Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament

Anfrage an: Landtag NRW

Ich bitte um Zusendung
1) einer Übersicht über die Auslandsreisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten;
2) einer Übersicht über die Reisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen zu interparlamentarischen Begegnungen innerhalb Deutschlands für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten;
3) der Regularien für Abgeordnetenreisen (Einzel- oder Delegationsreisen) des Parlaments (Beantragungsverfahren, Reisekostenrichtlinien etc.)

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Ergebnis der Anfrage

Landtag mauert, weil er die Abgeordneten vor buergerlicher Kontrolle schuetzen will

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2015
  • Frist
    28. August 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament [#10852]
Datum
27. Juli 2015 22:22
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung 1) einer Übersicht über die Auslandsreisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten; 2) einer Übersicht über die Reisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen zu interparlamentarischen Begegnungen innerhalb Deutschlands für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten; 3) der Regularien für Abgeordnetenreisen (Einzel- oder Delegationsreisen) des Parlaments (Beantragungsverfahren, Reisekostenrichtlinien etc.) Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr geehrter Herr von Rotter, wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 27.07.2015 zu den Auslands…
Von
Landtag NRW
Betreff
WG: Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament [#10852]
Datum
31. Juli 2015 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Rotter, wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 27.07.2015 zu den Auslandsreisen der Abgeordneten im Landtag Nordrhein-Westfalen. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Auslandreisen der Abgeordneten im Landesparlament (#10852 Sehr geehrter Herr von Rotter, auf Ihre Anfrage per E-M…
Von
Landtag NRW
Betreff
Auslandreisen der Abgeordneten im Landesparlament (#10852
Datum
31. August 2015 17:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Rotter, auf Ihre Anfrage per E-Mail vom 27.07.2015 betreffend Auslandsreisen von Abgeordneten im Landesparlament übersende ich Ihnen anliegend die gewünschten Übersichten über internationale und nationale Ausschussreisen sowie sonstige Gruppenreisen und über die Einzeldienstreisen im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 30.06.2015, soweit sie ganz oder teilweise vom Landtag NRW finanziert wurden. Die Übersichten enthalten Angaben zum reisenden Gremium, dem Reiseziel, dem Termin sowie zur Teilnehmerzahl. Über die Gründe für die Reisen führt der Landtag keine Aufzeichnungen. Ich bitte um Verständnis, dass Ihnen die Namen der einzeln oder mit einer Delegation reisenden Abgeordneten nicht mitgeteilt werden können, da diese Informationen Aufschluss über die Amtsführung des jeweiligen Mitglieds des Landtags NRW geben. Dies ist mit dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz des freien Mandats (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 30 Abs. 2 LVerf NRW) nicht zu vereinbaren. Das Verfahren hinsichtlich der Kostenerstattung von dienstlichen Fahrten und Reisen ist in § 8 AbgG NRW geregelt. Die genaue Kilometerpauschale lässt sich § 8 III AbgG NRW i.V.m. mit dem Haushaltsgesetz entnehmen. Die Kosten bei Auslandsreisen bestimmen sich nach der Auslandsreisekostenverordnung. Sämtliche Vorschriften sind im Internet frei zugänglich. Die Reiserichtlinie des Landtags kann Ihnen leider nicht zur Verfügung gestellt werden, da diese der Parlamentsautonomie unterliegen und insoweit der Anwendungsbereich des § 2 IFG NRW nicht eröffnet ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auslandreisen der Abgeordneten im Landesparlament (#10852 [#10852] Sehr geehrt<< Anrede >> viele…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auslandreisen der Abgeordneten im Landesparlament (#10852 [#10852]
Datum
31. August 2015 18:54
An
Landtag NRW
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die zugesandten Informationen in Ihrer heutigen Email. Zwei Anmerkungen, die ich auch an den Landesbeauftragten mit der Bitte um Prüfung weitergeben werde: 1) Die Teilnahme an einer Gruppen- oder Einzelreise gibt in der Tat Informationen über die Amtsführung des jeweiligen Mitglieds des Parlaments. Die Mitteilung über die Amtsführung betrifft jedoch gerade nicht die freie Mandatsausübung. Der Abgeordnete steht im Blick der Öffentlichkeit und die Kenntnis der Amtsführung ist für den Wähler Beurteilungsmaßstab über die Arbeit. Durch die Übermittelung der abgefragten Information wird auch nicht die Mandatsausübung unmittelbar berührt, insbesondere da es hier nicht um die Vorbereitung von Initiativen geht, die ggf. durch ein frühzeitiges Öffentlich werden einer vorgezogenen ungeplanten Diskussion unterzogen werden könnten und damit das Initiativrecht des Abgeordneten beschneiden. Da hier abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Zeiträume abgefragt werden, ist dies jedoch nicht relevant. 2) Die Bekanntgabe der Richtlinie berührt nicht die Parlamentsautonomie. Dies ist nur insofern geschützt, als dass das Parlament eigene Reiserichtlinien unabhängig von der Landesregierung und den anderen Verfassungsorganen erlassen kann. Durch die Veröffentlichung ist diese Autonomie jedoch nicht berührt. Allerdings unterliegt die Richtlinie selbst dem Transparenzgebot. Mit freundlichen Grüßen Marc von Rotter Anfragenr: 10852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament" [#10852]
Datum
31. August 2015 18:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10852 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil 1) Die Teilnahme an einer Gruppen- oder Einzelreise gibt in der Tat Informationen über die Amtsführung des jeweiligen Mitglieds des Parlaments. Die Mitteilung über die Amtsführung betrifft jedoch gerade nicht die freie Mandatsausübung. Der Abgeordnete steht im Blick der Öffentlichkeit und die Kenntnis der Amtsführung ist für den Wähler Beurteilungsmaßstab über die Arbeit. Durch die Übermittelung der abgefragten Information wird auch nicht die Mandatsausübung unmittelbar berührt, insbesondere da es hier nicht um die Vorbereitung von Initiativen geht, die ggf. durch ein frühzeitiges Öffentlich werden einer vorgezogenen ungeplanten Diskussion unterzogen werden könnten und damit das Initiativrecht des Abgeordneten beschneiden. Da hier abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Zeiträume abgefragt werden, ist dies jedoch nicht relevant. 2) Die Bekanntgabe der Richtlinie berührt nicht die Parlamentsautonomie. Dies ist nur insofern geschützt, als dass das Parlament eigene Reiserichtlinien unabhängig von der Landesregierung und den anderen Verfassungsorganen erlassen kann. Durch die Veröffentlichung ist diese Autonomie jedoch nicht berührt. Allerdings unterliegt die Richtlinie selbst dem Transparenzgebot. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme des Landtages nach Eingang zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marc Freiheit von Rotter Anfragenr: 10852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.08.2015 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament" [#10852]
Datum
1. September 2015 12:05
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.08.2015 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
Landtag NRW
Auslandreisen der Abgeordneten im Landesparlament (#10852) Sehr geehrter Herr von Rotter, im Nachgang zu meiner E…
Von
Landtag NRW
Betreff
Auslandreisen der Abgeordneten im Landesparlament (#10852)
Datum
8. September 2015 09:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Rotter, im Nachgang zu meiner E-Mail vom 31.8.2015 teile ich mit, dass die Tabelle der parlamentarischen Dienstreisen im Jahr 2014 versehentlich zwei Fehler enthielt: Die ursprünglich dort aufgeführte Reise der Parlamentariergruppe NRW-Frankreich wurde gestrichen, da diese nicht in 2014, sondern in 2015 stattfand. In den Tabellen für das Jahr 2015 ist sie bereits korrekt aufgeführt. Des Weiteren reiste die Enquetekommission III nicht nach Norwegen (Oslo), sondern nur nach Schweden (Stockholm). Ich übersende Ihnen daher anliegend die korrigierte Übersicht mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auslandreisen der Abgeordneten im Landesparlament (#10852) [#10852] Sehr geehrt<< Anrede >> kein…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auslandreisen der Abgeordneten im Landesparlament (#10852) [#10852]
Datum
8. September 2015 09:41
An
Landtag NRW
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> keine Ursache, solche sicher bedauerlichen Fehler passieren immer wieder. Der Inhalt meiner Beschwerde an die Landesbeauftragte ist dann eine Auslegungssache des Gesetzes. Mit freundlichen Grüßen Marc von Rotter Anfragenr: 10852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: …
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Seelen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-2693/15 Betreff: Ihre E-Mail vom 31.08.2015 Sehr geehrter Herr von Rotter, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de\metanavi_Kontakt\key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de> P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken!

