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Quellen für die Behauptung der Einstiegsdrogentheorie bei Cannabis

in der Antwort vom 22.7.2015 schrieb Frau MdB Mortler: "Studien haben belegt, dass es eine Reihenfolge beim Ausprobieren psychoaktiver Substanzen gibt. So haben fast alle Konsumenten sog. harter Drogen mit Cannabis begonnen, allerdings dürfen Alkohol und Tabak hierbei nicht vergessen werden." ( siehe http://www.abgeordnetenwatch.de/marlene_mortler-778-78346--f434700.html#q434700 )

Leider hat Frau MdB Mortler diese Behauptung aufgestellt, ohne Quellen zu nennen.

Bitte übersenden Sie mir eine Liste der Quellen zu diesem Kontext.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2015
  • Frist
    4. September 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in der Antwort v…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
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Betreff
Quellen für die Behauptung der Einstiegsdrogentheorie bei Cannabis [#10941]
Datum
3. August 2015 20:44
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Antwort vom 22.7.2015 schrieb Frau MdB Mortler: "Studien haben belegt, dass es eine Reihenfolge beim Ausprobieren psychoaktiver Substanzen gibt. So haben fast alle Konsumenten sog. harter Drogen mit Cannabis begonnen, allerdings dürfen Alkohol und Tabak hierbei nicht vergessen werden." ( siehe http://www.abgeordnetenwatch.de/marlene_mortler-778-78346--f434700.html#q434700 ) Leider hat Frau MdB Mortler diese Behauptung aufgestellt, ohne Quellen zu nennen. Bitte übersenden Sie mir eine Liste der Quellen zu diesem Kontext.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Ihre Anfrage vom 3. August 2015 Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage vom 3. August 2015 zu Quellen für e…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
Ihre Anfrage vom 3. August 2015
Datum
13. August 2015 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage vom 3. August 2015 zu Quellen für eine Aussage der Beauftragten der Bundesregierung für Drogenfragen ist im Bundesministerium für Gesundheit eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage vom 3. August 2015 [#10941] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage &…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 3. August 2015 [#10941]
Datum
4. September 2015 14:57
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Quellen für die Behauptung der Einstiegsdrogentheorie bei Cannabis" vom 03.08.2015 (#10941) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Es scheint ja eigentlich nicht so schwer zu sein, da Frau MdB Mortler sich widerholt dazu geäussert hat. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 10941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Ihre Anfrage vom 3. August 2015 [#10941] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
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Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 3. August 2015 [#10941]
Datum
22. September 2015 15:59
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Quellen für die Behauptung der Einstiegsdrogentheorie bei Cannabis" vom 03.08.2015 (#10941) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 10941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
AW: AW: Ihre Anfrage vom 3. August 2015 [#10941] Z 17 - 53/98 Sehr <Information-entfernt> ich gebe Ihrem A…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 3. August 2015 [#10941]
Datum
30. September 2015 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Z 17 - 53/98 Sehr <Information-entfernt> ich gebe Ihrem Antrag statt und sende Ihnen nachfolgend den Link zu der Studie, die Quelle für die von Ihnen erwähnte Aussage war: http://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMra1402309 Die späte Bescheidung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: AW: AW: Ihre Anfrage vom 3. August 2015 [#10941] Sehr geehrte Damen und Herren, sind Sie sich sicher, dass es…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Ihre Anfrage vom 3. August 2015 [#10941]
Datum
10. Oktober 2015 23:33
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sind Sie sich sicher, dass es die richtige Studie sein soll? Anscheinend beschäftigt sich die Studie nicht mit diesem Thema, denn in dem Abstract ist nicht die Rede von der Einstiegsdrogentheorie, bzw. im englischen der "Stepping-Stone Theory". Vergleichbar mit den USA ist Deutschland auch nicht wirklich, da in den USA -teilweise- Cannabisblüten für erwachsene und mündige Personen frei käuflich zu erwerben sind. Ich habe mit Ihrem Link die folgende Studie gefunden: "Adverse Health Effects of Marijuana Use Nora D. Volkow, M.D., Ruben D. Baler, Ph.D., Wilson M. Compton, M.D., and Susan R.B. Weiss, Ph.D. N Engl J Med 2014; 370:2219-2227June 5, 2014DOI: 10.1056/NEJMra1402309" Wenn keine weiteren Studien hinzugezogen wurden, warum nicht? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 10941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Anfrage vom 3. August 2015 [#10941] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit Ihrem Link die folgende …
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 3. August 2015 [#10941]
Datum
25. Oktober 2015 12:16
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit Ihrem Link die folgende Studie gefunden: "Adverse Health Effects of Marijuana Use Nora D. Volkow, M.D., Ruben D. Baler, Ph.D., Wilson M. Compton, M.D., and Susan R.B. Weiss, Ph.D. N Engl J Med 2014; 370:2219-2227June 5, 2014DOI: 10.1056/NEJMra1402309" In dieser ist auf Seite 2220 die Rede von der Einstiegsdrogentheorie. Interessanterweise wird auf Seite 2221 darauf hingewiesen, dass als "alternative Erklärung" das Sozialverhalten der Personen schuld daran ist, dass sie mit anderen Menschen, die auch auf dem Schwarzmarkt kaufen müssen, da es keinen regulierten Markt gibt, und sie dort mit Personen zusammen kommen, die auch andere verbotene Substanzen konsumieren. Warum erwähnt Frau Mortler dies nicht und warum wird die Studie wissenschaftlich unzulässig verkürzt dargestellt? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 10941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
AW: AW: AW: Ihre Anfrage vom 3. August 2015 [#10941] Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Maila…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
AW: AW: AW: Ihre Anfrage vom 3. August 2015 [#10941]
Datum
26. Februar 2016 07:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Mailanfragen vom 10.10.2015 und 25.10.2015, zum IFG - Bescheid vom 30.09.2015, welche an mich zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet wurden. Gern beantworte ich Ihre Nachfragen und hoffe damit Ihre ursprüngliche Anfrage abschließend beantworten zu können. Sie baten in Ihrer ersten Mailanfrage vom 03.08.2015 um Angabe von Literaturquellen (Studie), da Ihnen in der vorherigen Mail vom 22.07.2015 unter anderem folgendes mitgeteilt wurde: "[...] Studien haben belegt, dass es eine Reihenfolge beim Ausprobieren psychoaktiver Substanzen gibt. So haben fast alle Konsumenten sog. harter Drogen mit Cannabis begonnen, [...]". Die erbetene Quelle zu diesem Kontext liegt Ihnen inzwischen vor und Sie bestätigen in Ihrer Mail vom 25.10.2015, dass sich die angesprochenen Fundstellen dort wiederfinden. Wie Sie bereits festgestellt haben, enthält die Quelle bzw. Studie aber auch noch weitere Ergebnisse und Bewertungen der Autoren. Dabei wurden lediglich die aus Sicht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wesentlichen Aspekte hervorgehoben bzw. aufgegriffen. Dies stellt meiner Ansicht nach keine unzulässige Verkürzung dar. Bitte berücksichtigen Sie darüber hinaus auch, dass die betreffende Aussage durch die Verfasser mit einer weiteren Quellenangabe gestützt wurde (vgl. References 7: Hall W., Degenhard L. Prevalence and correlates of cannabis use in developed and developing countries. Curr Opin Psychiatry 2007;20:393-7). Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.