Parisreise des Oberbürgermeisters
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Westfälischen Nachrichten berichteten am Donnerstag, den 02.10.2014 (http://www.wn.de/Muenster/1743722-Lewe-kaempft-um-Tour-de-France-Giro-als-Generalprobe-fuer-Groesseres [1]) von einer vorerst geheim gehaltenen Reise des Oberbürgermeisters Markus Lewe (im Folgenden kurz: OB) nach Paris. Auf dieser Reise traf er sich den Berichten zufolge mit dem „Boss der Tour de France“, Christian Prudhomme, der ein paar Wochen später (Oktober 2014) Münster, bzw. dem OB einen Gegenbesuch abstattete.
Ich interessiere mich für die Vision "Start der Tour de France in Münster" des OBs und diesbezüglich besonders für diese Parisreise.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Übersicht des zeitlichen Rahmens der Reise, sowie eine Liste der DelegationsteilnehmerInnen, die den OB begleitet hat.
2. Eine Übersicht der Kosten, insbesondere (aber nicht ausschließlich): Fahrtkosten, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die diese Reise für die Stadtkasse verursacht hat.
3. Eine Liste der GesprächspartnerInnen, die der OB und sein Gefolge im Rahmen ihrer Reise trafen, samt Gesprächsthemen.
4. Eine Übersicht der Unterlagen, die sich mit der Parisreise beschäftigen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
[1] archiviert mit der WaybackMachine von archive.org: https://web.archive.org/web/20150730144051/http://www.wn.de/Muenster/1743722-Lewe-kaempft-um-Tour-de-France-Giro-als-Generalprobe-fuer-Groesseres
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum30. Juli 2015
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1. September 2015
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