17:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10826 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das BMZ trotz Nachfrage (01.09.2015) nicht zu reagieren beabsichtigt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>