Deutscher Bundestag: 2014 WD-Gutachten "“Auskunftspflichten im Zusammenhang mit der Mindestlohn-Ausnahme für Langzeitarbeitslose"

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Das 2014 WD-Gutachten "“Auskunftspflichten im Zusammenhang mit der Mindestlohn-Ausnahme für Langzeitarbeitslose", welches in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 06. Oktober 2014 auf Seite 16 im Artikel “Die Mindestlohnausnahme für Langzeitarbeitslose läuft ins Leere” (vgl. http://wasbringtunsnichtweiter.tumblr.com/post/99304012322/mindestlohn-langzeiterwerbslose) erwähnt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2015
  • Frist
    4. September 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das 2014 WD-Guta…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: 2014 WD-Gutachten "“Auskunftspflichten im Zusammenhang mit der Mindestlohn-Ausnahme für Langzeitarbeitslose" [#10923]
Datum
2. August 2015 23:04
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das 2014 WD-Gutachten "“Auskunftspflichten im Zusammenhang mit der Mindestlohn-Ausnahme für Langzeitarbeitslose", welches in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 06. Oktober 2014 auf Seite 16 im Artikel “Die Mindestlohnausnahme für Langzeitarbeitslose läuft ins Leere” (vgl. http://wasbringtunsnichtweiter.tumblr.com/post/99304012322/mindestlohn-langzeiterwerbslose) erwähnt wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
3. August 2015
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Deutscher Bundestag: 2014 WD-Gutachten &q…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: 2014 WD-Gutachten "“Auskunftspflichten im Zusammenhang mit der Mindestlohn-Ausnahme für Langzeitarbeitslose" [#10923]
Datum
4. September 2015 12:33
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Deutscher Bundestag: 2014 WD-Gutachten "“Auskunftspflichten im Zusammenhang mit der Mindestlohn-Ausnahme für Langzeitarbeitslose"" vom 02.08.2015 (#10923) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Deutscher Bundestag
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Briefpost
Betreff
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
18. September 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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123,2 KB