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 31.08.2015 Sehr geehrter Herr von Rotter, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.08.2015, mit der Sie…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 31.08.2015
Datum
16. Oktober 2015 08:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr von Rotter, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.08.2015, mit der Sie um Unterstützung bei einer IFG-Anfrage an den Landtag NRW bitten. Ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt zu einer Rückäußerung komme. Die Bearbeitung der Angelegenheit hat sich verzögert, wofür ich um Entschuldigung bitte. Wegen der Vielzahl von Eingaben und Anfragen ist es uns leider nicht möglich, unsere Stellungnahmen stets so zeitnah abzugeben, wie wir es uns selbst wünschen würden. Sie bitten um Überprüfung, ob der Landtag NRW zu Recht die Nennung der Namen der einzelnen Reiseteilnehmer abgelehnt hat und ob die Versagung der Übersendung der Reiserichtlinie rechtmäßig war. Gemäß § 2 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) gilt das IFG NRW für den Landtag nur, soweit er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Unter Verwaltungstätigkeit des Landtags ist nur die sog. Innenverwaltung zu verstehen, worunter beispielsweise die Ausübung des Hausrechts durch die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten fällt. Die Erfüllung der dem Gesetzgebungsorgan "Landtag" originär zugewiesenen Aufgaben ist dagegen insgesamt und ausschließlich legislativer Natur. Wie Sie selbst vortragen, lässt die Information über die Teilnahme an einer Auslandsreise Rückschlüsse auf die Art der Amtsführung des oder der jeweiligen Abgeordneten zu. Dabei ist es unerheblich, ob die freie Mandatsausübung durch eine Offenlegung eingeschränkt wird oder nicht. Allein die Tatsache, dass hier keine reine Verwaltungstätigkeit des Landtags betroffen ist, führt zu Nichtanwendbarkeit des IFG NRW. Ebenso verhält es sich mit der von Ihnen beantragten Offenlegung der Reiserichtlinie. Nach Mitteilung des Landtags NRW konkretisiere die Richtlinie einerseits Bestimmungen nach dem Abgeordnetengesetz, regele aber zu großen Teilen auch spezifisch parlamentarische Angelegenheiten. Deshalb könne die Richtlinie nicht mehr der reinen Verwaltungstätigkeit zugeordnet werden. Da die inhaltliche Ausgestaltung der Richtlinie nicht widerlegt werde kann, sehe ich leider keine Möglichkeit das IFG NRW vorliegend zur Anwendung kommen zu lassen. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichen Grüßen