Biometriedaten-Erhebung an Fluggast-Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorf (Part 2)

Leitfaden/Leitfäden und/oder Mitarbeiterweisungen, der/die den Umgang mit Biometriedaten-Erhebung an den Fluggast-Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorfs betreffen, sowie eine Darlegung der Anstrengungen die unternommen werden, um auf die freiwillige Natur der Benutzung der vorherig genannten Datenerhebung hinzuweisen. Ferner eine Aufschlüsselung, die Erkenntnisse über die getroffenen technischen Datenschutz-Vorkehrungen hervorbringt.

Begriffserläuterung "Biometriedaten-Erhebung" hier zu finden: https://fragdenstaat.de/anfrage/biometriedaten-erhebung-an-sicherheitskontrollen-des-flughafen-dusseldorf/

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. August 2015
  • Frist
    8. September 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Leitfaden/Leitfä…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Biometriedaten-Erhebung an Fluggast-Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorf (Part 2) [#10970]
Datum
6. August 2015 13:50
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leitfaden/Leitfäden und/oder Mitarbeiterweisungen, der/die den Umgang mit Biometriedaten-Erhebung an den Fluggast-Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorfs betreffen, sowie eine Darlegung der Anstrengungen die unternommen werden, um auf die freiwillige Natur der Benutzung der vorherig genannten Datenerhebung hinzuweisen. Ferner eine Aufschlüsselung, die Erkenntnisse über die getroffenen technischen Datenschutz-Vorkehrungen hervorbringt. Begriffserläuterung "Biometriedaten-Erhebung" hier zu finden: https://fragdenstaat.de/anfrage/biometriedaten-erhebung-an-sicherheitskontrollen-des-flughafen-dusseldorf/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
Ihr Antrag vom 06.08.2015; Biometriedaten-Erhebnung an Fluggast-Sicherheitskontrollen 71-100011-0003 Band 15-29 S…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Ihr Antrag vom 06.08.2015; Biometriedaten-Erhebnung an Fluggast-Sicherheitskontrollen
Datum
17. August 2015 09:54
Status
Warte auf Antwort
71-100011-0003 Band 15-29 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 06. August 2015 per E-Mail. Den Antrag habe ich zur Bearbeitung zuständigkeitshalber an die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin weitergeleitet. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Ihr Antrag vom 06.08.2015; Biometriedaten-Erhebung an Fluggastsicherheitskontrollen 71-100011-0003 Band 15-29 Seh…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Ihr Antrag vom 06.08.2015; Biometriedaten-Erhebung an Fluggastsicherheitskontrollen
Datum
19. August 2015 12:57
Status
Warte auf Antwort
71-100011-0003 Band 15-29 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Anfrage vom 06.08.2015 über die Plattform "Fragdenstaat" baten Sie u. a. um Informationen zur Biometriedaten-Erhebung an den Fluggastsicherheitskontrollen des Flughafens Düsseldorf. Das IFG sieht die persönliche Bescheidung des Antragstellers vor. Sie weisen zu Recht daraufhin, dass über die Plattform "FragdenStaat" keine öffentliche Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes möglich ist. Sollten Sie Ihre Anfrage aufrecht erhalten, bitte ich daher um die Übermittlung einer Postanschrift oder -soweit gewünscht- einer persönlichen E-Mail Adresse. Vorsorglich weise ich daraufhin, dass eine Übermittlung in elektronischer Form des § 8 EGovG technisch nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Biometriedaten-Erhebung an Fluggast-Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorf (Part 2)" [#10970]
Datum
3. September 2015 11:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10970 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, da mir mitgeteilt wird, man könne keine Übermittlungen im Sinne des §8 EGovG vornehmen, fordert aber eine persönliche E-Mail Adresse an. Zudem verweise ich auf nachfolgenden Artikel des Blogs "netzpolitik.org", indem diese Problematik genauer beschrieben wird: https://netzpolitik.org/2015/zum-dahinschmelzen-fragdenstaat-startet-eigenen-provider-echtemail-de/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: IX-725/007 II#0182 Sehr geehrtAnt…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Biometriedaten-Erhebung an Fluggast-Sicherheitskontrollen des Flughafen Düsseldorf (Part 2)" [#10970]
Datum
28. September 2015 16:13
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: IX-725/007 II#0182 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 03.09.2015 danke ich Ihnen. Ich habe es zum Anlass genommen, das Bundespolizeipräsidium anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
IFG Antrag 71 - 10 00 11 - 003 - 2015/29 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie zur Kenn…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag
Datum
12. April 2016 09:11
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 003 - 2015/29 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. April 2016 12:38
Status
Warte auf Antwort
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