Filmförderung RLP im Jahr 2002

Wie und wann wurden die im Folgenden angesprochenen Pläne etc. abgesagt? Mit welcher Begründung. Belege bitte mitsenden.
Auszug:
""Es gab eine Zeit, da gehörte die Filmförderung zum
Bereich von Herrn Bauckhage. Er hat seine Mitarbeiter
nach Nordrhein-Westfalen und nach Bayern geschickt,
und sie haben sich angeschaut, wie Filmförderung dort
gemacht wird. Die Mitarbeiter haben gute Ideen mitgebracht.
Alles liegt in der Schublade. Alles ist schon vorbereitet.
Die Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums haben hervorragend
gearbeitet und haben Gesellschaftsverträge
für Filmförderungsgesellschaften des Landes erarbeitet.
Es gab Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt, und
man hätte loslegen können.
Dann kommt eine Landtagswahl mit neuen Mehrheiten,
und die Filmförderung wandert von Herrn Bauckhage zu
Herrn Zöllner mit dem Ergebnis, dass völlig neu begonnen
wird."
Gerd Schreiner, PlenarProtokoll Landtag RLP 14/20 14.03.2002 S. 1356f.

(Mir ist aufgefallen, dass es zwei Absagen der Filmförderung gegeben hat. Einmal die in 2003 abgesagte Filmförderung aufgrund der Haushaltsituation und jene in 2002, welche aber bisher gar nicht transparent ist!)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. August 2015
  • Frist
    4. September 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie und wann…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Filmförderung RLP im Jahr 2002 [#10905]
Datum
1. August 2015 00:08
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie und wann wurden die im Folgenden angesprochenen Pläne etc. abgesagt? Mit welcher Begründung. Belege bitte mitsenden. Auszug: ""Es gab eine Zeit, da gehörte die Filmförderung zum Bereich von Herrn Bauckhage. Er hat seine Mitarbeiter nach Nordrhein-Westfalen und nach Bayern geschickt, und sie haben sich angeschaut, wie Filmförderung dort gemacht wird. Die Mitarbeiter haben gute Ideen mitgebracht. Alles liegt in der Schublade. Alles ist schon vorbereitet. Die Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums haben hervorragend gearbeitet und haben Gesellschaftsverträge für Filmförderungsgesellschaften des Landes erarbeitet. Es gab Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt, und man hätte loslegen können. Dann kommt eine Landtagswahl mit neuen Mehrheiten, und die Filmförderung wandert von Herrn Bauckhage zu Herrn Zöllner mit dem Ergebnis, dass völlig neu begonnen wird." Gerd Schreiner, PlenarProtokoll Landtag RLP 14/20 14.03.2002 S. 1356f. (Mir ist aufgefallen, dass es zwei Absagen der Filmförderung gegeben hat. Einmal die in 2003 abgesagte Filmförderung aufgrund der Haushaltsituation und jene in 2002, welche aber bisher gar nicht transparent ist!)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Anfrage Filmförderung im Jahr 2003
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Filmförderung im Jahr 2003
Datum
12. August 2015
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage zur geplanten Filmförderung im Jahr 2002! [#10905] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre An…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur geplanten Filmförderung im Jahr 2002! [#10905]
Datum
15. August 2015 06:47
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort von Frau Simone Schneider vom 12.08.2015. Ihr Aktenzeichen: 12009-01/2015. Sie haben hier auschließlich im Betreff zu der Filmförderung im Jahr 2003 geantwortet. Es war explizit nach Unterlagen der geplanten Filmförderung im Jahr 2002 gefragt. Zwecks Vermeidung eines Widerspruchs biite ich um weitere Klarstellung des Sachverhaltes. Hat die Staatskanzlei mit den Vorgängen einer Filmförderung in den Jahren 2001 / 2002 auch nichts zu tun gehabt? Mit freundlichen Grüßen Anmerkung: Wenn bei mehreren Informationsfreiheitsanfragen alle Antworten bei einer Anfrage von Ihnen eingestellt werden, kann ich nicht gezielt an die Ansprechpartner antworten. Anfragenr: 10905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>